Hallo zusammen,
angenommen, eine fiktive Person wäre mit diesen Ereignissen konfrontiert:
Sommer 2014 - Beitragsbescheid - Widerspruch im Juli 2014
November 2014 - 1. Festsetzungsbescheid - Widerspruch
Dezember
2014 -
2. Festsetzungsbescheid - erneut Widerspruch mit der Aufforderung, endlich einen rechtsfähigen Widerspruchsbescheid zuzusenden
Mai 2015 - Widerspruchsbescheid des Hessischen Rundfunks - anschließend Klage beim VG Frankfurt am Main
Juni 2015 - Anregung des VG Frankfurt am Main, das Verfahren bis zur einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen.
Juni 2015 - Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis eine höchstrichterliche Entscheidung über die abgabenrechtliche Qualifizierung des Rundfunkbeitrages gefällt wurde
Juli 2015 - Beschluss / Anordnung des VG Frankfurt am Main, das
Verfahren ruhen zu lassen... nixnax
November 2017 - Gelber Brief:Beitragsbescheid mit Zahlungsaufforderung vom Hessischen Rundfunk / Anstalt des ÖR / Beitragsservice
Gemäß des Rundfunkveitragsstaatsvertrages (Artikel 4 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 ...) wird folgender Beitrag festgesetzt.
Rundfunkbeiträge für den Zeitraum 01.10.2014 bis 31.12.2014 (mtl. 17,98€) - 1 Wohnung XYZ: -53,94 €
Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben.
Wir informieren Sie, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Beendigung des derzeit laufenden gerichtlichen Verfahrens abgesehen wird.
Insgesamt weist ihr Beitragskonto bis einschließlich Dezember 2017 einen offenen Betrag von - 1086,96 € auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie schriftlich oder zur Niederschrift beim Hessischen Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, 60222 Frankfurt am Main, Widerspruch erheben.
Der Widerspruch soll einen Antrag enthalten und begründet sein. Die Frist zur Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat seit Zustellung dieses Bescheides. Für die Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Widerspruchs ist der Tag des Eingangs beim Hessischen Rundfunk maßgebend.
Die Einlegung des Widerspruchs entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge.
[+ von zwei Personen unterschrieben !]
Die fiktive Person freut sich schon einmal darüber, dass sie einen offenen Betrag von - 1086,96€ (also Minus !) hat, sozusagen einen warmen Geldregen erwarten kann <g>.
Allerdings ist die Person auch fiktiv
verwundert, warum
Rundfunkbeiträge vom 01.10.2014 bis 31.12.2014 erhoben werden und auch warum der Adressat eines Widerspruches nicht der Beitragsservice, sondern direkt der Hessische Rundfunk ist (haben die dazugelernt ?)
Und warum überhaupt ein
Widerspruch einen begründeten Antrag (auf was?) enthalten soll, wenn doch ein
ruhendes Gerichtsverfahren den Sachverhalt von sich aus erklärt.
Als ob sie schon vom Ausgang einer höchstrichterlichen Entscheidung Kenntnis hätten
Mit besten Grüßen,
Ketzerkater
Edit "Bürger":
Beitrag musste angepasst und die wichtigen Kern-Fragen hervorgehoben werden.
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Beitragsbescheid mit Zahlungsaufforderung" musste präzisiert werden.
All dies dient der schnelleren Erfassbarkeit und zielgerichteten Diskussion.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.