Wobei man sich dieses Urteil hinter den Spiegel stecken kann! Denn welcher Hotelier bietet heute noch Zimmer an, in denen es keinerlei technische Möglichkeiten zum Empfang gibt? Der nächste Hotelier wird sein Verfahren verlieren, wenn er einräumen muss, dass seine Zimmer WLAN haben. Und das ist heute Standard...
So einfach ist das m. E. nicht. Der sogn. Rundfunkbeitrag sollte wegführen von einer Berechnung nach Gerät. Tatsächlich wurden nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag sogar "Hörstellen" (= Lautsprecher) in Geschäftsräumen belastet. Zudem gab es eine PC-Gebühr, wobei PC verschwurbelt als "neuartiges Empfangsgerät" bezeichnet wurden. Durchgesetzt wurde diese Gebühr, die vor allem Firmen belastete, weil Privatpersonen mit einem anderen Gerät befreit waren, nicht wirklich. Trotz u. U. tausender Geräte musst man zudem nur eine einzige Rundfunkgebühr (1/3 der Fernsehgebühr) bezahlen.
Ja, eine sehr interessante Betrachtung.
Die alte Regelung glänzte ja durch eine Betrachtung der Geräte, ein Radio wurde mit 5,xx€ beschlagen, ein Fernseher zahlte den vollen Beitrag, mit der Definition "neuartiges Empfangsgerät NEG" zum Radio Beitrag wurden eigentlich alle browserfähigen Elektrogeräte in das GEZ System einbezogen.
Ich habe in meinem Leben noch nie einen Fernseher bessessen, das alte Gerät meiner Exfreundin wanderte vor 10 Jahren auf den Müll.
Dennoch bin ich tenologieaffin, besitze mehrer Laptops, Smartphones, etc.
Rein theoretisch ist mein E-Reader ein "NEG" - genauso wie eine WLAN-fähige Waschmaschine mit Display oder ein gleichwertiger Kühlschrank.
Man hat also auf die technologische Weiterentwicklung, dass sich die Geräte multimedial entwickelt haben und ein Handy (eigentlich ein Telefon) zum digitalen multifunktionalem Gerät wurde, welches Internet, Browsen, Video, Musik, Radio, etc. vereint, reagiert, indem man
a) eine Web präsenz von ÖR Inhalten geschaffen hat
b) dem Gerätebesitzer unterstellt hat, dass er die Inhalte abruft bzw. abrufen könnte
c) da es kein Vollprogramm ist und die Geräte nicht primär zum Rundfunkempfang ausgelegt sind, hat man ihnen einfach die Radigebühr aufgeschlagen.
Das war ein ziemlich wildes und willkürliches Produkt, man hat sich einfach nicht zu einer Entscheidung durchringen können, was man mit dem ÖRR in der Digitalisierung macht, und hat so einfach gesagt, dass 5€ im Monat irgendwie so ein Ding dazwischen sind.
Die Umstellung auf das neue System kam ja dann v.a. um die Basis der Beitragszahler zu erweitern, weil der Schlupfweg "ich habe keine Geräte" von immer mehr Nichtnutzern (und sicher auch vom einen oder anderen Schwarzseher) genutzt wurde.
Mit dem Zwangshaushaltsbeitrag wurde der technischen Entwicklung Rechnung getragen, das immer weniger Leute einen Fernseher haben, dafür aber ein Laptop/Tablett etc. Damit erledigte der Zwangsbeitrag eine Diskussion, was diese neuen Geräte eigentlich sind.
In meinen Augen sind es keine Rundfunkgeräte, weil sie primär niemals dafür gedacht sind Rundfunk zu empfangen, sondern technisch komplett diametral zum Empfang, Inhalte aktiv abrufen.
Derjenige, der Inhalte produziert, kann aber frei wählen, wie und welche er zum Abruf bereitstellt.
Damit ergibt sich einfach ein ganz anderes Setting; um die Bewertung dessen wurde sich gedrückt.
Eine Geräteabgabe nach dem alten Muster bei bekannter Beweislast (GEZ muss Geräte nachweisen) könnte immerhin wieder zu einem Umgehen der Beiträge führen.
Leider ändert das nichts daran, das zahlreiche Geräte als Rundfunkgeräte deklariert werden, die höchstens sekundär als Empfangsgeräte genutzt werden könnten, meistens jedoch niemals werden. Wer schaut schon ÖR Fernsehen am Computer? Mit Netflix und Amazon Video?
Und multimedialen Nachritenseiten?
Die Ungleichbehandlung ist auch gravierend:
Den als Hotelier mit vorwiegend dt. Gästen könnte man argumentieren, das die Gäste ja meist bereits Rundfunkbeitrag zahlen. zahlt man via Hotel ist es eine Doppelbelastung.
Das Thema haben wir ja auch bei den Unternehmen und Arbeitsstätten.
Es bleibt dabei:
Das ÖR ist eine gewaltige Geldkrake, und die bedient sich gerne.
Dieses Thema bietet viel Ansatzpunke für Verfahren, denn es erscheint einfach nicht logisch und rechtens, das ein Hotel aufgrund fehlender Geräte befreit wird, beim Bürger aber die Geräte keine Rolle spielen, sondern das Innehaben einer Wohnung zählt.