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Autor Thema: Kleine Anfrage HH: Herbst-Ministerpräsidentenkonferenz 2017 zur Zukunft von ...  (Gelesen 1149 mal)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 04.01.18
und Antwort des Senats vom 12.01.18

Thema:
Herbst-Ministerpräsidentenkonferenz  2017  zur  Zukunft  von  ARD,  ZDF und Deutschlandradio

Zitat
Vor dem Hintergrund der Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst 2017 frage ich den Senat:
Bei  den  Diskussionen  um  Auftrag  und  Strukturoptimierung des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks  geht  es  darum,  dem  öffentlich-rechtlichen  Rundfunk  als  wichtiger  Säule des  Mediensystems  einen  rechtlichen  und  finanziellen  Rahmen  zu  geben,  um  sich zukunftssicher  weiterentwickeln  zu  können.  Die  Rundfunkanstalten  haben  auf  Basis des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auf ihrer Jahreskonferenz  2016  Reformvorschläge  vorgelegt,  die  auf  der  Jahreskonferenz  der  Ministerpräsidentinnen   und   Ministerpräsidenten   im   Oktober   2017   erörtert   wurden.   Ein Beschluss  wurde  dazu  nicht  gefasst.  Die  Diskussion  soll  in  diesem  Jahr  fortgesetzt werden.

Dies  vorausgeschickt,  beantwortet  der Senat  die  Fragen  teilweise  auf  der  Grundlage von Aussagen der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wie folgt:

1.     Wie  bewertet  der  Senat  die  Ergebnisse  der  Herbst-Ministerpräsidenten-Konferenz 2017 in Bezug auf die Beratungen zu „Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Sender“?

2.    Welche  Positionen  vertritt  der  Senat  zur  Entwicklung  des  öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner digitalen Möglichkeiten?
Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3.    Welche  Ergebnisse  der  Bund-Länder-Kommission  zur  Medienkonvergenz  wurden  bisher  in  staatsvertragliche  Regelungen  umgesetzt?  Wie werden  sie  von  dem  Senat  bewertet?  Welche  Ergebnisse  werden  demnächst in staatsvertragliche Regelungen umgesetzt werden?

4.    Zu  welchen  aus  der  Sicht  des  Senats  relevanten  Themen  der  Bund-Länder-Kommission  zur  Medienkonvergenz  gab  es  keine  Einigung  und welche  aus  Sicht  des  Senats  relevanten  Themen  wurden  nicht  besprochen?


Im  Zuge  der  Beratungen  in  der  Bund-Länder-Kommission  ist  durch  die  Länder  ein neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verabschiedet worden (siehe dazu Drs.  21/3931).  Das  Kartellrecht  wurde durch  den  Bund  auf  der  Grundlage  des Abschlussberichts  novelliert (9.  Gesetz  zur  Änderung des  Gesetzes  gegen  Wettbewerbsbeschränkungen  vom  1.  Juni  2017).  Außerdem  sind  die  Beratungen  in  der Bund-Länder-Kommission  Grundlage  für  die  noch  laufenden  Beratungen  zur  Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU) im Rat. 

Welche Ergebnisse die Länder demnächst in staatsvertragliche Regelungen umsetzen werden, ist Gegenstand noch bevorstehender Beratungen im Länderkreis. Zu  den  Ergebnissen  der  Bund-Länder-Kommission  zur Medienkonvergenz  siehe https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2016/2016-06-14-medienkonvergenz-bericht-blk.pdf.  Der  Bericht  führt  auch  die  Themen  auf,  zu  denen es unterschiedliche Auffassungen zwischen Bund und Ländern gab.

5.    Welche  der  bundesweit  lizensierten  kommerziellen  Fernsehprogrammveranstalter  haben  im  Programm  gegen  Regelungen  aus  dem  Rundfunkstaatsvertrag  verstoßen?  Bitte  auflisten:  In  wie  vielen  Fällen  gegen Bestimmungen des Jugendschutzes? In wie vielen Fällen gegen Vorgaben aus § 6 Absatz 2 RFSTV?

Nach Auskunft der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat die Kommission für Jugendmedienschutz  (KJM)  im  Jahr  2017  in  acht  Fällen  bei  bundesweiten  Fernsehprogrammen  einen  Verstoß  gegen  den  JMStV  festgestellt.  Dies  betrifft  die  Sender Sat.1 (vier Verstöße) sowie RTL, NICKELODEON, Tele 5 und ProSieben (jeweils ein Verstoß).  Verstöße  gegen  §  6  Absatz  2  RfStV  sind  der  Medienanstalt  Hamburg/ Schleswig-Holstein nicht bekannt.

6.    In der Protokollnotiz aller Länder zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2008 heißt es: „Die  Länder  bekräftigen  ihre  Auffassung,  dass  der  öffentlich-rechtliche Rundfunk  im  Bereich  Film- und  Fernsehproduktionen  Unternehmen sowie  Urhebern  und  Leistungsschutzberechtigten  ausgewogene  Vertragsbedingungen   und   eine   faire   Aufteilung   der   Verwertungsrechte gewähren  soll.  Sie  fordern  die  öffentlich-rechtlichen  Rundfunkanstalten auf, dazu in ihren Selbstverpflichtungen nähere Aussagen zu treffen.“ In der Protokollnotiz aller Länder zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag  2016  heißt  es:  „Die  Länder  erkennen  die  Fortschritte  hinsichtlich ausgewogener   Vertragsbedingungen   zwischen   dem   öffentlich-rechtlichen  Rundfunk  und  den  Film- und  Fernsehproduktionsunternehmen sowie den Urhebern und Urheberinnen und Leistungsschutzberechtigten an, die in den letzten Jahren durch Vereinbarungen der Partner erreicht wurden.  Sie  gehen  davon  aus,  dass  dieser  Prozess  fortgesetzt  und  in diesem  Rahmen  unter  anderem  die  Verwertungsrechte  angesichts  der erweiterten  Verbreitungsmöglichkeiten  angemessen  zwischen  den  Vertragspartnern aufgeteilt und angemessene Lizenzvergütungen vereinbart werden. Die Länder erwarten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten  Mittel  für  die  Kategorie  Programmaufwand  auch  für  diesen  Zweck einsetzen,  wobei  auch  gesellschaftsrechtlich  von  den  Anstalten  unabhängige Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen. Sie gehen  davon  aus,  dass  die  zuständigen Gremien  der  Rundfunkanstalten die Mittelplanung und -verwendung in soweit besonders beobachten.“ Sieht der Senat diese Protokollnotizen als umgesetzt an? Wenn nein: warum nicht?

Die  ARD  und  die  Produzenten  haben  „Eckpunkte  für  ausgewogene  Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentationen“ im Dezember 2015 geschlossen. Das ZDF  und  die  Produzenten  haben  im  Dezember  2016  „Rahmenbedingungen  einer fairen Zusammenarbeit“ vereinbart. Die den „Eckpunkten“ und „Rahmenbedingungen“ zugrunde liegende Thematik wird laufend weiter erörtert. Im Übrigen waren die in den Fragen 3. bis 6. angesprochenen Aspekte nicht Gegenstand  der  Jahreskonferenz  der  Ministerpräsidentinnen  und  Ministerpräsidenten  im Oktober 2017.
 

Download des Dokuments (PDF, ~37 kb)
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60695/herbst-ministerpr%C3%A4sidentenkonferenz-2017-zur-zukunft-von-ard-zdf-und-deutschlandradio.pdf

Alternativ hier im Anhang:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=25983.0;attach=19863


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2018, 22:35 von seppl«
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