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Autor Thema: Verhandlg./Entscheidg. d. BVerfG z. Rundfunkbeitrag noch dieses Jahr (2017)?  (Gelesen 9431 mal)

  • Beiträge: 890
Verhandlung/Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) noch dieses Jahr (2017)?


Nach Anruf beim BVerfG heute am 29.8.17,  13:31

Es liegen bisher keine Gründe vor, die eine Verschiebung der 4 Leitverfahren bis ins nächste Jahr vorsehen.

Bis zum Stand 9.8.17 gingen 124 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein.


Nach aktueller Lage entscheidet und veröffentlicht das BVerfG zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch dieses Jahr.


Umso deutlicher in den Klagen auf diese Tatsache hinweisen.
Wer den Namen des Berichterstatters braucht, PM an mich.



Edit "Bürger" - Hinweis:
Laut telefonischer Nachfrage soll es in diesem Jahr (2017) definitiv keine Entscheidung mehr geben - siehe weiter unten im Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24212.msg159356.html#msg159356

Da uns ledigliche Spekulationen über Zeitpunkt der Verhandlung und Entscheidung nichts bringen (Wissen werden wir es erst, wenn es offiziell mit Termin angekündigt ist.), sondern nur Zeit und Nerven kosten und daher müßig sind, sowie zudem selbst mehrfache Hinweise zur Themen-Treue offenkundig nicht wirken, und stattdessen durch Herausgreifen und Kommentieren von nicht zum eigentlichen Kern-Thema des Threads gehörenden Nebenbemerkungen der Thread weiter vom eigentlichen Kern-Thema abdriftet und moderiert werden müsste, bleibt dieser Thread nunmehr vorerst geschlossen.
Meldungen über Zeitpunkt der Verhandlung/ Entscheidungsverkündung bitte an die Moderatoren, damit diese hier ggf. ergänzt werden.
Danke für das Verständnis, die konsequente Berücksichtigung von Moderatorenhinweisen und entsprechende Selbstdisziplin.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2017, 20:34 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Vielen Dank für die Mitteilung!
Ich habe es mal im Thread verlinkt unter
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg153680.html#msg153680

Berichterstatter müßte BVR Prof. Dr. Paulus sein.
Nachzulesen auf der Überblicksseite des BVerfG Jahresübersicht über Punkt 19 (Punkt 21 sind unsere Leitverfahren).
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:54 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nur vorsorglich und ohne damit Erwartungen dämpfen zu wollen, sondern schlicht feststellend:

Behandlung/ Verhandlung muss nicht gleichbedeutend sein mit Entscheidung.
Beim ZDF-Urteil lagen dazwischen mehrere Monate (~ halbes Jahr?).

Das wäre kein Beinbruch.
Allein schon die Behandlung/ Verhandlung hätte bzw. hat Signalwirkung... :laugh:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:54 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.385
@Bürger

Es könnte aber genauso sein, daß das Bundesverfassungsgericht für eine abschließende Entscheidung die Entscheidung des EuGH abwartet, denn es wird ganz sicher auch an den Richtern und Richterinnen des BVerfG nicht unbemerkt bleiben, daß es jetzt zum Thema eine Vorlage am EuGH hat.

Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.msg153607.html#msg153607

Denkbar wäre, dass das BVerfG den Beschluss fast, dass sämtliche gegenwärtigen wie künftigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen solange nicht durchgeführt werden dürfen, bis das BVerfG auf Basis der EuGH-Vorgabe national selber abschließend entschieden hat.


Edit "Bürger": Link ergänzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:54 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 890
Nach Anruf beim BVerfG heute 5.9.17 sind nach dem Stand 29.8.17, 127 Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag eingegangen.
Weiterhin keine Anhaltspunkte für eine Verschiebung ins nächste Jahr.
Wieviele davon allerdings auch angenommen wurden, konnte nicht genau geklärt werden, deswegen nenne ich auch keine spekulative Zahl.


Edit "Bürger":
Der Thementreue und Übersicht des Forums sowie der Eigenständigkeit des Themas wegen mussten Folge-Kommentare ausgegliedert werden unter
Gab es jemals so viele Verfassungsbeschwerden gleichzeitig zu einem Thema?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24362.0.html
Hier im Thread bitte ausschließlich eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Entscheidung des BVerfG zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch dieses Jahr?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:54 von Bürger«

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Hier jetzt auch per E-Mail die schriftliche Bestätigung des BVerfG über die
- Anzahl der anhängigen Verfahren sowie auch über die
- Absicht des BVerfG, noch in diesem Jahr entscheiden zu wollen.

Schreiben wurde anonymisiert. Dieses kann auch für die Klage/ Nachreichung zum Beweis der noch in diesem Jahr angestrebten Entscheidung, und somit als Druckmittel für die Aussetzung des Verfahrens (ggf. auch bei Vollstreckungen?) hinzugezogen werden.

Zitat
[...] zu Ihrem o.g. Schreiben wird mitgeteilt, dass bezüglich der von Ihnen angesprochenen Thematik "Rundfunkgebühren"*** hier derzeit 127 Verfahren (Stand 29. August 2017) anhängig sind.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts strebt ferner an, in den "Leitverfahren" 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16 und 1 BvR 1856/16 u.a. noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen. Ein genauer Entscheidungstermin steht jedoch derzeit noch nicht fest.

xxx
Beglaubigt
Regierungsangestellte


Die anhängigen Verfahren werden erst nach einer Entscheidung des BVerfG beschieden.


*** Edit "Bürger":
Zur "Abrundung" der Information noch kleinere Anpassungen/ Ergänzungen vorgenommen.
Originaltext zitiert - und ja, dort steht "Rundfunkgebühren"... ::) Naja...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:54 von Bürger«

G
  • Beiträge: 272
Querverweis auf
Rundfunkbeitrag - Warten auf Karlsruhe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24720.msg156621.html#msg156621
Kölner Stadtanzeiger, 03.10.2017
Rundfunkbeitrag
Warten auf Karlsruhe

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wird nächstes Jahr entscheiden, ob der neue Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
[...]
In Karlsruhe sind allerdings bereits 127 Verfassungsbeschwerden anhängig. Dazu wird es wohl Anfang 2018 eine mündliche Verhandlung geben, in der alle Aspekte des Rundfunkbeitrags gründlich geprüft werden. [...]
Weiterlesen auf:
http://www.ksta.de/kultur/rundfunkbeitrag-warten-auf-karlsruhe-28524188

sowie auch weitere aktuelle Pressemeldungen unter
Pressemeldungen Oktober 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,126.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:55 von Bürger«

T
  • Beiträge: 47
Im Forum ist unter
Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Ein "Weiter so" ist kein Programm
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24933.msg157748.html#msg157748
ein Artikel des Tagesspiegels zu finden
Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - Ein "Weiter so" ist kein Programm
Quelle: Der Tagesspiegel 21.10.2017 VON JOACHIM HUBER UND KURT SAGATZ
http://www.tagesspiegel.de/medien/zukunft-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-ein-weiter-so-ist-kein-programm/20484604.html
in welchem u.a. zu lesen steht
Zitat
[...] Mehrere Kläger haben den Instanzenweg erfolglos durchlaufen, jetzt liegt das Finanzierungsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Mit dessen Urteil über das Beitragsprivileg wird nicht mehr in diesem Jahr gerechnet. [...]

Hatte das Bundesverfassungsgericht das nicht sogar explizit anders angekündigt u. veröffentlicht:
Noch im laufenden Jahr...?
Eine Entscheidung mindestens zu den vier Leitverfahren bis spätestens Ende 2017...?


PS:
Zusatzfrage an die Juristen hier im Forum:
Nennt man sowas nicht Fristversäumnis?
Folgt daraus nicht sowas wie ein Versäumnis- bzw. Anerkenntnisurteil?



Edit "Bürger":
Das "PS" kann man mit einem klaren NEIN beantworten.
Im Übrigen sollten wir nicht weiter darüber spekulieren und mutmaßen, wann denn nun das BVerfG gedenkt, zu verhandeln - und dann auch noch zu entscheiden. Letzteres kann (und wird vermutlich) Monate nach der Verhandlung passieren.
Es ist müßig, weiter darüber zu spekulieren.
Wissen werden wir es erst, wenn es offiziell mit Termin angekündigt ist.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 15:55 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
Vermutlich beziehst Du Dich auf diese Textstelle:
Zitat
[...] jetzt liegt das Finanzierungsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Mit dessen Urteil über das Beitragsprivileg wird nicht mehr in diesem Jahr gerechnet. [...]

Was sagt die aus? Auf jeden Fall nix verbindliches. Er schreibt ja nichteinmal, wer nicht mehr damit rechnet. Womit der Artikelschreiber rechnet, ist doch vollkommen unerheblich.

Welcher Aussage verleihst Du nun mehr Gewicht?
Der des BVerfG, oder dem Geschreibsel irgendeines Schurnalisten?

Solange das BVerfG seine Ankündigung nicht selbst revidiert - cool bleiben und abwarten.  (#)

Einen Kommentar zum PS erspare ich mir mal...


Edit "Bürger":
Das "PS" des Vorkommentars kann man mit einem klaren NEIN beantworten.
Im Übrigen sollten wir nicht weiter darüber spekulieren und mutmaßen, wann denn nun das BVerfG gedenkt, zu verhandeln - und dann auch noch zu entscheiden. Letzteres kann (und wird vermutlich) Monate nach der Verhandlung passieren.
Es ist müßig, weiter darüber zu spekulieren.
Wissen werden wir es erst, wenn es offiziell mit Termin angekündigt ist.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 16:14 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Das "PS" des Vorkommentars kann man mit einem klaren NEIN beantworten.

Richtig! Verkürzt: Ein Versäumnisurteil ist eine Gerichtsentscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die zu einer mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist oder sich nicht zur Sache einlässt. Hier geht es aber um eine Verfassungsbeschwerde, also die Verletzung eines Grundrechts, nicht um einen Zivilprozess. Ein Fristversäumnis trifft z. B. Kläger, die zu spät Klage oder Verfassungsbeschwerde erheben. Oder Prozessparteien, die sich innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen nicht äußern bzw. keinen Abtrag auf Fristverängerung stellen. Trifft wohl nicht zu, zumal das BVerfG nicht Partei ist (wie im Übrigen jedes Gericht). Im Strafprozess gibt es ebenfalls Fristen, wobei es bei Ablauf, z. B. verspäteter Prozess, dazu kommen kann, das z. B. Untersuchungsgefangene frei gelassen werden müssen. So etwas ist gerade in Hamburg passier. Das trifft hier ebenfalls nicht zu, es ist ja kein Strafprozess. Man könnte zudem annehmen, dass die Untersuchung einer Grundrechtsverletzung von deren Art abhängt. Das kann schnell gehen aber auch dauern.

Ich bin zwar durchaus der Meinung, dass sich das BVerfG hier zu viel Zeit nimmt, - wenn Atomstromproduzenten klagen geht es erkennbar schneller, obwohl es hier über die kommenden Jahrzehnte betrachtet um deutlich mehr Kohle geht und praktisch alle Bürger betroffen sind, - aber wo wollte man sich über diese lahme Bearbeitung beschweren? Beim BVerfG?

M. Boettcher


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  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das wäre ggf. die Frage...

Ich bin zwar durchaus der Meinung, dass sich das BVerfG hier zu viel Zeit nimmt, - wenn Atomstromproduzenten klagen geht es erkennbar schneller, obwohl es hier über die kommenden Jahrzehnte betrachtet um deutlich mehr Kohle geht und praktisch alle Bürger betroffen sind, - aber wo wollte man sich über diese lahme Bearbeitung beschweren? Beim BVerfG?

...zumal wenn der obige Eindruck tatsächlich den Tatsachen entspräche. Käme grundsätzlich sicher auf die Schwere der Angelegenheit an.

Eine genaue Recherche den nachf. Punkt betr. wäre nun sehr zeitaufwendig - aber ein fiktiver Besucher meint sich auf obigem Hintergrund doch an eine Meldung von vor allerdings einer ganzen Reihe von Jahren zu erinnern. Und zwar die, dass im Zusammenhang wohl mit irgendwelchen Kleingarten-Streitigkeiten wegen elend langer "Bearbeitungs"-Zeiten der ganze Sachverhalt & das überaus gemütlich zu Werke gehende, zuständige deutsche Gericht Gegenstand der Betrachtung durch den EGMR mit entspr. Urteil geworden waren...


Edit "Bürger":
Eigenständige Fragen wie mögliche rechtliche Angriffsmöglichkeiten/ Konsequenzen bzgl. der Verfahrensdauern in Deutschland (die sind dem EGMR wohl schon mehrfach negativ aufgefallen) bitte wenn, dann gut aufbereitet in eigenständigem Thread diskutieren.
Hier bitte eng und zielgerichtet ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verhandlg./Entscheidg. d. BVerfG z. Rundfunkbeitrag noch dieses Jahr (2017)?
Dabei bitte auch berücksichtigen, dass uns ledigliche Spekulationen nichts bringen, sondern nur Zeit und Nerven kosten und daher müßig sind.
Wissen werden wir es erst, wenn es offiziell mit Termin angekündigt ist.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 19:25 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.385
Ich bin zwar durchaus der Meinung, dass sich das BVerfG hier zu viel Zeit nimmt, - wenn Atomstromproduzenten klagen geht es erkennbar schneller,
Übersehe bitte nicht, daß alle Randbereiche in Sachen Rundfunk vom EU-Binnenmarkt-Recht belegt sind und Rundfunk selber darüberhinaus auch, (u.a. Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste); hier ist mehr zu beachten, als es bei Energie und Co. in Relation gegenüber dem Verbraucher evtl. der Fall wäre, der hier definitiv die freie Entscheidung hat, ob er Energie bezieht und von wem.

Und, übrigens, auch beim EuGH werden anscheinend Klagen von Unternehmen schneller abgehandelt.


Edit "Bürger" nochmaliger und letzter Hinweis @alle:
Hier bitte keine Vertiefung von Nebenthemen, sondern bitte eng und zielgerichtet ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verhandlg./Entscheidg. d. BVerfG z. Rundfunkbeitrag noch dieses Jahr (2017)?
Dabei bitte auch berücksichtigen, dass uns ledigliche Spekulationen nichts bringen, sondern nur Zeit und Nerven kosten und daher müßig sind.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 21:38 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
  • Beiträge: 775
BVerfG hat mit diesem Beschluss vom 12.12.2012 alle auf die lange Reise durch die Instanzen geschickt. Man hätte schon damals auf die Sache sorgfältiger sehen können. Und so haben wir jetzt die Situation, dass LRAs mit diesem Beschluss im Rücken bis heute behauptet haben, dass alle Gerichte im Sinne der LRAs geurteilt haben.

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 - Rn. (1-10),
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
Zitat
Rz. 4
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht der Grundsatz der Subsidiarität entgegen. Auch wenn es unmittelbar gegen Parlamentsgesetze wie das Umsetzungsgesetz des Landes Baden-Württemberg, mit dem der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der darin enthaltene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Landesrecht überführt wurde, keinen fachgerichtlichen Rechtsschutz gibt, folgt aus dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass der Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz die Fachgerichte mit seinem Anliegen befassen muss. Er muss deshalb grundsätzlich den Vollzug des Gesetzes abwarten und hiergegen dann den fachgerichtlichen Rechtsweg beschreiten (vgl. z.B. BVerfGE 74, 69 <74 f.>). Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 43, 291 <387>; 60, 360 <372>), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 <157>; 65, 1 <38>; 102, 197 <208>).


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BVerfG hat mit diesem Beschluss vom 12.12.2012 alle auf die lange Reise durch die Instanzen geschickt.
Sehe ich nicht so; hat es nicht ein aktuelleres Dokument des BVerfG, daß es dem durch das Grundgesetz geschützten erlaubt, auf jeden Akt hoheitlicher Gewalt, unmittelbar Verfassungsbeschwerde zu erheben? Die betreffende Entscheidung wurde hier ins Forum doch schon in 2016 oder 2017 eingestellt; man muß sich nur auf den richtigen GG-Artikel beziehen.


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Nach Anruf beim BVerfG wurde Person X mitgeteilt, dass es aufgrund der Überprüfung der eingegangenen Antworten zum Fragekatalog des BVerfG definitiv dieses Jahr (2017) keine Entscheidung mehr geben wird. :-\


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