@ Roggi
darf ich daran erinnern, dass man Ermano Greuer vor dem Bayerischen Verfassungsgericht aber sowas von voll hat auflaufen lassen, dass es einem ganz übel würde. Auch damals waren die Hoffnungen echt und groß. Genauso lief es vor dem Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz. Nur weil außen "Verfassungericht" drauf steht, heißt es nicht unbedingt, dass die Verfassung im Urteil auch berücksichtigt werden wird. Dies ist ein Fakt, wie die Urteile der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen! Hat man das schon vergessen, verdrängt?
Einen großen Vorteil hat das zukünftige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
A. Entweder es urteilt gegen eine Verfassungskonformität, und stellt damit das Bundesverwaltungsgericht sowie die Landesverfassungsgerichte als das dar, was sie sind..., nämlich echte "Rundfunkfreunde" und im gleichen Atemzug in Gänze Gegner des Bürgers,
oder
B. Die vielen Tagträumer, die nicht an Macht- und gezielte Desinformationspolitk bestimmter Schichten und Kreise glauben, und von den Urteilen der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes immer noch nicht überzeugt wurden, werden vielleicht endlich einmal wach. Dies würde dann auch belegen, dass der ganze Verwaltungsgerichtsweg nichts anderes war und ist, als ein Laufrad, um die Bürger beschäftigt zu halten und mürbe zu machen.
Man darf gespannt sein..,wer sein Gesicht verliert, behält und ob der Bürger im letzten Atemzug doch noch was wert ist, oder ob wir vollendes in der Banananrepublik angekommen sind.
Die Mängel, Widersprüchlichkeiten und Verstöße gegen geltendes Recht, deren Deckung durch die Politk und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Verfassungsgerichtsbarkeit zweier Bundesländer sowie deren eindeutige Absichten - Verhinderung der Flucht aus der Rundfunkgebühr - sind bei der jetzigen Regelung sowas von offensichtlich, dass man kein Jurist sein muss, um dies zu merken.
LG Peli