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Autor Thema: Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab  (Gelesen 66203 mal)

H
  • Beiträge: 582
Ich finde, das BVerfG setzt mit der heutigen Entscheidung das radikale Vorgehen der Verwaltungsgerichte fort: Der RBStV, und alles was dazu gehört, ist sakrosankt, unantastbar! Radikaler können Urteile nicht fallen.

Lasst uns doch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Voßkuhle anschreiben, und ihm unsere Bedenken mitteilen:

Andreas Voßkuhle
Becherwaldstraße 31
79249 Merzhausen

Vielleicht einfach eine kleine Postkarte, und sachlich formuliert, was wir von ihm als Präsident des Bundesverfassungsgerichtes erwarten.

Grüße
Adonis


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  • Grossherzogtum Baden
Die befangenen Richter entscheiden, dass sie nicht befangen sind, und betonen, dass dies gesetzeskonform sei.
Nach Art. 3 (1) sind alle Menschen nach dem Gesetz gleich. D.h. jeder Mensch, der gegen Recht und Gesetz verstoßen hat, sollte dann in eigener Sache selbst entscheiden, ob er das jetzt ernst nehmen will oder nicht.
Damit ist dann jegliches Rechtssystem überflüssig und die Bundesrepublik benötigt auch kein Bundesverfassungsgericht mehr.


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*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

  • Beiträge: 886
Damit ist dann jegliches Rechtssystem überflüssig und die Bundesrepublik benötigt auch kein Bundesverfassungsgericht mehr.
Wenn hier nur noch Unsinn erzählt wird können wir den Thread auch schließen. Ihr solltet zumindest mal ernsthafte Belege haben und nicht einfach nur irgendwas in den Raum blasen. Setzt Euch in die Verhandlung und schaut zu wie die Richter ihre Arbeit machen, wenn Ihr nicht glaubt, dass es funktioniert. Alle Verfassungsgerichtsverhandlungen sind öffentlich und kein bisheriges Urteil kam in seiner Abwegigkeit dem Beitragsunsinn des Bundesverwaltungsgerichts auch nur nahe. Deswegen gibt es viel Grund für Optimismus.

Klar könnte die Gewaltenteilung in Deutschland besser funktionieren, aber wir sind noch nicht so arm dran wie die USA oder die meisten anderen Staaten der Welt. Ich hab mir schon einmal eine Verhandlung angeschaut und war völlig einverstanden mit den meisten Richtern. Sie wissen wie wichtig ihre Aufgabe ist und lassen sich auch nicht so einfach für dumm verkaufen. Dass die Urteile dann trotzdem oft etwas "staatszahm" ausfallen ist eben dem Freiraum der Demokratie geschuldet. Es sind ja nicht die Richter Schuld am Rundfunk, sondern die Politiker und die Wähler. Das Gericht darf auch nicht einfach alles diktieren. Dann würde man unsere Staatsform nämlich anders nennen.
Ich bin für meinen Teil zuversichtlich, dass der Beitrag zumindest in einen Kopfbeitrag umgewandelt werden muss. Das wird meinen Rechtsstreit mit dem ÖR nicht beenden und es wird ein zweites Urteil brauchen, aber um viel mehr wird am 16./17. gar nicht verhandelt. Es wird nur die "Wohnung" auf den Kopf gestellt. Staatsnähe, einseitge Berichterstattung etc. ist nicht Thema, weil die 150 Verfassungsbeschwerden es nicht thematisieren.
Dass sie sich dafür freiwillig 2 Tage lang den Bullshit des dÖRrs etc. anhören zeigt, dass sie die Sache ernst nehmen und eben nicht einfach irgendwelchen Länderfürsten gehorchen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2018, 18:27 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Weshalb wird denn eine Richterablehnung gestellt? Normalerweise doch nur, wenn das Verfahren voraussichtlich auf ungerechte Weise geführt werden wird und höchstwahrscheinlich Rechtsbeugung zu erwarten ist.
Die Mandanten von Prof. Koblenzer haben sich sicher schon etwas dabei gedacht.

Gefühlsmäßig kann ich das ja natürlich voll nachvollziehen, dass schon der Wunsch besteht,
die vom BVerfG für grundseriös, vollkommen ehrlich und Gerechtigkeitsliebend halten zu wollen.

Meine Zweifel daran würde ich z. Bsp. mit dem Kopftuchverfahren belegen wollen.
Voraussetzung wäre, dass diese These annehmbar ist ( ? ? ):

Kirchhofs Bruder kommt gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept Rundfunkbeitrag zu.
(Der Rundfunkbeitrag hat ja offiziell seine unterstellte Verfassungsmäßigkeit durch den Namen Kirchhof erhalten.)

Als das BVerfG bspw. 2014 über Kopftücher nachdenken wollte, wurde Ferdinand Kirchhof ja dort ausgeschlossen. ( Quelle http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-022.html )
So wie ich das sehe: Das hätte vernünftigerweise dieses Mal genauso sein müssen.

Selbst kann ich mir nun diese jetzige Richterablehnungs-Ablehnung nur damit erklären, dass die unmissverständlich klarmachen wollen: Kirchhof entscheidet über Kirchhofs "Gutachten"-Idee.

Da kann ich beim besten Willen wirklich kein bisschen Zuversicht auftreiben.
Das ist m. M. nach doch völlig eindeutig!

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2018, 22:04 von unGEZahlt«

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  • Beiträge: 377
es gibt da zum Thema "Kopftuch" gegenüber dem Rundfunkbeitrag einen "kleinen" aber feinen und entscheidenden Unterschied. Beim Rundfunk gehts es:

a) um Einnahmen von 8 Milliarden Euro jährlich. Dies ist in der Summe über einen langen Zeitraum ökonomisch der größte "Fisch", der je verhandelt wurde

b) um das zentrale Informations-, Macht- und Manipulationsinstrument des Staates und der "Eliten" in diesem Land schlechthin


Wer hier glaubt, dass man bei Bundesverfassungsgericht sachlich und neutral urteilen wird, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Man wird es besser verpacken, nicht so plump und dreist, wie es das Bundesverwaltungsgericht getan hat, aber freiwillig hergeben wird man dieses informationstechnische und finanzielle Machtinstrument niemals. Der Grundtenor wird deshalb sein, dass der ÖRR unverzichtbar ist. Dies wird die "Schutzhülle" sein, um die man das Urteil herumbasteln wird. 

Für mich ist das Beibehalten des Herrn Kirchhof ein klares Zeichen nach Außen, dass man als Gericht "sein" Ding durchziehen wird. Man könnte es auch als eine Art Machtdemonstration verstehen.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2018, 23:41 von DumbTV«

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  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Ich bin nicht so pessimistisch. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Die Mängel an der aktuellen Situation sind so vielzählig und ins Auge springend, der Apparat hat seine Rechtfertigung verloren.

- Sender, die sich als Unternehmen gerieren, mit Geschäftsleitung
- außergesetzliche Bezüge oberhalb der Ministerbesoldung
- gewerblich tätig (Unternehmensbeteiligungen)
- empfänglich für die Annahme von Geldern („Sponsoring“) von Unternehmen
- [...]

Ein großer Mangel ist, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Artikel 5 GG) sein kann.

Die Grundrechte aus Artikel 5 GG (Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit) stehen jedem zu. Einen Zwang, sein Grundrecht zurück zu stellen, und sich an der Grundrechtsausübung Anderer beteiligen zu müssen, darf es in einem Rechtsstaat nicht geben.

Ich bin zuversichtlich, dass dieser rechtswidrige Zustand beseitigt werden wird und dass gerade Ferdinand Kirchhof den Ruf des Bundesverfassungsgerichts schützen wird.


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 @ marx

Dies würde ich mir wirklich sehr wünschen! Sollte Deine/Ihre Version eintreten, gebe ich sehr gerne zu, dass ich mich speziell im Bundesverfassungsgericht getäuscht habe. Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit hat allerdinges Ihre Bürger komplett hängen, auflaufen, finanziell ausbluten lassen. Deshalb mussten auch einige in den Knast gehen. Dies haben und werden viele nicht vergessen. Das "an Ihren Früchten werdet Ihr sie erkennen" gilt auch für das Bundesverfassungsgericht. Die Früchte der Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Thema Rundfunk sind als "giftig" zu bezeichnen. 

LG Peli   


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K
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OT
Die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit hat allerdinges Ihre Bürge komplett hängen, auflaufen, finanziell ausbluten und einige in den Knast gehen lassen. Dies haben und werden viele nicht vergessen. [..]
LG Peli   
Sorry - "in den Knast"; sprich. in Beugehaft - gingen bislang alle (bekannten Fälle) weil sie dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkamen.
Dies ist nichts rundfunkspezifisches sondern basiert auf der Verwaltungsvollstreckung: passiert auch bei Nichtzahlung von sonstigen Beiträgen/Gebühren.

Gruß
Kurt
OT Ende


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

T

Tereza

Man wird es besser verpacken, nicht so plump und dreist, wie es das Bundesverwaltungsgericht getan hat, aber freiwillig hergeben wird man dieses informationstechnische und finanzielle Machtinstrument niemals. Der Grundtenor wird deshalb sein, dass der ÖRR unverzichtbar ist. Dies wird die "Schutzhülle" sein, um die man das Urteil herumbasteln wird. 
Sehe ich genauso.
Es geht einzig um Macht(erhalt).
Und zwar genauso wie bei der Etablierung des "Kopftuchs":
Zwei deutsche(!) Gerichte haben gerade mit phantasievollen Begründungen EuGH-Rechtsprechung
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-157-15-kopftuch-verbot-unternehmen-diskriminierung-religion-neutralitaet/
gebrochen:
1. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-nuernberg-7sa304-17-kopftuch-kassiererin-drogerie-mueller-verbot-rechtswidrig/
2. https://www.tagesspiegel.de/politik/verwaltungsgericht-kassel-beamtin-darf-ihr-kopftuch-tragen/21241430.html

Und so wird es auch beim Rundfunk"beitrag" kommen. Egal, was beim BVerfG oder dereinst beim EuGH "entschieden" wird, das
Zitat
zentrale Informations-, Macht- und Manipulationsinstrument des Staates und der "Eliten" in diesem Land
wird auch in Zukunft weiterhin auf allen juristischen Ebenen in Deutschland mit Zähnen und Klauen verteidigt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2018, 22:44 von Tereza«

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Es war immer mein Ziel, bis zum Bundesverfassungsgericht zu kommen mit meiner Klage. Das wird den meisten auch so gehen. Der Grund war ja gerade, dass dort entschieden wird über solche Sachen. Es sollte keine Rolle spielen, welcher Richter mit am Verhandlungstisch sitzt. Aber: Misstrauen gegen die "Mächtigen und die Eliten" ist immer angebracht. Deshalb wurde damals das Bundesverfassungsgericht installiert, auch damit Regierungen den Rundfunk nicht nochmal kapern und für ihre Zwecke missbrauchen können. Die Intendanten haben ihre Macht missbraucht, jede Regierung kann zur Zeit den örR für die eigenen Ziele einsetzen - sogar gegen die Bürger gerichtet. Selbst schuld, wird das Bundesverfassungsgericht da hoffentlich feststellen: Auftrag verfehlt, der nächste bitte...
Brüderchen wird das wohl besonders gut beurteilen können, ganz sicher werden darüber schon mal Gespräche geführt worden sein... kontrovers!


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Ich bin da optimistischer, weil es jetzt vor dem BVerfG gerade nicht um das
Zitat
zentrale Informations-, Macht- und Manipulationsinstrument des Staates und der "Eliten" in diesem Land
geht. Sich dieses zu erhalten, hat der Staat nach wie vor viele Freiheiten (vor allem Dank der GroKo-Mehrheiten).

Es geht hier aber vielmehr um das Finanzierungssystem (RBStV), welches das BVerfG beanstanden kann und auch beanstanden wird.
Das BVerfG wird der Politik eine Übergangsfrist auferlegen, innerhalb derer ein neues Finanzierungsmodell geschaffen werden muss (jetzt egal, ob Lösung über Landes- oder Bundesrecht, Steuer, Zuweisung o.ä.).

Aber auf jeden Fall wird das jetzige System der Zwangsbebeitragung enden! Meine große Hoffnung:
  • Kein Zwangsbeitrag mehr bei Nicht-Nutzung
  • Keine Single-Benachteilung mehr
  • Keine Mehrfachzahlung bei Zweitwohnung mehr
  • Keine Mehrfachzahlung durch Betriebsstätten nach Mitarbeitern und Betriebs-Pkw mehr


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  • Beiträge: 7.385
Bitte berücksichtigt, daß das Bundesverfassungsgericht formal an 5. Stelle im Gesamtstaat steht; ich bin sicher, daß es um seine Verantwortung für den Gesamtstaat weiß.

Politisches System der Bundesrepublik Deutschland
https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Bundesrepublik_Deutschland


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 3.238
Die Finanzierung des Rundfunks und der Rundfunk sind eng miteinander verbunden, darüber gab es schon ein höchstrichterliches Urteil.
Die Staatsferne ist offensichtlich nicht gegeben mit dem jetzigen System, das kann leicht festgestellt werden.
Kirchhof hat in seinem Gutachten einiges gefordert, was jedoch nicht umgesetzt wurde. Damit ist das Gutachten unbrauchbar geworden. Wenn örR jetzt schreit: "Kirchhof hat aber gesagt...", kann auch das leicht widerlegt werden. Ein Statiker, der als Gutachter 10 Stützbalken fordert, ist nicht verantwortlich, wenn das Konstrukt zusammenbricht, wenn nicht alle Stützbalken umgesetzt werden.


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  • Beiträge: 377
@ Roggi

darf ich daran erinnern, dass man Ermano Greuer vor dem Bayerischen Verfassungsgericht aber sowas von voll hat auflaufen lassen, dass es einem ganz übel würde. Auch damals waren die Hoffnungen echt und groß. Genauso lief es vor dem Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz. Nur weil außen "Verfassungericht" drauf steht, heißt es nicht unbedingt, dass die Verfassung im Urteil auch berücksichtigt werden wird. Dies ist ein Fakt, wie die Urteile der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen! Hat man das schon vergessen, verdrängt?

Einen großen Vorteil hat das zukünftige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

A. Entweder es urteilt gegen eine Verfassungskonformität, und stellt damit das Bundesverwaltungsgericht sowie die Landesverfassungsgerichte als das dar, was sie sind..., nämlich echte "Rundfunkfreunde" und im gleichen Atemzug in Gänze Gegner des Bürgers,

oder

B. Die vielen Tagträumer, die nicht an Macht- und gezielte Desinformationspolitk bestimmter Schichten und Kreise glauben, und von den Urteilen der Landesverfassungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes immer noch nicht überzeugt wurden, werden vielleicht endlich einmal wach. Dies würde dann auch belegen, dass der ganze Verwaltungsgerichtsweg nichts anderes war und ist, als ein Laufrad, um die Bürger beschäftigt zu halten und mürbe zu machen.

Man darf gespannt sein..,wer sein Gesicht verliert, behält und ob der Bürger im letzten Atemzug doch noch was wert ist, oder ob wir vollendes in der Banananrepublik angekommen sind.

Die Mängel, Widersprüchlichkeiten und Verstöße gegen geltendes Recht, deren Deckung durch die Politk und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Verfassungsgerichtsbarkeit zweier Bundesländer sowie deren eindeutige Absichten - Verhinderung der Flucht aus der Rundfunkgebühr - sind bei der jetzigen Regelung sowas von offensichtlich, dass man kein Jurist sein muss, um dies zu merken. 

 LG Peli


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b
  • Beiträge: 775
1. BVerfG ist Beitragsschuldner und zahlt Rundfunkbeiträge. Allein diese Situation sagt schon einiges. BVerfG als Beitragsschuldner hätte selbst gegen Rundfunkbeitrag vorgehen können und das System gerichtlich prüfen können.

2. Man weigert auf Nachfragen Kirchhof-Gutachten inkl. dazugehöriger Infos (Höhe der Zahlung, genauer Auftrag) zu liefern. Alles was man hat, ist eine pdf-Datei im Netz.


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