Aber jetzt kam die Ablehnung der Widersprüche mit der Begründung das die Textabschnitte aus dem Internet kopiert wären und somit wären seine Widersprüche nicht rechtens.
Da hier keine Rechtsberatung durchgeführt wird, nehme ich an dass T für "theoretisch" steht und es sich um einen interessanten fiktiven juristischen Fall handelt, über den man philosophieren soll.
Person T könnte der Rundfunkanstalt dieses Argument fiktiv um die Ohren hauen und damit den Widerspruchsbescheid zusätzlich anfechten und müsste allein damit schon den Widerspruchbescheid kippen können (aber trotzdem nicht auf die grundsätzlichen anderen Dinge verzichten!). Denn:
1. Können die wohl kaum wissen, ob der Text aus dem Internet nicht doch von T stammt.
2. Sind deren Rechtsverstöße so fundamental, dass es
natürlich auch schon Einsprüche im Internet gibt. Formblätter, Mustervorlagen und Formulare gibt es dort für alles mögliche, ja eine ganze Industrie die so etwas anbietet.
Nur weil man das nutzt,
wird der Tatbestand nicht falsch3. Ist es unzumutbar für einen ahnungslosen Laien einen Anwalt für einen Widerspruchsbescheid zu beauftragen, da diese sowieso mit Copy und Paste und ohne die Sache zu lesen abgewiesen werden. Dafür gibt es tausende Beispiele.
4. Ist die fiktive Person T mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Laie und nicht die klügste Person in Deutschland. Sich von der Expertise anderer Leiten zu lassen ist nicht nur ratsam, sondern auch effizient, immerhin muss T sehr viele Widersprüche formulieren, wenn es alle paar Wochen neue rechtsfreie Zwangsbescheide gibt.
5. Setzt sich die fiktive LRA mit diesen unwürdigen Widerspruchsverfahren über den Rechtsweg hinweg, der vorsieht, dass die
zuerst die Behörde ihren Bescheid prüft, bevor ein gerichtliches Erkenntnisverfahren ansteht. Allein schon aus dem Grund der Entlastung der Gerichte sollte das Gericht die LRA dazu zwingen einen korrektes Widerspruchsverfahren durchzuführen.
6. Belügt die LRA in einem Bescheid den rechtlichen Laien nahe der arglistigen Täuschung, einschließlich Amtsanmaßung. (Wird hier sogar ein neuer Klageweg eröffnet?) Wieder kann ihm aber das Internet helfen. Der Widerspruch ist natürlich rechtens (rechtens ist er
immer, maximal ist er unbegründet, je nachdem was man aus dem Internet kopiert hat...), denn die Quelle ist für den Widerspruch völlig unerheblich, solange es auf den fiktiven Fall der fiktiven Person T zutrifft.
Und ganz nebenbei (nicht jetzt für den Fall konkret).
Sollte die GEZ hier aus dem Forum ausgeschlossen werden und dann kann sie sich nicht mehr auf sowas berufen ohne dagegen zu verstoßen. -> Abmahnen
und Stammtisch ist sicher eine gute Idee.
Ergänzung zu neuem Post:
Widerspruchsbescheid wegen gelben Brief nicht reagieren wäre mir zu gefährlich. Das kann auch nach hinten losgehen. Details da aber noch mal kommunizieren