Das "PS" des Vorkommentars kann man mit einem klaren NEIN beantworten.
Richtig! Verkürzt: Ein Versäumnisurteil ist eine Gerichtsentscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die zu einer mündlichen Verhandlung nicht erschienen ist oder sich nicht zur Sache einlässt. Hier geht es aber um eine Verfassungsbeschwerde, also die Verletzung eines Grundrechts, nicht um einen Zivilprozess. Ein Fristversäumnis trifft z. B. Kläger, die zu spät Klage oder Verfassungsbeschwerde erheben. Oder Prozessparteien, die sich innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen nicht äußern bzw. keinen Abtrag auf Fristverängerung stellen. Trifft wohl nicht zu, zumal das BVerfG nicht Partei ist (wie im Übrigen jedes Gericht). Im Strafprozess gibt es ebenfalls Fristen, wobei es bei Ablauf, z. B. verspäteter Prozess, dazu kommen kann, das z. B. Untersuchungsgefangene frei gelassen werden müssen. So etwas ist gerade in Hamburg passier. Das trifft hier ebenfalls nicht zu, es ist ja kein Strafprozess. Man könnte zudem annehmen, dass die Untersuchung einer Grundrechtsverletzung von deren Art abhängt. Das kann schnell gehen aber auch dauern.
Ich bin zwar durchaus der Meinung, dass sich das BVerfG hier zu viel Zeit nimmt, - wenn Atomstromproduzenten klagen geht es erkennbar schneller, obwohl es hier über die kommenden Jahrzehnte betrachtet um deutlich mehr Kohle geht und praktisch alle Bürger betroffen sind, - aber wo wollte man sich über diese lahme Bearbeitung beschweren? Beim BVerfG?
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.