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Autor Thema: Klage vom VerwG abgewiesen - Wie geht´s weiter?  (Gelesen 5410 mal)

F
  • Beiträge: 4
Klage vom VerwG abgewiesen - Wie geht´s weiter?
Autor: 25. Januar 2018, 11:36
Hallo Gemeinde,

Person F hat jetzt das volle Programm bis zur Klage vorm VerwG durchgezogen. Wie erwartet, wurde seine Klage abgewiesen.
Immerhin wartet der Verbrecherverein fast vier Jahre auf seinen Zwangsbeitrag.  >:D

F hat Ende Dezember den entsprechenden Beschluss vom VerwG Oldenburg zugestellt bekommen.
Gestern hatte F dann wieder einen Brief vom BZ, in dem Sie erstmals mit der Zwangsvollstreckung drohen.
Mittlerweile hat F über 800€ bei denen auf der Uhr, zzgl. 65 € Säumniszuschlag.

Hat F jetzt noch irgendwelche Möglichkeiten die Zahlung weiter hinauszuzögern?
Wiederspruch gegen die Vollstreckungsbehörde o.ä.?

Ansonsten kann F doch auch unter Vorbehalt seine Zwangsabgabe leisten und den ganzen Spass noch mal von vorne "zelebrieren" oder? Zum Glück hat F jeden Monat 17,50 € in mein Sparschwein gedrückt, wodurch die Zahlung -zumindest finanziell- egal sein kann! Es fühlt sich nur nach vier Jahren wie eine Niederlage an...

Über Tipps & Anregungen würde F sich sehr freuen!


Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 09:51 von DumbTV«

v
  • Beiträge: 1.202
...
Hat F jetzt noch irgendwelche Möglichkeiten die Zahlung weiter hinauszuzögern?
...

Entweder den "offiziellen" Rechtsweg einhalten und zum OVG, oder die "Erschöpfung des Rechtsweges" geltend machen und direkt Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe.

Seit eine entfernte Bekannte von mir Radio Bremen das Aktenzeichen Ihrer Verfassungsbeschwerde mitgeteilt hat, kam keine weiter Post, weder vom Beitragsservice, noch von Radio Bremen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 09:12 von Uwe«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

F
  • Beiträge: 4
Danke für deine Antwort!

Gibt es irgendwo eine "Anleitung" für die Verfassungsbeschwerde?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 09:54 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 13
Hallo,
schau bitte mal hier:

Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zum Urteil des VG Freiburg?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25847.msg163126.html#msg163126

...
Profät Diabolo hat ein Muster generiert. Den allgemeinen Teil kann man gut abschreiben. Die Vorlage ist hier im Forum zu finden:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 10:02 von DumbTV«

F
  • Beiträge: 4
Shit, die 4 Wochen Frist nach Entscheidung des VerwG ist gerade abgelaufen!  :o >:(

Ansonsten kann  F doch auch unter Vorbehalt seine Zwangsabgabe leisten und den ganzen Spass noch mal von vorne "zelebrieren" oder?

^^geht das denn?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 10:03 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Shit, die 4 Wochen Frist nach Entscheidung des VerwG ist gerade abgelaufen!  :o >:(

Ansonsten kann ich doch auch unter Vorbehalt meine Zwangsabgabe leisten und den ganzen Spass noch mal von vorne "zelebrieren" oder?

^^geht das denn?

Die LRA und der BS sagen nein, weil man öffentliche Abgaben nicht unter Vorbehalt zahlen könne.  Siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6832.0 Andere, z. B. ein RA K. Steinle, schreiben etwas anderes: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305067-rundfunkbeitrag-nur-noch-unter-vorbehalt-zahlen

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 1.456
Ansonsten weitermachen: Gerichtsgebühr ist *4 anstelle *3.
Anwaltssuche dokumentieren, dass man keinen findet und einen Notanwalt beantragen.
Ich glaube der Profät hat die Klageeinreichung ohne Notanwalt gemacht, weil Ihm keiner bereitgestellt wurde.

Siehe:

VG Berlin: Zulassungsantrag eines Kassationsverfahrens
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19865.msg128563.html#msg128563


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 09:26 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

P
  • Beiträge: 4.011
Beispiel was gehen kann:

Wichtig, es sind nicht 4 Wochen, sondern zumeist 1 Monat ab Bekanntgabe.

Sofern der Zugang zum OVG einer Beantragung bedarf, weil Berufung ausgeschlossen wurde, dürfte gelten 1 Monat Frist ab Bekanntgabe und 2 Monate für die Begründung.
 
Person A hat sicherlich jetzt seit Bekanntgabe einige Anwälte versucht per Brief anzuschreiben und kann den Postausgang dokumentiert belegen, gegebenenfalls auch Telefonlisten nachweisen, sprich Ihre Bemühungen einen Anwalt innerhalb von einem Monat zu finden nachweisen. Wenn Person A das möglich ist, wäre der nächste Schritt sofern die Frist von einem Monat noch nicht um ist zum VG zu fahren und dort einen Antrag auf Zulassung zur Berufung in Verbindung mit der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten zur Niederschrift zu geben, als Nachweise der Bemühungen braucht es diese Dokumentation unmittelbar als Anhang ebenso innerhalb dieser Frist. --> Damit läuft das Verfahren zunächst ohne weiteres weiter. Für die weitere Begründung warum die Berufung zuzulassen ist besteht dann ein weiterer Monat.


Das geht falls Frist knapp ist auch per Fax

Zitat
Anschrift VG
Zeile mit Datum

Anschrift Person A



Kläger/Klägerin -
erklärt zum Verfahren
Az. _ _  _ _ _ _ _ / _ _

folgendes:
1. Es wird beantragt, die Berufung gegen das Urteil vom __.__.____, zugestellt am
__.__.201_, zuzulassen.

2. Es wird beantragt, dem Kläger/ der Klägerin einen Prozessbevollmächtigten für
das Zulassungsverfahren beizuordnen.

Begründung:
Der Kläger/ die Klägerin hat sich bisher erfolglos bemüht, einen Prozessbevollmächtigten
für das Zulassungsverfahren zu bekommen. Nachweise dafür können erbracht werden. Es
wurden mindestens [15] Anfragen gestellt, davon wurde ein Teil überhaupt nicht
beantwortet. Um die Frist zu wahren, muss der Antrag auf Zulassung der Berufung heute
selbst durch den Kläger/ die Klägerin gestellt werden.

Unterschrift Person A
Anlagen
Zustellnachweis
Kopien von Anfragen

---
Das OVG wird diesen Antrag, sehr wahrscheinlich als Antrag auf Stellung eines Notanwalt auslegen und dann damit weiterverfahren.

Wie es danach tatsächlich weiter geht bleibt jedoch abzuwarten, aber die weitere Monatsfrist für die Begründung der Berufungszulassung sollte wohl zunächst auch ohne Rechtsbeistand minimal gewahrt werden denn,

PersonX würde denken, dass zusätzlich eine Antwort vom OVG kommt und Person A natürlich dem OVG auch antworten will und einen ersten Vortrag warum die Berufung zuzulassen ist liefert aber auch um Verlängerung der Frist für die weitere Begründung ersucht, damit ein Rechtsbeistand/Prozessbevollmächtigter sich damit auch befassen kann, diesen hat man ja noch nicht.

Es könnte auch passieren, dass der Gegenseite durch das OVG Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wird.
Das OVG wird vielleicht zudem nicht darauf hinweisen, dass eine weitere Begründung erforderlich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2018, 14:06 von PersonX«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wann @Funktion war denn genau "Ende Dezember", dass die Frist exakt irgendwann zwischen vorvorgestern und heute abend abgelaufen wäre? Kann ja - wie auch schon von anderen verlautet - durchaus einen Unterschied machen, ob eine Frist nach Tagen, Wochen oder auch Monaten bemessen ist. Das BVerfG hat abseits dessen aber stets ein offenes Ohr (bzw. 'nen offenen Briefkasten).

Ob das Zahlen "unter Vorbehalt" auch in fiktiven Situationen wie ggü. den "Anstalten" und deren Etablissement "geht", ist, wie auch @drboe schon feststelltt, tatsächlich eine Frage ohne bislang eine eindeutige Antwort - wobei ein fiktiver Besucher selbstredend auf das, wass ausgerechnet die ehrenwerten Herrschaften aus den "Anstalten" bzw. des sogenannten "Beitrags-Service " zu dem Thema erzählen, wenn überhaupt, dann am Wenigsten geben würde (die sind schliesslich Partei, und nichts anderes). Und einer Partei, die sich schon den Kommentar zum sie selbst betreffenden Rechtsgebiet selber bastelt bzw. basteln lässt - ist der über den Weg zu trauen? Von einer gegnerischen Versicherung läßt sich in überwältigend vielen Fällen auch kein vernünftiger Mensch sagen, was und wie es richtig ist.

Denen könnte durchaus im wesentlichen wichtig sein, einfach sicherzustellen, dass möglichst keiner auf seine Überweisungen "unter Vorbehalt" draufschreibt bzw. denen im Vorfeld gerichtsfest mitteilt, dass man nur "unter Vorbehalt" zahlt. Ob das später hilft oder nicht, wird sich gewiss noch zeigen müssen, im ungünstigsten Fall wär's halt einfach nutzlos.

Ein Verbot gibt es anders herum bislang nicht - und wenn der "Schaden" dann darin bestehen sollte, dass die hochwohledlen Recken bei den "Anstalten" und im Etablissement beleidigt darob die Annahme der Zahlungen verweigern würden :->>, das wäre doch mal ein "Schaden", über den man sich freuen kann.

Ärgerlich wäre nur, wenn der in dem vom doc beispielhaft zitierten Blog schreibende Anwalt tatsächlich mit seiner Auffassung Recht hätte - "man" aber den hochwohledlen Herrschaften mit deren gegenteiliger Behauptung auf den Leim gegangen war.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2018, 15:22 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Lev

  • Beiträge: 331
@Funktion
Zitat
Person F habe jetzt das volle Program bis zur Klage vorm VerwG durchgezogen. Wie erwartet, wurde seine Klage abgewiesen.

- Hat Person F einen Beschluss oder ein Urteil?


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n
  • Beiträge: 1.456
Die Frist beginnt zu laufen wenn der Brief in Deinem Postkasten ist, nicht wann das Datum des Urteils ist!
Stichwort Bekanntgabe.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

F
  • Beiträge: 4
- Hast Person F einen Beschluss oder ein Urteil?

Beschluss


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  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Kann mir jemand erklären, welchen Vorteil es hat, eine Berufung beim OVG mit Anwaltszwang, und entsprechenden Kosten, einzulegen. Statt gleich beim Verfassungsgericht kostenfrei Verfassungsklage einzureichen?


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

  • Beiträge: 886
Kann mir jemand erklären, welchen Vorteil es hat, eine Berufung beim OVG mit Anwaltszwang, und entsprechenden Kosten, einzulegen. Statt gleich beim Verfassungsgericht kostenfrei Verfassungsklage einzureichen?
Der Rechtsweg muss ausgeschöpft sein, sonst nimmt das BVerfG es nicht an. Man kann aber bei entsprechenden Verweisen in der Ablehnung des VerwG auf das Bundesverwaltungsgericht unter Umständen auch direkt zum Verfassungsgericht. Man muss dann aber begründen, wieso der Rechtsweg ausgeschlossen ist.

Siehe:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 10:08 von DumbTV«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

m
  • Beiträge: 17
Person m könnte eine Ratenzahlung vereinbart haben sagen wir 20 beischlafdollars.
Nach ein paar raten eigenmächtig auf 5 pensionsanteile reduzieren.
Kontoauszug anfordern.
Nicht auf einmal alles Bezahlen.
Wenn dieses Jahr Bundesverfassungsgericht oder europäischer Gerichtshof entscheiden sollten,kannst von dem gesparten Geld in den Urlaub.


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