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  • GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr: 07. Dezember 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr  (Gelesen 12594 mal)

s
  • Beiträge: 21
Edit karlsruhe:
Vor der Verhandlung des nachfolgend genannten Mitstreiters um 10.45 Uhr wird es auch schon eine um 10 Uhr geben


Nachdem die Sache mit dem Eilrechtschutz und Kostenfestsetzungsbeschluss erledigt war, sollte es nun mit der Klage wohl weitergehen.

Lange Zeit passierte nichts, dann wurde die Zuständigkeit am 25.08.16 in die 8. Kammer übertragen.

Am 01.05.17 wurde die Zuständigkeit wieder in die 6. Kammer übertragen.

Am 18.05.17 wurde durch unanfechtbaren Beschluss der Rechtsstreit dem Berichterstatter der Kammer als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.

Nun wurde zur mündlichen Verhandlung geladen.

Hier wurde der Kläger wieder aktiv, und beantragte die Aussetzung/ Ruhendstellung des Verfahrens mit Begründung der anhängigen Verfassungsbeschwerden, insbesondere der 4 Leitverfahren vor dem BVerfG, der Vorabentscheidung C-492/17 vor dem EuGH und der abzuwartenden Auswertung des Urteils des BVerwG 6 C 32.16 (Zahlen nur bei Empfang).

Das Gericht entsprach dem nicht:
Zitat
[...] hält das Gericht an dem bereits geladenen Termin fest. Die mündliche Verhandlung findet in jedem Fall statt; eventuell liegt bis dahin eine Entscheidung des BVerfG vor. Eine Aussetzung ist dem Gericht nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rundfunkbeitrag nicht mehr möglich.

Es ist einfach nicht zu verstehen:
Warum geht es dann bei anderen Gerichten?
Warum hier nicht?

Nun denn, jetzt muss wohl noch ordentlich Schriftsatz nachgelegt werden, sich einfach auf etwas zu berufen, wird wohl nicht ausreichen.

Sodann sieht man sich am 07. Dezember vor dem VG Lüneburg, evtl. trifft man den einen oder anderen hier aus dem Forum?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:37 von karlsruhe«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hier mal noch ergänzende Eckdaten:

Verwaltungsgericht Lüneburg

Adresse: Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg
Telefon: 04131 8545300

Nur etwa ein Viertelstündchen zu Fuß vom Bahnhof Lüneburg.

Also kommet zu hauf!

https://www.google.de/maps/dir/Bahnhof+L%C3%BCneburg,+Bahnhofstra%C3%9Fe,+L%C3%BCneburg/Adolph-Kolping-Stra%C3%9Fe+16,+21337+L%C3%BCneburg/@53.2509645,10.4204303,16z/data=!3m1!4b1!4m14!4m13!1m5!1m1!1s0x47b1ddda6c9bd38f:0xa24f23cfedad3a7d!2m2!1d10.4194996!2d53.2497354!1m5!1m1!1s0x47b1de7619b4b305:0x213a973c32cfb4eb!2m2!1d10.4307169!2d53.2521537!3e2

Ich werde versuchen, auch teilzunehmen 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:12 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Bei dem heute stattgefundenen inoffiziellen Treffen mit dem Kläger in Uelzen durfte ich erfahren
was seine Beweggründe sind.
Unglaublich für mich, wie unterschiedlich und vielschichtig der/die Beweggrund/gründe und
der schon zurückgelegte Weg ist/sind.

Unglaublich auch, wie „rechtssicher“ und auch in die Tiefe gehend die Mitstreiter mittlerweile
sind. Jurastudium by doing. Ich kann nur jedem Jurastudenten raten, es uns gleich zu machen,
und gemeinsam so die „Untiefen“ unseres Rechtssystems zu ergründen.

Eines kann ich jetzt schon versichern: diese Verhandlung wird sehenswert sein.
Bin selber schon sehr gespannt.

Für alle Mitstreiter in der Region Lüneburg/Uelzen:
Es ist ein Runder Tisch in Uelzen angedacht.

Kommt einfach zu der Verhandlung und ihr könnt dann auch schon mal bzgl. der
Terminfindung eines Runden Tisches in Uelzen mitdiskutieren.
Der Kläger würde sich sehr freuen über rege Anteilnahme, sowohl an der Verhandlung
als auch am Entstehen dieses Runden Tisches in Uelzen.

Vielleicht klappt ja sogar als Treffpunkt ein Lokal im Bahnhof selber.
Plant aber auf jeden Fall etwas Zeit ein, um euch den Uelzener Bahnhof anzusehen!

Friedensreich Hundertwasser wurde umgesetzt.
Alles absolut sehenswert (konnte mich heute persönlich davon überzeugen!)
Selbst der Aufzug und das Wartehäuschen auf dem Bahnsteig wurden entsprechen
angepasst.

Hier einige Bilder zu diesem Bahnhof:

https://www.google.de/search?q=uelzen+bahnhof+hundertwasser&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ved=0ahUKEwinl_X0k-zXAhWIF5oKHfr9AsUQsAQIUQ&biw=1366&bih=636


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:13 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

n
  • Beiträge: 1.456
@karlsruhe

Schreibst Du wieder einen Deiner vorzüglichen Berichte über die Verhandlung? Bitte bitte.

Und was mich auch immer interessiert wenn das Gericht nicht aussetzen will: Wie wird die Rückabwicklung durchgeführt?

Ich wünsche Allen viel Erfolg!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:13 von karlsruhe«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ja!!! ich werde berichten!!! :)

Wenn ich allerdings als Beistand mit vorne sitze, dann halt hinterher.

Der Kläger war sich noch nicht sicher, ob er mich vorne als Beistand benötigen wird (wird alles noch per email geklärt) da er selber (Jurastudium by doing) absolut fit ist (meine Meinung).
Aber vielleicht hilft es ja auch, wenn eben eine weitere Person einfach direkt neben einem sitzt! (moralische Unterstützung)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 02:20 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

n
  • Beiträge: 1.456
Kein Problem, hinterher reicht völlig. Eine gute Verhandlung ist wichtiger als ein Live-Ticker. Ich drücke sowieso die Daumen

Zitat
Aber vielleicht hilft es ja auch, wenn eben eine weitere Person einfach direkt neben einem sitzt!
Da unsereiner nicht täglich vor Gericht steht, ist man schon etwas nervöser. Ich würde mich über einen Beistand freuen, selbst wenn er nichts zu tun hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:13 von karlsruhe«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweise zum Ablauf bzw. Beginn einer mündlichen Verhandlung:

Der Richter stellt das Gericht vor und prüft die Namen der Beteiligten.

Der Richter trägt den Vortrag des Sachberichts vor, auf den der Kläger nicht verzichtet.

Der Richter klärt noch einmal die Anträge des Klägers, den Festsetzungs- und Widerspruchsbescheid aufzuheben.

Nun folgt ein Rechtsgespräch, in diesem wird der Vorsitzende auf die Probleme des Falles hinweisen. Dabei teilt der/die Vorsitzende in aller Regel bereits die vorläufige Einschätzung der Sach- und Rechtslage des Gerichts mit.

Danach übergibt der Richter das Wort an den Kläger.

Der Kläger bedankt sich für die einführenden Worte des Richters.

1.   Der Kläger bittet um eine Kopie der Prozessvollmacht für den Vertreter des Beklagten.

2.    Der Kläger beantragt die Zulassung eines Beistandes.
(Anstelle eines Beistandes kann auch ein "psychologischer Beistand" beantragt werden, dieser darf aber nicht mit dem Gericht kommunizieren und dient nur der ständigen Absprache zwischen ihm und dem Kläger)

3.    Der Kläger hat nun die Möglichkeit seine Motivation zur Klage vorzutragen. Hierbei gilt zu beachten, das Gericht muss sich keine Politik und keine Programmgestaltung anhören.
Der Kläger kann noch weitere Dokumente zu seiner Klagebegründung abgeben und kurz mündlich darauf eingehen. Wichtig hierbei, die Dokumente in doppelter Ausführung für das Gericht und den Beklagten vorzulegen.

4.    Der Kläger beginnt mit seinen Rechtsfragen. Hierbei sollte auf Fragen zum Festsetzungsbescheid und Widerspruchsbescheid eingegangen werden.
Interessante Themen könnten sein:
- Festsetzungsfrist Festsetzungsbescheid –
- Form und Inhalt Festsetzungsbescheid –
- Leistungsgebot Festsetzungsbescheid –
- Vergleich Festsetzungsbescheide 2013,2015,2017–
- Urteilsbegründung mit Beck`sche Kommentare  –
- Beitragsschuld ab 18 Jahren  –

5.    Der Kläger stellt Antrag auf Ruhen des Verfahrens gemäß § 173 VwGO i. V.m. § 251 ZPO oder die Einrichtung einer Technischen Sperre für das Beitragskonto

Als Begründung könnte der Kläger den Inhalt der Beschwerde des LG Tübingen beim EugH und den Fragekatalog des BVerfG vortragen.


6.    Der Kläger stellt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO

Als Begründung könnte der Kläger den Inhalt der Beschwerde des LG Tübingen beim EugH und den Fragekatalog des BVerfG vortragen. Eine Übergabe der entsprechende Dokumente kann einen Antrag unterstützen.

7.    Der Kläger stellt unbedingte Beweisanträge.
Ein aktueller und in Zukunft extrem wichtiger Punkt für jede mündliche Verhandlung.
Mögliche Beweisanträge könnten sein:
- Flucht aus der Rundfunkgebühr –
- Tatsächliches Nutzungsverhalten –

Bei unbedingten Beweisanträgen damit rechnen, dass die Verhandlung auf den Nachmittag vertagt werden kann, weil das Gericht die mögliche Ablehnung der Beweisanträge begründen muss.
Eine Begrenzung zur Anzahl von Beweisanträgen ist Person M nicht bekannt.

Hierbei gilt auch zu erwähnen, dass das ein oder andere Gericht haltlose Vergleiche wie Wassergebühr, Erschließungsgebühren oder Müllgebühren vewendet. Wasser ist lebensnotwendig, über den Verbrauch bestimmt man selber und mit Müll kann man nur das Programm bezeichnen.  Erschließungsgebühren sind zum einen vorher bekannt und man ist ein entsprechendes Gemeindemitglied mit demokratischer Einflussnahme, was man bei einer Rundfunkanstalt nicht ist.

Ebenso kann es passieren, dass das Gericht versucht auf die Zeit aufmerksam zu machen. Das Recht auf Gehör ist zeitlich unbegrenzt, also auf ausreichend Zeit bestehen.

!Absolut wichtig, Anträge und mögliche wichtige Punkte immer protokollieren lassen!

Hierzu auch:
GERICHTSTERMIN Verhandlung VG Freiburg Do. 23.11.17, 8 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25068.msg160367.html#msg160367


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:14 von karlsruhe«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 890
Klägerin legt der Richterin jeweils in doppelter Ausführung die Beweisanträge "Flucht aus der Rundfunkgebühr", und "Tatsächliches Nutzungsverhalten" vor.
Nach durchblättern der Schriften erklärt Richterin:Originalton, sie müssen sich entscheiden, wollen sie  diesen oder den. Klägerin entscheidet sich für "Flucht aus der Rundfunkgebühr".

Richterin: Wenn sie diesen als unbedingten Beweisantrag stellen wollen, muss die Verhandlung unterbrochen werden, und am Nachmittag fortgesetzt werden, wenn sie wollen das heute darüber entschieden wird. Wenn sie ihn als hilfsweise Beweisantrag stellen, wird dann im Urteil entschieden. Das heist, ich schau ihn mir an, und es kommt dann, wenn es relevant ist, zur Beweiserhebung. Wenn es nicht relevant ist, kommt es zu einer Ablehnung im Urteil.

Klägerin die diesen Ablauf eines unbedingten Beweisantrages so nicht kannte, und nicht darauf vorbereitet war, konnte in diesem Fall nur noch den hilfsweise Beweisantrag stellen. Hätte sie das im Vorfeld gewußt, wäre anders organisatorisch geplant worden.

Das sollte den Klägern die den "unbedingten Beweisantrag" stellen, klar sein, und sich darauf einstellen, das die Verhandlung für einige Stunden unterbrochen wird. Gerade wenn es sich um einen umfangreichen Schriftsatz handelt. Dann am besten einen ganzen Tag einplanen !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:14 von karlsruhe«

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  • Beiträge: 1.456
Den Beweisantrag schon vorher schriftlich einreichen? (Wenn man die Zeit hat ihn vorzubereiten)
Dann vermeidet man die Unterbrechung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:15 von karlsruhe«
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  • Beiträge: 236
Wieso musste sich die Klägerin entscheiden zwischen den zwei Anträgen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 00:15 von karlsruhe«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 890
Ich vermute das war der Richterin insgesamt zu umfangreich. Ob die Klägerin die Entscheidung zwischen den beiden Schriftsätzen so hätte akzeptieren müssen, bin ich mir nicht so sicher. In dem Moment wird der juristische Laie erst mal abgebügelt. :-\


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Den Beweisantrag schon vorher schriftlich einreichen?

Definitiv NEIN, an schriftlich eingereichte Beweisanträge ist das Gericht nicht gebunden.

Hierzu §86 VwGO:
Zitat
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

Ein Beweisantrag kann nur und muss in der mündlichen Verhandlung gestellt und protokolliert werden. Erst dann entfaltet er seine volle Wirkung.

Hierzu §86 VwGO:
Zitat
(2) Ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag kann nur durch einen Gerichtsbeschluß, der zu begründen ist, abgelehnt werden.

Eine Beschränkung oder eine maximal mögliche Anzahl von Beweisanträgen in einer mündlichen Verhandlung schreibt die VwGO nicht vor.


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  • Beiträge: 1.456
Danke! Wieder etwas gelernt.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweis:

Wichtige Unterlagen, Einsprüche, Widersprüche, Anfragen oder Anträge können auch noch nach der mündlichen Verhandlung dem Gericht geschickt werden, solange noch kein Urteil ergangen ist.
Möglicherweise kann auch das Thema Gehörsrüge in Betracht gezogen werden.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
  • Beiträge: 21
Nabend,

der Kläger hat heute nochmal einen Stapel Papier zum VG gebracht. Termine hingen dort nicht aus, aber man schaute im Computer nach. Es findet noch ein zweiter Termin bzgl. RBStV um 10:00 Uhr statt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, 04:23 von Bürger«

 
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