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Autor Thema: Ketterer bei XING: Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen  (Gelesen 21800 mal)

  • Beiträge: 7.255
Wo bitte steht geschrieben, dass jedes Land genau einen eigenen Rundfunksender aufstellen darf?
Dieses "genau einen" ist doch gar nicht meine Aussage! Es hätte genausogut auch "mindestens einen" geschrieben worden sein können.


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  • Cry for Justice
Diese Wortglauberei ist doch wenig zielführend. Vielmehr wäre doch interessant, wieso sich einige Länder zu einem Verbund einigen konnten, andere aber unbedingt ihr eigenes Süppchen strikt weiter kochen wollen/müssen. Hier fehlt dem Otto Normalo grundsätzlich jedes Verständnis in irgend einen sinnvollem Zusammenhang. Willkür, verworrene Verquickungen oder abstruses Gießkannengehabe erklären allerdings auch herzlich wenig. Genauso wie dieser dilletantische Rundfunkbeitrag einen auch nur ins Nirvana entführt.


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Schrei nach Gerechtigkeit

g
  • Beiträge: 368
Zitat: "Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen "

Das könnte man gelten lassen. Oder ein wenig präzisieren: Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen - pro Bundesland.


Wo bitte steht geschrieben, dass jedes Land genau einen eigenen Rundfunksender aufstellen darf?

Anm.: Ich frage in Anlehnung an die Unbestimmtheit des RBStV hinsichtlich der (nicht möglichen) Ermittlung der sog. "zuständigen Landesrundfunkanstalt"; siehe auch Thema
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html


Hierzu meine Meinung.
Jedes Bundesland hat das Recht, Rundfunk zu veranstalten. Das lässt sich nachlesen.

Jetzt die Frage an Dich: Was bedeutet das?

Ganz einfach. Die Länderregierung bzw. das Parlament, der Gesetzgeber richten eine Anstalt ein.
Wie könnte man diese Anstalt nennen? In welchem Gebiet arbeitet die Anstalt.
Die Länderregierung bzw. das Parlament haben die Aufsicht über diese Anstalt.

Jetzt zu Deiner Frage. Genau für diese EINE Anstalt hat der Nutzer zu zahlen.
Denn es steht sogar geschrieben: Schickschuld ist an die LRA. Auch das ist belegbar.

Die LRA ist das, was den Nutzer zu interessieren hat.
Wenn die Nimmersatten aber dutzende Sender betreiben, dann ist das nicht mehr die Sache des Nutzers, diese zu finanzieren.

So, wie es René  geschrieben hat: Ein Sender reicht allemal. (Was die Finanzierung betrifft, für die der Bewohner, Nutzer aufzukommen hat.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 00:04 von gez-negativ«

g
  • Beiträge: 368
Dann sollte sich ja wohl das popelig kleine Bremen (incl. Bremerhaven) als Enklave inmitten von Niedersachsen mit eigener Anstalt bitteschön zum Verbund des NDR dazu gesellen.

Wieso genehmigt sich dieser Winzling von Wuchs Radio Bremen eigentlich diese Exrawurst.
Ganz einfach, es ist keine Extrawurst.
16 Bundesländer heißt 16 Mal das Recht, Rundfunk veranstalten zu dürfen.
Bremen ist ein vollwertiges Bundesland/ Stadtstaat/ Hansestadt mit eigenem Hoheitsgebiet und Parlament.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 23:57 von gez-negativ«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Klar, genauso hätten mir das auch die Justitiare der allein stehenden Anstalten erklärt. :'(
Dann waren wahrscheinlich die Verbunde von MDR,NDR,SWR,(RBB) zu blöd ihre berechtigten Ansprüche von einst aufrecht zu erhalten und in Beton zu gießen.
Bremen ist für mich kein normales Bundesland, sondern eine Großstadt wie zig andere in Deutschland.
Irgendwelche historische Befindlichkeiten sollten da keine allzu große Rolle spielen. Es gab mal viel mehr selbständige Hansestädte, es könnte heute viel mehr Anstalten nach dem Modell von Bremen geben..
Hat sich der Stadtstaat Hamburg da mal irgendwann zum Deppen gemacht und vom NDR einkaufen lassen.
Im übrigen greift der Intendant vom Winzling RB fast annähernd die gleiche Kohle ab wie die Intendanten der Flächenländer NRW, Bayern..BW usw.
Klar, RB in einem absolut vollwertigem Bundesland. ;D, aber nur für dessen Oberindianer und sein Gesinde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 00:50 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.255
Klar, genauso hätten mir das auch die Justitiare der allein stehenden Anstalten erklärt. :'(
Wie soll "gez-negativ" das denn sonst erklären?

Bremen ist ein eigenständiges Bundesland und darf folglich eben selbst Rundfunk veranstalten. War ja früher mit Berlin und seinem SFB ja auch so? Die Pflicht, sich mit einem oder mehreren anderen Bundesländern auf einen gemeinsamen Sender zu verständigen, hat es nun mal nicht.


Edit "Bürger" @alle: Vertiefung der Frage
Ist geregelt, wieviele Rundfunksender ein Bundesland betreiben darf? Wo/wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27755.0.html
bitte in jenem Thread.
Sonderfälle Bremen/ Saarland bitte - nach eingehender Prüfung per Suchfunktion, ob ggf. bereits Diskussionen dazu bestehen - bitte ebenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 16:12 von Bürger«
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