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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen April 2018 => Thema gestartet von: Zasz am 21. April 2018, 16:48

Titel: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Zasz am 21. April 2018, 16:48
Gerade hier gelesen:

Focus, 21.04.2018
Datenabgleich der Einzugszentrale
Auf keinen Fall ignorieren:
Bald bekommen Sie Post von der GEZ

Ein sogenannter Meldedatenabgleich des Beitragsservices soll zeitnah sicherstellen, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Das GEZ-Schreiben sollten Sie nicht ignorieren.

Zitat
Die Einrichtung weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, auf dieses Schreiben zu antworten. Sollten Sie das nicht tun, wird der Beitragsservice Sie automatisch rückwirkend für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch wenn ihr Haushalt bereits die Gebühr zahlt.

Weiterlesen unter [mit Video ~...min]
https://www.focus.de/finanzen/diverses/datenabgleich-der-einzugszentrale-auf-keinen-fall-ignorieren-bald-bekommen-sie-post-von-der-gez_id_8804669.html

Ich konnte die Raubritter bisher ignorieren. Nur ich weiß nicht, ob ich ab Juli weiterhin meine Ruhe haben kann. Das mit der Zwangsanmeldung riecht jetzt schon nach Problemen - vorallem wenn die so arbeiten, dass man erst angemeldet wird und dann widersprechen kann.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: observer am 21. April 2018, 17:33
Ach, ist doch alles ganz locker. Ich wurde im letzten Jahr auch zwangsangemeldet und warte seit 3 Monaten auf einen Widerspruchsbescheid. Momentan ist der Saftladen in Köln stark ausgelastet. Bis sich da was tut, vergehen noch einige Monate :)
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: drboe am 21. April 2018, 17:39
Es mag im Interesse des Beitragsservice liegen, wenn angeschriebene volljährige Bürger reagieren, für die angedrohte rückwirkende Zwangsanmeldung fehlt es allerdings an einer gesetzlichen Grundlage. Es ist schlicht ein Problem des BR/ÖRR, wenn sie nicht in der Lage sind festzustellen, ob für eine Wohnung schon bezahlt wird oder nicht. Wer die Bedingungen für eine Forderung definiert, der muss m. E. auch in der Lage sein eigenständig den Nachweis zu führen, dass die Bedingungen erfüllt sind. Schließlich werden Grundsteuern, Erschließungsbeiträge oder das Nutzungsentgeld für das Schwimmbad auch nur von denen kassiert, die ein Grundstück besitzen oder das Bad benutzen wollen.

Mehr als fünf Jahre nach Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags hat man beim Focus immer noch nicht verstanden, dass je Wohnung ein Beitrag gefordert wird, nicht je Haushalt. Der Blick in den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt den Journalisten der "Fakten, Fakten, Fakten" Verbreiter offenbar als zu aufwändig. Das sagt wenig über den "Beitrag" aber viel über die Qualität der Berichterstattung des Focus aus. Zum merken für die Recherche-Schwachmaten unter den Journalisten: in einer Wohnung können auch mehrere Haushalte existieren. Der sogn. Rundfunkbeitrag wird aber je Wohnung kassiert.

M. Boettcher
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Bürger am 21. April 2018, 17:53
Das seit 2013 altbekannte(!) Thema der "Zwangsanmeldung" (ARD-ZDF-GEZ-Sprech: "Direktanmeldung") ohne Rechtsgrundlage und die damit einhergehende Abforderung von Daten Dritter, d.h. "Name und Beitragsnummer desjenigen, der für die Wohnung bereits bezahlt" - siehe u.a. unter
Faktencheck: wer mit wem wohnt interessiert den ÖRR laut Herrn Eicher nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27109.msg170506.html#msg170506
wird wohl seitens der (informierteren) Betroffenen eher mit den zwischenzeitlichen Erkenntnissen und Erfahrungen auf einer neuen Ebene angegriffen werden... ;)
...selbstverständlich in stark "verwaltungsvereinfachender" Art und Weise ;) ;D
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: PersonX am 21. April 2018, 17:56
Es sollte nicht zu locker betrachtet werden. Die schreibende Stelle ohne Außendarstellung, welche nur im Namen anderer handelt, sich selbst aber als eine Art "Beitragsservice" sieht, benötigt sicherlich "Unterstützung". Dazu zählen auch Rückfragen, wenn von dort irgendwie Post kommt. Besonders Personen, welche keine Vorstellung davon haben, wer Ihnen überhaupt schreibt, müssten an sich in eine Fragen-Orgie ausbrechen. Frei nach dem Motto: "Wer sind Sie überhaupt und wie kommen Sie auf den Gedanken, etwas von "mir" zu wollen. Bitte legen sie dar und weisen nach, dass ..."

Weil doch sehr wahrscheinlich die viele Post wie Werbung aussehen wird, sollte zusätzlich die real vorhandene Wettbewerbsbehörde eingeschaltet werden.
Ziel: Unterlassungsaufforderung für den Versand der ungekennzeichneten Werbung.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: muuhhhlli am 21. April 2018, 18:17
Die RF-Anstalten haben Ihr Ziel erreicht. RBStV ist ein voller Erfolg.
Rechtlich von den VG-Gerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht abgesegnet, damit ist die Handlungsweise, die Vorgehensweise rechtens. Alle Widersacher und RF-Beitragsverweigerer werden von den Gerichten legitimiert mit nicht rechtlichen Zwangsmaßnahmen niedergemacht.

Und jetzt kommt der finale Schlag, die gesamte Bevölkerung der BRD wird selektiv in Wohnungen per Update kontrolliert und abkassiert. Ob rechtens oder nicht, ob Beitrag bezahlt oder nicht, man zwingt den Bürger, dass er seine Unschuld beweisen muss. Ansonsten kommt der GV, die Vermögensauskunft, die Lohnpfändung, die Erzwingungshaft - die Beweislast hat immer der Betroffene und die RF-Anstalten kommen an Ihr Geld.

Leute das sind tolle Aussichten, zumal diese ganze politische Arbeit der Parteien widerstandlos akzeptiert wird.
Aber nicht nur beim RF-Beitrag werden solche Gesetz umgesetzt. Nein schaut euch mal in Bayern um was mit dem Polizeigesetz und dem Psychiateriegesetz vollzogen wird. Eine absehbare menschliche Katasprophe, die dann von unseren Mitbürgern, den Beschäftigten der öffentlichen Gewalt (Polizei, Ärzte, Hilfsbeamte) umgesetzt wird.

Und wer immer mitspielt ist unsere Presse, der öffentlich rechtliche Rundfunk und das Fernsehen, weil es deren Aufgabe wäre, diese Missstände knall hart aufzuzeigen und beim Volk zu verbreiten. Nein diese Presse geht auf Kuschelkurs, diese Schicksalsfälle sind der Mainstream mit dem Geld zu verdienen ist, denn ansonsten wird vom Staat die Zensur gegen die Presse angewendet.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: karlsruhe am 21. April 2018, 19:13
Post erhalten im gelben Zustellungsumschlag? Wenn nicht........
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: System Verweigerer am 21. April 2018, 19:21
Sehe ich genauso
Die Wahrscheinlichkeit, dass bei diesem "Meldedatenabgleich" ein ordnungsgemäßes Schreiben kommt, ist denkbar gering.

Wird genauso wie 2013 laufen.
Dumm sind die *** vom "Beitragsservice" auch nicht. Die wissen genau, was sie dürfen und was nicht. Sonst hagelt es gleich wieder Klagen ohne Ende.

Daher "Infopost" einfach wieder zurück mit "Empfänger unbekannt" oder sonstige und die *** weiter mit Umzugsmeldungen auf Trab halten.


***Edit "Bürger":
Bitte auf die Wortwahl achten, das Forum ist öffentlich und auch auf seine AUßenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Dandelion am 21. April 2018, 20:59
Unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
findet sich in
§ 14 Abs. 9 und 9a RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-14
Zitat
(9) 1Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:
[...]
(9a) 1Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt. 2Die Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31. Dezember 2018. 3Im Übrigen gelten Absatz 9 Satz 1 bis 4 und § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 entsprechend. 4Der Abgleich wird nach seiner Durchführung evaluiert. 5Die Landesrundfunkanstalten stellen den Ländern hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Die gesetzlich geregelte einmalige Meldedatenübermittlung ist nunmehr kein einmaliges Ereignis mehr?

Wer erklärt es mir?

Grüße
Dan de lion


Edit "Bürger" @alle:
Es handelt sich weder um einen "finalen Schlag" noch ist das Thema neu (leider).
Dass dies nun schon der zweite "einmalige" Meldedatenabgleich ist, ist im Forum bereits ausgiebig diskutiert - siehe u.a. unter
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22380.0.html
Bitte Doppeldiskussionen vermeiden und erst dort informieren.
Inhaltliche Diskussionen bitte dort. Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema
Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
und im Wesentlichen den Artikel und dessen Thesen zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Markus KA am 21. April 2018, 22:10
Zitat
Alle Personen, denen dabei kein Beitragskonto zugewiesen werden kann, werden daraufhin ein Schreiben der Einzugszentrale erhalten. Die Einrichtung weist auf ihrer Homepage ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem eigenen Interesse liegt, auf dieses Schreiben zu antworten. Sollten Sie das nicht tun, wird der Beitragsservice Sie automatisch rückwirkend für den Rundfunkbeitrag anmelden – auch wenn ihr Haushalt bereits die Gebühr zahlt.

Was hier verschwiegen wird:

Eine Antwort auf das Schreiben liegt auch und möglicherweise nur im Interesse des Beitragsservice und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Vermeidung hoher Kosten- und Arbeitsaufwendungen. Der Bürger selbst, für den das Umfeld möglicherweise den Zwangsbeitrag schon bezahlt, hat keinen Vorteil eher einen Nachteil einer Beantwortung, gilt es doch im eigenen Interesse seine Daten und der seiner Mitbewohner zu schützen.

Wird das erwähnte Schreiben in einem fiktiven Fall NICHT beantwortet, folgen ein erheblicher Arbeits- und Kostenaufwand für den Beitragsservice und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Es folgen Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen bis hin zum Festsetzungsbescheid, dem widersprochen werden kann. Der Beitragsservice muss im Auftrag der Rundfunkanstalten einen Widerspruchsbescheid verfassen, mit dem der Bürger eine Klage einreichen kann. Es fallen weitere Kosten und Arbeit für die Rundfunkanstalten durch die Bearbeitung des Klageverfahrens an.

Wenn sich möglicherweise im Klageverfahren z.B. in der mündlichen Verhandlung herausstellt, dass für eine Wohnung bereits ein Zwangsbeitrag bezahlt wird, ist der Kläger nicht zwangsbeitragspflichtig. Die Bescheide müssen wohl möglicherweise aufgehoben werden.

Der Kosten- und Arbeitsaufwand für Beitragsservice und Rundfunkanstalten könnte durch den zweiten Meldedatenabgleich extrem hoch und unangenehm werden.

Dies würde übrigens auch zutreffen, wenn Bürgerinnen oder Bürger alleine wohnen und in einem fiktiven Fall von einer Beantwortung des Schreibens absehen.  ;)

Na da freut man sich doch schon auf den dritten Meldedatenabgleich.  8)
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: muuhhhlli am 22. April 2018, 07:29
Wird das erwähnte Schreiben in einem fiktiven Fall NICHT beantwortet, folgen ein erheblicher Arbeits- und Kostenaufwand für den Beitragsservice und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Es folgen Zahlungserinnerungen, Zahlungsaufforderungen bis hin zum Festsetzungsbescheid, dem widersprochen werden kann. Der Beitragsservice muss im Auftrag der Rundfunkanstalten einen Widerspruchsbescheid verfassen, mit dem der Bürger eine Klage einreichen kann. Es fallen weitere Kosten und Arbeit für die Rundfunkanstalten durch die Bearbeitung des Klageverfahrens an.

Der Kostenaufwand für den BS hält sich in Grenzen. Wenn dann sind die BS-Kosten den Erträgen durch Neuanmeldungen von Wohnungen und deren Bewohner entgegenzurechnen.

Der BS hat ein leistungsfähiges Rechenzentrum und die IMB-Software GIM. GIM ist Softwaregesteuert und damit kann die Software wie bisher auch schon, auf mögliche Fehler Bescheide an mögliche RF-Beitragszahler versenden. GIM spuckt die Post/Briefe/Feststetzungsbescheide/Mahnungen bis zur Zwangsvollstreckung nach seinen Softwarevorgaben aus. Die Beweislast liegt beim RF-Beitragszahler. Dem RF-Beitragszahler entstehen die rechtlichen Unannehmlichkeiten und die Kosten.

Da ist ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen, ein frommer Trost für die betroffenen Bürger.

Muss der RF-Beitragszahler wegen eines Softwarefehlers oder einer Softwaregesteuerten Annahme den Rechtsweg bestreiten, gehen die Kosten sowieso immer zu Lasten des RF-Beitragszahlers sofern er nicht das Recht auf seiner Seite befindet. Der RF-Beitragszahler ist Beweispflichtig. Einerseits wird er verpflichtet den Brief zu beantworten, andererseits gibt er von sich aus damit seine Wohnadresse und seine Wohnverhältnisse, ob freiwillig oder unter diesem Zwang der Rückmeldung frei.

Sollte der RF-Beitragszahler dem BS nicht Folge leisten, wird er womöglich ein zweites mal zu Kasse gebeten, obwohl er schon Beiträge entrichtet oder nicht, spielt bei dem GIM-Verfahren keine Rolle, selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren führt. Die RF-Anstalten hatten es ja oftmals zuletzt vor den VG nicht mal mehr für nötig gehalten, einen rechtlichen Vertreter zur Gerichtsverhandlung zu entsenden. Sie sehen sich immer im Recht.

Wenn sich möglicherweise im Klageverfahren z.B. in der mündlichen Verhandlung herausstellt, dass für eine Wohnung bereits ein Zwangsbeitrag bezahlt wird, ist der Kläger nicht zwangsbeitragspflichtig. Die Bescheide müssen wohl möglicherweise aufgehoben werden.
So eine Aufhebung eines Bescheides ist für jede öffentliche Verwaltung eine einfache Sache. Die wird aber nur vollzogen, wenn der Gegenbeweis vom Schuldner erbracht wird.
OT - In meinem Fall der Müllgebühren
Es wurde mir ein neues Konto zugewiesen von dem ich nichts wusste bzw. wegen der langen Nummer nicht bemerkte. Mit dem Eingang der M-Gebührenbescheides ist mir das nicht aufgefallen. Auf meinem alten Konto war ein Restguthaben vorhanden, das war mir bekannt auf Grund der Abbuchung auf dieses alte Konto. Die Kreisverwaltung erlaubte sich trotzdem eines Anrufes, mir den GV zu schicken um die Müllgebühren einzufordern. Ich konnte mit meinen aufbewahrten Belegen den Fall dann klären und das Guthaben vom alten Konto wurde übertragen, aber die 25 Euro GV-Kosten gingen zu meinen Lasten. Soll ich gegen die GV-Kosten jetzt klagen? Das freut einen Rechtsanwalt und mein RS-Versicherung sowie so.

Der Kosten- und Arbeitsaufwand für Beitragsservice und Rundfunkanstalten könnte durch den zweiten Meldedatenabgleich extrem hoch und unangenehm werden.
Wie oben schon erwähnt, die Kosten hängen von den durch das Meldedatenabgleichsverfahren zusätzlich eingehenden RF-Beitragserträgen ab.

Na da freut man sich doch schon auf den dritten Meldedatenabgleich.  8)
Ich weis nicht und da habe ich meine Einwände, ob man sich in so einem Land, auf so eine Verwaltung freuen kann, wenn in Zukunft jedem so ein Recht wie dem RF eingeräumt wird, dass mit meinen Daten rechnergesteuert Lebenslang meine Lebensverhältnisse verfolgt werden (ab wann ich H4 beziehe, ab wann ich geheiratet habe oder ab wann ich mit wem zusammen wohne, ab und wie lange Kinder über dem 18. Lj bei mir wohnen, ab wann ich ein Fahrzeug auf ein Nebengewerbe anmelde) und jeder auf diese Art und Weise von einem Geld erpressen kann, egal ob es letztlich Firmen sind oder ob es der Rundfunk ist.

Unabhängig davon ist für mich die EU-DSGVO höheres Recht, da EU weit einheitlich gültig, als der RBStV in unserem Land.
Dies gilt trotzdem in jedem Land der EU, selbst wenn jedem EU-Land zugestanden wird, seine eigenen Gesetze und Verordnungen zu erlassen.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: gez-negativ am 22. April 2018, 11:58
OT, weil ich es gerade sehe. Sonst vergesse ich es.

Unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
findet sich in
§ 14 Abs. 9 und 9a RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-14
Zitat
(9) 1Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages
gegen Kostenerstattung
einmalig
in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt: [...]
Gegen Kostenerstattung?
Das ist doch ein ganz normales Geschäft, ein Handel, ein deal.
Das EMA handelt mit meinen Daten und bekommt dafür Geld. Wenn man Geld bekommt, dann macht man es vermutlich gerne?
Beim EMA wurde mir sinngemäß gesagt, dass Daten an das Finanzamt rausgegeben werden müssen. Das ist ja absolut richtig. Ich habe leider vergessen zu fragen, ob das beim FA gegen bare Münze erfolgt und auch, was der BS bezahlt . (Wahrscheinlich zahlt das FA nicht?, da das unter Amtshilfe, Verwaltungshilfe fällt?)

Diese Einmaligkeit ist schon etwas Einmaliges!
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Markus KA am 22. April 2018, 20:18
Ein leistungsfähiges softwaregesteuertes Automatisierungssystem bedeutet nicht, dass Bescheide kostenlos erstellt, versendet und später die entsprechenden Widersprüche beantwortet und betreut werden können (z.B. Strom, Papier, Versandkosten, Personal etc.).

Die Kosten für eine Person, die die Rechtmäßigkeit der Bescheide mit rechtlichen Mitteln prüfen möchte, sind nur ein Bruchteil der Gesamtkosten für BS und Rundfunkanstalt.

Sind die Kosten des zweiten Datenabgleiches am Ende so hoch, dass der Gewinn durch die erzielten Einnahmen gering ausfällt, wird sich möglicherweise ein dritter Datenabgleich erledigt haben.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: drboe am 22. April 2018, 22:22
Sind die Kosten des zweiten Datenabgleiches am Ende so hoch, dass der Gewinn durch die erzielten Einnahmen gering ausfällt, wird sich möglicherweise ein dritter Datenabgleich erledigt haben.

Laut Umzugsstatistik ziehen pro Jahr 17% der Bürger um, also ca. 11 Mio.
https://www.ummelden.de/umzugsstudie-2016-umzugsstatistik.html

Dahinter werden geschätzt 4-5 Mio. Wohnungswechsel jährlich stehen, von denen die meisten dem BS sicher bekannt werden. Über den Anteil derjenigen Zahler, die dem BS quasi durch die Lappen gehen, kann man daher nur spekulieren. Aber nehmen wir an dass bis 1/2 Mio Bürger identifiziert werden, die künftig jeweils über 200 € abdrücken. Für 100 Mio mehr je Jahr lohnt schon ein bischen Aufwand; sicher auch für die Hälfte. Die meisten "Ertappten" werden wohl kaum Widerspruch einlegen oder klagen. Wäre es anders, der sogn. Rundfunkbeitrag wäre längst Geschichte.

M. Boettcher
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Shuzi am 22. April 2018, 22:42
[...]
Ich konnte die Raubritter bisher ignorieren. Nur ich weiß nicht, ob ich ab Juli weiterhin meine Ruhe haben kann. Das mit der Zwangsanmeldung riecht jetzt schon nach Problemen - vorallem wenn die so arbeiten, dass man erst angemeldet wird und dann widersprechen kann.

Es ist im Forum mehrfach dokumentiert, dass die Vorgehensweise bzgl. der Direktanmeldung (man bemühe die SuFu) bisher exakt so praktiziert wird. Das ist Fakt.

Offenbar wurde nun auch ein sog. Magazin was mit "Fakten, Fakten, Fakten" wirbt, von diesem alternativen Fakten-Unfug infiltriert.

Zum Thema Datenabgleich noch ein Querverweis auf folgenden Beitrag:

GEZ-Rundfunkbeitrag: Nichtzahlern drohen hohe Nachzahlungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27146.msg170773.html#msg170773
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Philosoph am 25. April 2018, 10:43
Man sollte sich vielleicht mal die naheliegende Frage stellen:
Ist der Beitragsservice überhaupt geeignet, mit -zig Millionen Datensätzen zu hantieren, wenn er es noch nicht einmal schafft, sie mit den vorhandenen "Beitragskonten" abzugleichen?
Wo genau liegt hier die Verwaltungsvereinfachung?
Wie genau kann hier (wie schon vor 5 Jahren versprochen und noch immer nicht umgesetzt) Personal beim Beitragsservice gespart werden?
Es kann nicht sein, dass der Bürger zunehmend in menschen(verstand)verachtender Weise schikaniert wird.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 25. April 2018, 11:24
Fakten, Fakten, Fakten, scheinbar "alternative"!
Aber in den Kommentaren erkennt man ja, wie der Hase läuft.

Datenschutz: Pech gehabt, Freunde, denn auf gesetztlicher Grundlage darf die Datenschutzgrundverordnung legal ausgehebelt werden.
Insofern ist es natürlich schwachsinnig, sich über Fratzebücher oder Internetwerbefinder aufzuregen, die Daten sammeln, die wir freiwillig preisgeben.

Ich sehe der Sache vollkommen gelassen entgegen, bis zum ersten Beitragsbescheid, gibts halt noch ne Klage, die ewig auf Eis liegt, weil die Gerichte überlastet sind.

Es wäre einem guten Journalisten abzuverlangen, die Forderungen eines "Beitragsservice" infragezustellen und über den tatsächlichen (gesetzlichen) Sachverhalt aufzuklären.

Oh, freudscher Versprechergedanke, von den schlechten Journalisten fordere ich das zukünftig auch ein...
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: gez-negativ am 25. April 2018, 20:55
Ist der Beitragsservice überhaupt geeignet, mit -zig Millionen Datensätzen zu hantieren, wenn er es noch nicht einmal schafft, sie mit den vorhandenen "Beitragskonten" abzugleichen?
Wo genau liegt hier die Verwaltungsvereinfachung?
Es kann nicht sein, dass der Bürger zunehmend in menschen(verstand)verachtender Weise schikaniert wird.
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip

darin das :   Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten

Das bekommen die LRA. So steht es dort. Landesrundfunkanstalten.

Von BS keine Rede. Sachsen ist Sachsen und nicht Köln.


Verwaltungsvereinfachung? ist doch genau so etwas wie Beitragsgerechtigkeit oder Solidarität oder oder oder.
Irgendetwas muss man dem Bewohner ja erzählen. Was haben die Bewohner am liebsten?  Märchen natürlich _ und alle sind zufrieden.

Die Bewohner wollen aber schon veralbert werden oder Nicht? Stell dir vor, man würde denen immer die Wahrheit erzählen?
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: observer am 25. April 2018, 21:53
darin das :   Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten

Das bekommen die LRA. So steht es dort. Landesrundfunkanstalten.

Von BS keine Rede. Sachsen ist Sachsen und nicht Köln.

Die Rundfunkanstalten werden die Daten an den Beitragsservice durchreichen. Da hat sich kaum etwas geändert.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Philosoph am 25. April 2018, 22:58
darin das :   Lieferkonzept - Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörde an die
Landesrundfunkanstalten

Das bekommen die LRA. So steht es dort. Landesrundfunkanstalten.

Von BS keine Rede. Sachsen ist Sachsen und nicht Köln.

Die Rundfunkanstalten werden die Daten an den Beitragsservice durchreichen. Da hat sich kaum etwas geändert.
Inzwischen sollte es sich schon überall herumgesprochen haben, daß die Meldedaten gerade nicht an die im Staatsvertrag angedeuteten Landesrundfunkanstalten gehen, sondern direkt und ohne Umwege an den BS nach Köln (genauso wie die Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide direkt aus Köln ohne Umwege über die zuständigen - und im Gesetz ausdrücklich genannten - Landesrundfunkanstalten kommen).

Dies wurde vom "Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz" (SWR) zum Thema Meldedatenübermittlung geschrieben:
Zitat
mir [sic] Verwunderung nehmen wir Ihr erneutes Schreiben zur Kenntnis. Im Auftrag der Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservice in Köln hat Ihnen Herr Kruse alle Ihre Fragen zur Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter ausführlich in seinem Schreiben vom 29.02.2016 beantwortet. Gerne bestätigen wir Ihnen hier nochmals, dass sämtliche Übermittlungsdaten der Einwohnermeldeämter ausschließlich an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen.
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/#nachricht-48588
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Kurt am 25. April 2018, 22:59
ganz ( von oben nach unten) durchlesen:

Anfrage an den "Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz" des SWR, Prof. Dr. jur. Armin Herb:Übermittlung personenbezogener Daten
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/

Edit: @Philosoph. Zwei Dumme - ein Gedanke  ;D 8)

Wer da mehr dazu wissen möchte: fragen!
Ich würde dann über den Schwiegersohn des Bruders meiner Sitzkreisgruppennachbarin Auskünfte einholen und wiedergeben  :angel:
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: gez-negativ am 25. April 2018, 23:57
Inzwischen sollte es sich schon überall herumgesprochen haben, daß die Meldedaten gerade nicht an die im Staatsvertrag angedeuteten Landesrundfunkanstalten gehen, sondern direkt und ohne Umwege an den BS nach Köln .

Zitat
Im Auftrag der Datenschutzbeauftragten des zentralen Beitragsservice in Köln hat Ihnen Herr Kruse alle Ihre Fragen zur Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter ausführlich in seinem Schreiben vom 29.02.2016 beantwortet.
Gerne bestätigen wir Ihnen hier nochmals, dass sämtliche Übermittlungsdaten der Einwohnermeldeämter ausschließlich an den zentralen Beitragsservice in Köln gehen.
Die GEZ war gefragt für den Einzug auf Wunsch des Nutzers und im Auftrag des Nutzers, der selbst nicht überweisen wollte.

Aus der GEZ wurde 2013 der BS.

Natürlich hat sich herumgesprochen, dass seit 2013 geltendes Recht nichts mehr zählt. Dies bringt ja die meisten Gegner der Masche 2013 auf die Palme.
Von den Machern der Masche wird das Gesetz nicht mehr eingehalten.
Der GEZ steht nichts zu. Die dürfen die Rechner bedienen. Die Daten haben in Sachsen zu bleiben.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen.

Der BS selbst hat festgelegt, dass die Daten dorthin gehen.
Lt. SAKD fehlt insgesamt für den Abgleich in Sachsen die gesetzliche Grundlage und es soll angeblich eine
Anweisung des Ministeriums des Innern geben, nach der gehandelt wird?
Diese Anweisung liegt aber nicht vor. Wo ist diese?

Es ist und bleibt rechtswidrig mit Zustimmung derer, die selbst beständig im eigenen Interesse das Recht beugen.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Kurt am 26. April 2018, 07:54
[..]
Der GEZ steht nichts zu. Die dürfen die Rechner bedienen. Die Daten haben in Sachsen zu bleiben.
Es wird massiv gegen geltendes Recht verstoßen.

Der BS selbst hat festgelegt, dass die Daten dorthin gehen.
Lt. SAKD fehlt insgesamt für den Abgleich in Sachsen die gesetzliche Grundlage und es soll angeblich eine
Anweisung des Ministeriums des Innern geben, nach der gehandelt wird?
Diese Anweisung liegt aber nicht vor. Wo ist diese?

Es ist und bleibt rechtswidrig mit Zustimmung derer, die selbst beständig im eigenen Interesse das Recht beugen.

Das ist nicht korrekt.
Die GEZ/der BS war schon immer das RECHENZENTRUM der LRA.
Die - anlassbezogenen ltl. Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) bzw. Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) - Daten gehen/gingen schon immer an das RECHENZENTRUM (GEZ/BS) in Köln-Bocklemünd.

Dies ist auch in den MDLVO/MeldDÜVO so geregelt.

Allein im RBStV ist eben NICHT "die andere Stelle" verankert - da ist nur die LRA benannt.

Gruß
Kurt

PS: wir schweifen aber hier vom Ursprungsthema ab
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: linkER am 26. April 2018, 10:28
Stuttgarter Nachrichten , 25.04.2018

Diesen Brief der ehemaligen GEZ sollten Sie beantworten

Zitat
Rundfunkbeitrags-Drückeberger aufgepasst: Im Mai vergleicht der Beitragsservice die eigenen Daten mit denen vom Einwohnermeldeamt. Wer daraufhin einen Brief bekommt, sollte diesen auf jeden Fall beantworten. Wir erklären warum.

Personen, die das Schreiben ignorieren, meldet der Beitragsservice automatisch rückwirkend zum Datum des Einzugs in die Wohnung an, heißt es auf der Homepage. Die darauf folgende Rechnung könnte bei 17,50 Euro pro Monat ganz schön teuer werden. Wer sich bisher vor der Gebühr drücken konnte, fliegt dann auf.
Weiterlesen auf :
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rundfunkbeitrag-diesen-brief-der-ehemaligen-gez-sollten-sie-beantworten.cd4830bc-9867-428a-9058-c5d7bf9e8b8e.html (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rundfunkbeitrag-diesen-brief-der-ehemaligen-gez-sollten-sie-beantworten.cd4830bc-9867-428a-9058-c5d7bf9e8b8e.html)
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 26. April 2018, 13:52
Ich bin kein Drückeberger, sondern der wahre Demokratieverteidiger!

Immerhin wird die rechtwidrige Zwangsanmeldung nunmehr offiziell aktenkundig.
Wer bis jetzt von den Schergen unbehelligt geblieben ist und theoretischer "Beitragsschuldner" ist, hat sowieso die Forderung an der Backe, völlig egal, bei wem er sich zurückmeldet.
Aber immerhin kann er sich bei einem Teilbetrag auf die Einrede der Verjährung berufen.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: gez-negativ am 26. April 2018, 21:54
Allein im RBStV ist eben NICHT "die andere Stelle" verankert -
da ist nur die LRA benannt.

Das hat seinen Grund, da nur die LRA zählt. Ein BS existiert nicht. Wie auch? Landesrecht zählt.

Da der Rundfunk immer noch Landessache ist und nur Landessache, zählt nur die Anstalt des Landes Sachsen in Sachsen und nicht etwas in Köln.
Daten haben nicht außer Landes zu gehen.

Die Daten gehören dem Einwohner.
Es sind seine Persönlichkeitsmerkmale, die den Einwohner charakterisieren.
Die Persönlichkeitsrechte werden massiv verletzt und die Daten missbraucht.
Die Daten gehören nicht der Meldestelle.
Die Meldestelle nimmt diese lediglich entgegen und verwaltet diese und hat diese gegen Missbrauch zu schützen.


Ja, an ein Amt, Behörde darf geliefert werden. Finanzamt o.ä. .
Aber lange nicht an die GEZ, die nicht einmal die geringsten Anforderungen, die Minimalanforderungen erfüllt, die da wären:
RECHTSFÄHIG zu sein !

Irrsinn? oder nicht? Es ist der blanke Wahnsinn !

Wenn es Bundessache wäre, dann ist das möglich. Es ist aber keine Bundessache.

Darum geht es. Die Einwohner Sachsens werden über den Tisch gezogen. Gegen deren Willen gelangen die Daten, die in Landessache im Land Sachsen zu bleiben haben, einfach mal so nach Köln.
Was ist das?

Man kann nicht sagen Landessache und dann die Daten einfach in ein völlig anderes Bundesland transferieren.

Damit ist es definitiv keine Landessache mehr und damit ist es zum sächsischen Landesrecht rechtswidrig.
Entweder es ist sächsisches Recht oder nicht?
Damit ist es kein sächsisches Recht mehr.
Es ist Rechtsbeugung.
Es ist Erniedrigung derer, die darunter zu leiden haben.

Die Retourkutsche werden die Nutznießer dieser illegalen Abzockmethode hoffentlich zu spüren bekommen.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Kurt am 26. April 2018, 22:06
[..] Anstalt des Landes Sachsen in Sachsen :

(http://www.geo.de/reisen/community/bild/regular/493263/Grosse-Gebetsmuehle-in-Lamayuro.jpg)

Quelle:
Große Gebetsmühle in Lamayuro http://www.geo.de/reisen/community/bild/493263/Grosse-Gebetsmuehle-in-Lamayuro
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 28. April 2018, 14:10
... § 14 Abs. 9 und 9a RBStV ...
Zitat
(9) ... einmaligen Abgleich zum Zwecke  ...
(9a)... weiterer Abgleich...
Die gesetzlich geregelte einmalige Meldedatenübermittlung ist nunmehr kein einmaliges Ereignis mehr?
Wer erklärt es mir?
Ich mache hier mal den Erklär-Bär ;)
Zitat von: Hömig/Wolff, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage 2016: Artikel 20 Abs. 3, Rn. 12
[...] Eine unzureichend bestimmte Norm kann nicht durch verfassungskonforme Auslegung aufrechterhalten werden (BVerfGE 107, 128), sie ist unwirksam (unklare u. unbestimmte Gesetze können im Extremfall deswegen nichtig sein: BVerfGE 1, 45 ; 86, 331 ; 93, 238). [...]
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: drboe am 28. April 2018, 15:05
@Dr. Oggelbecher: der Gesetzgeber darf Gesetze nicht mehr ändern? Wäre mir neu!

M. Boettcher
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 28. April 2018, 15:11
Das hat niemand behauptet. Aber das Gesetz ist unklar, denn "einmaliger Abgleich" und "weiterer Abgleich" widersprechen sich. Korrekt müsste es heisßen "erstmaliger" und "weiterer". Das hat der Gesetzgeber vorsätzlich unterlassen, um zu kaschieren, dass der totale Abgleich durch die Firma jetzt immer und immer wieder durchgesetzt wird. Oder ihm war selbst gar nicht klar, dass "einmalig" nicht reicht. Grundrechtseingriffe durch die Verwaltung unterliegen besonderen Bestimmtheitsanforderungen. Das Gesetz ist nichtig - sagt Dr. Oggelbecher.

PS: Artikel 79 GG hat meinem ersten Satz gerade laut widersprochen :P
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: drboe am 28. April 2018, 16:49
Aber das Gesetz ist unklar, denn "einmaliger Abgleich" und "weiterer Abgleich" widersprechen sich. Korrekt müsste es heissen "erstmaliger" und "weiterer".

Tja! Der Forderung nach eindeutigen, unmissverständlichen Gesetzen würde ich nicht widersprechen. Die Wahrheit ist allerdings, dass die Widersprüchlichkeit und mangelnde Klarheit von Gesetzen eher die Regel als die Ausnahme ist. Selbst wenn ein Gesetz noch so klar formuliert ist, Juristen, vor allem die Richter, sind Meister in der Auslegung. Und über die wird ein Gesetz schnell in sein glattes Gegenteil verwandelt. Hier würde das einem Richter sehr leicht fallen. Er fragt sich: "was war der mutmaßliche Wille des Gesetzgebers?" Ergebnis: eine Wiederholung des Abgleichs! Schlußfolgerung: der Abgleich 2018 ist OK, das Gesetz in Ordnung. So einfach kann Juristerei sein!  8)

Am Rande mein persönlicher Leckerbissen: Die Regel im GG, dass die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht überschreiten darf. Die Richter am BVerfG legten das so aus, dass die Belastung durch den Ersatzdienst die Belastung des Wehrdienstes nicht überschreiten dürfe und behaupteten sogleich, dass der Wehrdienst eine höhere Belastung darstellt. Zack! durfte der Ersatzdienst länger dauern.  Wir lernen: das Wort "Dauer" steht im Deutschen der BRD für "Belastung". Altenpfleger oder Rettungsanitäter anyone?

Genau das ist einer der Punkte, weshalb ich so häufig darauf hinweise, dass das BVerfG eher Teil des Problems als der Lösung ist.

M. Boettcher
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Besucher am 28. April 2018, 17:29
Bezieht sich der obige bzw.nachfolgend zitierte Passus...

Zitat
[...] Eine unzureichend bestimmte Norm kann nicht durch verfassungskonforme Auslegung aufrechterhalten werden (BVerfGE 107, 128), sie ist unwirksam (unklare u. unbestimmte Gesetze können im Extremfall deswegen nichtig sein: BVerfGE 1, 45 ; 86, 331 ; 93, 238). [...]

@Dr. Oggelbecher: der Gesetzgeber darf Gesetze nicht mehr ändern? Wäre mir neu!
...

...mit seinem Kernterminus der "verfassungskonformen Auslegung" nicht ausschließlich auf die Rechtsprechung selber (& nicht auf den Gesetzgebungsprozess) in dem Sinne, dass eine modifizierte Rechtsprechung eine nicht hinreichend bestimmte Norm nicht retten kann? Das würde den Gesetzgeber doch dann sogar zur Änderung verpflichten (aber natürlich ohne jede Sanktionsmöglichkeit seitens des BVerfG, falls der "Nö!" sagen sollte).

Was die im Zusammenhngg mit dem sg. "Rundfunkbeitrag" aufgeworfene Frage anbelangt, ob das BVerfG nun Teil des Problems oder Teil der Lösung sei, wissen wir ja bald sicherlich mehr. Im allgemeinen - auch wenn das vorgebrachte Beispiel (war mir noch nicht bekannt) als schlicht & einfach hanebüchen anzusehen ist (hätte ich bislang eigentlich nur deutschen Verwaltungsgerichten mit deren Winkeladvokaten in Richterrobe zugetraut) - ist es aber bislang eher schwer einzuschätzen, auf welche Seite das BVerfG in toto letztlich gehört.

OT: Immerhin war das oder etwas Ähnliches, was die PIS erst letztes Jahr in Polen mit der obersten Gerichtsbarkeit vorhatte, vor ungefähr 6 Jahren ja auch schon diesem Schäuble als dam. Innenminister eingefallen, das BVerfG der etablierten Politik zu unterwerfen. Dass z. B. dieses den Abschuss von Zivilflugzeugen verboten hatte, womit der von gewissen Kräften ja immer noch bzw. wieder herbeigesehnte "Einsatz der Bundeswehr im Innern" [also auch & gerade ggü. der eigenen Bevölkerung, wenn die mal nicht spurt, wie die "Elite" will] nicht schöner zu zelebrieren wäre, hat manchem Rechtspolitiker [& gewiss auch manchem Spezialdemokraten] überhaupt nicht gepasst. Und in die gleiche Zeit fiel ja ein öffentliches Statement von diesem Super-Friedrich, wo er öffentlich (ungestraft!) ein BVerfG-Urteil als "reine Privatmeinung" abqualifiziert hatte.

Insofern hängt es glaube ich sehr vom Einzelfall (& der Besetzung) ab, in welcher Richtung ein Urteil (aus-) fällt. Und damit insgesamt, ob das BVerfG letztlich als Hüter der Staatsraison gelten muss oder als Bastion, die verhindert, dass sich ggf. auch eine Entwicklung dieses Landes vergleichbar zu 1933ff., in jedem Fall aber in Ri. Autoritarismus oder gar Totalitarismus (Neoliberalismus kann durchaus als Spielart davon betrachtet bzw. praktiziert werden) wiederholen kann. Und die ggw. gesamte Rechtspraxis i. S. "Rundfunkbeitrag" weist ja durchaus entsprechende Züge auf.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: drboe am 28. April 2018, 19:10
@Besucher: der Mitstreiter Dandelion fragte nach einer Erklärung für den offensichtlichen Widerspruch zwischen einem einmaligen Abgleich und dessen Neuauflage. Dr. Oggelbecher schlüpfte dazu in die Rolle des Erklärbären und adressierte das Problem der Auslegung. Um Vorwürfen vorzubeugen, ich würde "Schulkinderstreit" vom Zaun brechen, habe ich dazu eine Frage gestellt, deren Antwort ergab, dass Dr. O. und ich offenbar nicht weit voneinander abweichende Ansichten vertreten. Nur dass ich ggf. etwas stärker davon überzeugt bin, dass kein Gesetz so gemacht ist, dass es klar, eindeutig und unmissverständlich ist, eine entsprechende Erwartung daher im Grunde immer unerfüllt bleiben muss.

Oder kurz: Gesetze sind mit Absicht so gemacht, dass sie auch das genaue Gegenteil von dem aussagen können, was man mit einigem guten Willen aus ihnen lesen könnte. Das geht so weit, dass die Politiker heute annehmen, man könnte auch besonders schlampige Gesetze formulieren, z. B. den sogn. RBStV, weil ihre Kumpels das, wenn es erforderlich wird, schon zurecht lügen biegen werden.

Wer etwas weiter denkt, der könnte u. U. darauf kommen, dass tradierte Lehrmeinungen, Annahmen und seit Jahrzehnten Eingeimpftes, nämlich die Geschichte von der Demokratie, in der wir leben, ein schönes Märchen ist, eigentlich das Recht der Reichen durchgesetzt wird und wir Bürger Stimmvieh sind, nicht einmal einflussreich genug, die Fahrpreise des ÖPNV zu bestimmen.

M. Boettcher
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: nexus77 am 28. April 2018, 21:00
ganz ( von oben nach unten) durchlesen:
Anfrage an den "Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz" des SWR, Prof. Dr. jur. Armin Herb:Übermittlung personenbezogener Daten
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
Mh, da sagt der DS Beauftragte, dass Daten vom BS nicht weitergegeben werden... aber es wird an Inkassounternehmen weitergegeben (z.B. Creditreform) und hier im Forum war auch einmal die Rede von einer Art Postdienstleister.
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: HÖRby am 29. April 2018, 11:57
.. Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" mit Inkrafttreten ab dem 01.10.2013 für unbestimmte Zeit. (Endfassung, 14.11.2013):
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
auch:
https://fragdenstaat.de/behoerde/rundfunkbeauftragter-fur-den-datenschutz/

Eine sehr gute Anfrage, sehr detailiert, mit sehr viel Aufwand sehr gut recherchiert und sehr gut belegt:
.. und der DSB(DatenSchutzBeauftragte) des SWR mauert und verweist auf das SWR-Justiziariat (vulgo: Rechtsabteilung), Mainz, also H.Eicher.

Eicher&Co: Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag (2013)
https://www.swr.de/unternehmen/organisation/bericht-des-intendanten/justitiariat/-/id=7687068/did=13943434/mpdid=13943490/nid=7687068/165yn3d/index.html

Der SWR-DSB liegt da irgendwo falsch: Wo steht da was von Datenschutz?

Zitat
Das Justitiariat des Südwestrundfunks mit Sitz in Mainz ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig: Die Bandbreite reicht vom großen Bereich Medienrecht über das Programm-, Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht. Für die ARD hat das SWR-Justitiariat vor allem die Federführung für das Rundfunkbeitragsrecht (früher Rundfunkgebührenrecht) inne. Das Jahr 2013 stand daher ganz im Zeichen der Umstellung von der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag.


a.a.O., ibi:
Was ist eine "Verwaltungsvereinbarung"? Voraussetzungen/ Kriterien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26831

Hier nochmal die "Verwaltungsvereinbarung, ab dem 01.10.2013 für unbestimmte Zeit", um die es hier geht:
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: HÖRby am 29. April 2018, 12:30
@nexus
Der Postdienstleister: PAV Card GmbH und Paul Albrechts Verlag GmbH, Hamburger Str. 6, 22952 Lütjensee.
Die tüteln ein und verticken in Sachen BS.
Zum QN-Code gibt die Freeware ->Barcode-Tester von QS qualitysoft GmBH. Das Einlieferungsdatum (QNC) ist mehr oder weniger später als die Erstellung der Zahlungsaufforderung (lesbares Datum), alter Zopf, kennt man so im Forum, ich hab's daher vom16.04.2014:
http://www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer/2014/ard-zdf-erneute-zahlungserinnerung-mit-gefaelschtem-datum-539059234.html#

Thema "Beliehende" und Zahlungsaufforderung:
#reply105: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html

Zitat
[...] die Beitragsrechnungen des Beklagten [können] nicht als Verwaltungsakte angesehen werden. Sie enthalten zwar Zahlungsaufforderungen, lassen aber nicht hinreichend erkennen, daß damit öffentlich-rechtliche Forderungen eines beliehenen Unternehmers hoheitlich durch Leistungsbescheid, also mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit, geltend gemacht werden sollen.Nach Form und Inhalt stellen sie sich als schlichte Zahlungsaufforderungen dar und konnten von dem Empfänger als solche verstanden werden. Bereits die Bezeichnung als "Beitragsrechnung und -abrechnung" deutet darauf hin, daß kein Leistungsbescheid vorliegt, sondern schlicht zur Zahlung aufgefordert wird.
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1995-08-17/bverwg-1-c-15_94/

Der BS ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso, also weder aktiv noch passiv legitimiert (kann weder klagen =aktiv noch kann verklagt werden =passiv) und hat überhaupt nichts zu kammellen ->Info-Post.

Einfach mal im Forum googlen:
Kleine Recherche zum Paul Albrechts Verlag / PAV Card
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18749.msg150312.html#msg150312
PAV Card GmbH/ P. Albrechts Verlag > Auftragsdatenverarbeitung? Datenschutz?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23290.msg160280.html#msg160280
Titel: Re: Focus meint: Datenabgleich im Juli - "Auf keinen Fall ignorieren: [...]"
Beitrag von: Kurt am 29. April 2018, 14:19
.. Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" mit Inkrafttreten ab dem 01.10.2013 für unbestimmte Zeit. (Endfassung, 14.11.2013):
https://fragdenstaat.de/anfrage/ubermittlung-personenbezogener-daten/
auch:
https://fragdenstaat.de/behoerde/rundfunkbeauftragter-fur-den-datenschutz/

Eine sehr gute Anfrage, sehr detailiert, mit sehr viel Aufwand sehr gut recherchiert und sehr gut belegt:
.. und der DSB(DatenSchutzBeauftragte) des SWR mauert [...]

Danke für die Blumen (für einen guten Bekannten) 8)
Aber dem Typ ist/war nicht beizukommen  :'(

Gruß
Kurt