Hallo!
@Philosoph
Natürlich wieder Neusprech: "auffliegende" Zahlungs"drücker", "Unentdeckte" "Schwarzseher/-hörer", "Beitragsverweigerer", "Gebührenpreller" -- auf der Argumentationslinie "Schmarotzer und Parasiten" waren wir vor nicht so lang mal...
Der Bürger ist Rechtssubjekt mit
Pflichten und Rechten -- die
Pflicht zur Zahlung aus "RBStV" ist daher verbunden mit dem
Recht, die gesetzliche Grundlage überprüfen zu lassen, und
ohne Druck von ausbleibenden Zahlungen wird sich nichts, gar nichts, aber auch rein überhaupt nichts bewegen.
Die Verwaltungsgerichte sind für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art zuständig
Aufgrund der (vieltausendfachen) Angriffe auf die Verfassungskonformität des Landesgesetzes "RBStV" hätte jedes solche Verfahren bereits am VG dem für Grundgesetz zuständigen BVerfG vorgelegt werden müssen. Die Auseinandersetzung mit den Rechten der Bürger wird verweigert.
@Zeitungsbezahler
Ja, das ist ein prima Argument, wenn der BS selbst um Einschreiben bittet. Ich vermute, denen gehen nicht nur Schreiben auf dem Postweg verloren, sondern auch "inhouse" (Eingangsscan: Schredder hat funktioniert, der vorgelagerte Scanner leider nicht....), trotz Status "Einschreiben" -- allerdings ist bei Einschreiben wenigstens ein Zugangsbeweis vorhanden.
Hat es zu dieser Presseerklärung eine Quelle? Dann kann man sich auf den BS berufen und fragen, wieso die nicht angekommenen Schreiben nicht wenigstens als Einschreiben statt einfachem Postversand aufgegeben wurden!
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"