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Autor Thema: Journalist Marcus Ertle auf fluter.de pro örR  (Gelesen 6935 mal)

P
  • Beiträge: 5
Journalist Marcus Ertle auf fluter.de pro örR
Autor: 26. Dezember 2017, 14:36
Moin,
ein irritierender Beitrag pro örR:

fluter.de, 26.12.1017
Der Streit um den Rundfunkbeitrag
http://www.fluter.de/streit-um-den-rundfunkbeitrag

Zitat
...im Sinne der Rundfunkfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist und gewährleisten soll, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen ohne staatliche Gängelung berichten können. Durch diese Freiheit, gesichert durch die breite Aufmerksamkeit der Gesellschaft und die Rundfunkgebühren, können die öffentlich-rechtlichen Sender auch starke Waffen für unabhängigen Journalismus sein.

Die Kommentarfunktion habe ich genutzt, mal schauen, ob die Admins diese Kritik freischalten.
 
Angenehme Feiertage!


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
http://www.fluter.de/streit-um-den-rundfunkbeitrag
 (...) "...im Sinne der Rundfunkfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist und gewährleisten soll, (...)

Im Grundgesetz? WO?


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P
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Vllt. wäre der Autor der richtige Adressat für diese Frage? :)
ps: Auch mein unbedeutender Kommentar dazu wartet bei fluter auf Freischaltung.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Vllt. wäre der Autor der richtige Adressat für diese Frage? :)

Habe schon gefragt, aber der Kommentar ist "noch" nicht »freigegeben«,,,


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Hier das

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fluter - Magazin der Bundeszentrale für politische Bildung
Herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung / bpb
Adenauerallee 86
53113 Bonn
www.bpb.de
Tel. bpb Zentrale: (0228) 99515-0
presse@bpb.de

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
(...) Keine Kommentare gefunden!

Diese müssen angeblich erst geprüft** werden, bevor sie freigegeben** werden können...



**So wie in China...  :D


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Und diese...

Hier das

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fluter - Magazin der Bundeszentrale für politische Bildung
Herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung / bpb
...

...wiederum untersteht auch der eigenen (gewiss von den Wenigsten gelesenen) Internetpräsenz nach als nachgeordnete Behörde dem Bundesinnenministerium. Also wieder letztlich politische "Elite" (mit ihren Schreiberlings-HiWis) unter sich.
Gibt natürlich desungeachtet immer noch genügend Zeitgenossen beiderlei Geschlechts (bei Sextanern / Quartanern dürfte die Quote gegen 100 % streben), die die bpb als Manifestation bzw. Instanz gesellschaftlichen Pluralismus' und deren damit vermeintlich "unabhängige" Statements als Güte- bzw. Qualitätssiegel begreifen für das, was diese Herrschaften unters Volk bringen.

In einem Punkt kann einem der inzwischen ja verblichene Realsozialismus posthum durchaus noch einmal sympathisch werden:  Deren Institutionen haben sich eine Tarnung geschenkt und stattdessen offen ihre Position bekannt, statt u. a. pseudo-diskursiv & mit Nebelkerzen verschiedenster Art zu arbeiten


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

K
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Zitat
Warum reden die einen von „Zwangsgebühr“, die anderen von Bildungsauftrag?

Eine "unabwendbare Gebühr", die mit Androhung(en) von Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckungen erhoben werden kann, ist eine Zwangsgebühr, das ist logisch!

Ein "Bildungsauftrag" ist der zweifelhafte Anspruch einer Kaste von Erleuchteten, dass die aus dem Elfenbeintum herabfallenden Belehrungsinhalte beim einfachen Volk als göttliches Manna durch einen Opferobolus abzugelten sind.

Die hier erwähnte Internetplattform "http://www.fluter.de" ist stets bemüht, mit Hilfe einer parteilichen Scheindiskussion die Agenda des ÖR mit etwas Weihrauch und Myrrhe zu würzen, damit das Gold bei den Hohepriester verbleiben kann.

Nö, lass mal stecken ...
Ketzerkater


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Aber Pfui, Rene...

...dieser Vergleich - muss der denn sein: "**So wie in China...  :D"?

Natürlich muss das "Diese [Kommentare, Erg. d. Besucher ] müssen angeblich erst geprüft** werden, bevor sie freigegeben** werden können..." so sein.

Konnte man doch spätestens zu den Zeiten des vom Werte-Westen betriebenen Ukraine-Umsturzes (inkl. des ja damals Dank entsprechender westlicher propagandistischer Anstrengungen endlich in Reichweite gelangten Krieges mit Russland) bzw. im Vorfeld des eigentlich geplanten Syrien-Einmarsches sehen, wie wichtig die (u. a. ja vom hiesigen ÖRR eifrig betriebene) Freihaltung des Bürgerbewusstseins von für "unser" außen- bzw. weltpolitisches Fortkommen schädlichen kognitiven Dissonanzen ist. Wenn "man" jemand anderem erfolgreich an die Wäsche will [wollen soll], muss "man" von einem solchen Vorhaben bzw. dem der Obrigkeit überzeugt sein. Das aber kann nur bei Beachtung entsprechender "Hygiene"-Grundsätze auch für den gesellschaftlichen Diskurs funktionieren, wie sie ja seinerseits auch in den ÖRR-Foren konsequent durchgesetzt wurden, und wie sie im genannten Sinne natürlich auch anderswo Gültigkeit beanspruchen können oder müssen.

Der wesentliche Unterschied zu China (wenn man als guter Westler der offiziellen Linie gemäß denkt, und gerade auch dabei hilft Dir ja der ÖRR): Du hast Dich doch schließlich *freiwillig* der "Fürsorge" durch unseren Staat (& dessen Institutionen, also auch der bpb) bzw. dessen ÖRR befohlen :->>>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 21:41 von Bürger«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

K
  • Beiträge: 81
@Besucher  ;D

Der Grundsatz der staatsbürgerlichen "Freiwilligkeit" trägt den selbst erklärten Mangel an korrekten Informationen in sich, so wie der zu Therapierende selbstbestimmt den Vorteil erkennt, zwingend an der nächsten Gruppensitzung teilzunehmen.

Sollte beim zum Therapierenden ein Mangel an Einsicht an der erforderlichen gruppentherapeutischen Sitzung aufkommen, bestätigt diese nur das Defizit einer gereiften staatsbürgerlichen Freiwilligkeit, so dass diese fehlende Erkenntnis dringenden einer professionellen Aufklärung bedarf.

Genosse @Besucher, ich danke Euch im Rahmen der demokratischen staatsbürgerlichen Aufklärung für geistig reine Einsichten um das unablässige Bemühen eines sozial ausgewogenen Gedankentum; wir sind hier zum Glück nicht in einer Diktatur, die mir womöglich vorschreiben würde, was ich zu denken hätte - und die meine Kommentare zensieren würde.

Euer defizitärer,
Ketzerkater


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 21:41 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Lieber @ Ketzerkater, Danke für Dein erlauchtes Lob..

...mir war es im wesentlichen darum gegangen, eines noch etwas mehr deutlich zu machen, nämlich dass der hiesige ÖRR eben keinen Selbstzweck darstellt. Sondern dass sowohl er selbst (als im konkreten Zusammenhang bspw. aber auch eine bpb bzw. deren Internet-Agitationsplattform fluter.de) eine konkrete Funktion für die Herren (u. a. die Elite der Parteienoligarchie schon nach Karl Jaspers) unseres tatsächlich nicht offziell als Diktatur (da ja angeblich "pluralistisch" strukturiert) daherkommenden Gemeinwesens hat. 

Wäre das anders der Fall, bestünde also diese angeblich von systemischen Interessen - und damit vom bestimmenden Einfluss spezifischer Machtgruppen - freie ("pluralistische") Vielfalt gesellschaftlicher Organisationen und Funktionsträger (wie politisch-offiziell & auch seitens der Herrschaften vom ÖRR postuliert bzw. als Selbstadelungskriterium des freien Westens ggü. anderen Konstruktionen präsentiert) müsste man sich fragen, wieso denn so ein Ertl sich dermaßen zum Sprachrohr eines doch angeblich vollkommen eigenständigen ÖRR macht und auch noch normativ behauptet, dass der (letztlich staatlich durchgesetzte) Bezahlzwang ausgerechnet *das* Mittel der Wahl zur Sicherung von Freiheit(en) verschiedenster Art sei.

Der ÖRR ist kein Selbstzweck, und auch die bpb nicht. Alles zusammen mit der politischen Elite (inkl. unserer ja inzwischen als besonderer Vorkämpfer von Gerechtigkeit bekannt gewordenen, praktisch stets zugunsten des ÖRR und damit sachfremd urteilenden Verwaltungsgerichte) bildet ein Gefüge, dessen vieltausendfache jeweilige Hände zu jedem beliebigen Zeitpunkt einander ganz dem spezifischen Bedarf entsprechend öffentlich wahrnehmbar waschen - jedenfalls wenn es dem ÖRR und seinen politischen Protektoren in den Kram passt. Ausnahmen können die Regel bestätigen oder widerlegen. Wenn man bloß einmal - mit allem Respekt gegenüber dem nachfolgend Angesprochenen - den Herrn Dr. Sprißler nicht nur über sein Geschriebenes vernähme, sondern diesen auch einmal in persona, also bildlich zu Gesicht bekäme, wüsste man mehr. Bekanntlich würde eine anstelle einer Person zu sehende schwarze Katze nur auf einen Fehler in der Matrix hindeuten. Insofern es natürlich weitaus günstiger wäre, handelte es sich stattdessen bei den ungezählten, derzeit stramm im Sinne der Staatsraison (die es ja eigentlich gar nicht geben dürfte) urteilenden Verwaltungsrichter beiderlei Geschlechts um schwarze Katzen :-> Aber auch ein fiktiver Besucher ist auf jeden Fall optimistisch.

Die reine Blickverengung auf den ÖRR bzw. hier bpb ("...mit Hilfe einer parteilichen Scheindiskussion die Agenda des ÖR mit etwas Weihrauch und Myrrhe zu würzen") und damit Ausblendung auf höherer Ebene angesiedelter politischer Bedingtheiten der (angeblich pluralistischen, weil länderverantwortlich fundierten) Art / Organisationsform von ÖRR bzw. dessen "Anstalten"  und Funktionen (inkl. des Wesens der contra dem gesetzlichen Programmauftrag gestalteten Berichterstattung) lässt das ungünstigstenfalls schlicht übersehen. Und das schadet auf Dauer in verschiedener Hinsicht den Bestrebungen derer, die sich dem Zwang zur Finanzierung des ÖRR als nurmehr verschleiertem Staatsfunk (wesentlich über den Ersatz öffentlich sichtbarer, nachvollziehbarer Kommandostrukturen durch Positionierung möglichst vieler - nach außen bzw. angeblich unabhängiger, aber den eigentlichen Machstrukturen entweder über Geld ["Belohnung"] zugetaner oder via Überzeugung / "Stallgeruch" zugehöriger - Gewährsleute auf den verschiedenen Ebenen) widersetzen.

" Wie in vielen anderen Fällen aber lieber in einem neuen / anderen Thread fortzusetzen." Danke.

Schönen restlichen II. Weihnachtstag

vom

Besucher


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 3.997
Könnte solchen Aussagen, welche nicht im GG stehen, mittels Unterlassungsaufforderung begegnet werden?

Alternative wäre eine Aufforderung zur Richtigstellung vielleicht ebenfalls möglich.

Sicherlich gibt es einen Auftrag zur Wahrheit, und somit müssen Aussagen entsprechend überprüfbar sein. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nicht um Aufklärung, sondern um Verbreitung von Propaganda.

Vielleicht kann auch gefordert werden, dass die Quellen für diese Aussagen exakt angegeben werden, weil diese Aussagen im GG bisher nicht gefunden wurden.

Vielleicht in der Art:
Zitat
Bitte senden Sie mir die Informationen, wie ich Ihre Aussagen entsprechend belegbar weiterverbreiten kann. Ich benötige dazu eine Aufstellung, wo ich Ihre Aussagen exakt im Grundgesetz finden kann. Ich möchte das entsprechend zitieren, damit ich meine Leser von diesen belegbar überzeugen kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 21:46 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Der Artikel ist inhaltlich relativ dünn, eher ein Appetitthappen als informativ. Ich erfahre aber nebenbei dass ein "Burger" hier angeblich 17,50 € kostet, was ich, ohne Kenntnis der tatsächlichen Preise stark bezweifle.

Was die dort behauptete und hier hinterfragte Verankerung der Rundfunkfreiheit im Grundgesetz angeht, verstehe ich eure Probleme nicht. In Art. 5 steht diese drin
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
(1) [...] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Man sieht: Lesen hilft!
Was im GG nicht drin steht: Die Pflicht Rundfunk öffentlich-rechtlich zu veranstalten, die Finanzierung nicht aus dem Steuertopf, und damit nach Leistungsfähigkeit, durchzuführen oder diejenigen, die den ÖRR nicht nutzen, abzukassieren.
Das wurde im Artikel auch nicht behauptet. Das der Artikel dennoch relativ schwach ist, geschenkt.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 21:48 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Es steht aber nicht drinnen, dass man einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren MUSS und dieser höher angesiedelt ist, als die Freiheit des einzelnen Bürgers – Leute sind nämlich bereits in den Knast gewandert und vielen wurde deren finanzielle Existenz zerstört.

GG Artikel 5 sagt auch: Eine Zensur findet nicht statt. – Ist es keine Zensur, wenn ich mir durch den auferlegten Zwang meine Informationsquellen nicht finanzieren kann, da ich gerade diejenigen bezahlen muss, die ich sogar ablehne?

Die Verdrehung hier ist dermaßen grotesk, dass mir keiner klar machen kann, dass dies die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt. Ich habe noch etwas Hirn übrig und es funktioniert sogar noch recht gut! Mein Rechtsempfinden verbietet mir jegliche Uminterpretation des Grundgesetzes zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gegen die Bürger.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es steht aber nicht drinnen, dass man einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren MUSS und dieser höher angesiedelt ist, als die Freiheit des einzelnen Bürgers – Leute sind nämlich bereits in den Knast gewandert und vielen wurde deren finanzielle Existenz zerstört.

Das behauptet der Artikel auch nicht. Zwar ist der Vergleich mit den Semesterbeiträgen völlig daneben, aber es steht eben nicht darin, dass das GG uns verpflichtet für den ÖRR zu zahlen.

Zitat
GG Artikel 5 sagt auch: Eine Zensur findet nicht statt. – Ist es keine Zensur, wenn ich mir durch den auferlegten Zwang meine Informationsquellen nicht finanzieren kann, da ich gerade diejenigen bezahlen muss, die ich sogar ablehne?

Die Frage kannst du dir eigentlich selbst beantworten. Und nein, es ist keine Zensur, denn derjenige, der die Information verbreitet, der Sender, muss eben vorher nicht fragen, ob er das darf. Dass du und ich eine Steuer auf wohnen bezahlen sollen, das ist sicher nicht in Ordnung. Für dich vielleicht primär nicht, weil du den ÖRR nicht nutzt, du das Geld gern anderswo ausgeben willst, für mich vor allem deshalb nicht, weil diese Form der Finanzierung gegen unsere Verfassung und das Menschenrecht auf wohnen verstößt und ich weitere Tricksereien zur Finanzierung über angebliche "Beiträge" verhindern will.

Zitat
Die Verdrehung hier ist dermaßen grotesk, dass mir keiner klar machen kann, dass dies die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt. Ich habe noch etwas Hirn übrig und es funktioniert sogar noch recht gut! Mein Rechtsempfinden verbietet mir jegliche Uminterpretation des Grundgesetzes zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gegen die Bürger.

Noch einmal: In dem Artikel wird das GG einzig als Quelle für die dem Rundfunk zugesicherte Freiheit genannt. Dass es grundgesetzlich garantierte Finanzierung gäbe, steht da nicht. Dass diese von den Machern und dem BVerfG herbeifantasiert wurde und wird, ist zwar eine Tatsache, kann man dem Verfasser des Artikels aber nicht vorwerfen. Selbst wenn man mit dem Artikel nicht einverstanden ist, ich finde, dass er Themen lediglich anreißt, inhaltlich wenig bringt, so sollte man dem Verfasser nicht Äußerungen vorwefen, die er nicht getätigt hat. Auch wenn man die Intention nicht teilt, muss man nicht um sich schlagen. Das ist der Sache nämlich nicht dienlich. Kühles Blut bewahren, damit leben können, dass der ÖR-Rundfunk viele Fürsprecher besitzt, deren Argumente oft einer Überprüfung nicht standhalten, und stur das eigentliche Ziel verfolgen. Und das ist, die ungerechte Beteiligung aller an der Finanzierung des ÖRR auf wohnen zu beenden.
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der ÖRR auch nach einer Entscheidung gegen den sogn. Rundfunkbeitrag der ÖRR nicht verschwinden wird und wir ihn vermutlich weiter finanzieren müssen. Wobei "wir" dann eben nicht unbedingt alle sein werden. Ich z. B. habe immer bezahlt, solange es eine Kopplung der Abgabe an die Empfangsgeräte gab. Ich bin sogar ein Anhänger der Idee des ÖR-Rundfunks, nur nicht dem, was man hier daraus gemacht hat. Dass private Sender es besser machen, kann ich allerdings auch nicht feststellen. Dennoch bin ich dafür, auf das ZDF, RB und SR zu verzichten, sowie ggf. 4 Mehrländeranstalten zu gründen, die entweder einer echten Kontrolle durch das Volk, nicht der Parteien und der Regierungen, unterliegen, oder eben einen (!) Regierungssender auch als solchen zu betrachten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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