Hotelzimmer, Pensionen, Fremdenzimmer, Appartements und (möbilisierte) Mietwohnungen weisen aber fließende Übergänge auf, was Nutzung und Gebrauch angeht.
Alle genannten Raumeinheiten geben Schutz vor klimatischen Bedingungen, verfügen über angeschlossene sanitäre Einrichtungen, bieten eine Möbilisierung sowie Stauraum für die Gegenstände des täglichen Bedarfs - und weisen eine abgeschlossene Umraumung vor, um vor der Öffentlichkeit geschützt einen intimen Rückzugsort zu erhalten.
Selbst die ursprünglich vorhandene heimatliche Verwurzelung mit der Wohnung (seinem Hof und Heim) ist bereits nicht mehr gewährleistet, die stetig geforderte flexible Annahme von befristeten beruflichen Angeboten fordert ihren neuzeitlichen Tribut.
Eine integrierte Küche wird in vielen Ferienappartements angeboten, muss aber in Mietwohnungen bei z.B. Junggesellen nicht zwingend vorhanden sein.
Monteure, Spezialisten, Schauspieler und Service-Mitarbeiter sind ggf. in Hotels / Gästezimmer länger "Zuhause" als in ihrer "Wohnung", andere haben zwar eine Wohnung, leben aber ständig bei ihren Lebenspartner.
Zwischen einem betreuten Luxuswohnappartment mit zugehörigem Dienstleistungspool (Wäschedienst, Wachdienst, Hausmeisterservice, Poolanlagen) und einem Hotelzimmer sind nur noch marginale Unterschiede vorhanden, nur die Vertragsform für die angemietete Wohnraumeinheit unterscheidet sich.
Wäre jemand sehr wohlhabend und entschließt sich, über einen längeren Zeitraum nur in diversen Hotels zu wohnen, so ist er ohne eigene Wohnung von der Rundfunkgebühr befreit, der Fernpendler jedoch muss für seine möbilisierte Zweitwohnung eine zusätzliche "ÖR-Gebühr" bereitstellen.
Bei Interesse und der soliden monitären Grundlage kann das Leben auch auf einem Kajütmotorboot stattfinden, gibt es auch mit WC und Heizung, siehe ähnliches bei Wohnmobilen.
Dann muss nicht gezahlt werden, der verarmte Bürger in seiner Wohnung, wo der Strom abgestellt wurde, aber doch?!
Anhand der zeitlichen Länge eines Aufenthalts einer Person innerhalb der definierten Raumeinheit(en) kann man keine Rundfunk-Haushaltsabgabe implizieren, dafür ist die Bemessungsgrundlage einfach zu undefiniert; es gleitet im Endeffekt immer auf eine Kopfsteuer hinaus, die Singles finanziell höher bestraft als Familien und Wohngemeinschaften.
Das juristisch zu regeln, gleicht dem Versuch, eine einstürzende Talsperre mit Zahnpasta zu stabilisieren: Es tun sich immer neue Lücken auf.
Mit besten Gruß,
Ketzerkater