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Autor Thema: Kippt der Rundfunkbeitrag? Zahlen nur bei Empfang!  (Gelesen 17186 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

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FAZ, 01.10.2017

Kippt der Rundfunkbeitrag?
Zahlen nur bei Empfang!

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein sensationelles Urteil zum Rundfunkbeitrag fällt: Eine Hostel-Betreiberin muss nur zahlen, wenn sie Empfangsgeräte hat. Das Bundesverfassungsgericht prüft den Rundfunkbeitrag auch.

Von Michael Hanfeld

Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag gefällt, die bahnbrechend sein könnte: Die Richter stellten fest, dass der Rundfunkbeitrag für Hotel- und Gästezimmer nur erhoben werden darf, wenn die Zimmer auch eine Empfangsmöglichkeit bieten. Nur dann sei die Zahlung des zusätzlichen Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz vereinbar (Az: BVerwG 6 C 32.16). [..]

Es ist das erste Verfahren, in dem ein Kläger mit dem Einspruch gegen den Rundfunkbeitrag Erfolg hat. Sämtliche Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichte hatten bis dato festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag rechtens sei, auch wenn man die öffentlich-rechtlichen Sender nicht empfangen kann oder will. Auch Einwendungen, dass Rundfunkhören oder -sehen am Arbeitsplatz unmöglich oder verboten sei, hatten die Gerichte nicht gelten lassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun erstmals auf die Empfangbarkeit abgestellt. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverwaltungsgericht-faellt-urteil-zu-rundfunkbeitrag-15224632.html

Anmerkung:
ARD,ZDF und Co. berichteten bis dato über dieses nicht nur für Hotelbesitzer (im Jahr 2015 immerhin 44.123** Hotels, Pensionen, etc.) überaus wichtige Thema NICHT.
** Quelle: https://www.dehoga-bundesverband.de/zahlen-fakten/anzahl-der-unternehmen/


Inhaltliche Diskussion zum BVerwG-Urteil bitte nunmehr unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

Zum Fragenkatalog des BVerfG siehe und diskutiere bitte unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen wird hiesiger Thread vorerst geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 18:37 von Bürger«
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Wobei man sich dieses Urteil hinter den Spiegel stecken kann! Denn welcher Hotelier bietet heute noch Zimmer an, in denen es keinerlei technische Möglichkeiten zum Empfang gibt? Der nächste Hotelier wird sein Verfahren verlieren, wenn er einräumen muss, dass seine Zimmer WLAN haben. Und das ist heute Standard...


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Ein Redakteur des ÖRR hat unbestritten die Fähigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Diese Fähigkeit nutzt er dazu, seinen ÖRR ausschließlich die Spreu senden zu lassen.

Wer glaubt, dass der ÖRR verfassungskonform gelebt wird, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

  • Beiträge: 226
@DJ-rainbow,

das ist richtig, aber das Urteil zeigt sehr schön und offensichtlich den ganzen Irrsinn und die groteske Absurdität des ganzen Systems.

Warum sollte also für WLAN im Hotelzimmer ein "Beitrag" fällig werden, für WLAN im Frühstücksraum oder der Hotellobby aber nicht?  Warum zahlen dann Anbieter öffentlicher WLAN-Netze (z. B. Flughäfen oder neuerdings die Bahn) keinen "Beitrag"? Ist WLAN überhaupt ein relevantes Merkmal, wo fast jeder (und vermutlich jeder der Zielgruppe "Hostelgäste") ein Handy mit Breitband-Internetverbindung hat?
Warum (und nach welcher Rechtsgrundlage) kommt es nun bei Hotelzimmern auf das Vorhandensein sogenannter "Geräte" an, aber nicht in Werkstätten, Firmenwagen, Großraumbüros und Privathaushalten?

Das hat gar nichts mehr mit irgendeiner Logik zu tun hat, es geht nur noch darum, ein dinosaurierhaft gewachsenes, und nun völlig versteinertes und anachronistisches System noch einige Zeit krampfhaft weiter am Leben zu halten. Lange wird das nicht mehr halten, und Urteile wie das hier besprochene beschleunigen eher den Sterbeprozess, als ihn zu bremsen.

Danke an dieser Stelle an die FAZ (und insbesondere Herrn Hanfeld), dafür das sie immer wieder kritisch über das System berichtet!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 12:10 von brverweigerer«

j
  • Beiträge: 265
Ich war erst erfreut über dieses Urteil, bedeutet es doch das irgendwie ein Gerät vorhanden sein muss - und das muss geprüft werden.

Wenn nun aber wie im alten GEZ System wieder alles was elektronisch ist als Empfangsgerät festgelegt wird, haben wir den selben Käse mit dem Systemfehler das man den schwarzen GEZ Scherrif einfach wieder draussen vor der Türe stehen lassen kann und ihn dann einfach abwimmelt.

Aber genau da liegt ja das Problem. Diese Unterstellung das jedes Web fähige Gerät nur dazu genutzt würde um ör Inhalte aufzurufen. Und das die Radio Funktion meines Smartphones überhaupt genutzt wird...ist halt nunmal fest eingebaut.

Ich hab Spotify und Youtube für Musik, wenn ich mal einen Film anschauen will- ich will nie einen Film anschauen. Einen Browser für Nachrichten von Spiegel, Welt, Faz, Facebook und Twitter. Keinen Fernseher und ein Radio im Handy. Jeder von uns hat wohl ein PC/Smartphone/Tablett und wäre damit theoretisch Beitragspflichtig.

Und dieses Urteil ist auch dahingehend kein Fortschritt, weil das Hostel aktiv beweisen muss, das es kein Gerät gibt. Der Weg muss eigentlich anders herum sein.

Ein weiterer sehr willkürlicher Punkt: Warum zahlt das Hostel eigentlich 1/3 Beitrag pro Zimmer? Theoretisch ist ein Hotelzimmer eine Wohnung: Ein abschliessbarer baulich getrennter Bereich, zum schlafen und dauerhaften aufenthalt geeignet. Wenn ein Hotel nur 1/3 Beitrag zahlen muss, warum muss ich für die selbe Sache einen vollen Beitrag zahlen?

Und noch ein Trugschluss: Jeder der ein Gerät mit in das Zimmer bringt, kann auch Rundfunk empfangen, schliesslich "Funkt er ja überall herum" (Zitat GEZ Fritze). Warum dann also ein Erlass?
Es reicht doch angeblich die "theoretische Möglichkeit" zu nutzen...

Dieses Urteil wirft mehr Fragen auf als es Antworten bringt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 12:32 von DumbTV«

f

faust

... das ist ja gerade das "schöne"  >:D an diesem Urteil:

Es stiftet noch mehr Verwirrung!!!
Es macht deutlich, wie groß der Bedarf an Aufräumarbeiten  :police: :police: :police: ist !!!
Man stellt fest: Es geht so nicht - und so gehts auch nicht!

Der Elefant (BVerwG) hat sich in seinem eigenen sorgsam errichteten Glashaus in einem unachtsamen >:(  (?!?) Moment gedreht - und jetzt sind da überall Risse.

Ich find das gut  (#) .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 16:09 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Dank heutiger techn. Möglichkeiten wäre es sooo einfach.
Von heute auf morgen gäbe es weder "Schwarzseher", es bräucht keine Kontrollen, un(ge)rechte Pseudosteuern/Finanzierungsmodelle, Richter die den Glauben an Recht und Ordnung verlieren lassen, noch würde irgendjemand ungerecht behandelt oder müsste wegen ARD/ZDF&Co ins Gefängniss:

Wer schaut/hört zahlt, einfach für alle.

Siehe Netflix, Amazon, Sky,...


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Administrator
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Genau so ist das. Pay per incident. Wenn am Monatsende mehr herauskommt, als das Zwangsgeld von 17,50 €, so war dies meine freie Entscheidung.


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g
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Dank heutiger techn. Möglichkeiten wäre es sooo einfach.
Einfach schon (Kommst du dann für deren Einbußen auf?), aber man macht sichs halt einfach, um das maximal Mögliche rauszuholen.
Wer schon am Abgrund steht, versucht doch mit allen Mitteln, die Sahne noch so lange es geht, abzuschöpfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 16:10 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das mag ja grundsätzlich richtig...

Wobei man sich dieses Urteil hinter den Spiegel stecken kann!
...
 Der nächste Hotelier wird sein Verfahren verlieren, wenn er einräumen muss, dass seine Zimmer WLAN haben.

...gedacht & auch so zu erwarten sein, ändert aber nichts daran, dass ein Anfang gemacht ist, diesen ganzen Unsinn zu Fall zu bringen. Wenn man einen Betonklotz nicht sprengen kann oder er mangels richtiger statischer Eigenschaften von selber einkracht, muss man ihn eben anderweitig kleinkriegen.

Auch eine Reise von 1000 Meilen beginnt - obigen Gedanken fortführend - mit einem einzigen Schritt.

Und das ist damit geschehen. Denn wenn man nun bspw. das bekannte Beiratsgutachten vom WiMi oder auch in Bezug auf die Relevanz des Heiligen Deutschen ÖRR dutzendfache analoge Gedankenführungen anderer Quellen heranzieht (abgesehen davon, dass die Präsenz des ÖRR im Internet ohnehin nur das Ergebnis dessen aggressiver Push-Strategien ist), dürfte sich die Unterstellung, WLAN-Nutzung habe doch einzig und allein die Befriedigung der Sucht des Durchschnittstrottels nach ÖRR-Konsum zum Gegenstand, als ebenfalls zunehmend lächerlich erweisen. 

Und dann als Rechtfertigung (wie ja bereits an verschiedener Stelle auch seitens mancher Herrschaften vom ÖRR immer wieder erfolgt) in dem Zusammenhang auf die Bestimmungen des Grundgesetzes zu verweisen, dürfte mit zunehmender Zahl ihrer Wiederholung den missbräuchlichen Charakter der Inanspruchnahme des Grundgesetzes als Vehikel zur eigenen Pfründesicherung seitens des ÖRR immer deutlicher werden lassen.

(OT: Wobei sicherlich niemand etwas gegen einen "Beitrag" von maximal 2,50 pro Monat hätte. Klar, dass dann alle anderen auf ihre Gehälter verzichten müssten, damit bspw. unser Tom (oder wer auch sonst von den hochwohledlen Herrschaften) weiterhin seine / ihre 399.000.- pro Jahr o. ä. einstreichen kann, wäre hart bzw. eine Schattenseite für die Betroffenen. Unserem Tom (stv. für die vielen anderen Gehaltskönige des ÖRR genannt ) alternativ das Gehalt auf ein anständiges Mass wie etwa eines Behördenleiters zu stutzen, subjektiv auch. Aber *so superqualifiziert*, wie bspw. die Damen & Herren Intendanten und Intendösen doch sind (darum müssen sie ja so viel Geld bekommen, wie man hört), würden die doch in Nullkommanix eine Alternative in den höchsten Gehaltsregionen auftun können. Die nimmt doch jeder Konzern mit Kusshand.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 13:53 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wobei man sich dieses Urteil hinter den Spiegel stecken kann! Denn welcher Hotelier bietet heute noch Zimmer an, in denen es keinerlei technische Möglichkeiten zum Empfang gibt? Der nächste Hotelier wird sein Verfahren verlieren, wenn er einräumen muss, dass seine Zimmer WLAN haben. Und das ist heute Standard...

So einfach ist das m. E. nicht. Der sogn. Rundfunkbeitrag sollte wegführen von einer Berechnung nach Gerät. Tatsächlich wurden nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag sogar "Hörstellen" (= Lautsprecher) in Geschäftsräumen belastet. Zudem gab es eine PC-Gebühr, wobei PC verschwurbelt als "neuartiges Empfangsgerät" bezeichnet wurden. Durchgesetzt wurde diese Gebühr, die vor allem Firmen belastete, weil Privatpersonen mit einem anderen Gerät befreit waren, nicht wirklich. Trotz u. U. tausender Geräte musst man zudem nur eine einzige Rundfunkgebühr (1/3 der Fernsehgebühr) bezahlen.
Wie oben gesagt, sollte der sogn. Rundfunkbeitrag damit Schluss machen. Tatsächlich aber hat man mit mindestens zwei Regelungen faktisch an der Gerätezählung festgehalten. Zum einen dadurch, dass für geschäftlich genutzte Kraftfahrzeuge ein 1/3 Beitrag fällig wird. Zum anderen eben mit der Belastung von Hotel-/Gästezimmern. Während die meisten Unternehmen pro Betriebsstätte je nach Anzahl der dort Beschäftigten zahlen müssen, sowie ggf. für jedes Fahrzeug, egal über wie viele Räume ihr Unternehmen verfügt, wird bei Beherbergungsbetrieben nochmals je Gästezimmer abkasssiert. Bei den Zimmern und den Fahrzeugen werden de facto Geräte besteuert, wobei dies dadurch nur mühsam "getarnt" wird, als man auch bei Fahrzeugen und Zimmern von nahezu 100% Ausrüstung mit Empfangsgeräten ausgeht. Bei einem Gasthof zahlen also alle Mitarbeiter privat, der Betreiber nochmals für die Mitarbeiter,  für die geschäftlichen Fahrzeuge und für jedes Zimmer. Wobei - bis auf ausländische Gäste - jeder Gast bereits privat die Rundfunksteuer gelöhnt hat.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 16:14 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

j
  • Beiträge: 265
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So einfach ist das m. E. nicht. Der sogn. Rundfunkbeitrag sollte wegführen von einer Berechnung nach Gerät. Tatsächlich wurden nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag sogar "Hörstellen" (= Lautsprecher) in Geschäftsräumen belastet. Zudem gab es eine PC-Gebühr, wobei PC verschwurbelt als "neuartiges Empfangsgerät" bezeichnet wurden. Durchgesetzt wurde diese Gebühr, die vor allem Firmen belastete, weil Privatpersonen mit einem anderen Gerät befreit waren, nicht wirklich. Trotz u. U. tausender Geräte musst man zudem nur eine einzige Rundfunkgebühr (1/3 der Fernsehgebühr) bezahlen.

Ja, eine sehr interessante Betrachtung.

Die alte Regelung glänzte ja durch eine Betrachtung der Geräte, ein Radio wurde mit 5,xx€ beschlagen, ein Fernseher zahlte den vollen Beitrag, mit der Definition "neuartiges Empfangsgerät NEG" zum Radio Beitrag wurden eigentlich alle browserfähigen Elektrogeräte in das GEZ System einbezogen.
Ich habe in meinem Leben noch nie einen Fernseher bessessen, das alte Gerät meiner Exfreundin wanderte vor 10 Jahren auf den Müll.
Dennoch bin ich tenologieaffin, besitze mehrer Laptops, Smartphones, etc.
Rein theoretisch ist mein E-Reader ein "NEG" - genauso wie eine WLAN-fähige Waschmaschine mit Display oder ein gleichwertiger Kühlschrank.

Man hat also auf die technologische Weiterentwicklung, dass sich die Geräte multimedial entwickelt haben und ein Handy (eigentlich ein Telefon) zum digitalen multifunktionalem Gerät wurde, welches Internet, Browsen, Video, Musik, Radio, etc. vereint, reagiert, indem man
a) eine Web präsenz von ÖR Inhalten geschaffen hat
b) dem Gerätebesitzer unterstellt hat, dass er die Inhalte abruft bzw. abrufen könnte
c) da es kein Vollprogramm ist und die Geräte nicht primär zum Rundfunkempfang ausgelegt sind, hat man ihnen einfach die Radigebühr aufgeschlagen.

Das war ein ziemlich wildes und willkürliches Produkt, man hat sich einfach nicht zu einer Entscheidung durchringen können, was man mit dem ÖRR in der Digitalisierung macht, und hat so einfach gesagt, dass 5€ im Monat irgendwie so ein Ding dazwischen sind.

Die Umstellung auf das neue System kam ja dann v.a. um die Basis der Beitragszahler zu erweitern, weil der Schlupfweg "ich habe keine Geräte" von immer mehr Nichtnutzern (und sicher auch vom einen oder anderen Schwarzseher) genutzt wurde.

Mit dem Zwangshaushaltsbeitrag wurde der technischen Entwicklung Rechnung getragen, das immer weniger Leute einen Fernseher haben, dafür aber ein Laptop/Tablett etc. Damit erledigte der Zwangsbeitrag eine Diskussion, was diese neuen Geräte eigentlich sind.

In meinen Augen sind es keine Rundfunkgeräte, weil sie primär niemals dafür gedacht sind Rundfunk zu empfangen, sondern technisch komplett diametral zum Empfang, Inhalte aktiv abrufen.
Derjenige, der Inhalte produziert, kann aber frei wählen, wie und welche er zum Abruf bereitstellt.
Damit ergibt sich einfach ein ganz anderes Setting; um die Bewertung dessen wurde sich gedrückt.

Eine Geräteabgabe nach dem alten Muster bei bekannter Beweislast (GEZ muss Geräte nachweisen) könnte immerhin wieder zu einem Umgehen der Beiträge führen.

Leider ändert das nichts daran, das zahlreiche Geräte als Rundfunkgeräte deklariert werden, die höchstens sekundär als Empfangsgeräte genutzt werden könnten, meistens jedoch niemals werden. Wer schaut schon ÖR Fernsehen am Computer? Mit Netflix und Amazon Video?
Und multimedialen Nachritenseiten?

Die Ungleichbehandlung ist auch gravierend:
Den als Hotelier mit vorwiegend dt. Gästen könnte man argumentieren, das die Gäste ja meist bereits Rundfunkbeitrag zahlen. zahlt man via Hotel ist es eine Doppelbelastung.
Das Thema haben wir ja auch bei den Unternehmen und Arbeitsstätten.

Es bleibt dabei:
Das ÖR ist eine gewaltige Geldkrake, und die bedient sich gerne.


Dieses Thema bietet viel Ansatzpunke für Verfahren, denn es erscheint einfach nicht logisch und rechtens, das ein Hotel aufgrund fehlender Geräte befreit wird, beim Bürger aber die Geräte keine Rolle spielen, sondern das Innehaben einer Wohnung zählt.


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v
  • Beiträge: 1.202
(OT: Wobei sicherlich niemand etwas gegen einen "Beitrag" von maximal 2,50 pro Monat hätte.)

Doch! Ich! (es sei denn, der Beitrag wäre ein echter Beitrag, der nur von den Nutznießern erhoben wird)

Ich nutze nicht, also zahle ich nicht.
Mir zahlt auch niemand meine Zeitungen, Bücher oder Internetzugang, meine Kino-, Konzert- oder Theaterbesuche, ...

...und ob die tatsächlichen Nutzer 2,50, 17,98, 25 oder 68 berappen müssen, ist mir sowas von wurscht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 16:19 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Dieses Urteil kann ein Dammbruch sein. Erstmals seit Januar 2013 wird an ein Empfangsgerät angeknüpft, bzw. eines das nicht vorhanden ist. Daraus läßt sich juristisch sicher etwas Schönes basteln.  >:D

Allgemein fällt mir auf, dass das Imperium wankt!  ;)
Nun sind alle Verantwortlichen damit beschäftigt, diesen Saurier möglichst weich aufzufangen.
Und ihre schmierigen Hände in Unschuld zu waschen.  (#)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 16:19 von Bürger«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

r
  • Beiträge: 37
Hallo Kollegen und Kolleginnen,

hier noch der Beitrag von

Focus Online, 01.10.2017
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Kippt jetzt die Rundfunkgebühr?
Richter erklären Beitrag erstmals für unrechtmäßig

Den Rundfunkbeitrag zu umgehen, gilt als beinahe unmöglich. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine möglicherweise bahnbrechende Entscheidung gefällt. Geklagt hatte eine Hostelbetreiberin aus Neu-Ulm.

weiterlesen unter
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-gibt-klaegerin-recht_id_7661773.html

(mit Video)


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auf Michael Hanfeld und seine FAZ ist mal wieder Verlass.

In seinem Artikel und hat er nun die Früchte unserer tausenden von Klagen treffend beschrieben. Daneben hat auch die Zeitungspresse endlich den Druck auf den ÖRR erhöht.

Das BVerwG und BVerfG scheinen wohl doch erkannt zu haben, dass berechtigte Zweifel an der Recht- und Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkzwangsbeitrages vorliegen. Der BGH hat sich um eine eigene Entscheidung gedrückt und mit seiner Zurückverweisung den Weg zum EuGh geebnet.

Das BVerfG wird nun den Druck auf Regierung und Gesetzgeber erhöhen und fordert Stellungnahmen. Die Landtage wollen sich der Verantwortung und einer Stellungnahme entziehen, mit der Begründung,
"sie hatten damals keine andere Wahl, als zuzustimmen oder insgesamt abzulehnen". Der schwarze Peter wird nun an die Ministerpräsidenten weitergegeben.

Die letzten Tage des Rundfunkzwangsbeitrages sind gezählt, die Gerichte haben nun den Druck auf den ÖRR und seine politischen Anhänger erhöht. Wir werden nun mit finalen Aktionen und Informationen bei Gerichten und Bevölkerung das Ende des Rundfunkzwangsbeitrages einleiten.

Es ist anGerichtet!!!  8)

Hierzu auch:
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg156161.html#msg156161

BVerfG verschickt detaillierten Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24664.msg156407.html#msg156407


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 19:21 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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