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Autor Thema: Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark  (Gelesen 68665 mal)

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@ope23

Es ist nicht wahrscheinlich, daß diese PDF verschwindet, denn sie würde garantiert erneut eingestellt.

Die Stadt Zossen kann sich da voll auf die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung stützen; die ist Recht des Europarates, Bundesrecht, weil ratifiziert, und wird auch nicht durch EU-Recht in Frage gestellt. Die Stadt Zossen ist genauso eine Gebietskörperschaft d. ö. R., wie sie der Landkreis und das Land sind, hat das Recht der Selbstverwaltung und ist nur der Verfassung und dem Recht unterworfen.

Auch wenn die EMRK im Dokument nicht erwähnt wird, ist sie Landesgrundrecht und die Verwaltung tut wegen Art. 10 EMRK halt gut daran, da gar nicht aktiv zu werden, denn es darf hier im Land keine Einflußnahme einer "public authority" auf das Medienverhalten der Bürger geben.

Und auch die Stadt Zossen hat bspw. auch die Pflicht, die Bindungswirkung von BFH V R 32/97 für das Land zu beachten, wonach eben eine öffentliche Stelle in Wettbewerb keine hoheitlichen Befugnisse hat. Daß die LRA in Wettbewerb stehen, siehe BGH KZR 3/14 & BGH KZR 31/14.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
  • Beiträge: 46
Das Blatt aus Zossen ist der Hammer! Verteilt es in euren Gemeinden und Kommunen, sie sollen sich ein Beispiel nehmen und dem Weg der Stadt Zossen folgen!

Zossen ist der erste Stein in der Wand.   8)


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o
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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Sehr interessant dieses Dokument. Bezugnehmend auf die genanten Fallzahlen kann man davon ausgehen, dass diese sich in anderen Kommunen seit 2013 ähnlich verhalten. Bleibt natürlich die Frage, weshalb sich nur die Stadt Zossen so verhält?


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 19
Ja diese Seiten würde ich meiner Gemeinde auch gerne um die Ohren hauen, dass die sich mal ein Beispiel dran nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 02:49 von Bürger«
Viele Grüße
Florian

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Sorry, aber ich finde dass man das Memo überbewertet!

Die Dame aus Zossen hat led. die Vorgehensweise bei mangelnder Vorraussetzung einer zu voreiligen Vollstreckung  erläutert.
Das erfolgte für einige i. d. T. erhellend, auch aufgrund der erkennbar sakastischen Bemerkungen.
Andere Behörden gehen da wohl unüberlegter an die Sache (fehlende Bescheide, etc.) aus Gründen der Bequemlichkeit und/oder Ignoranz -  dieses einem wiederrum einige Wege für eine vorläufige Vollstreckungs-Abwehr bietet. Dennoch led. temporär...  :-\

Diese Behörde sichert sich nur intern ab. Wie behandelt sie denn gerechtfertigte Vollstreckungen?
Sorry, aber da werden die Zossener genauso ans Werk gehen wie bekannt...
Ist zwar toll zu lesen, ändert aber nichts an der Tatsache, dass man früher oder später Besuch bekommt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2018, 16:28 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

o
  • Beiträge: 1.575
Es hat niemand hier geschrieben, dass der Rundfunkbeitrag mit diesem Papier grundsätzlich ausgehebelt wird. (Wiewohl ich immer noch glaube, dass der Rundfunkbeitrag verwaltungsrechtlich nicht korrekt eingetrieben werden kann - irgendwo hakt's immer oder irgendwer muss schuldhaft etwas falsch machen.)

Der Punkt, warum mir das Papier so wichtig erscheint, ist, dass man mal endlich einen Einblick in die Denke einer Stadtkasse und der Umgang des Betrugsservers bekommt. Selbst so etwas war bislang nur Gegendstand von Spekulationen.

Und m.E. wird es eine gute Strategie sein, eine Beitragszahlung möglichst lange hinauszuzögern. Denn bezahltes Geld bekommt man nicht zurück, und unbezahltes Geld muss man vielleicht irgendwann nicht mehr zahlen.

Bei meinem Straßenbewohner ist seit mehr als ein Jahr kein Geld abgeflossen, und mit Stand jetzt sind es gerade mal 16 Euro mehr als "unbedingt nötig" geworden. Doch eine sehr günstige Bahnsteigkarte für eine Rebellion von unten :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 02:50 von Bürger«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es hat niemand hier geschrieben, dass der Rundfunkbeitrag mit diesem Papier grundsätzlich ausgehebelt wird.
Ausgehebelt vielleicht nicht, aber wo kein Beitragseinzug, da kein Beitrag  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 02:48 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Zitat
Es hat niemand hier geschrieben, dass der Rundfunkbeitrag mit diesem Papier grundsätzlich ausgehebelt wird.

Das weiss ich. Dennoch kann ich mir vorstellen, dass durch den Vortrag (Memo / Papier) bei dem ein oder anderen der Eindruck entstehen kann, dass die Zossener Behörde nun nicht mehr vollstrecken wird... Beim "Aushebeln" wäre ich sofort dabei!

BTW: Der Rundfunkbeitrag ist nicht verwaltungsrechtlich unkorrekt. Ein solcher Beitrag ist generell unkorrekt. Und darin liegt das eigentliche Dielämmer:
Das Volk glaubt immer noch an Gesetze nach Recht und Ordnung... (und das sogar nach einem unbefangenen "Bruder-Urteil"  ;D ;D ;D )

Um beim Thema zu bleiben: Vollstreckt kann NUR, WENN der Rechtsweg ausgeschöpft ist (heisst: drei Jahre für nix rumgeklagt...) und feststeht dass abschließend eine (angebliche) Geld-Schuld besteht. Dabei ist es ja bekanntlich zweitrangig - ob gerechtfertigt oder nicht.

Das GUTE daran: Nach jedem Festetzungsbescheid (solch gleichen Angelegenheit) hat man das Recht zum erneuten Widerspruch gemäß eigenen Vorstellungen... Mein Tipp: einen solchen Bescheid zunächst abwarten / dabei vermeintliche Werbung sorgfältiger entsorgen! Ebenso sollte dabei zu beachten sein, dass ein überarbeiteter und nun vielversprechenderer neuer Widerspruch 2789 Seiten oder mehr umfassen könnte?!

Rein Hypothätisch natürlich...




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Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

o
  • Beiträge: 1.575
Hier schon ungemütliche Fundstücke, die so deutlich nicht bekannt waren.

(Bitte immer selbst nachlesen, dann erst vielleicht meine Kommentare.)

Folien 10/11: BS bestellt bei Stadtkasse eine Vollstreckung, die Stadtkasse haftet aber, wenn Vollstreckung auf falschen Voraussetzungen beruhte - seeehr praktisch für Köln.

Folie 16: soweit ich das verstanden habe, muss nicht die Stadt Zossen selbst vollstrecken müssen, nur weil sie vom BS darum gefragt wurde - das könnten auch andere Vollstreckungsbehörden tun

Folien 17/18: der BS kann technisch nicht den Verfahrensstand des säumigen Zahlers übermitteln,
hat aber auch kein Verständnis, warum die Stadt Zossen jetzt nicht springt
(bekanntlich steht der RBStV über dem GG und vermutlich auch über die Lissabonner Verträge)

Folie 19:  ;D
Und:
Derzeit ist uns kein weiterer Fall der Weigerung, Vollstreckungsmaßnahmen für den
Beitragsservice durchzuführen, bekannt.


Profäääääät! Das gallische Dorf liegt an der Notte;D

Folie 20: Der Text könnte glatt hier im Forum von einem Widerstandskämpfer stehen.  >:D

Seit dem 08.11.2016 (!) laufen ergebnislose Schriftwechsel zwischen Sachbearbeitern und der Rechtsabteilung des Beitragsservices auf der einen Seite und der Stadt Zossen auf der anderen.
*kicher*

Nachfolgende Berichte aus der KKZ (vermutlich: Kommunal-Kassen-Zeitschrift) beweisen jedoch, dass sehr viel eben nicht rund läuft beim Beitragsservice und dass es sich lohnt, sich zu wehren. Solange aber nur vereinzelt Vollstreckungsbehörden versuchen, dagegen
anzugehen, werden die Erfolgsaussichten gering bleiben.

 8)

WICHTIG: Die nachfolgenden zitierten Textstellen sind nicht der Stadtkämmerin der Stadt Zossen zuzuschreiben, sondern stellen Wiedergaben aus Heften der KKZ dar.

Die nächste Folie ist für "uns" ganz wichtig, und ich glaube, da könnte mal jemand einen Brief an einen Autor bei der KKZ schreiben.  ??? Nämlich:

Folie 23:
2. Schwierige Schuldner

„Reichsbürger“, „freie“ Menschen und ähnlich extreme Schuldnergruppen sprechen den Rundfunkanstalten die Berechtigung zu Erhebung der Rundfunkbeiträge ab

auch „normale“ Schuldner übernehmen mittlerweile diese Argumente

über Internet verbreiten sich die Argumentationen dieser Personengruppen sowie die zweifelhaften Urteile des Tübinger Landgerichtes, die vermehrt und meist inhaltlich identisch mit Schreiben,
per Fax und per Mail sowie auch telefonisch vorgebracht werden,
nachdem Vollstreckungsankündigungen verschickt wurden

zudem werden Vollziehungsbeamte in diesem Zusammenhang zunehmend mit
Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen überzogen

enorme physische und psychische Belastung


Finde ich schon sehr unverschämt!  >:(

Wie kommt man zu solchen derben Aussagen, jede dreister als die vorhergehende?  >:(

Ist es eine Belastung für die Vollstreckungsbeamten, die hinter dem Rücken mit den Handschellen wedeln, wenn die betroffenen Nichtzahler ihre Rechte wahrnehmen?

Den Vollstreckungsbeamten droht die Gefahr der Inhaftierung nicht, selbst wenn sie jeden Schuldner in die Freiheit lassen - da passiert maximal ein Vorruhestand. Was wird da von "psychischer" Belastung gefaselt? Dann sind sie als Vollstreckungsbeamte für die Aufgabe nicht geeignet. Polizist kann auch nicht jeder werden.


Folie 24
Handlungs"empfehlungen" an Stadtkassen: einfach Einwendungen des Schuldners ignorieren

Soso.

Folie 26
Zum Stichpunkt "Rückwirkende Befreiungen" etwas gaaanz Merkwürdiges:


besonders fatal: nachträgliche die Befreiung von der Gebührenpflicht bei  sog. „Reichsbürgern“ nach Dienstaufsichtsbeschwerde – schädlich für Rechtsempfinden und Arbeitsmoral

Auch "Reichsbürger" haben Abwehrrechte. Vielleicht lebt in der KKZ doch noch ein Stück grundgesetzloses Obrigkeitsdenken fort.

Nun zum Selbstbestimmungsrecht, wofür die geleistete Zahlung verwendet werden soll:

Folie 28:
Schulder kann selbst bestimmen, was er mit einer Zahlung tilgen möchte. Das muss die Behörde (vermutlich: Vollstreckungsbehörde) akzeptieren.
Für den Beitragsservice gilt das auch, es wird nur nicht beachtet.

Letztliche Folgerung: Jegliche Vereinbarungen zwische Kasse und Zahler werden durch unterschiedliche Buchungen zerstört - BS tilgt älteste Beiträge, Schulder tilgt z.B. aktuelle Beiträge, Kasse kommt total durcheinander.


Folie 31: Der nächste Hammer!  >:( >:( >:(
Ausnahme: bei gerichtlichen Vermögensauskunftsverfahren einer Rundfunkanstalt gab es einige Einzelfälle, in denen sich Schuldner öffentlichkeitswirksam verhaften und inhaftieren ließen.

Klar, Wladimir P. hat es über RT arrangiert, dass ein Säugling medienwirksam inhaftiert wurde.  >:( >:( >:(

in diesen Fällen hat die Rundfunkanstalt den
Vermögensauskunftsantrag zurücknehmen lassen und örtlich und überregional verkündet, dass Haftbefehle und Inhaftierungen wegen der Rundfunkbeiträge nicht gewollt sind und in der alleinigen Verantwortung der kommunalen Vollstreckungsbehörde liegen


Dazu die Stadkämmererin Zossen:

Schönen Dank auch ...


Nun etwas Neues: Vermögensauskunft light als neues dollet Ding der LRA. Nämlich:

Folien 32/33:
Vollstreckungsbehörden sollen separate Aufforderungen zur  Abgabe der Vermögensauskunft verschicken – ohne die Rechtsfolgen, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen  wird.

Rundfunkanstalten drängen zwar weiter auf Vermögensauskunft des Schuldners, aber eben „light“, denn es besteht ein erhebliches (politisches) Interesse daran, das Image der Rundfunkbeiträge „sauber“ zu halten

Der Autor des Artikels dazu treffend: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Image vor Recht; Abwälzen der Verantwortung auf Kommunen

Verlangen der Rundfunkanstalten widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Beiträgen und untergräbt das Vermögensauskunftsverfahren, da oft auch eigene Forderungen bzw. Forderungen anderer ersuchender  Behörden Bestandteil der Vermögensauskunft sind

Tja, aber Rundfunkbeiträge stehen höher als jede Steuerart und andere poplige Forderungen von irgendwelchen Amtsschimmeln. Isso!

Folie 38:
ein dokumentierter Fall einer erfolgreichen Gegenwehr eines Nichtzahlers gegen die Pfändung (Details bitte selbst nachlesen)


Ui, muss sagen, ein sehr detailreiches Papier :)


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Vorschlag an Moderatoren:

Die pdf-Datei der Stadt Zossen (sowie ggf. auch die daran anschließenden Forumsdiskussionen) dürften interessant genug sein, um in einen eigenen Thread ausgegliedert zu werden.

Der Ursprungsbeitrag von Profät Di Abolo mit dem Link auf die pdf-Datei ist hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg180864.html#msg180864


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@Miklap

Im Land Brandenburg kann es bei Rundfunknichtnutzern keine regelkonforme Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen geben; hier gilt Art. 10 EMRK unmittelbar, weil die EMRK zusammen mit sämtlichen internationalen Menschenrechtsverträgen Teil der Verfassung des Landes ist und diese Verfassung das so bestimmt.

Nochmals sei erinnert, daß BFH V R 32/97 für das Land bindend ist und hier kein Unternehmen in Wettbewerb auch nur irgendeine hoheitliche Befugnis hat; die öffentlichen Unternehmen trifft zusätzlich allerdings die Beschwer der absoluten Grundrechtsbindung; siehe Rn. 47 ff aus

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 22. Februar 2011
 - 1 BvR 699/06 - Rn. (1-128),

http://www.bverfg.de/e/rs20110222_1bvr069906.html

Und, so als Wiederholung, hier im Land hat die EMRK Verfassungsrang, ist also Grundrecht.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis zur Haftung kommunaler Mandatsträger (z.B. Bürgermeister), mit der Bitte nicht weiter in diesem Thread zu thematisieren evtl. in einem eigenen Thread zum entsprechenden Bundesland und seiner Regelungen ausgearbeitet diskutieren.
Zitat
Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung kommunaler Mandatsträger beinhaltet Artikel 34 des Grundgesetzes für den hoheitlichen Tätigkeitsbereich zunächst eine umfassende Haftungsüberleitung auf die öffentliche Hand
Zitat
Daneben ist insbesondere im privatrechtlichen Geschäftskreis der Gemeinde eine deliktische Eigenhaftung des Bürgermeisters gegenüber Dritten nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) denkbar.
Quelle:
Haftung kommunaler Mandatsträger in Baden-Württemberg - Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 4783
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4783_D.pdf


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@Markus KA

Es soll auch hier nicht vertieft werden, aber es sei auf das andere Thema verwiesen:

Eine landesrechtliche Bestimmung ist nach Landesrecht zu beurteilen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23914.0.html

Man sollte tatsächlich schauen, welches landesrechtliche Regel es für derartiges hat; die Aussage aus BW taugt u. U. für hier nicht.


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Person X (Rundfunknichtnutzer) hat vom VG Potsdam einen Kostenfestsetzungsantrag über 83,54 € vom Anwalt erhalten und soll anscheinend auch die Anwaltskosten übernehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2018, 19:34 von Bürger«
Viele Grüße
Florian

s
  • Beiträge: 65
Die vom BS! beauftragte Creditreform sind wir los, sie geben den Fall an den BS zurück.
Es wurden nach Aufforderung angeblich auch alle Einträge gelöscht.

Nachdem nun das Verwaltungsvollstreckungsverfahren erfolglos war und die Creditreform auch leer ausging, fragen wir uns, was der BS nun als nächstes versuchen könnte, um an Geld zu kommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Dezember 2018, 13:29 von DumbTV«

 
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