Was die vielfach aufgeworfenen Fragen nach dem Grund des kollektiven Schweigens unserer "Hohen Häuser" in den jeweiligen Landeshauptstädten angeht, wie u. v. a. etwa:
Was sollten die Landtage auch in eine Stellungnahme schreiben? Etwa die gleichen Textbausteine, die den Bürgern ständig vorgesetzt werden?
Man könnte z. B. die Argumente der Kläger widerlegen. Als "Beklagter" sollte man das sogar machen. Die Aussageverweigerung belegt eigentlich nur, dass alle Argumente der Kläger zutreffen.
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oder auch:
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Es ist unglaublich erhebend, die Fragen des BVerfG zu lesen - und es ist unglaublich erhellend, die Texte der Verfassungsbeschwerden zu lesen.
Und es ist unglaublich befriedigend, dass z.B. u.a. der Bayerische Landtag keine Stellungnahme abgibt. Was sollte er sich auch noch lächerlicher machen, als eh schon ...
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P.S.
Hoffentlich kriegt man irgendwie mal die Stellungnahmen der LRAs zu lesen. 
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...könnte ein fiktiver Besucher sich vorstellen, dass Koll. mb1 das Ganze am prägnantesten zusammenfasst & insofern sozusagen "am dransten" am Sachverhalt ist. Lächerlich wäre das Ganze natürlich auch, wollten irgendwelche Freunde des ÖRR sich jetzt noch herausnehmen, das BVerfG bzw. den EuGH belehren zu wollen. Es geht aber - das wäre m. E. ja unbedingt hinzuzufügen - nicht nur darum, dass sich das eine oder andere Landesparlament noch "lächerlicher machen [könnte], als eh schon...".
Stattdessen laufen diese angesichts der Brisanz des Ganzen (nun BVerfG
& EuGH) regelrecht Gefahr, sich vollkommen um Kopf und Kragen zu reden, je mehr sie sich nun noch öffentlich über die Angelegenheit RBStV verbreiten. Je mehr sie jetzt noch öffentlich erzählen, umso größer die Wahrscheinlichkeit von Verdachtsmomenten, von Anfang an & womöglich wider besseren rechtlichen Wissens und insofern bösgläubig diesen RBStV verabschiedet zu haben. Und je mehr das öffentlich ruchbar würde, umso weniger Handlungsmöglichkeiten zugunsten ihrer Freunde hätten die örr-freundlichen Herrschaften bei unseren Qualitätspolitikern dann später. Aus demselben Grunde hatten nach dem Eindruck eines fiktiven Besuchers auch unsere Qualitätspolitiker speziell bei CDU und Spezialdemokraten sich ja auch nicht öffentlich ggü. BVerfG bzw. den europäischen Rechtsinstitutionen gemuckst, als die die ersten Varianten der anlasslosen Ausschnüffelei des Bürgers per "Vorratsdatenspeicherung" kassiert hatten - mit dem Ziel, es dann eben einfach nochmal zu probieren. Letzteres wäre ungleich schwieriger gewesen, wäre die Öffentlichkeit durch einen Schlagabtausch oder durch Herumgepäpe und Lamentieren der Überwachungsspezialisten bei CDU / Spezialdemokraten über BVerfG / EuGH zusätzlich sensibilisiert worden.
Die Landesparlamente werden also im aktuellen Zusammenhang ebenso den Teufel tun, jetzt noch das Maul aufzumachen. Was ein Besucher (und nicht nur der) aktuell sich auf eben dem Hintergrund des versuchten Totschweigens der Angelegenheit überlegen könnte zu tun, wäre,
*gerade jetzt* seine Landtagsabgeordneten per öff. Aufrufes zu einer Stellungnahme aufzufordern, angesichts dessen, wie sich genau die von den vielen Zwangszahlern (und Rechtsgutachten) vorgebrachten Klagepunkte 1:1 im Konvolut der "Fragen" des BVerfG widerspiegeln.
Besonders interessant findet der Besucher - neben der genauso wichtigen impliziten Frage, wie sich denn unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten die Ungleichbehandlung von Einzelmietern ggü. im weitesten Sinne Wohngemeinschaften rechtfertigen lasse bzw. nach der Begründung, weshalb ausgerechnet eine Wohnung (außer, das billigste Vehikel zum Zweck darzustellen, möglichst vielen Leuten das Geld aus der Tasche ziehen zu können) als sachgerechte Tatbestandsfestschreibung für Rundfunknutzung dienen können soll - den Aspekt, der nach der Berechtigung der Erhebung von Zweit-, Dritt-, und Viertbeträgen im Falle mehrerer Behausungen fragt.
So trivial wie richtig besagter Fragenkatalog in dem Zusammenhang feststellt, dass man doch den Rundfunk nur einmal nutzen könne, sich ergo schon klonen lassen müsste, um zur gleichen Zeit mehrfach den angeblichen Sondervorteil nutzen zu können, so eindeutig ergibt sich für einen Besucher - angesichts der Willkürlichkeit der genau gegenteiligen Unterstellung des RBStV und der willkürlichen Festsetzung der Mehrfach-Zahlungspflicht - gerade daraus der eindeutigste Hinweis darauf, dass es sich beim sogenannten "Rundfunkbeitrag" um
eine Steuer handelt und um nichts anderes. Eben *der* Passus des RBStV ist (zum Zweck der Einnahmenmaximierung) garantiert schlicht aus den kommunalen Gesetzesvorschriften abgeschrieben worden, die für Gemeinden die Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beinhalten (und analog im Falle Auto, wo man auch für mehrere Karren Steuern zahlen muss, obwohl man zur selben Zeit nur in einer sitzen kann).
Irgendwie komisch, dass gerade die Eindeutigkeit der Klamotte mit den Zweit- und Drittbeträgen in Bezug auf die Steuernatur des sogenannten "Rundfunkbeitrages" so lange niemandem aufgefallen zu sein scheint.