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Autor Thema: VG Hannover: Ruhen des Verfahrens gemäß richterlicher Verfügung  (Gelesen 12124 mal)

b
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Hallo,

hab heute ein förmliches Schreiben vom Verwaltungsgericht Hannover bekommen.

In der Anlage ein Schreiben vom NDR (Rothenbaumchaussee):
Edit DumbTV: Siehe Beitrag weiter unten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26247.msg165688.html#msg165688

Zitat
In der Verwaltungssache XXX gegen NDR wird gemäß richterlicher Verfügung vom 15.1.18 das Einverständnis des Beklagten hinsichtlich des Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt.

Das wundert mich jetzt erst einmal, da ich die Aussetzung des Verfahrens beantragt hatte und nicht die Ruhendstellung. Aber egal, hoffe das Schreiben hilft gegen jedwede Vollstreckung. Wer den Klagetext und Nachträge benötigt, bitte per PN melden.

bukh1


Edit "DumbTV": Thema präzisiert
Edit "Bürger": Aktenzeichen 7 A 1664/17 - siehe Antwort weiter unten unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26247.msg165496.html#msg165496


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D
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Hierzu passt auch:
VG F setzt Verfahren wegen 4 Leitverfahren vor dem BVerfG nach § 94 VwGO aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23002.msg162650.html#msg162650
Hallo! Für die Statistik: Meine anhängige Klage vor dem Verwaltungsgericht. Ich bin gerade von Gericht angeschrieben worden und gefragt, ob ich damit einverstanden sei, die Klage ruhend zu stellen, bis in Karlsruhe entschieden worden sei. (Ich hatte dies vor vielen Monaten ohnehin beantragt.)

Scheint so, als ob nun auch das VG Hannover die Verfahren ruhend stellt, bis höchstrichterlich eine Entscheidung gefallen ist...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Ich konstatiere kurz:

VG Hannover stellt mit ausdrücklicher Zustimmung des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
das Verfahren ruhend bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Es müssten doch nun eigentlich der Gleichbehandlung wegen
- bei allen Gerichten mit
- ausdrücklicher Zustimmung aller Rundfunkanstalten
alle Verfahren ruhendgestellt werden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).


EINFACH. FÜR ALLE.
EINFACH RUHEND STELLEN.


;)


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S
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In der Verwaltungssache XXX gegen NDR wird gemäß richterlicher Verfügung vom 15.1.18 das Einverständnis des Beklagten hinsichtlich des Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erklärt.

Zunächst Glückwunsch zu diesem Teilerfolg, aber schon wieder so eine Merkwürdigkeit:
Hat sich doch selbige LRA noch im Oktober 2017 gegen eine Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO, wenn auch wirr und widersprüchlich (doppelte Negation) ausgesprochen, obwohl dies bei einer Aussetzung nicht weiter relevant ist, da die Entscheidung dabei im Ermessen des VG liegt.

Siehe:
VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg157896.html#msg157896

Und nun wird vom NDR sogar das Einverständnis hinsichtlich einer Ruhendstellung des Verfahrens erklärt?
Wie soll man das nun wieder deuten?
Woher kommt dieser plötzliche Sinneswandel?


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

S
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Wie soll man das nun wieder deuten?
Woher kommt dieser plötzliche Sinneswandel?

Aufschluss darüber geben kann womöglich die erwähnte richterliche Verfügung vom 15.1.18.

Sollte einem fiktiven Kläger diese richterliche Verfügung nicht - zur Kenntnisnahme - zugegangen sein, könnte man diese einfach bei Gericht anfordern oder zum Gericht joggen und einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.


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S
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Aufschluss darüber geben kann womöglich die erwähnte richterliche Verfügung vom 15.1.18.

Vermutlich nicht, denn entgegen einer Aussetzung nach § 94 VwGO müssen bei einer Ruhendstellung beide Parteien zustimmen. Es dürfte daher für den NDR ein Leichtes gewesen sein, eine Ruhendstellung abzulehnen und somit zu verhindern. Umso erstaunlicher ist es, dass der NDR mit einer Ruhendstellung einverstanden war.
Welche Bewegründe mögen für dieses Einverständnis vorgelegen haben?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2018, 13:46 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

b
  • Beiträge: 50
Hallo an alle
zur Info: werde alle Infos hochladen und auch denen die mich per PN angemailt haben alle Infos und Schriftverkehr zukommen lassen. Schaffe ich aber erst am Wochenende.
Und ja, ich hatte extra die Aussetzung des Verfahrens beantragt, da dazu nicht die Zustimmung des Beklagten notwendig ist.
Vorab schon mal das Aktenzeichen: 7 A 1664/17
bukh1


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2018, 13:46 von Bürger«

F
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Nun ich denke, der Rückhalt in der Politik wird zunehmend schwächer, da dürften irgendwo die Gründe für diese ‚Gedankenumkehr‘ liegen.
Nur ein kurzes Zitat aus den Koalitionsvereinbarungen zur GroKo 2018:

Zitat
Medien, Medienvielfalt und Medienkompetenz
Im Wissen um die Zuständigkeit der Länder bekennt sich die Koalition zur dualen Medienordnung. Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk und eine starke und vielfältige Presselandschaft. Wir sind uns einig, dass der Bund unter Wahrung der Länderkompetenz die Länder dabei unterstützt, Medienplattformen und Intermediäre wie Suchmaschinen, Videoplattformen oder soziale Netzwerke in die gemeinsamen Anstrengungen zur Sicherung von Medienvielfalt, fairem Wettbewerb und Meinungs- und Persönlichkeitsrechtsschutz national und europäisch stärker einzubeziehen.
….
Verlage und Journalistinnen und Journalisten brauchen verlässliche Rahmenbedingungen seitens der Politik. Wir wollen diese dadurch verbessern, dass eine bessere Rechtsdurchsetzung für journalistische Inhalte ermöglicht, das Presse-Grosso gesichert, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz erhalten und weitergehende Instrumente wie neue Finanzierungsmodelle oder indirekte Fördermaßnahmen geprüft werden.

Um gute Rahmenbedingungen für eine vielfältige Medienlandschaft sicherzustellen, werden wir künftige nationale und europäische Gesetzgebungsvorhaben noch stärker hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Medienangebote, wie
z. B. durch Werbeverbote, prüfen.
….
Bei der Vermittlung von Meinungs- und Pressefreiheit ist die Deutsche Welle ein unverzichtbarer Akteur, den wir, wie in den letzten Jahren begonnen, finanziell deutlich weiter stärken wollen. Wir wollen das Budget der Deutschen Welle auf das vergleichbarer europäischer Auslandssender anheben. Wir begrüßen die eingeleiteten Kooperationen der Deutschen Welle mit europäischen Rundfunkpartnern.

Quelle: http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/180207-KOAV-GESAMTTEXT-Stand-070218-1145h.pdf

Sollte aber an dieser Stelle wohl nicht weiter vertieft werden!

Edit "Markus KA":
Danke für den Hinweis und interessantes Dokument, vieleicht als Anregung ein neues, interessantes Thema öffnen.



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b
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Hallo
Ich lade hier das Schreiben (Beschluss VG) des Gerichts und das des NDR (Zustimmung Ruhendstellung) hoch

bukh1


Edit DumbTV:
Aus dem Beschluss:

Zitat
... Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten ordnet das Gericht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 251 Satz 1 ZPO das im vorliegenden Verfahren zweckmäßige Ruhen des Verfahrens an. ...


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S
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Wäre ja nun interessant zu erfahren, zu welchem Sachverhalt das Gericht dem beklagten Fernsehsender mit richterlicher Verfügung vom 15.01.2018 auferlegt hat, Stellung zu beziehen.

Vermutung:
Das VG hat zwischen den Zeilen dem Beklagten mitgeteilt, dass es dem vom Kläger gestellten Aussetzungsantrag stattgeben werde; möchte sich aber am liebsten raushalten und fragte daher den Beklagten ob er mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden wäre. VG interpretiert den Aussetzungsantrag einfach als Antrag der Ruhendstellung und der beklagte Fernsehsender kann sich einbilden, an der Entscheidung mitgewirkt zu haben - außerdem kann er das Verfahren jederzeit wieder aufrollen. Also alles fast wie geschmiert.

Aber wie gesagt, das ist nur eine vage Vermutung. Etwas weniger spekulieren über die Hintergründe könnte man, wenn dem Kläger die richterliche Verfügung vom 15.01.2018 vorläge.
Vielleicht einfach mal fiktiv nett nachfragen? :)


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Die richterliche Verfügung vom 15.01.2018 werde ich anfordern, liegt mir nicht vor.
bukh1


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Im Anhang die richterliche Verfügung vom 15.01.2018
bukh1


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html

Hier bitte weiter zum Kern-Thema des hiesigen Threads, welches da lautet
VG Hannover: Ruhen des Verfahrens gemäß richterlicher Verfügung
und insbesondere die Ruhendstellung(en) beim VG Hannover in Erwartung der Entscheidung des BVerfG zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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j
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Für die Statistik:

Habe heute in einem fiktiven Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover einem vom Wortlaut her mit dem von "bukh1" identischen Beschluss des Gerichts erhalten.

Das Gericht hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

So wie von mir beantragt.  8)


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