Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vorschlag: Countdown Entscheidungstermin Bundesverfassungsgericht und EUGH  (Gelesen 14397 mal)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ein Countdown macht m.E. nur Sinn, wenn wirklich ein genauer Termin fest steht, und am besten der der Urteilsverkündung. Wenn überhaupt. Ist dann eher ein Eye-Catcher, der Unwissende durch ihre Neugier dazu bringt da draufzuklicken und so mehr über das Ereignis zu erfahren.

Hier gibt's z.B. einen HTML-Code für so einen Countdown für die HP:
https://www.timeanddate.com/clocks/freecountdown.html

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 7.385
Countdown, warum nicht einmal verkehrt?

Zählt doch jeweils für BVerfG wie auch EuGH separat die Tage ab Tag X aufwärts bis zu einer mit den nationalen wie europäischen Grundrechten in Übereinstimmung stehenden Entscheidung?

Wie lange dauert es also, national wie innereuropäisch, bis den innereuropäisch-vertraglich-gesetzlich-gemeinsamen Grundwerten Genüge getan wird?

Nur daran wird man übergesellschaftlich erkennen, wie es innereuropäisch um die allgemeine wie spezielle Akzeptanz der allen Personen wie Bürgern gleich welcher Nationalität, Religion, Hautfarbe, etc. (Passendes, aber Nichtgenanntes bitte individuell aussuchen und anfügen), im Grunde zugestandenen Grundrechte bestellt ist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2017, 16:36 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich hatte mir erlaubt ähnliche Bedenken gegen einen Countdown-Zähler bereits vorzubringen. Du wirst daher wohl nicht punkten.
@Bürger teilt diese Bedenken laut Antwort #2 in diesem Thread nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25268.msg159824.html#msg159824
Mein Beitrag, obwohl definitiv zum Thema gehörend, wurde flugs in einen Extra-Thread ausquartiert, weil offenbar mehr Threads und möglichst feinteilige Zersplitterung von Diskussionen überaus sinnvoll sind.*** Und natürlich ist das korrekt: wenn hier über Countdown diskutiert wird, dann muss jeder Hinweis auf dessen Unsinnigkeit getilgt*** werden. Und wenn dann noch gleichzeitig Alternativen aufgezeigt werden ...

Mein Tipp: Dein Vorschlag gehört unbedingt in einen weiteren Thread. Eröffne doch einen:
"Wie lange mag es z. B. noch dauern, bis sich Norbert Häring mit seiner Klage zur Barzahlung bis zum BVerfG durchgekämpft hat?"
Und "Wann befassen sich eigentlich der EMGR und die UN mit dem Problem?"
Bei entsprechenden Zählern würde dann auch die Zahl der Jahre, gerade erst nachgefragt, in der Anzeige Sinn machen. Für das BVerfG wird da ja wohl stets eine Null stehen. M. E. ist das sicher die einzig verläßliche Angabe im geplanten Zähler.

M. Boettcher


Edit "Bürger":
Es geht hier nicht um "mehr Threads und möglichst feinteilige Zersplitterung von Diskussionen" sondern um zum Zeitpunkt der Trennung sinnvoll erscheinende Aufgliederung in Einzel-Themen.
Daher wurde der Gegenvorschlag/ die Alternative augegliedert/ "ausquartiert", mit Extra-Vermerken dazu querverwiesen - und kann dort eigenständig weiterdiskutiert werden.
Zur thematischen Trennung siehe auch Anmerkungen in Folgekommentar.
Sofern Bedarf an weiteren bzw. anderen Zählern bestehen sollte, könnte es ggf. einen übergeordneten Thread geben. Sinnvoll erscheint hingegen nicht, unter der einmal gegebenen Überschrift speziell zu einem Zähler des Entscheidungstermins des BVerfG und des EuGH andersartige oder gar alle weiteren möglichen Zählerarten und deren Pros & Contras durchzudeklinieren.
PS: Moderatoren sind auch nur Menschen ;)
PPS: Und ja - falls sich in der weiteren Diskussion ergeben sollte, dass die Threads zusammengeführt werden könnten oder gar sollten, um wiederum "Mehrfachdiskussionen" zu vermeiden, so wird dies zu gegebenem Zeitpunkt geprüft.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2017, 17:51 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.385
Du wirst daher wohl nicht punkten.
Schau' ich hier durch die verschiedensten Nahrungsmittelgeschäfte, lassen sich überall dutzende verschiedene Schokoladen unterschiedlicher Anbieter finden; sie alle eint, daß es sich um Schokolade handelt oder handeln soll und sie meist auf relativ eintönig-einheitliche Weise mit der Nuß dargestellt werden. Abwechslung hat es da allenfalls in der Art der Nuß, hat es doch immerhin mal Haselnuß, mal Walnuß, mal Kokosnuß, mal Erdnuß, wohl auch mal Paranuß; bereits selten hat es Mischungen davon und noch viel, viel seltener mal bspw. eine Früchtevariation.

Das gleiche beim Kaffee, dessen Qualität über die Jahre hinweg kontinuierlich schlechter geworden ist, was mir gestern erst von anderen bestätigt worden ist.

Zitat
Mein Tipp: dein Vorschlag gehört unbedingt in einen weiteren Thread.
Kann man tun, wenn man später wieder im Ausgangsthema weiterschreibt, weil sich dieses weitere Thema dem Ausgangsthema erneut inhaltlich angenähert hat und sonst, bei Eröffnung eines zusätzlichen Themas mit der Thematik des Ausgangsthemas, dem Ausgangsthema ja angeheftet werden würde, was man sich dann dadurch ersparen könnte, daß man gleich im Ausgangsthema weiterschreibt und eben nicht erst eine neues, aber dem Ausgangsthema gleichendes Thema erstellt.***

Zitat
Wie lange mag es z. B. noch dauern, bis sich Norbert Häring mit seiner Klage zur Barzahlung bis zum BVerfG durchgekämpft hat?
Eigentlich ist das eher ein Fall für den EuGH, weil der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in der EU ist; folglich sind alle verpflichtet, den anzunehmen.

Zitat
Und wann befassen sich eigentlich der EMGR und die UN mit dem Problem?
EGMR wohl gar nicht, weil die EMRK keinen entsprechenden Artikel kennt und es keine einheitliche Währung für alle 47 Länder Europas hat, die die EMRK für ihr Land ratifiziert haben. Und die UN ist als Bezug hierfür unrealistisch.

Zitat
Für das BVerfG wird da ja wohl stets einen Null stehen.
Wie das? So eine schlechte Meinung vom BVerfG?


***Edit "Bürger":
...was man aber am Anfang noch nicht weiß und es daher erst abzuwarten gilt.
Das schließt auch eine thematische Trennung von Threads zu "Nussschokoladen" und "Schokoladennüssen" ein ;)
Bitte wieder zum eigentlichen Kern-Thema, welches hier lautet
Vorschlag: Countdown Entscheidungstermin Bundesverfassungsgericht und EUGH
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. November 2017, 16:30 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben