Wann @Funktion war denn genau "Ende Dezember", dass die Frist exakt irgendwann zwischen vorvorgestern und heute abend abgelaufen wäre? Kann ja - wie auch schon von anderen verlautet - durchaus einen Unterschied machen, ob eine Frist nach Tagen, Wochen oder auch Monaten bemessen ist. Das BVerfG hat abseits dessen aber stets ein offenes Ohr (bzw. 'nen offenen Briefkasten).
Ob das Zahlen "unter Vorbehalt" auch in fiktiven Situationen wie ggü. den "Anstalten" und deren Etablissement "geht", ist, wie auch @drboe schon feststelltt, tatsächlich eine Frage ohne bislang eine eindeutige Antwort - wobei ein fiktiver Besucher selbstredend auf das, wass ausgerechnet die ehrenwerten Herrschaften aus den "Anstalten" bzw. des sogenannten "Beitrags-Service " zu dem Thema erzählen, wenn überhaupt, dann am Wenigsten geben würde (die sind schliesslich Partei, und nichts anderes). Und einer Partei, die sich schon den Kommentar zum sie selbst betreffenden Rechtsgebiet selber bastelt bzw. basteln lässt - ist der über den Weg zu trauen? Von einer gegnerischen Versicherung läßt sich in überwältigend vielen Fällen auch kein vernünftiger Mensch sagen, was und wie es richtig ist.
Denen könnte durchaus im wesentlichen wichtig sein, einfach sicherzustellen, dass möglichst keiner auf seine Überweisungen "unter Vorbehalt" draufschreibt bzw. denen im Vorfeld gerichtsfest mitteilt, dass man nur "unter Vorbehalt" zahlt. Ob das später hilft oder nicht, wird sich gewiss noch zeigen müssen, im ungünstigsten Fall wär's halt einfach nutzlos.
Ein Verbot gibt es anders herum bislang nicht - und wenn der "Schaden" dann darin bestehen sollte, dass die hochwohledlen Recken bei den "Anstalten" und im Etablissement beleidigt darob die Annahme der Zahlungen verweigern würden :->>, das wäre doch mal ein "Schaden", über den man sich freuen kann.
Ärgerlich wäre nur, wenn der in dem vom doc beispielhaft zitierten Blog schreibende Anwalt tatsächlich mit seiner Auffassung Recht hätte - "man" aber den hochwohledlen Herrschaften mit deren gegenteiliger Behauptung auf den Leim gegangen war.