Konnte der Anwalt helfen?
In der Sache "Kostenpflichtige Rückweisung der Gehörsrüge gegen die kostenpflichte Rückweisung der Erinnerung" mit der Begründung: "auf die Begründung des genannten Urteils wird verwiesen" konnte er leider nicht mehr helfen, weil wir unmöglich die nötigen Fristen einhalten konnten. Da habe ich mir einfach zuviel Zeit gelassen.
Das war und ist auch dadurch motiviert, dass ich einfach nicht wissen kann, ob der Rechtsbehelf der "Erinnerung" jetzt geeignet ist, um die nicht-tituliertheit der Forderung anzugreifen. Eine Vollstreckungsgegenklage wäre m.E. nur geeignet, materielle Einwendungen gegen den Titel selbst (der dann aber ein Titel sein muss) vorzubringen. Ob nun aber der nicht-Bestand als "Titel" selbst eine materielle Einwendung ist - da endet mein Rechtsverständnis. Da ich ja umgekehrt auch keinen Anwalt gefunden habe, der gemäß RVG abrechnet, und mein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt wurde, stehe ich da weiterhin im Dunkeln.
Ich habe aber nun nach nur 3,5 Monaten Wartezeit auch die "Kostenpflichtige Rückweisung der Gehörsrüge gegen die kostenpflichtige Rückweisung des Widerspruchs gegen die Eintragungsanordnung" erhalten. Die Begründung umfasst stolze 9 (neun) Zeilen. Immerhin durch den
Vorsitzenden Richter des Landgerichts Stuttgart. Die sinngemäßen Begründung lautet dann auch (da er meine Zitate zum GG ignoriert) sinngemäß darauf, das Grundgesetz nicht verfahrensrelevant sei. Meinen Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts hat der schlichtweg gar nicht bearbeitet. Rechtliches Gehör nennt man beim Landgericht Stuttgart wohl, dass unsere Briefe nicht als "Annahme verweigert" zurückkommen. Das wäre eigentlich eine Strafanzeige wert, aber noch ein Klageerzwingungsverfahren kann ich mir sicher nicht leisten.
Damit habe ich aber einen weiteren Angriffspunkt und deswegen wieder Kontakt mit Herrn Bölck aufgenommen. Die Verfassungsbeschwerde wird mich voraussichtlich um 600 bis 800 EUR erleichtern, da komme ich trotz eigentlich gutem Einkommen, zusammen mit den Kosten meines Anwalts in der Strafsache (siehe unten), auch langsam an meine finanziellen Grenzen
Ermittlungen eingestellt mit der Begründung: Der Umschlag könnte ja auch von was anderem kommen
[...] bei förmlicher Zustellung ein Aktenzeichen\Vorgangszeichen außen auf dem Briefumschlag sein sollte[...]
Zu spät kommt der Hinweis nicht, Danke
Die von mir (aus Kostengründen nicht vom Anwalt geschriebene) Beschwerdebegründung gegen die Einstellung der Ermittlungen ist erst vor wenigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.
Was am Sachverhalt so verzwickt ist - und erneut auf die tiefschürfende Dysfunktionalität des Strafrechts hinweist - ist, dass die
Falschbeurkundung im Amt insbesondere auch dadurch begangen werden kann, dass die Sendung eben
gar nicht den Empfänger erreicht, und die Zustellung
dennoch beurkundet wird.
Ich habe hier zwar ein Schreiben erhalten, aber eben mit 2 Wochen (Frist-Ende!) Verzögerung. Der enthaltende Umschlag ist eine gewöhnlicher Briefumschlag: weiß mit Fenster, Briefmarken, gut sichtbarer Poststempel. Der Stempel ist gut sichtbar und datiert auf 7 Tage nach der angeblichen Beurkundung. Aufgrund des Fensters sind Absender und Empfänger nur auf dem Schreiben (innen), nicht auf dem Umschlag vermerkt. Das hat die StA dann auch als Vorwand benutzt. Ich verstehe heute noch nicht, wieso der Brief nach dem Stempeln nochmal fast 7 Tage unterwegs war - aber gut, es war die Vorweihnachtszeit.
Natürlich hätte ich den Umschlag auch vor dem Öffnen kopieren können, damit Poststempel und Absender zusammen ersichtlich sind. Dann könnte die StA behaupten, ich hätte das Schreiben dort reingesteckt.
Wäre der Absender auf dem Umschlag gewesen, könnte die StA behaupten, es wäre ein anderer Briefumschlag, den ich mit dem Schreiben verknüpfen wolle.
Würde ich als erstes die Polizei rufen, wenn ich so einen einfachen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalte, könnte die Polizei, und später die StA, behaupten, ich hätte ihn selbst bei mir eingeworfen.
Und wenn ich die Gerichtsvollzieherin schlage, unmittelbar nachdem sie Hakenkreuze an meine Wohnungstür gesprüht hat, dann könnte die StA behaupten, dass die Schmiererei von mir käme.
Und so geht es weiter.
Das Problem sitzt tiefer -
es ist NICHT nur der Rundfunkbeitrag!PS: "auf die Beschuldigte wurde bisher nicht zugegangen".
Die haben sie nicht einmal gefragt, ob sie die Tat gesteht.