Was hier keinen richtigen Sinn macht ist, dass sich ein Gerichtsvollzieher oder Gerichtsvollzieherin eine Zustellungsurkunde ausstellt für einen Brief S1 und einen Tag später ein Brief S2 bei der Post gestempelt wird. Das erscheint zeitlich bereits unschlüssig bzw. auch unnötig. Es hätte alles bereits mit dem Schreiben S1 eingeworfen werden können.
Dass kein Datum auf dem Umschlag vom Brief S2 ist, spricht dafür, dass dieses Datum auf einem anderen Briefumschlag angebracht sein muss.
Hier wäre noch die Frage, was für ein Datum auf dem Schreiben vom Brief S2 selbst steht, denn das könnte ja abweichend zum gestempelten Datum sein?
Wenn es überhaupt kein Brief S1 gibt, dann wäre es eine falsche Bekundung.
Wenn Brief S1 in einen anderen Briefkasten eingeworfen wurde, dann wäre das wohl auch eine falsche Bekundung.
-> Es erfolgte scheinbar keine persönliche Übergabe.
Hier ist die Frage, welchen Wahrheitsgehalt eine selber ausgestellte Urkunde so haben kann? Was beweist so eine Urkunde?
Vielleicht wurde der Versuch unternommen einen Einwurf zu machen. Also erst die Urkunde ausgestellt, dann der Einwurf vergessen und das einzuwerfende Schreiben bei Rückkehr ins Büro gefunden und zur Post gegeben. Aber eine solche Vermutung anzustellen ist nicht die Aufgabe von Person A.
Eine PersonX würde wohl auch alle Register ziehen, wenn es nachweißlich kein Schreiben S1 gibt.
Die weitere Frage ist, wenn es kein S1 gibt und S2 somit vom Inhalt mit S1 gleich sein soll, von wem S2 bei der Post abgegeben wurde? Vielleicht war ja ein nicht vorgesehener Dritter so frei und hat den S1 in seinem Postkasten gefunden, geöffnet und neu verpackt zur Post gegeben. Gilt es als gesichert, dass es "S2" durch den GV selber zur Post gegeben wurde? Falls ja, dann erübrigt sich diese Überlegung.