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Autor Thema: MDR: Warum es Öffentlich-Rechtliche gibt  (Gelesen 3916 mal)

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MDR: Warum es Öffentlich-Rechtliche gibt
Autor: 04. März 2018, 13:23

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MDR Aktuell, 03.03.2018

Warum es Öffentlich-Rechtliche gibt


Zitat
Rundfunk ist der Oberbegriff für Radio und Fernsehen. Es gibt in Deutschland und anderen Demokratien zwei Rundfunk-Arten: den öffentlich-rechtlichen und den kommerziellen privaten. Deshalb spricht man von einem dualen Rundfunksystem.
Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt, deren Funktionsweise durch Gesetze geregelt ist, die aber weder ein Amt noch eine Behörde ist. Zugleich unterliegt sie einer Rechtsaufsicht. […]

Verlässlich und objektiv
as Wesen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seine Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Vielmehr ist es sein gesellschaftlicher Auftrag, allen in Deutschland einen freien Zugang zu Information, Bildung, Unterhaltung und Kultur zu sichern.

Objektive, unabhängige, verlässliche und umfassende Informationen sind ein Grundpfeiler der Demokratie. Dazu muss auch die Berichterstattung frei von den Interessen der Staatsführung sein. Nur so kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Entstanden als Gegenmodell zum NS-Staatsfunk
[…]
Wann entstand die ARD?
[…]
Wer macht das Programm?
[…]
Wer bezahlt das?
Ein Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Staatsferne. Deshalb werden die Sender nicht aus Steuern finanziert, sondern durch den Rundfunkbeitrag und Werbung. Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt Pflicht. Dahinter steht der Gedanke der Solidarität. Weil die Versorgung mit Informationen, Bildung, Unterhaltung sowie Kultur eben ein öffentlicher Auftrag ist, tragen auch alle in der Gesellschaft mit ihrem Beitrag zur Unabhängigkeit des Rundfunks bei. Das Solidarprinzip ermöglicht zudem, dass neben Sendungen, die viele Menschen interessieren, auch Angebote für Minderheiten entstehen, beim MDR zum Beispiel unter anderem sorbischsprachige Angebote.
[…]
Wer legt die Höhe des Rundfunkbeitrags fest?
[…]
Und wie sieht es in anderen Ländern aus?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/warum-es-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-gibt100.html


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Zitat
die aber weder ein Amt noch eine Behörde ist.
Völlig richtig,

warum maßen die sich dann an, um Amtshilfe zu ersuchen?

Das steht denen gar nicht zu, denn sie sind weder ein Amt, noch eine Behörde.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt Pflicht. Dahinter steht der Gedanke der Solidarität. Weil die Versorgung mit Informationen, Bildung, Unterhaltung sowie Kultur eben ein öffentlicher Auftrag ist, tragen auch alle in der Gesellschaft mit ihrem Beitrag zur Unabhängigkeit des Rundfunks bei. Das Solidarprinzip ermöglicht zudem, dass neben Sendungen, die viele Menschen interessieren, auch Angebote für Minderheiten entstehen, beim MDR zum Beispiel unter anderem sorbischsprachige Angebote.

Solidarität läßt sich nicht per Zwang verordnen. Ich werde mich niemals mit dem Fernsehen solidarisieren, weder für das öffentliche, noch für das private, weil ich es für schädlich für das Allgemeinwohl halte. Angebote für Minderheiten wie die der Lausitzer Sorben, der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein oder andere (Obdachlose?  - wohl eher Fehlanzeige) dürften nur einen Bruchteil der von den öffentlichen Sendern verbratenen über 8 Milliarden Euro ausmachen. Der Löwenanteil der Einnahmen geht bekanntlich für Sportsendungen, Stargagen, Millionen-Ratespiele, Gehälter und Pensionen drauf.


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Zitat
Das Solidarprinzip ermöglicht zudem, dass neben Sendungen, die viele Menschen interessieren, auch Angebote für Minderheiten entstehen, [...].
Angebote die viele Menschen interessieren können sich aber durch die ihr naheliegendste Gruppe finanzieren: Die, die sie konsumieren.
Bleiben noch 5% der Kosten übrig und 95% Verschwendung für Pensionen, Prunkbauten und 40.000€ Monatsgehälter für Vorleser.


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MDR Aktuell, 03.03.2018
Warum es Öffentlich-Rechtliche gibt
Zitat
Rundfunk ist der Oberbegriff für Radio und Fernsehen. Es gibt in Deutschland und anderen Demokratien zwei Rundfunk-Arten: den öffentlich-rechtlichen und den kommerziellen privaten. Deshalb spricht man von einem dualen Rundfunksystem.
[...]
Weiterlesen auf:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/warum-es-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-gibt100.html

Richtig, lieber MDR!

Rundfunk ist Rundfunk ist Rundfunk...
...und hat NICHTS mit "Telemedien" oder "Internet" zu tun.

Und daher nochmals und immer und immer wieder:

Die vielfach herbreigezerrte Argumentation, es gäbe eine verfassungsrechtlich garantierte "Bestand- und Entwicklungsgarantie" und eine sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" bezieht sich ausschließlich auf RUNDFUNK/ das "duale RUNDFUNKsystem" - und ausdrücklich NICHT auf "Telemedien" bzw. "Internet" und das damit einhergehende "multiple Telemedien-System"!

Für im "Internet" abrufbare "Telemedien"-Angebote von "Rundfunk"-Sendern gibt es kein verfassungsrechtlich legitimiertes  Finanzierungsprivileg - und also auch keine besondere Finanzierungsverantwortung von Internet-Nutzern oder Wohnungsbewohnern!

Siehe u.a. unter

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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Die vielfach herbreigezerrte Argumentation, es gäbe eine verfassungsrechtlich garantierte "Bestand- und Entwicklungsgarantie" und eine sich daraus ergebende "Finanzierungsgarantie" für den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" bezieht sich ausschließlich auf RUNDFUNK
Das "Herbeizerren" ist wohl eher ein Exhumieren. Die Argumentation hat vor etwa 40-50 Jahren gelebt, als "Frequenzen knapp" und Rundfunk "teuer" war, sodass nicht alle Meinungen zur Sprache kommen konnten. Die heutige Sendervielfalt im Rundfunk hat das Argument längst zerquetscht. Aber wenn man es trotzdem im Rundfunk als Zombie frei rumlaufen lässt, dann muss man sich nicht wundern wenn dieser Zombie "mit gleichem Recht" (nämlich gar keinem) die ganze Pressewirtschaft und das Internet unsicher macht.


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Zitat
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist für jeden Haushalt Pflicht.
Das stimmt nicht, nicht einmal gemäß Rundfunkstaatsvertrag, dessen Inhalt die ÖRR offenbar gar nicht kennen.

Siehe auch:
Besagen d. Rechtsgrundlagen (ja? welche?), dass nur "Nutzer" zahlen müssten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21278.0.html


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Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk stützt sich auf Artikel 5 GG.

Zitat von: Artikel 5 GG Abs. 1
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die Rundfunkfreiheit steht prinzipiell jedem zu. Das gleiche gilt für die Pressefreiheit.

Übertragbar sind diese Publikationsfreiheiten möglicherweise auf das Internet (Meinungsfreiheit). Wir sind im Informationszeitalter.

Der ÖRR stützt sich auf Artikel 5 GG. Die Presseerzeugnisersteller stützen sich auf Artikel 5 GG.

Die Rechte aus Artikel 5 GG stehen prinzipiell jedem zu.

Wie wird der Zwang gerechtfertigt, eine Gruppe von Rechteausübern finanzieren zu müssen, die mir überhaupt nicht zusagt?
Weshalb soll jemand zwangsweise einen anderen bei dessen Rechteausübung aus Artikel 5 GG unterstützen müssen?


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Zitat
Weshalb soll jemand zwangsweise einen anderen bei dessen Rechteausübung aus Artikel 5 GG unterstützen müssen?
Diese Frage kann oder will bis jetzt kein Richter beantworten. Das ist auch der Grund warum das Bundesverwaltungsgericht ohne weitere Begründung erklärte dass das hinzunehmen sei. Also das eigene Grundrecht zu Gunsten eines anderen Grundrechteträgers einfach so beschnitten wird. Der Freiheitsgrad des Grundrechts somit verkannt wird.
Siehe Beschlüsse aus 03/16.


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Wie wird der Zwang gerechtfertigt, eine Gruppe von Rechteausübern finanzieren zu müssen, die mir überhaupt nicht zusagt?
Weshalb soll jemand zwangsweise einen anderen bei dessen Rechteausübung aus Artikel 5 GG unterstützen müssen?
In der einfachen Variante wären beide Fragen an die jeweilige Landesregierung zu richten, da sie für die "Vertragswerke" rund um den Rundfunk, seine "Zwangsbebeitragung" und die resultierenden Verfassungsverstöße verantwortlich zeichnet. Der ÖRR ist nur das "Gör", das es dabei zu "unterhalten" gilt.


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Der ÖRR stützt sich auf Artikel 5 GG.
Was er gar nicht darf, außer im Bereich der Freiheit der Berichterstattung, also im Bereich des Inhaltes seiner Berichte.

Zitat
Die Presseerzeugnisersteller stützen sich auf Artikel 5 GG.
Was sie vollumfänglich dürfen, da allesamt auf Basis von Privatrecht geschaffen.

Zitat
Die Rechte aus Artikel 5 GG stehen prinzipiell jedem zu.
Sieht das BVerfG anders;

jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21498.msg137894.html#msg137894

Alle ÖRR sind als Anstalten des öffentlichen Rechts ohne jeden Zweifel auch juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Als Person im Sinne des Art. 10 EMRK dürfen sie sich freilich auch auf diesen Artikel stützen und müssen keine Einflussnahme des Staates auf ihre Berichterstattung dulden.

Genauso aber sind andere Personen, wie bspw. natürliche Personen, nicht verpflichtet, eine Einflussnahme durch ÖRR und/oder Staat zu dulden, weil sie sich ebenfall auf diesen Art. 10 EMRK berufen können.

Eine Einflussnahme durch ÖRR und/oder Staat liegt bereits dann vor, wenn ÖRR und/oder Staat andere Personen dazu nötigen, bestimmte, ihr vorgesetzte Medien unabhängig ihrer individuellen Medienwahl finanzieren zu müssen.

Da auch Art. 11 Charta gilt und der EuGH zu dieser speziellen Frage noch nicht entschieden hat, kann das noch sehr spannend werden. (Die Geltung der genannten Artikel in der Relation Medienunternehmen zu Mediennutzer/Mediennichtnutzer wurde vom EuGH noch nicht behandelt)

Art. 10 EMRK & Art. 11 Charta; jeweils in der englischen Sprachfassung zur Informations- und Meinungsfreiheit:
Zitat
"Without interfernce by public authority"

Soviel ist aber klar; wenn der EuGH eine Zwangsfinanzierung durch die Bürger als unvereinbar mit dem europäischen Binnenmarkt erklärt, bspw. aus Gründen des Verbraucherschutzes und der Gleichbehandlung der EU-Bürger, zeigen all jene EU-Länder mit dem Finger auf Deutschland, dessen Rundfunkfinanzierungssystem mit gekippt worden ist.

EuGH C-260/89 - Leitsatz 7 - sinngemäß: "kann in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens sein, die sich über Art. 10 EMRK hinwegsetzt"

Mehr siehe:

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.0.html

Der EuGH zum Verhältnis EMRK, Charta, Datenschutzrichtlinie bzw -verordnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23724.0.html


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Wie wird der Zwang gerechtfertigt, eine Gruppe von Rechteausübern finanzieren zu müssen, die mir überhaupt nicht zusagt?
Weshalb soll jemand zwangsweise einen anderen bei dessen Rechteausübung aus Artikel 5 GG unterstützen müssen?
Um das zu verstehen solltet ihr das 4. Rundfunkurteil lesen.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073118.html

Es geht darum, dass nur "wenige" Zugang zu Rundfunk haben und deshalb Rundfunk so organisiert sein muss, dass trotzdem alle "Gruppen" darüber "funken" können. Es ist ein Irrtum, dass sich der Rundfunk auf SEIN Recht beruft. Er beruft sich auf UNSER Recht, von allen Gruppen informiert zu werden. Deshalb "musst" Du auch bezahlen.

Im Urteil steht auch explizit drin, dass das für Zeitungen nicht übertragbar ist, weil es dort genug Vielfalt gibt. Das gleiche gilt erst recht für das Internet, aber aufgrund der viel weiter fortgeschritten Technik eigentlich auch längst für den Rundfunk.


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Wenn ich Matthias Sprißler richtig verstehe:
Die heutigen Grundlagen weichen von denen der "uralten" Rundfunkurteile drastisch ab.

Siehe u.a. unter
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html

Zitat von: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht? MMR 2018, 72
Eine Übertragbarkeit der BVerfG-Entscheidungen zur Rundfunkgebühr auf den Beitrag ist nicht nur wegen des Wechsels von der gerätebezogenen Gebühr zum wohnungsgebundenen „Beitrag“ nicht möglich, sondern auch wegen grundlegender Veränderungen gegenüber den tatsächlichen Feststellungen von 1986: [...] Internet [...]

Kann sich das BVerfG im Lichte logischer Argumente einer würdigen und modernen Entscheidung verweigern?

Zitat von: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit Grundgesetz und Europarecht? MMR 2018, 72 (zu Artikel 5 GG)
Eine Freiheit für die Rundfunkanstalten, die dem Menschen das Recht nimmt, sich ungehindert und unbelastet anderer Informationsquellen als der Rundfunkanstalten zu bedienen, würde das Individualgrundrecht aushöhlen.

Für mich ist es unvorstellbar, dass ich an jemanden, den ich nicht damit betraut habe, mein Grundrecht abtreten soll.


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