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  • GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr: 07. Dezember 2017

Autor Thema: GERICHTSTERMIN - mdl. Verhandlung VG Lüneburg Do, 07.12.2017, ab 10 Uhr  (Gelesen 11005 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Die im ersten Beitrag genannte Verhandlung findet um 10.45 Uhr statt.

Um 10 Uhr gibt es aber auch schon eine Verhandlung zum gleichen Thema.
Wer Zeit hat, bitte auch da schon dabei sein :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 9
Wir kommen, wie schon im anderen Thread angekündigt, morgen zu zweit  >:D 8) nach Lüneburg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2017, 03:34 von Bürger«
Glückliche Sklaven sind die ärgsten Feinde der Freiheit

  • Beiträge: 984
Ich werde versuchen, auch dabei zu sein ...


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s
  • Beiträge: 236
und wie läufts?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
DER BERICHT >:(

1. Verhandlung um 10 Uhr


Bei der Verhandlung um 10 Uhr ging es hauptsächlich um die Darstellung des Beitragsservices in Köln und deren Befugnis als nicht rechtsfähiges…….

Eh Ja, dem ist nichts hinzuzufügen, wird halt einfach so durchgeführt, Kritik wird nicht gewürdigt, beachtet…..

Es läuft halt so und man hat sich danach zu richten, mit allen sich daraus ergebenden
Konsequenzen, bis hin zur Existenzvernichtung!

Intendantengehälter  lassen grüssen, Rückstellungen für diese als Pensionsrückstellungen in Mio-Höhe, ebenso Parkkralle, Zwangsvollstreckung, Amtshilfeersuchen, Vermögensauskunft, Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Verbunden mit Existenzvernichtung),  Vermögensauskunft, Erzwingungshaft, Zwangsbebeitragung…...Zwangsanmeldung, damit man habhaft wird.

„Schöne neue Welt“

K………… (sorry das muss jetzt sein)


2. Verhandlung ab 10.45 Uhr

Der Richter wollte schon eher anfangen, da die erste Verhandlung gerade mal bis 10.20 Uhr
dauerte.

Nee, wollen wir nicht, wir warten noch auf weitere Mitstreiter!

2. Verhandlung ab 10.45 Uhr

Weitere Mitstreiter sind eingetroffen.
Es wird auch über den neuen Runden Tisch demnächst in Uelzen gesprochen.

Verhandlung:

Sachbericht von mir:

Der Kläger hat eine Betriebsstätte, die nicht zum Wohnen und Schlafen geeignet ist.
Dort ist er gemeldet und zahlte den 1/3 Beitrag für eine Betriebsstätte.
So weit, so gut.

(meine Anmerkung: Geldgier lässt grüßen)

Auf diese Adresse wurde dann auch noch eine bebeitragte Wohnung vom NDR/'Beitragsservice
in Köln! zwangsangemeldtet und zur Zahlung des Wohnungsbeitrages aufgefordert.

Es entstand eine intensive Brieffreundfeindschaft. Immer wieder wurden die Fakten mitgeteilt
aber nicht beachtet.
Erst als die Klage eingereicht wurde, wurde klar, dass hier wohl doppelt gefordert wurde:
Einmal für die Betriebsstätte: 1/3 Beitrag, der auch gewissenhaft bezahlt wurde und neu dazu
die volle Wohnungsabgabe, obwohl diese Adresse nicht zum Wohnen und Schlafen geeignet
ist, eben nur eine Betriebsstätte.

Die Beiträge der Betriebsstätte wurden vom NDR zurückerstattet, HMM.

Heute bei der Erörterung der Lage, Rechtsgespräch, wurde vor allem deutlich, dass wenn
von Seiten des NDR früher auf die Mitteilungen/Briefe real geantwortet worden wäre,
eine Klage gar nicht nötig gewesen wäre (dazu siehe auch, dass die Kosten dem Kläger auferlegt
wurden!!  >:()

Aber weiter mit der Verhandlung.

Der Kläger konnte nun heute dem Richter die Unterlagen vorlegen (Grundriss etc. seiner Betriebsstätte) und durch nähere Erläuterungen erklären, warum dies nun wirklich nicht als
Wohnung, die zum Schlafen und Wohnen geeignet ist, angesehen werden kann.
Eine persönliche Inaugenscheinnahme wurde schon früher dem NDR und dem Gericht angeboten. Dies wurde jedoch nicht in Anspruch genommen.

Der Richter war von dem Vortrag darüber überzeugt und fragte nach den „Wohn- und Übernachtungsgegebenheiten“
Freunde, Familie, Bekannte, Freunde im Ausland, ab und an ein Monteurzimmer.
Duschen ebenda!
Die Betriebsstätte diente auch als Postadresse aber nicht als Wohnadresse.
Hieraus einfach mal so auch eine bebeitragte Wohnadresse zu machen, HMM!

Wie nun weiter?

Alles wurde schon schriftlich zeitnah immer wieder der Rundfunkanstalt mitgeteilt,
die Abgabe für die Betriebsstätte bezahlt, rückerstattet, da doppelt.

Und NUU, wie weiter.

Es ergab sich dann folgender Vergleich:

1. Der Beklagte hebt die angefochtenen Bescheide auf.

2. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selber

3. Der Kläger trägt die Gerichtskosten!!!!!!!!!!!!!! >:(



Wäre zwar nur ein Drittel, da es ja einen Vergleich gibt, aber dennoch.

Aber hätte es denn überhaupt zu einer Klage kommen müssen?
Im Briefwechsel, Widerspruchserwiderung wurde doch immer und immer wieder
der Sachverhalt dargelegt!!!!!!!!!!

4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.

Mein jetziger Gedankengang: geht es eigentlich noch menschenunwürdiger?

Wo leben wir eigentlich?
SO, NEIN DANKE!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 04:13 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

P
  • Beiträge: 3.997
PersonX hätte hier keinem Vergleich zugestimmt, schon gar nicht mit solchen Bedingungen wo es um Lebenssachverhalte geht, die mit der Kopplung des Beitrags an eine Wohnung nichts zu tun haben. Hier im Beispiel wird deutlich dass nicht die Wohnung bebeitragt wird sondern der Lebenssachverhalt der Person A ausspioniert wird. Empfehlung nochmal die Streitschrift lesen, insbesondere zum Artikel 11 GG, sowie alle Punkte welche mit Daten zu tun haben.


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s
  • Beiträge: 21
Es hatte für den Kläger insgesamt einen positiven Ausgang.

Es gab einen Vergleich, die Bescheide wurden aufgehoben. Die Gerichtskosten muss der Kläger jedoch selbst bezahlen, diese reduzieren sich jedoch auf Grund des Vergleichs auf 1/3.

Auflage: Angabe der Person und Bestätigung dieser, dass man sich bei ihr aufhält inkl. Nennung der Beitragsnummer.

Verfahrensablauf (grob dargestellt):

Der Richter prüfte die Anwesenheit der beteiligten Personen und trug den Vortrag des Sachberichts vor, welcher dann fließend ins Rechtsgespräch überging.

1. Thema Aussetzung, Vortrag des Klägers, dass die Verwaltungsgerichte ein Merkblatt erhalten haben, der Richter verneinte dies. Der Richter argumentierte weiterhin, eine Aussetzung hätte keinen Sinn, man müsse dann ja später auch bezahlen. Der Kläger wendete ein, dass dies eine zu große finanzielle Belastung zur Zeit wäre, der Richter erklärte dann, man könne es in Raten bezahlen, wollte dann eigentlich schon einen Vergleich anstreben. Kläger verneinte, weil ja auch noch andere Gründe vorhanden sind. (Anmerkung: Warum meint der Richter, man müsse später sowieso bezahlen? Weiß der etwa mehr als das Volk? Interessant war auch, dass bei einer eventuellen festgestellten Rechtswidrigkeit der Vertreter des NDRs gesagt hat, man würde dann alle Beiträge zurückzahlen.)

2. Thema Befreiung wegen geringes Einkommen geht auch laut Auffassung des Gerichts nur über einen Sozialbescheid. Einkommensteuerbescheide, welche ebenfalls ein geringes Einkommen nachweisen, gelten nicht. Der Kläger ist nach wie vor der Meinung, dass das verfassungswidrig ist.

3. Thema Betriebsstätte, keine Wohnung. Der Kläger legte hierzu die Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswerts auf den 1. Januar 1964 vor, welcher einen Verkaufsraum an angegebener gemeldeter Adresse auswies. Weiterhin einen Grundrissplan dieser Räumlichkeiten. Der Kläger gab auf Nachfrage an, dass er sich privat bei seiner ehem. Freundin in Polen aufhielt, gab dazu die Adressen an. Darauf hin schlug der Vertreter vom NDR den Vergleich vor. Der Kläger war wankelmütig, wollte die Gerichtsgebühren nicht übernehmen. Als der Richter dann noch erwähnte, dass sich die Gerichtsgebühren auf 1/3 reduzieren und der Kläger gleich die Adresse der ehem. polnischen Freundin gegenüber dem NDR hätte nennen MÜSSEN, stimmte der Kläger zu, da er davon ausging, dass das Gericht sonst entsprechend geurteilt hätte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2017, 16:34 von soGEZnichtweiter«

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Es war eine sehr schwierige Situation >:(

Richter und NDR als Gegner und der Aussicht, das ganze zwangsvollstreckt zu bekommen!!

Entscheidung in nur einigen Minuten hopp oder flopp.

Der Kläger war sehr ruhig, konzentriert, "wissend" (wo der Richter öfters mitteilte, dies nun nicht zu wissen)

Jede Verhandlung ist eine eigene Welt mit eigenen zu treffenden "Sofortentscheidungen".

Für diese Verhandlung, meiner Meinung nach, geeignet :(


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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  • Beiträge: 984
Ich habe mir die Verhandlung auch angeschaut und betrachte den Ausgang durchaus als positiv.

Obwohl der Kläger sich nie woanders angemeldetet hatte (er sagte, er lebte bei seiner Freundin im Ausland und hatte in der Bundesrepublik nur eine Betriebsstätte) wurden die festgesetzten Beiträge bis Sommer 2015 zurückgenommen. Ab dann habe er in der Bundesrepublik in Wohnungen gelebt, für die von anderen Personen bereits Beiträge entrichtet wurden. Dies soll er nun innerhalb von vier Wochen nachweisen. Die Gerichtskosten wurden auf ein Drittel reduziert. Da er die Gerichtskosten bereits voll eingezahlt hatte, bekommt er einen Großteil davon nun zurück. Auf Recherchen zu seinem vorgetragenen Auslandsaufenthaltes wurde verzichtet. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass der Richter ein Urteil eher vermeiden und einen Vergleich herbeiführen wollte, was schließlich auch gelang.

Soweit zum Fall des NDR.

Im Anschluß an die Verhandlung habe ich noch ein Paar aus Sachsen-Anhalt kennengelernt, hinter denen der MDR mit einer angekündigten Zwangsvollstreckung her ist. Das Amt Salzwedel leistet der "Behörde MDR" dabei Amtshilfe. Hiergegen wurde nun über das VG Lüneburg vorläufiger Rechtsschutz beantragt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der MDR keine Behörde und deshalb keine Amtshilfe zu gewähren sei.


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K
  • Beiträge: 2.239
Moin,

also irgendwie will mir da etwas nicht in'n Kopf...

Es wird vermutet daß man an der gemeldeten Adresse Inhaber einer Wohnung (Legaldefinition im RBStV) sei.
Nun widerlegt man diese Vermutung.
Man ist in diesem Moment kein Beitragsschuldner mehr nach Definition im RBStV!

An dieser Stelle muss nach meinem Dafürhalten dann Schluß sein.

Wieso soll - oder MUSS - jetzt jemand NACHWEISEN wo er sich aufhält, lebt, schläft, duscht usw. !!!???
Das hat doch mit der Ausgangssituation überhaupt nichts (mehr) zu tun!?
Kein Wohnungsinhaber lt. RBStV an der Meldeadresse > somit kein Beitragsschuldner. Buch zu.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 81
Ich habe mir die Verhandlung auch angeschaut und betrachte den Ausgang durchaus als positiv.

Obwohl der Kläger sich nie woanders angemeldetet hatte (er sagte, er lebte bei seiner Freundin im Ausland und hatte in der Bundesrepublik nur eine Betriebsstätte) wurden die festgesetzten Beiträge bis Sommer 2015 zurückgenommen. Ab dann habe er in der Bundesrepublik in Wohnungen gelebt, für die von anderen Personen bereits Beiträge entrichtet wurden. Dies soll er nun innerhalb von vier Wochen nachweisen. Die Gerichtskosten wurden auf ein Drittel reduziert. Da er die Gerichtskosten bereits voll eingezahlt hatte, bekommt er einen Großteil davon nun zurück. Auf Recherchen zu seinem vorgetragenen Auslandsaufenthaltes wurde verzichtet. Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass der Richter ein Urteil eher vermeiden und einen Vergleich herbeiführen wollte, was schließlich auch gelang.

Wieso muss der Kläger das nun nachweisen, mit der gleichen Argumentation könnte man ihn auch auferlegen, den negativen Konsum von Rauschmitteln zu begründen oder darzulegen, welche Straftaten er nun nicht begangen hat.

Zitat: "Auf Recherchen zu seinem vorgetragenen Auslandsaufenthaltes wurde verzichtet."
Oh wie gnädig, jetzt drehen sie vollkommen ab, einerseits die tolle EU mit ihren offenen Grenzen - nutzt man diese Option, wird man am besten noch verpflichtet, eine Art "Fahrtenbuch" zu führen.

Der nächste traurige Witz ist die Verpflichtung, eine Gebührenbefreiung wegen Armut bzw. mangelnden Einkommen (nur) über einen Sozialbescheid zur erhalten.
Das kann und darf überhaupt nicht gefordert werden, der Kläger wollte ja auch keine Sozialleistungen vom Staat und führte wohl so eine Art Nischenleben.

Viele bedauernswerte Personen (und immer mehr) verlieren in Deutschland ihre Wohnung und befinden sich unvermittelt in der Obdachlosigkeit, da dürfte die erste Priorität gewiss nicht sein, sich vom ÖR abzumelden. Wie auch dann ohne Postadresse?!

Rappelt sich der Betreffende wieder auf und kann eine etablierte Existenz mit Wohnsitz wiedererlangen, drohen kräftige Nachzahlungen, weil in der Not eine Abmeldung versäumt wurde - oder nicht mehr nachgewiesen werden kann.

Gruß,
Ketzerkater


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 00:46 von Bürger«

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Hallo liebe Mitstreiter!
Ich stimme allen Vorrednern absolut zu, ja auch mir standen heute die Haare zu Berge.

Unglaublich das alles! >:(

Auch ich könnte nur noch.............................


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z

zuwider

4. Der Kläger hat dem NDR schriftlich mitzuteilen, wo er sich seit Sommer 2015 und
künftig aufgehalten hat/aufhalten wird mit der Benachrichtigung der Beitragsnummer des
Beitragszahlers bei dem er sich aufhält/mitwohnt.

Mein jetziger Gedankengang: geht es eigentlich noch menschenunwürdiger?

Wo leben wir eigentlich?
SO, NEIN DANKE!

 >:(
Wäre in der heutigen Zeit so einfach: elektronische Fußfessel für jeden Bürger im Willkommenspaket des ÖRR, am besten schon im Kreissaal - ein Datenabgleich wäre dann ebenfalls hinfällig!

siehe auch: bigbrotheraward-fur-beitragsservice

https://netzpolitik.org/2013/bigbrotheraward-fur-beitragsservice-massive-ansammlung-von-personendaten-der-gesamten-deutschen-bevolkerung/


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Vielen Dank für Eure Schilderungen!
Die Haltung des Richters finde ich echt unglaublich!!! Die Klage hätte eindeutig gewonnen werden können, da die Bescheide wegen des privaten Rundfunkbeitrags in einer Wohnung in den Räumlichkeiten der Betriebsstätte aufgehoben wurden.

Es muss endlich in die Köpfe der Menschen hinein, dass nicht ALLE Bürger beitragspflichtig sind, sondern nur die Wohnungsinhaber! Die Wohnungsinhaberschaft wird vermutet anhand der Meldung nach Melderecht und der im Mietvertrag aufgeführten Mieter der Wohnung. Außerdem gibt es Wohnungen, die nicht beitragspflichtig sind.
Außerdem werden die Wohnungen bebeitragt, nicht jeder Wohnungsinhaber! Der Beitragsservice greift sich einfach einen heraus, der als Wohnungsinhaber vermutet wird. Ob sich dann der Wohnungsinhaber, der per Bescheid zur Zahlung aufgefordert wurde, den Anteil des Geldes von den Mitbewohnern holt, ist Privatsache. Selbst der Intendant von Radio Bremen sagte mir persönlich, dass doch ALLE Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Dieses Märchen muss dringend aufgeklärt werden!


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Selbst der Intendant von Radio Bremen sagte mir persönlich, dass doch ALLE Rundfunkbeitrag zahlen müssen

Warum?

Ich nutze nichts, ich will auch nichts!!

Ich bin ein ehrlicher Nichtnutzer und das soll und wird auch so bleiben!


UND NUU?


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