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Autor Thema: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"  (Gelesen 32061 mal)

  • Beiträge: 1.494
Gerade hier gelesen:

Focus, 21.04.2018
Datenabgleich der Einzugszentrale
Auf keinen Fall ignorieren:
Bald bekommen Sie Post von der GEZ

Ein sogenannter Meldedatenabgleich des Beitragsservices soll zeitnah sicherstellen, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Das GEZ-Schreiben sollten Sie nicht ignorieren.

Zitat
Die Einrichtung weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, auf dieses Schreiben zu antworten. Sollten Sie das nicht tun, wird der Beitragsservice Sie automatisch rückwirkend für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch wenn ihr Haushalt bereits die Gebühr zahlt.

Weiterlesen unter [mit Video ~...min]
https://www.focus.de/finanzen/diverses/datenabgleich-der-einzugszentrale-auf-keinen-fall-ignorieren-bald-bekommen-sie-post-von-der-gez_id_8804669.html

Ich konnte die Raubritter bisher ignorieren. Nur ich weiß nicht, ob ich ab Juli weiterhin meine Ruhe haben kann. Das mit der Zwangsanmeldung riecht jetzt schon nach Problemen - vorallem wenn die so arbeiten, dass man erst angemeldet wird und dann widersprechen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 22:08 von Bürger«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Ach, ist doch alles ganz locker. Ich wurde im letzten Jahr auch zwangsangemeldet und warte seit 3 Monaten auf einen Widerspruchsbescheid. Momentan ist der Saftladen in Köln stark ausgelastet. Bis sich da was tut, vergehen noch einige Monate :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 19:53 von DumbTV«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es mag im Interesse des Beitragsservice liegen, wenn angeschriebene volljährige Bürger reagieren, für die angedrohte rückwirkende Zwangsanmeldung fehlt es allerdings an einer gesetzlichen Grundlage. Es ist schlicht ein Problem des BR/ÖRR, wenn sie nicht in der Lage sind festzustellen, ob für eine Wohnung schon bezahlt wird oder nicht. Wer die Bedingungen für eine Forderung definiert, der muss m. E. auch in der Lage sein eigenständig den Nachweis zu führen, dass die Bedingungen erfüllt sind. Schließlich werden Grundsteuern, Erschließungsbeiträge oder das Nutzungsentgeld für das Schwimmbad auch nur von denen kassiert, die ein Grundstück besitzen oder das Bad benutzen wollen.

Mehr als fünf Jahre nach Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags hat man beim Focus immer noch nicht verstanden, dass je Wohnung ein Beitrag gefordert wird, nicht je Haushalt. Der Blick in den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt den Journalisten der "Fakten, Fakten, Fakten" Verbreiter offenbar als zu aufwändig. Das sagt wenig über den "Beitrag" aber viel über die Qualität der Berichterstattung des Focus aus. Zum merken für die Recherche-Schwachmaten unter den Journalisten: in einer Wohnung können auch mehrere Haushalte existieren. Der sogn. Rundfunkbeitrag wird aber je Wohnung kassiert.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 17:47 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das seit 2013 altbekannte(!) Thema der "Zwangsanmeldung" (ARD-ZDF-GEZ-Sprech: "Direktanmeldung") ohne Rechtsgrundlage und die damit einhergehende Abforderung von Daten Dritter, d.h. "Name und Beitragsnummer desjenigen, der für die Wohnung bereits bezahlt" - siehe u.a. unter
Faktencheck: wer mit wem wohnt interessiert den ÖRR laut Herrn Eicher nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27109.msg170506.html#msg170506
wird wohl seitens der (informierteren) Betroffenen eher mit den zwischenzeitlichen Erkenntnissen und Erfahrungen auf einer neuen Ebene angegriffen werden... ;)
...selbstverständlich in stark "verwaltungsvereinfachender" Art und Weise ;) ;D


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

P
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Es sollte nicht zu locker betrachtet werden. Die schreibende Stelle ohne Außendarstellung, welche nur im Namen anderer handelt, sich selbst aber als eine Art "Beitragsservice" sieht, benötigt sicherlich "Unterstützung". Dazu zählen auch Rückfragen, wenn von dort irgendwie Post kommt. Besonders Personen, welche keine Vorstellung davon haben, wer Ihnen überhaupt schreibt, müssten an sich in eine Fragen-Orgie ausbrechen. Frei nach dem Motto: "Wer sind Sie überhaupt und wie kommen Sie auf den Gedanken, etwas von "mir" zu wollen. Bitte legen sie dar und weisen nach, dass ..."

Weil doch sehr wahrscheinlich die viele Post wie Werbung aussehen wird, sollte zusätzlich die real vorhandene Wettbewerbsbehörde eingeschaltet werden.
Ziel: Unterlassungsaufforderung für den Versand der ungekennzeichneten Werbung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 18:10 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
Die RF-Anstalten haben Ihr Ziel erreicht. RBStV ist ein voller Erfolg.
Rechtlich von den VG-Gerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht abgesegnet, damit ist die Handlungsweise, die Vorgehensweise rechtens. Alle Widersacher und RF-Beitragsverweigerer werden von den Gerichten legitimiert mit nicht rechtlichen Zwangsmaßnahmen niedergemacht.

Und jetzt kommt der finale Schlag, die gesamte Bevölkerung der BRD wird selektiv in Wohnungen per Update kontrolliert und abkassiert. Ob rechtens oder nicht, ob Beitrag bezahlt oder nicht, man zwingt den Bürger, dass er seine Unschuld beweisen muss. Ansonsten kommt der GV, die Vermögensauskunft, die Lohnpfändung, die Erzwingungshaft - die Beweislast hat immer der Betroffene und die RF-Anstalten kommen an Ihr Geld.

Leute das sind tolle Aussichten, zumal diese ganze politische Arbeit der Parteien widerstandlos akzeptiert wird.
Aber nicht nur beim RF-Beitrag werden solche Gesetz umgesetzt. Nein schaut euch mal in Bayern um was mit dem Polizeigesetz und dem Psychiateriegesetz vollzogen wird. Eine absehbare menschliche Katasprophe, die dann von unseren Mitbürgern, den Beschäftigten der öffentlichen Gewalt (Polizei, Ärzte, Hilfsbeamte) umgesetzt wird.

Und wer immer mitspielt ist unsere Presse, der öffentlich rechtliche Rundfunk und das Fernsehen, weil es deren Aufgabe wäre, diese Missstände knall hart aufzuzeigen und beim Volk zu verbreiten. Nein diese Presse geht auf Kuschelkurs, diese Schicksalsfälle sind der Mainstream mit dem Geld zu verdienen ist, denn ansonsten wird vom Staat die Zensur gegen die Presse angewendet.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Post erhalten im gelben Zustellungsumschlag? Wenn nicht........


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
  • Beiträge: 6
Sehe ich genauso
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei diesem "Meldedatenabgleich" ein ordnungsgemäßes Schreiben kommt, ist denkbar gering.

Wird genauso wie 2013 laufen.
Dumm sind die *** vom "Beitragsservice" auch nicht. Die wissen genau, was sie dürfen und was nicht. Sonst hagelt es gleich wieder Klagen ohne Ende.

Daher "Infopost" einfach wieder zurück mit "Empfänger unbekannt" oder sonstige und die *** weiter mit Umzugsmeldungen auf Trab halten.


***Edit "Bürger":
Bitte auf die Wortwahl achten, das Forum ist öffentlich und auch auf seine AUßenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 21:45 von Bürger«

D
  • Beiträge: 43
Unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
findet sich in
§ 14 Abs. 9 und 9a RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-14
Zitat
(9) 1Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:
[...]
(9a) 1Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt. 2Die Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31. Dezember 2018. 3Im Übrigen gelten Absatz 9 Satz 1 bis 4 und § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 entsprechend. 4Der Abgleich wird nach seiner Durchführung evaluiert. 5Die Landesrundfunkanstalten stellen den Ländern hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Die gesetzlich geregelte einmalige Meldedatenübermittlung ist nunmehr kein einmaliges Ereignis mehr?

Wer erklärt es mir?

Grüße
Dan de lion


Edit "Bürger" @alle:
Es handelt sich weder um einen "finalen Schlag" noch ist das Thema neu (leider).
Dass dies nun schon der zweite "einmalige" Meldedatenabgleich ist, ist im Forum bereits ausgiebig diskutiert - siehe u.a. unter
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html
Bitte Doppeldiskussionen vermeiden und erst dort informieren.
Inhaltliche Diskussionen bitte dort. Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema
Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
und im Wesentlichen den Artikel und dessen Thesen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2018, 22:04 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Alle Personen, denen dabei kein Beitragskonto zugewiesen werden kann, werden daraufhin ein Schreiben der Einzugszentrale erhalten. Die Einrichtung weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, auf dieses Schreiben zu antworten. Sollten Sie das nicht tun, wird der Beitragsservice Sie automatisch rückwirkend für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch wenn ihr Haushalt bereits die Gebühr zahlt.

Was hier verschwiegen wird:

Eine Antwort auf das Schreiben liegt auch und möglicherweise nur im Interesse des Beitragsservice und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Vermeidung hoher Kosten- und Arbeitsaufwendungen. Der Bürger selbst, für den das Umfeld möglicherweise den Zwangsbeitrag schon bezahlt, hat keinen Vorteil eher einen Nachteil einer Beantwortung, gilt es doch im eigenen Interesse seine Daten und der seiner Mitbewohner zu schützen.

Wird das erwähnte Schreiben in einem fiktiven Fall NICHT beantwortet, folgen ein erheblicher Arbeits- und Kostenaufwand für den Beitragsservice und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Es folgen Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen bis hin zum Festsetzungsbescheid, dem widersprochen werden kann. Der Beitragsservice muss im Auftrag der Rundfunkanstalten einen Widerspruchsbescheid verfassen, mit dem der Bürger eine Klage einreichen kann. Es fallen weitere Kosten und Arbeit für die Rundfunkanstalten durch die Bearbeitung des Klageverfahrens an.

Wenn sich möglicherweise im Klageverfahren z.B. in der mündlichen Verhandlung herausstellt, dass für eine Wohnung bereits ein Zwangsbeitrag bezahlt wird, ist der Kläger nicht zwangsbeitragspflichtig. Die Bescheide müssen wohl möglicherweise aufgehoben werden.

Der Kosten- und Arbeitsaufwand für Beitragsservice und Rundfunkanstalten könnte durch den zweiten Meldedatenabgleich extrem hoch und unangenehm werden.

Dies würde übrigens auch zutreffen, wenn Bürgerinnen oder Bürger alleine wohnen und in einem fiktiven Fall von einer Beantwortung des Schreibens absehen.  ;)

Na da freut man sich doch schon auf den dritten Meldedatenabgleich.  8)


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

m
  • Beiträge: 436
Wird das erwähnte Schreiben in einem fiktiven Fall NICHT beantwortet, folgen ein erheblicher Arbeits- und Kostenaufwand für den Beitragsservice und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Es folgen Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen bis hin zum Festsetzungsbescheid, dem widersprochen werden kann. Der Beitragsservice muss im Auftrag der Rundfunkanstalten einen Widerspruchsbescheid verfassen, mit dem der Bürger eine Klage einreichen kann. Es fallen weitere Kosten und Arbeit für die Rundfunkanstalten durch die Bearbeitung des Klageverfahrens an.

Der Kostenaufwand für den BS hält sich in Grenzen. Wenn dann sind die BS-Kosten den Erträgen durch Neuanmeldungen von Wohnungen und deren Bewohner entgegenzurechnen.

Der BS hat ein leistungsfähiges Rechenzentrum und die IMB-Software GIM. GIM ist Softwaregesteuert und damit kann die Software wie bisher auch schon, auf mögliche Fehler Bescheide an mögliche RF-Beitragszahler versenden. GIM spuckt die Post/Briefe/Feststetzungsbescheide/Mahnungen bis zur Zwangsvollstreckung nach seinen Softwarevorgaben aus. Die Beweislast liegt beim RF-Beitragszahler. Dem RF-Beitragszahler entstehen die rechtlichen Unannehmlichkeiten und die Kosten.

Da ist ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen, ein frommer Trost für die betroffenen Bürger.

Muss der RF-Beitragszahler wegen eines Softwarefehlers oder einer Softwaregesteuerten Annahme den Rechtsweg bestreiten, gehen die Kosten sowieso immer zu Lasten des RF-Beitragszahlers sofern er nicht das Recht auf seiner Seite befindet. Der RF-Beitragszahler ist Beweispflichtig. Einerseits wird er verpflichtet den Brief zu beantworten, andererseits gibt er von sich aus damit seine Wohnadresse und seine Wohnverhältnisse, ob freiwillig oder unter diesem Zwang der Rückmeldung frei.

Sollte der RF-Beitragszahler dem BS nicht Folge leisten, wird er womöglich ein zweites mal zu Kasse gebeten, obwohl er schon Beiträge entrichtet oder nicht, spielt bei dem GIM-Verfahren keine Rolle, selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren führt. Die RF-Anstalten hatten es ja oftmals zuletzt vor den VG nicht mal mehr für nötig gehalten, einen rechtlichen Vertreter zur Gerichtsverhandlung zu entsenden. Sie sehen sich immer im Recht.

Wenn sich möglicherweise im Klageverfahren z.B. in der mündlichen Verhandlung herausstellt, dass für eine Wohnung bereits ein Zwangsbeitrag bezahlt wird, ist der Kläger nicht zwangsbeitragspflichtig. Die Bescheide müssen wohl möglicherweise aufgehoben werden.
So eine Aufhebung eines Bescheides ist für jede öffentliche Verwaltung eine einfache Sache. Die wird aber nur vollzogen, wenn der Gegenbeweis vom Schuldner erbracht wird.
OT - In meinem Fall der Müllgebühren
Es wurde mir ein neues Konto zugewiesen von dem ich nichts wusste bzw. wegen der langen Nummer nicht bemerkte. Mit dem Eingang der M-Gebührenbescheides ist mir das nicht aufgefallen. Auf meinem alten Konto war ein Restguthaben vorhanden, das war mir bekannt auf Grund der Abbuchung auf dieses alte Konto. Die Kreisverwaltung erlaubte sich trotzdem eines Anrufes, mir den GV zu schicken um die Müllgebühren einzufordern. Ich konnte mit meinen aufbewahrten Belegen den Fall dann klären und das Guthaben vom alten Konto wurde übertragen, aber die 25 Euro GV-Kosten gingen zu meinen Lasten. Soll ich gegen die GV-Kosten jetzt klagen? Das freut einen Rechtsanwalt und mein RS-Versicherung sowie so.

Der Kosten- und Arbeitsaufwand für Beitragsservice und Rundfunkanstalten könnte durch den zweiten Meldedatenabgleich extrem hoch und unangenehm werden.
Wie oben schon erwähnt, die Kosten hängen von den durch das Meldedatenabgleichsverfahren zusätzlich eingehenden RF-Beitragserträgen ab.

Na da freut man sich doch schon auf den dritten Meldedatenabgleich.  8)
Ich weis nicht und da habe ich meine Einwände, ob man sich in so einem Land, auf so eine Verwaltung freuen kann, wenn in Zukunft jedem so ein Recht wie dem RF eingeräumt wird, dass mit meinen Daten rechnergesteuert Lebenslang meine Lebensverhältnisse verfolgt werden (ab wann ich H4 beziehe, ab wann ich geheiratet habe oder ab wann ich mit wem zusammen wohne, ab und wie lange Kinder über dem 18. Lj bei mir wohnen, ab wann ich ein Fahrzeug auf ein Nebengewerbe anmelde) und jeder auf diese Art und Weise von einem Geld erpressen kann, egal ob es letztlich Firmen sind oder ob es der Rundfunk ist.

Unabhängig davon ist für mich die EU-DSGVO höheres Recht, da EU weit einheitlich gültig, als der RBStV in unserem Land.
Dies gilt trotzdem in jedem Land der EU, selbst wenn jedem EU-Land zugestanden wird, seine eigenen Gesetze und Verordnungen zu erlassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2018, 07:50 von muuhhhlli«

g
  • Beiträge: 368
OT, weil ich es gerade sehe. Sonst vergesse ich es.

Unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
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findet sich in
§ 14 Abs. 9 und 9a RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-14
Zitat
(9) 1Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages
gegen Kostenerstattung
einmalig
in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt: [...]
Gegen Kostenerstattung?
Das ist doch ein ganz normales Geschäft, ein Handel, ein deal.
Das EMA handelt mit meinen Daten und bekommt dafür Geld. Wenn man Geld bekommt, dann macht man es vermutlich gerne?
Beim EMA wurde mir sinngemäß gesagt, dass Daten an das Finanzamt rausgegeben werden müssen. Das ist ja absolut richtig. Ich habe leider vergessen zu fragen, ob das beim FA gegen bare Münze erfolgt und auch, was der BS bezahlt . (Wahrscheinlich zahlt das FA nicht?, da das unter Amtshilfe, Verwaltungshilfe fällt?)

Diese Einmaligkeit ist schon etwas Einmaliges!


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  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ein leistungsfähiges softwaregesteuertes Automatisierungssystem bedeutet nicht, dass Bescheide kostenlos erstellt, versendet und später die entsprechenden Widersprüche beantwortet und betreut werden können (z.B. Strom, Papier, Versandkosten, Personal etc.).

Die Kosten für eine Person, die die Rechtmäßigkeit der Bescheide mit rechtlichen Mitteln prüfen möchte, sind nur ein Bruchteil der Gesamtkosten für BS und Rundfunkanstalt.

Sind die Kosten des zweiten Datenabgleiches am Ende so hoch, dass der Gewinn durch die erzielten Einnahmen gering ausfällt, wird sich möglicherweise ein dritter Datenabgleich erledigt haben.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Sind die Kosten des zweiten Datenabgleiches am Ende so hoch, dass der Gewinn durch die erzielten Einnahmen gering ausfällt, wird sich möglicherweise ein dritter Datenabgleich erledigt haben.

Laut Umzugsstatistik ziehen pro Jahr 17% der Bürger um, also ca. 11 Mio.
https://www.ummelden.de/umzugsstudie-2016-umzugsstatistik.html

Dahinter werden geschätzt 4-5 Mio. Wohnungswechsel jährlich stehen, von denen die meisten dem BS sicher bekannt werden. Über den Anteil derjenigen Zahler, die dem BS quasi durch die Lappen gehen, kann man daher nur spekulieren. Aber nehmen wir an dass bis 1/2 Mio Bürger identifiziert werden, die künftig jeweils über 200 € abdrücken. Für 100 Mio mehr je Jahr lohnt schon ein bischen Aufwand; sicher auch für die Hälfte. Die meisten "Ertappten" werden wohl kaum Widerspruch einlegen oder klagen. Wäre es anders, der sogn. Rundfunkbeitrag wäre längst Geschichte.

M. Boettcher


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S
  • Beiträge: 403
[...]
Ich konnte die Raubritter bisher ignorieren. Nur ich weiß nicht, ob ich ab Juli weiterhin meine Ruhe haben kann. Das mit der Zwangsanmeldung riecht jetzt schon nach Problemen - vorallem wenn die so arbeiten, dass man erst angemeldet wird und dann widersprechen kann.

Es ist im Forum mehrfach dokumentiert, dass die Vorgehensweise bzgl. der Direktanmeldung (man bemühe die SuFu) bisher exakt so praktiziert wird. Das ist Fakt.

Offenbar wurde nun auch ein sog. Magazin was mit "Fakten, Fakten, Fakten" wirbt, von diesem alternativen Fakten-Unfug infiltriert.

Zum Thema Datenabgleich noch ein Querverweis auf folgenden Beitrag:

GEZ-Rundfunkbeitrag: Nichtzahlern drohen hohe Nachzahlungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27146.msg170773.html#msg170773


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2018, 23:40 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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