Hier schon ungemütliche Fundstücke, die so deutlich nicht bekannt waren.
(Bitte immer selbst nachlesen, dann erst vielleicht meine Kommentare.)
Folien 10/11: BS bestellt bei Stadtkasse eine Vollstreckung, die Stadtkasse haftet aber, wenn Vollstreckung auf falschen Voraussetzungen beruhte - seeehr praktisch für Köln.
Folie 16: soweit ich das verstanden habe, muss nicht die Stadt Zossen selbst vollstrecken müssen, nur weil sie vom BS darum gefragt wurde - das könnten auch andere Vollstreckungsbehörden tun
Folien 17/18: der BS kann technisch nicht den Verfahrensstand des säumigen Zahlers übermitteln,
hat aber auch kein Verständnis, warum die Stadt Zossen jetzt nicht springt
(bekanntlich steht der RBStV über dem GG und vermutlich auch über die Lissabonner Verträge)
Folie 19:
Und:
Derzeit ist uns kein weiterer Fall der Weigerung, Vollstreckungsmaßnahmen für den
Beitragsservice durchzuführen, bekannt.Profäääääät! Das gallische Dorf liegt an der
Notte.
Folie 20: Der Text könnte glatt hier im Forum von einem Widerstandskämpfer stehen.
Seit dem 08.11.2016 (!) laufen ergebnislose Schriftwechsel zwischen Sachbearbeitern und der Rechtsabteilung des Beitragsservices auf der einen Seite und der Stadt Zossen auf der anderen. *kicher*
Nachfolgende Berichte aus der KKZ (vermutlich: Kommunal-Kassen-Zeitschrift) beweisen jedoch, dass sehr viel eben nicht rund läuft beim Beitragsservice und dass es sich lohnt, sich zu wehren. Solange aber nur vereinzelt Vollstreckungsbehörden versuchen, dagegen
anzugehen, werden die Erfolgsaussichten gering bleiben. WICHTIG: Die nachfolgenden zitierten Textstellen sind nicht der Stadtkämmerin der Stadt Zossen zuzuschreiben, sondern stellen Wiedergaben aus Heften der KKZ dar.Die nächste Folie ist für "uns" ganz wichtig, und ich glaube, da könnte mal jemand einen Brief an einen Autor bei der KKZ schreiben.
Nämlich:
Folie 23:
2. Schwierige Schuldner
„Reichsbürger“, „freie“ Menschen und ähnlich extreme Schuldnergruppen sprechen den Rundfunkanstalten die Berechtigung zu Erhebung der Rundfunkbeiträge ab
auch „normale“ Schuldner übernehmen mittlerweile diese Argumente
über Internet verbreiten sich die Argumentationen dieser Personengruppen sowie die zweifelhaften Urteile des Tübinger Landgerichtes, die vermehrt und meist inhaltlich identisch mit Schreiben,
per Fax und per Mail sowie auch telefonisch vorgebracht werden,
nachdem Vollstreckungsankündigungen verschickt wurden
zudem werden Vollziehungsbeamte in diesem Zusammenhang zunehmend mit
Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen überzogen
enorme physische und psychische BelastungFinde ich schon sehr unverschämt!
Wie kommt man zu solchen derben Aussagen, jede dreister als die vorhergehende?
Ist es eine Belastung für die Vollstreckungsbeamten, die hinter dem Rücken mit den Handschellen wedeln, wenn die betroffenen Nichtzahler ihre Rechte wahrnehmen?
Den Vollstreckungsbeamten droht die Gefahr der Inhaftierung nicht, selbst wenn sie jeden Schuldner in die Freiheit lassen - da passiert maximal ein Vorruhestand. Was wird da von "psychischer" Belastung gefaselt? Dann sind sie als Vollstreckungsbeamte für die Aufgabe nicht geeignet. Polizist kann auch nicht jeder werden.
Folie 24
Handlungs"empfehlungen" an Stadtkassen: einfach Einwendungen des Schuldners ignorieren
Soso.
Folie 26
Zum Stichpunkt "Rückwirkende Befreiungen" etwas gaaanz Merkwürdiges:
besonders fatal: nachträgliche die Befreiung von der Gebührenpflicht bei sog. „Reichsbürgern“ nach Dienstaufsichtsbeschwerde – schädlich für Rechtsempfinden und Arbeitsmoral
Auch "Reichsbürger" haben Abwehrrechte. Vielleicht lebt in der KKZ doch noch ein Stück grundgesetzloses Obrigkeitsdenken fort.
Nun zum Selbstbestimmungsrecht, wofür die geleistete Zahlung verwendet werden soll:
Folie 28:
Schulder kann selbst bestimmen, was er mit einer Zahlung tilgen möchte. Das muss die Behörde
(vermutlich: Vollstreckungsbehörde) akzeptieren.
Für den Beitragsservice gilt das auch, es wird nur nicht beachtet.Letztliche Folgerung: Jegliche Vereinbarungen zwische Kasse und Zahler werden durch unterschiedliche Buchungen zerstört - BS tilgt älteste Beiträge, Schulder tilgt z.B. aktuelle Beiträge, Kasse kommt total durcheinander.
Folie 31: Der nächste Hammer!
Ausnahme: bei gerichtlichen Vermögensauskunftsverfahren einer Rundfunkanstalt gab es einige Einzelfälle, in denen sich Schuldner öffentlichkeitswirksam verhaften und inhaftieren ließen.Klar, Wladimir P. hat es über RT arrangiert, dass ein Säugling medienwirksam inhaftiert wurde.
in diesen Fällen hat die Rundfunkanstalt den
Vermögensauskunftsantrag zurücknehmen lassen und örtlich und überregional verkündet, dass Haftbefehle und Inhaftierungen wegen der Rundfunkbeiträge nicht gewollt sind und in der alleinigen Verantwortung der kommunalen Vollstreckungsbehörde liegen
Dazu die Stadkämmererin Zossen:
Schönen Dank auch ...
Nun etwas Neues:
Vermögensauskunft light als neues dollet Ding der LRA. Nämlich:
Folien 32/33:
Vollstreckungsbehörden sollen separate Aufforderungen zur Abgabe der Vermögensauskunft verschicken – ohne die Rechtsfolgen, wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird.
Rundfunkanstalten drängen zwar weiter auf Vermögensauskunft des Schuldners, aber eben „light“, denn es besteht ein erhebliches (politisches) Interesse daran, das Image der Rundfunkbeiträge „sauber“ zu halten
Der Autor des Artikels dazu treffend: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
Image vor Recht; Abwälzen der Verantwortung auf Kommunen
Verlangen der Rundfunkanstalten widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Beiträgen und untergräbt das Vermögensauskunftsverfahren, da oft auch eigene Forderungen bzw. Forderungen anderer ersuchender Behörden Bestandteil der Vermögensauskunft sind
Tja, aber Rundfunkbeiträge stehen höher als jede Steuerart und andere poplige Forderungen von irgendwelchen Amtsschimmeln. Isso!
Folie 38:
ein dokumentierter Fall einer erfolgreichen Gegenwehr eines Nichtzahlers gegen die Pfändung (Details bitte selbst nachlesen)
Ui, muss sagen, ein sehr detailreiches Papier