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Autor Thema: Ablehnung der Widersprüche  (Gelesen 1721 mal)

T
  • Beiträge: 1
Ablehnung der Widersprüche
Autor: 05. Dezember 2017, 11:15
Hallo zusammen,

kann hier bitte jemand Person T weiter helfen. Person T zahlt seit 2015 keine GEZ mehr. Daraufhin hat T mehrere Zahlungsaufforderungen und Festsetzungsbescheide bekommen, wo jedes Mal Widerspruch eingelegt wurde. Aber jetzt kam die Ablehnung der Widersprüche mit der Begründung das die Textabschnitte aus dem Internet kopiert wären und somit wären seine Widersprüche nicht rechtens. Die GEZ verweist in ihrem Schreiben daraufhin das Person T Klage einreichen soll in Freiburg.  Jetzt T's Frage wie soll er sich jetzt verhalten? Zahlen oder Klagen und was kostet so einen Klage beziehungsweise wie schreibt man so eine Klage. Person T hatte sich schon überlegt Widerspruch einzulegen gegen die Ablehnung mit der Begründung dass die Texte von Person T verfasst sind. Und da die GEZ in ihren Schreiben immer noch davon ausgeht das Sie eine Behörde ist würde T Sie darauf hinweisen das Sie laut Landgericht Tübingen keine Behörde sind sondern ein Unternehmen und somit ist das Schreiben der Zurückweisung der Widersprüchen nicht rechtskräftig oder?

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 20:11 von Uwe«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.224
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Ablehnung der Widersprüche
#1: 05. Dezember 2017, 19:15
Hinweis:

Ein Besuch am Runden Tisch in Freiburg oder Kontaktaufnahme (PM) von Mitstreiterinnen und Mitstreiter im Raum Freiburg können von Vorteil sein, hier zu auch:
GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Freiburg Do. 23.11.17, 8 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25068.msg158678.html#msg158678
Die Suche-Funktion bietet auch umfangreiche Erfahrungsberichte zu den einzelnen Fragen.

Hierzu auch:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg71809.html#msg71809


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 05:17 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 1.457
Re: Ablehnung der Widersprüche
#2: 05. Dezember 2017, 21:33
Ahhh ein Widerspruchsbescheid. Zumindest interpretiere ich das so (bitte präzise schreiben). Sind alle Widersprüche zusammengefasst worden?
Kam der per Einschreiben/gelber Brief oä? Wenn nicht verlängert sich die Klagefrist, weil die (pseudo-) Behörde "keinen Willen zur Zustellung" hatte.
Das heisst, der Widerspruchsbescheid ist nie bekannt gegeben werden, und damit nichtexistent:

Re: Widerspruchsbescheid: Fehlerhafte Zustellung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13628.msg116182.html#msg116182

Strategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.msg117963.html#msg117963

Zitat
Person T hatte sich schon überlegt Widerspruch einzulegen gegen die Ablehnung mit der Begründung dass die Texte von Person T verfasst sind.
Person T könnte einwenden, dass die kein qualifizierter Widerspruchsbescheid ist, da er nicht auf die Argumente von T eingeht. Ob die aus dem Internet stammen oder nicht ist da völlig nebensächlig.
Mein Schwager würde aber gar nichts machen, da es sich nicht um einen "offiziellen Widerspruchsbescheid" handelt, siehe oben.


Auf jeden Fall hat sich das Fenster zu eine Verfassungsbeschwerde geöffnet:

Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.

Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Mein Schwager würde eine Verfassungsbeschwerde einlegen (Verfahrensgang: Widerspruch; am xx.xx Kenntniss erlangt vom Widerspruchsbescheid. Vermeide Worte wie zugestellt oder Bekanntgegeben.
Und mein Schwager würde versuchen möglichst viel Zeit gewinnen. Inzwischen sich hier in Ruhe einlesen und eine Klageschrift aufsetzen.
Wenn dann die Ankündigung der ZV, oder der erste Brief vom GV kommt*. Dann Klageantrag ans VG schicken und sofort der LRA+GV mitteilen, dass Klage erhoben wurde. Das Gericht um Zeit erbeten für die Begründung.
Bis dahin hat das BVerfG/EuGH vielleicht schon entschieden.

Runden Tisch besuchen ist auch sehr hilfreich, da Du anscheinend noch nicht viel juristische Ahnung von dem Thema hast (da die Eingangsbeschreibung nicht präzise war).

Und hier im Forum einlesen!

Viel Erfolg

*Edit "Markus KA":
Vorsicht mit der Vorgehensweise bei einer Zwangsvollstreckung (ZV) und warten auf den Gerichtsvollzieher (GV). Mit dem Einreichen einer Klage beim Verwaltungsgericht (VG) lässt sich eine Zwangsvollstreckung nicht abwenden. Hierzu sind mehrere Schritte notwendig, die einen "Laien" durchaus überfordern können und die Einstellung einer Zwangsvollstreckung ist auch dann nicht garantiert.

Das Forum rät die rechtlichen Mittel einzusetzen und auf die Rechtsbehelfsbelehrungen zu achten.
Muster für Klage und Klagebegründungen finden sich zahlreich im Forum, z.B. :
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg71809.html#msg71809


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 05:15 von Markus KA«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 886
Re: Ablehnung der Widersprüche
#3: 05. Dezember 2017, 21:45
Aber jetzt kam die Ablehnung der Widersprüche mit der Begründung das die Textabschnitte aus dem Internet kopiert wären und somit wären seine Widersprüche nicht rechtens.

Da hier keine Rechtsberatung durchgeführt wird, nehme ich an dass T für "theoretisch" steht und es sich um einen interessanten fiktiven juristischen Fall handelt, über den man philosophieren soll.

Person T könnte der Rundfunkanstalt dieses Argument fiktiv um die Ohren hauen und damit den Widerspruchsbescheid zusätzlich anfechten und müsste allein damit schon den Widerspruchbescheid kippen können (aber trotzdem nicht auf die grundsätzlichen anderen Dinge verzichten!). Denn:
1. Können die wohl kaum wissen, ob der Text aus dem Internet nicht doch von T stammt.
2. Sind deren Rechtsverstöße so fundamental, dass es natürlich auch schon Einsprüche im Internet gibt. Formblätter, Mustervorlagen und Formulare gibt es dort für alles mögliche, ja eine ganze Industrie die so etwas anbietet. Nur weil man das nutzt,
 wird der Tatbestand nicht falsch

3. Ist es unzumutbar für einen ahnungslosen Laien einen Anwalt für einen Widerspruchsbescheid zu beauftragen, da diese sowieso mit Copy und Paste und ohne die Sache zu lesen abgewiesen werden. Dafür gibt es tausende Beispiele.
4. Ist die fiktive Person T mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Laie und nicht die klügste Person in Deutschland. Sich von der Expertise anderer Leiten zu lassen ist nicht nur ratsam, sondern auch effizient, immerhin muss T sehr viele Widersprüche formulieren, wenn es alle paar Wochen neue rechtsfreie Zwangsbescheide gibt.
5. Setzt sich die fiktive LRA mit diesen unwürdigen Widerspruchsverfahren über den Rechtsweg hinweg, der vorsieht, dass die zuerst die Behörde ihren Bescheid prüft, bevor ein gerichtliches Erkenntnisverfahren ansteht. Allein schon aus dem Grund der Entlastung der Gerichte sollte das Gericht die LRA dazu zwingen einen korrektes Widerspruchsverfahren durchzuführen.
6. Belügt die LRA in einem Bescheid den rechtlichen Laien nahe der arglistigen Täuschung, einschließlich Amtsanmaßung. (Wird hier sogar ein neuer Klageweg eröffnet?) Wieder kann ihm aber das Internet helfen. Der Widerspruch ist natürlich rechtens (rechtens ist er immer, maximal ist er unbegründet, je nachdem was man aus dem Internet kopiert hat...), denn die Quelle ist für den Widerspruch völlig unerheblich, solange es auf den fiktiven Fall der fiktiven Person T zutrifft.

Und ganz nebenbei (nicht jetzt für den Fall konkret).
Sollte die GEZ hier aus dem Forum ausgeschlossen werden und dann kann sie sich nicht mehr auf sowas berufen ohne dagegen zu verstoßen. -> Abmahnen ;)
und Stammtisch ist sicher eine gute Idee.

Ergänzung zu neuem Post:
Widerspruchsbescheid wegen gelben Brief nicht reagieren wäre mir zu gefährlich. Das kann auch nach hinten losgehen. Details da aber noch mal kommunizieren


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 21:52 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

n
  • Beiträge: 1.457
Re: Ablehnung der Widersprüche
#4: 05. Dezember 2017, 22:09
off Topic:
Das finde ich eine sehr gute Idee:
hier in die AGB/Forumsregeln reinschreiben, dass das Mitlesen von Rundfunk- und Gez-Mittarbeitern strafbar ist!!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
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