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Autor Thema: SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)  (Gelesen 34113 mal)

  • Beiträge: 7.385
und den Zwangsrundfunkbeitragszahler (Beitragsnummer ist ja bekannt) schriftlich davon in Kenntnis setzen.
Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?

Wenn auch ot:

@Besucher
Zitat
ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]
Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.

Anschaulich bei Wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dass der Zar im Kaiserrang steht...
Wenn auch ot:
@Besucher
Zitat
ÖRR-Justizfürsten [also Zaren ;)]
Stop; der Zar ist im Kaiserrang, der Fürst nimmer, weil an 4. Stelle von unten. Nur der Kurfürst, also der, der den König oder Kaiser wählen darf, ist höher und an 5. Stelle von oben. Die Kurwürde bekäme der, um den es hier geht, allerdings nie, denn dazu gehört Loyalität zu jenem, der die Kurwürde verleiht.
...
..., hatte Besucher auch selbst irgendwie noch im Hinterkopf. Ändert ja aber nichts an der offiziellen Bezeichnung als Justizaren mit denen der ÖRR seine Rechtshiwis versieht, der sich dann offensichtlich auch noch anmasst, seine Chargen widerrechtlich in den Kaiserrang zu erheben. Immerhin ist damit jetzt absolut plausibel erklärt, wieso der deutsche ÖRR so derart penetrant machen kann, was er will, weshalb allergrößtenteils die deutschen Gerichte bislang jedenfalls mit derart überbordender Begeisterung öffentlich nach dessen Pfeife tanzen, alle kleinen Stadtkassen-Fuzzies tw. ja sogar auch noch vorauseilend erpicht sind, den Herrschaften zu Gefallen zu sein etc. pp.

Damit hätten wir ja dann sogar noch einen weiteren Skandal beim ÖRR aufgedeckt, gegen den auf oberster Ebene vorzugehen wäre :->.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

F
  • Beiträge: 180
In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?

Das mit der Behörde finde ich nicht so unwichtig. Der Begriff wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert und ist insgesamt schwammig: https://openjur.de/u/864208.html Gründe, 26.

Einige Aussagen:

Das ZDF will bei der Champions League nicht mehr mitbieten, das „jüngere“ Publikum geht weg. Es gibt Diskussionen im Internet darauf, wieso man den Rundfunkbeitrag noch zahlen soll (ich gehe davon aus, daß wir hier nicht mit gemeint sind). Ohne Massengeschmack Champions League kann das ZDF kein „junges“ Publikum erreichen. Versagen des Unternehmens ZDF. Das ZDF muß reformiert werden, wenn das nicht geht, muß es abgewickelt werden.

Der örR hat nie den Auftrag erhalten, ein Fernsehprogramm für die Jugend zu gestalten (nehme ich jetzt einfach mal so hin, wir alle wissen, wie der Hase läuft). Vom Angebot funk war er anfangs nicht so begeistert. Im Endeffekt sagt er: Der örR kann die Jugend nicht mehr vor dem Fernseher versammeln, es ist daher unnötig, ein lineares Programm für die Jugend zu gestalten (ist ein „Programm“ nicht linear ist es weder Rundfunk noch rundfunkähnlich) – Der Kernauftrag ist irrelevant geworden, ein Bemühen, jüngeres Publikum dafür zu begeistern wird aufgegeben. Machen wir für die folgende Generation halt keinen Rundfunk mehr, sondern mischen auf anderen Medien mit.
Als gelegentlicher Festival-Besucher sehe ich sehr viel Jugend im Publikum. Bands, deren Mitglieder im Durchschnitt 50 (Sodom) oder 60 (Motörhead) sind, können 18jährige begeistern (Motörhead habe ich bei einem Konzert besucht, Publikum: 6 bis 80 Jahre). Konzerte laufen linear ab, Linearität kann also nicht das Problem sein. Fußball läuft auch linear ab, wird im Fernsehen angeschaut, obwohl die Stadion-Atmosphäre fehlt – seit drei Tagen ungeduschte und unrasierte Jugendliche bis Fast-Rentner beim Festival dürften auch nicht ausschlaggebend sein. Auf Quoten wird geschielt. Wenn RTL2 mit DokuSoaps die Jugend vor der Glotze versammelt, kann man das übernehmen. Das heißt jetzt ausdrücklich nicht, das Format DokuSoap zu übernehmen, sondern überlegen, ob man niveauvollere Formate nicht ähnlich präsentieren kann. Ich selber sehe eine Besprechung mit vorangehender Inhaltsangabe von etwas, das ich vor 5 Minuten gesehen und verstanden habe, als intelektuelle Beleidigung an, aber wenn die Jugend das braucht, weil der Fernseher nur nebenbei läuft – bitte. Fällt die Wohnungssteuer, kann ich ja aussteigen und Niveau im Internet suchen.

„Warum sieht Phoenix aus wie vor 10 Jahren?“ – „Selbstkritik ist in der ARD nicht gerne gesehen.“ – Beginn von Reformationen oder Änderungen ist Selbstkritik. Im Bereich Rundfunk wird es also bleiben, wie es ist. Die ARD zeigt sich selbst als reformunwillig. Altert der ARD das Publikum weg, bleibt nur die Abwicklung.

Bei 10% Beitragsrückstände argumentiert Eicher, daß lt. einem Schuldenatlas 10% der Bevölkerung finanzielle Probleme haben. Soweit stimmt das, allerdings geht der Schuldneratlas von Personen und Haushalten aus, nicht von Wohnungen. Ließe sich aber dennoch einfach vergleichen: https://www.creditreform.de/fileadmin/user_upload/crefo/download_de/news_termine/wirtschaftsforschung/schuldneratlas/Analyse_SchuldnerAtlas_2016.pdf – ab Seite 67 findet man Karten mit Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten. Vergleichbare Karten müsste der Beitragsservice liefern können, die Software dafür wird der BS wahrscheinlich sowieso haben.

Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zufrieden geben.

Die private Geräteabgabe bei DVB-T2 ist von vorneweg zum Scheitern verurteilt. Nicht, weil es eine Geräte-Abgabe ist, bei der ich mit den drei Fernsehern (Wohnzimmer, Schlafzimmer und Arbeitsplatz) Probleme bekomme (Auf Arbeit ist ein Radio in Ordnung, aber ein Fernseher? Wo lebt der Mann? Auf Arbeit reicht ein privates Dudelfunk-Programm aus, braucht kein öffentlich-rechtliches Nieveau, ich arbeite ja, und kann Puccini deshalb nicht folgen!). Sondern einfach deshalb, weil DVB-T mit DVB-C und DVB-S starke Konkurrenten hat, bei denen privat nicht verschlüsselt wird – auch deshalb, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine Lust zu hatte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 17:41 von Bürger«

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    • Wer suchet, der findet!
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zurfrieden geben.
Die Rechnung stimmt so nicht. Es müssen alle unter 18-jährige herausgerechnet werden. Wenn man ausschließlich von der Anzahl der Erwerbstätigen ausgeht (Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsmarkt-zahl-der-erwerbstaetigen-in-deutschland-erreicht-rekordstand-a-1128220.html), so muss dort der Beitrag um knapp das Doppelte erhöht werden:
8.190.000.000 € ÷ 43.500.000 Erwerbstätige ÷ 12 Monate = 15,69 €

Erwerbstätige deswegen, weil sich die anderen entweder befreien lassen können (Hartz4, Bafög) oder nicht zahlungs-/geschäftsfähig(?) sind (unter 18jährige). Was mit Rentnern passiert, das ist mir auch zu hoch. Womöglich Befreiung aufgrund geringen Einkommens (Härtefall).

Wenn man sich nur auf die stürzt, die wirklich konsumieren, dann sieht es dort ganz düster aus. Wenn man davon ausgeht, dass die Sendungen parallel liefen (Den „Brennpunkt: Diesel am Ende“ im Ersten verfolgten 3,01 Mio., das „ZDF spezial: Ausgebremst! Fahrverbot für Diesel“ wählten 2,69 Mio. (12,1% und 13,9%)) (Quelle: http://meedia.de/2017/07/29/rtl-show-keep-it-in-the-family-endet-nur-knapp-zweistellig-erfolg-fuer-ndr-talkshow-jubilaeum-zdf-krimis-holen-tagessieg/):
8.190.000.000 € ÷ (3.010.000 + 2.690.000) ÷ 12 Monate = 119,74 € pro Monat



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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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  • This is the way!

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!!!!

GIM "Der Hauptmann von Köpenick" ist tatsächlich der

Terminator von Köln!!!!

Hervorragend! Der Beweis wurde vom Vater des Rundfunkbeitrages erbracht!
DAAAANKESCHÖN!!!

Willkommen im Zeitalter des vollautomatisierten elektronischem Verwaltungsverfahrens!!!!

Link, Regelungsbedarf und rechtliche Grenzen elektronischer vollautomatisierter Verwaltungsverfahren:

http://www.foev-speyer.de/de/forschung/digitalisierung/daten%C2%ADgestuetzte-erfuellung-oeffentlicher-aufgaben/verwaltungsverfahren.php

Wo Maschinen die menschliche Willensbildung beim Erlass von "Verwaltungsakten" und jetzt auch Vollstreckungsersuchen ersetzen!!!!! Hmmm... falsch! Volltreckungserforschungsersuchen!!!!
Schließlich ist die Verwaltungsvollstreckungsbehörde die erste Stelle, bei der MENSCHEN den Sachverhalt nachprüfen!!!! Hurra! Die Amtsaufklärungsvollstreckungshilfe!!!! Schließlich haben sich ja zig Tausende (wir fangen mal klein an bei den 1,4 Millionen Vollstreckungsersuchen) nicht gemeldet! Kann Maschine ja mal machen! Die Verwaltungsvollstreckungsbehörden werden das schon aufklären! Erntehelfer verzogen? Doppelte Anmeldung? Das wird durch Amtshilfe schon geklärt! "Wer braucht schon einen GEZ-Beauftragungsdienst?" sagt sich die Maschine. Das machen jetzt die Vollstreckungsbehörden!


Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und
der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Siehe, Seite 3:

II. Unionsrechtliche Vorgaben für vollautomatisierte Verfahren

Und noch: Eine Maschine kann kein Ermessen ausüben!!!!

Zitat
Der vollautomatisierte Verwaltungsakt kann nur zum Einsatz kommen, wenn das Gesetz dies vorsieht. Das sollte nur in hierfür geeigneten Materien der Massenverwaltung und zudem nur im Bereich der gesetzlich gebundenen Verwaltung geschehen; eine Maschine kann kein Ermessen ausüben.

Diese beiden Sätze stammen von Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert
Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Herzlichen Glückwunsch!

Seite 6! Neue Entwicklungen im deutschen Verwaltungsverfahrens-
und -prozessrecht, Link:

http://www.bverwg.de/medien/pdf/rede_20160401_VortragTaiwan_neue%20Entwicklungen.pdf

Und noch zum Schluss! § 35 a VwVfG!!!!

http://www.buzer.de/gesetz/1586/a203419.htm

Zitat
§ 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes

Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
Text in der Fassung des Artikels 20 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens G. v. 18. Juli 2016 BGBl. I S. 1679 m.W.v. 1. Januar 2017

Herzlichen Glückwunsch ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice!!!!

Jahrelanges illegales vollautomatisches elektronisches "staatsfernes Verwaltungsverfahren"!

Rein fiktiv:

Huhuhu VG ´s! Ihr kriegt Post!!!

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Zitat
Es wird insofern darauf hingewiesen, dass die Unterschrift nicht deshalb fehlt, weil es sich um einen elektronischen "Verwaltungsakt" handelt, sondern deshalb weil es sich um einen vollautomatischen "Verwaltungakt" handelt. Maschinen sind bislang gesetzlich nicht befugt "Bescheide" zu "unterzeichnen".

Sind hier Anwälte anwesend? Tausende Fälle des sicheren OBSIEGENS!

Wie kann Mensch, ähh Maschine nur so dämlich sein!!!!!


 :)


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8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Die Rechnung stimmt so nicht […]
8.190.000.000 € ÷ 43.500.000 Erwerbstätige ÷ 12 Monate = 15,69 €
Ok, Du hast nachgewiesen, daß ich zu faul zum recherchieren war ;) Aber bestätigt, daß Eicher nicht rechnen kann.
82.890.000 Einwohner - n Personen unter 18 - m ALG II-Bezieher - l akzeptierter Härtefälle - k Härtefälle, die noch eingeklagt werden müssen = Anzahl Abgabenpflichtiger

BAFöG-Empfänger und arme Rentner gehören zur Gruppe k – die sind im RBStV nicht ausdrücklich aufgeführt (sie haben vor Rundfunkabgabenabzug schon weniger als den ALG II-Satz, deshalb fallen sie nicht durch Rundfunkabgabe unter ALG II-Niveau. Außerdem lebt es sich ganz gut mit den Millionen, die die Eltern erwirtschaftet haben oder der Ehepartner erwirtschaftet, die müssen dann natürlich trotzdem zahlen.

Wenn man sich nur auf die stürzt, die wirklich konsumieren, […]
8.190.000.000 € ÷ (3.010.000 + 2.690.000) ÷ 12 Monate = 119,74 € pro Monat
Diese Rechnung lässt Herrr Eicher nicht gelten. Bei ihm hieße das, daß nur bezahlt wird, was tatsächlich konsumiert wird (sein Leben sehr Schwarz/Weiß¹, sollte vielleicht den Kontrast runter und Farbe hochdrehen):
1× Tatort mit Till Schweiger à 3.000.000 € ÷ 1.000.000 Zuschauer = 3,00 €.
Dazu vielleicht noch 1× Kontrolle Köln 50667 ÷ 5.000.000 Zuschauer (90% abwesend, TV lief aber) = 0,00 001 €.

Am Ende des Monats gibt's dann eine Rechnung über 500,00 €.
Oder am 8. bleibt der Bildschirm schwarz: „Sie haben Ihr TV-Guthaben aufgebraucht.“ – Was die Leute ermuntern würde, andere Beschäftigungen als Fernsehen zu suchen, denen sie am übernächsten 1. gleich nachgehen, ohne ihr Guthaben aufzufüllen.

¹)BeitragszahlerVorsätzlicher Leistungserschleicher
RundfunkbegeisterterVorsätzlicher Rundfunkzerstörer
Allgemeinheit bezahltAbrechnung nach konsumierter Sendung


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Völlig unwidersprochen...

In welchem Gerichtsverfahren hätte jemals der so oft von dem Typen zitierte Spruch (letztlich ja von jedem Gericht als »Privatmeinung« und damit irrelevant abzutun): »Der SWR ist keine Behörde.« irgendeine Relevanz für eine (gegenteilige) gerichtliche Entscheidung gehabt? Wenn das bspw. von den Tübingern genau so festgestellt worden war, dann doch wohl aufgrund entsprechender Recherchen, wie Sichtung des Internetportals, der Strukturen, der in keiner Weise zu einer Behörde passenden Hierarchien, Gehaltsstufen etc. Aber doch wohl nicht auf Grundlage dessen, dass dieser Eicher mal an irgendeinem Stammtisch so etwas wie oben erzählt hätte?

Das mit der Behörde finde ich nicht so unwichtig. Der Begriff wird je nach Rechtsgebiet unterschiedlich definiert und ist insgesamt schwammig: https://openjur.de/u/864208.html Gründe, 26.

...im Gegenteil, ist doch dies Thema unter mehreren Aspekten Dreh- und Angelpunkt - Grundlage gar - dessen, was sich die erlauchten Herrschaften vom heiligen deutschen ÖRR so alles erlauben können. Es war mir indes auch gar nicht darum gegangen, das in Zweifel zu ziehen. Also eben gerade auch nicht bezogen auf diese Einlassung von diesem Eicher, der SWR sei keine Behörde. Aber solch' ein hingeblubberter Satz - egal wie wahr gem. Rechtslage - ist nicht prozessual gegen die Anstalten und ihre Versorgungsinsassen verwendbar - und insofern nicht relevant. Und das weiss der Typ auch - sonst würde er nämlich den Mund halten. Insofern hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass diesem Eicher in seiner Eigenschaft als Justiz-Zar des SWR mit seinen Einlassungen bzw. deren öffentlicher Thematisierung im Diskurs ein Vielfaches dessen an Raum gewährt wird, was dem Typen überhaupt zukommt, und es nur unnötig geistige Ressourcen bindet, sich damit zu befassen.

Einige Aussagen:
...
Das Modell Wohnungsabgabe verteidigt er, weil eine Pro-Kopf-Abgabe teurer als 17,50 wäre.
17,50 €/Monat × 12 Monate × 39.000.000 Wohnungen = 8.190.000.000 €
8.190.000.000 € ÷ 82.890.000 Einwohner ÷ 12 Monate = 8,24 €
Entweder kann der Mann nicht rechnen oder er kann rechnen und rechnet damit, daß bei der Pro-Kopf-Abgabe nur die Einwohner belastet werden, die Rundfunk konsumieren – dann komme ich auf tatsächlich weitaus mehr als 8,24 €. Oder man muß sich mit weniger zufrieden geben.
...
 (Auf Arbeit ist ein Radio in Ordnung, aber ein Fernseher? Wo lebt der Mann?
...

Bei diesem Herrn Eicher hat man ja öfters den Eindruck, dass dieser sich für eine der wichtigsten Personen der Zeitgeschichte hält. Man kann doch auch schon einmal von sich auf andere schliessen, bspw., was den Fernseher am Arbeitsplatz angeht. Es gibt tatsächlich Berufe und Dienststellungen, wo man bspw. ohne Glotze am Arbeitsplatz verloren wäre - nein, natürlich nicht, weil die gem. Stellenbeschreibung zum Arbeitsinstrumentarium dazugehörte, sondern einzig, damit man einfach den Arbeitstag mangels anderer Beschäftigung herumbekommt. Insofern wiederum nimmst Du Dich mglw. zu sehr selbst zum Massstab, wenn Du sagst, Du könnest am Arbeitsplatz auf Unterhaltung in ÖRR-Qualität (also professionelle politische Indoktrination) aber auch Kultur im strengen Sinne verzichten, Du könnest Puccini während Deiner beruflichen Verrichtungen ohnehin nicht folgen :->. Es gibt nämlich durchaus Berufe bzw. Dienstellungen, wo das bestens geht, mehr noch - wo man bei Abwesenheit derartiger hochqualitativer Medienangebote sich zu Tode langweilen würde. Wenn man nämlich in seinem Büro sitzt, und womöglich des Öfteren gar nichts zumal Substantielles zu arbeiten hat. Da kann dann so ein Puccini genau das Richtige sein, wird ja nicht jeden Tag eine Dienstreise geben. Und praktisch jeden Tag der Kantinenbesuch als Höhepunkt des Arbeitstages - selbst wenn bspw. es mit den Zwangsgeldern der Bürger (& am liebsten der Bedürftigen) subventionierten Beluga-Kaviar für 75 Cent pro Schüsselchen gibt - so etwas geht auf die Dauer ganz hart an die Substanz :->.

Was Du zum Thema einer ggf. anstehenden Abwicklung von ARD & ZDF sagst, dem kann man bei Erfüllung der Voraussetzungen zumindest insoweit nur zustimmen, als dann eben deren radikale Verkleinerung (und Abschaffung als Luxus-Versorgungswerk für ein paar Privilegierte) mit Beschränkung auf die wirkliche Grundversorgung mit Informationen anstünde. Gegen einen Rundfunkbeitrag von 2,50 im Monat hätte bestimmt auch niemand etwas einzuwenden, zumal wenn wirklich Information im Sinne des ges. Programmauftrags geliefert würde. Also zu einer eigenen qualifizierten & fundierten Meinungsbildung befähigende Informationen statt Indoktrination durch als Nachrichten getarnte Meinungssendungen etc. pp. einerseits, bzw. ansonsten »Qualitätsproduktionen«, die an sich unter die Bestimmungen des BtMG fallen würden, wiederum garniert mit lt. Kirchhof längst für den ÖRR verboten gehörendem Werbemist, der aber nochmal ein paar Euros zum Verbraten mehr in die ÖRR-Kassen spült.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 17:40 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Und dito auch...
Insofern hatte ich lediglich darauf hinweisen wollen, dass diesem Eicher in seiner Eigenschaft als Justiz-Zar des SWR mit seinen Einlassungen bzw. deren öffentlicher Thematisierung im Diskurs ein Vielfaches dessen an Raum gewährt wird, was dem Typen überhaupt zukommt, und es nur unnötig geistige Ressourcen bindet, sich damit zu befassen.

...was z. B. diese »Justiz-Zarin« in der Kölner Anstalt oder die Intendanten-Fuzzies insgesamt (bis hin zu dieser Dreyer mit ihrer jetzt schon bestehenden »Anschlussverwendung« beim ÖRR) anlangt.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Interessant, ja, schon...

....
Ein Verwaltungsakt kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden, sofern dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht.
...
Herzlichen Glückwunsch ARD ZDF Deutschlandradio BeitraXservice!!!!
...
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Huhuhu VG ´s! Ihr kriegt Post!!!
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...

...aber ob es zu was Nütze ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Denn man sollte die Rechnung nie ohne die deutschen Gerichte - seien es VG, OVG, AG oder je nachdem auch der BGH oder BVerwG - machen. Deren Fähigkeiten, das bestehende Recht hinzubeug... - Verzeihung - hinzubiegen, perfektionieren sich schliesslich auch Tag für Tag. Und Ausnahmen wie bekannt nur vhtm. wenige.

Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären - das hatten wir ja schliesslich schon - dann kann man auch dunkel einiges erahnen, was so einem Verwaltungsrichter (oder einer der anderen Herrschaften benannter Gerichte) alles einfallen mag, auch derartige Klagepunkte vom Tisch gewischt zu bekommen. »Was wollen Sie denn überhaupt? Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf den technischen Ist-Stand bei Erlass. Heute ist es 10 Jahre später. Meinen Informationen nach hat der »Beitragsservice« (bzw. Ihre Anstalt) das allerneueste Equipment mit den höchstwertigen neuronalen Netzen, die können das alles. Für mich sieht das alles echt aus im Sinne der gesetzlichen Anforderungen. Ich sehe keinen Unterschied zu einem menschlich erstellten Verwaltungsakt. Die Verwaltungsvereinfachung verlangt das im übrigen und verbietet die Ausbremsung des technischen Fortschritts. Deshalb erlaube ich das hiermit. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja klagen. Meine Beförderung und meine Rente sind trotzdem sicher. Urteil, Verhandlung geschlossen!«


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  • Beiträge: 7.385
@Tigga & FürstBerg

Entweder, es zahlen die Nutzer über eine individuelle Nutzungsgebühr auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Individualvertrages, (im EU-Recht muß der Verbraucher die freie Entscheidung haben!), oder es findet eine ehrliche Steuerfinanzierung statt, wo der einzelne Bürger nicht behelligt wird.

Jetzt schauen wir ins Land Brandenburg, wo die Europäische Menschenrechtskonvention Verfassungsrang hat, (Art 2, abs. 3 in Verbindung zu Art 5, Abs. 1 der Landesverfassung

Verfassung des Landes Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792

), damit unmittelbare Bindung der EMRK und der Entscheidungen des EGMR, (EGMR= Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), besteht und nehmen die Entscheidung des EGMR zur italienischen Rundfunkgebühr zur Kenntnis, wonach diese eine Steuer ist. Siehe:

Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.0.html

Eine vom Staat dem Bürger auferlegte Zahlungspflicht ist eine Steuer, wenn dem Bürger jegliches Mitwirken am Entstehen dieser Zahlungspflicht verwehrt wird und es keines individuellen Vertrages zwischen Zahlungsleistendem und Zahlungsempfänger zur Zahlung des geforderten Betrages bedarf.

Der Rundfunkbeitrag ist im Land Brandenburg eine Steuer.

@mod
Evtl. bitte in ein separates Thema auslagern.


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  • Beiträge: 7.385
@besucher

Es heißt nicht "Justizar"; das wäre Rechtschreibung eine glatte 5 oder 6.

Bitte schau:

Jus­ti­zi­ar, Jus­ti­tiar, der
http://www.duden.de/rechtschreibung/Justiziar

Hinter "z" muß noch ein"i".


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Wenn Gerichte bereits eine simple maschinelle Grußformel wie »Gruß und Kuß, Ihre Anstalt« am Ende eines Schreibens zum Beweis der Identität des Erstellers/ Absenders besagten Schreibens erklären - das hatten wir ja schliesslich schon - dann kann man auch dunkel einiges erahnen, was so einem Verwaltungsrichter (oder einer der anderen Herrschaften benannter Gerichte) alles einfallen mag, auch derartige Klagepunkte vom Tisch gewischt zu bekommen. »Was wollen Sie denn überhaupt? Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften beziehen sich auf den technischen Ist-Stand bei Erlass. Heute ist es 10 Jahre später. Meinen Informationen nach hat der »Beitragsservice« (bzw. Ihre Anstalt) das allerneueste Equipment mit den höchstwertigen neuronalen Netzen, die können das alles. Für mich sieht das alles echt aus im Sinne der gesetzlichen Anforderungen. Ich sehe keinen Unterschied zu einem menschlich erstellten Verwaltungsakt. Die Verwaltungsvereinfachung verlangt das im übrigen und verbietet die Ausbremsung des technischen Fortschritts. Deshalb erlaube ich das hiermit. Wenn Ihnen das nicht passt, können Sie ja klagen. Meine Beförderung und meine Rente sind trotzdem sicher. Urteil, Verhandlung geschlossen!«

Leider wieder nur ein Kommentar ... aber mit Bestätigung für alle "Hoffnungsvollen Kläger in der Verwaltungsgerichtsbarkeit".

Kommentar:

Die Meinung von @Besucher vertritt eine fiktive Person exakt, aufgrund 2 verlorener Klagen bei dem VG mit folgendem Hinweis:

Zitat
Zitat von: Profät Di Abolo am 30. Januar 2017, 19:37
Damit ist die "Verwaltungskette" von oben bis unten durchgängig rechtswidrig. Das Argument des "privaten Verwaltungshelfers" greift ebenfalls nicht, da das Land Berlin niemanden konkret (Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug) beliehen hat.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139787.html#msg139787

und hier weiterlesen:

Zitat
Nö, sind sie nicht. Dazu ein Zitat eines fiktiven Richters:

......... Über mir ist der blaue Himmel ............
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21882.msg139811.html#msg139811 +++  :-[

PS.
Einen hab ich noch als fiktive Aussage eines längst das zeitliche gesegnete Person:

Zitat
... Ich sehe den Untergang für jeden Staat kommen,
in dem nicht das Gesetz über den Herrscher bestimmt,
sondern dieser über das Gesetz
...
(Platon)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 17:46 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Wen will der BS denn in diesem Falle in Kenntnis setzen? Den Erben? Und wenn er nun keine hat?

@pinguin

Leider auch wieder OT:
Aber für Aufklärung wichtig für Antwort #15!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg151804.html#msg151804

Mal angenommen, ein Bankkonto wird durch mehrere zugriffsberechtigte Personen betrieben, von dem der Zwangsrundfunkbeitrag regelmäßig abgebucht wird. Der Kontoinhaber (Beitragsnummerninhaber) aber lebt ab. Das Konto besteht weiter und die Zugriffsberechtigten melden den nicht mehr existierenden Kontoinhaber (Beitragsnummerninhaber) nicht rechtzeitig ab beim BS. Das Konto wird aber von den Zugriffsberechtigten weitergeführt, derweil der Bank das Ableben des Kontoinhabers nicht rechtzeitig mitgeteilt wird. Dann bleibt die Beitragsnummer des Kontoinhabers beim BS aktiv, obwohl der BS die Abmeldebestätigung des verstorbenen Beitragsnummerninhabers (Kontoinhaber) vom EMA automatisch übermittelt bekam?
Deshalb muss vom BS, sobald dieser die Abmeldung (Sterbefall des Beitragsnummerninhabers) vom EMA erhält, die Beitragsnummer gelöscht werden und jeglicher Einzug von Zwangsrundfunkbeiträgen muss sofort eingestellt werden.
Das macht der BS aber nicht.

Dann greift das Zitat von @Philosoph:
Zitat von: Philosoph am Gestern um 13:59
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg151776.html#msg151776
Zitat
Das erklärt auch, warum nach dem Tod eines Beitragsszahlers noch weiter munter abgebucht wird und man sich das Geld erst wieder zurückerstreiten muß.
+++  >:D



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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@marga
Nehmen wir doch den Fall, (evtl. sogar der Normalfall?), daß es keine weiteren, offiziellen Zugriffsberechtigten hat? Warum glaubst Du, fällt insbesondere in Großstädten das Ableben so manch' älterer Leute erst Monate nach ihrem Ableben auf?


Edit "Bürger":
Auch hier noch mal die Bitte @alle hier in den Pressemeldungen nicht Einzelaspekte in Tiefe durchzudeklinieren, sondern eher übergeordnet die Aussagen von
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
"anzureißen" und etwaige interessante Einzelaspekte dann ggf. in gesondertem Thread gut aufbereitet thematisch konzentriert durcharbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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F
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[…] Es gibt nämlich durchaus Berufe bzw. Dienstellungen, wo das bestens geht, mehr noch - wo man bei Abwesenheit derartiger hochqualitativer Medienangebote sich zu Tode langweilen würde […]

Ich habe beruflich ja schon alles Mögliche gemacht.

Und stimmt, die Woche „Spätschicht“ im Einzelhandel, als der Chef für zwei Wochen die gelockerten Ladenöffnungszeiten testweise ausgenutzt hat – die Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr war wirklich grausam, weil kein Kunde den Laden betreten hat. Mittwoch war alles Liegengebliebene abgearbeitet. Allerdings hatte ich kein Problem mit der geräteabhängigen Verschlüsselung. Die Händlerkarte von DF1 (heute Sky) war in der d-box, zusätzlich war Video-On-Demand – abgesehen von den Porno-Kanälen – komplett freigeschaltet. Ich bleibe bei der Frage, wo Eicher überhaupt lebt.


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