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Autor Thema: Von Hartz 4 in Rente Probleme mit dem Beitragsservice  (Gelesen 2251 mal)

M
  • Beiträge: 2
Viel Text aber ich denke es sollte schon etwas übersichtlich sein.

Eine kurze Erklärung, Person A wurde Ende 2010 entlassen aus gesundheitlichen Gründen und bekam somit folgerichtig erst Arbeitslosen Geld und dann seit 10/2011 Hartz 4.
Natürlich war diese Person auch seit dieser Zeit von der Rundfunkgebühr befreit.
Nach einigen ablehnten Anträge auf Rente wurde Person A im April vom Amt für Grundsicherung zu einer Ärztlichen Untersuchung/Gutachten geschickt da diese schon sehr lange krankgeschrieben war.
Jetzt bekam Person A überraschend Bescheid dass sie rückwirkend zum 01.05.2017 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bekommt, hing wohl mit dem Gutachten zusammen.

Da Person A eine ehrliche Haut ist hat sie beim Beitragsservice angerufen und ihnen die Sachlage geschildert, natürlich kam nichts Gescheites dabei raus. Nach dem Person A der Person B erklärt hat das sie jetzt sogar etwas weniger Geld bekommt als sie vorher vom Amt bekommen habe erklärt die Person B das spiele keine Rolle und der Anrufer sei ab sofort verpflichtet Rundfunkbeitrag (GEZ) zu zahlen. Person A wurde erklärt wenn sie beim Amt keine Aufstockung beantragt und das nachweist müsse sie halt GEZ bezahlen.
Ein Aufhebungsbescheid der Befreiung komme sofort.

Nun kommt das Problem Person A möchte aber nicht zu Amt und Aufstockung beantragen, Person A möchte nach Möglichkeit mit dem Amt nichts mehr zu tun haben.

Person A bekam bisher mit Miete 718 Euro vom Amt, jetzt bekommt sie 714 Euro Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Nun dazu eine Frage, gibt es für Person A eine Möglichkeit von der GEZ befreit zu werden?


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k
  • Beiträge: 3
Hallo, weiß ich nicht ob es hilft:

aber es gäbe noch die Möglichkeit der Härtefallbefreiung. Ist mit viel
komplizierter Schreiberei verbunden. Heißt nichts anderes, wenn Dein Einkommen
um weniger als 17.50 (GEZ Beitrag) über der Grundsicherung liegt, bekommt
man Härtefallbefreiung.

Da gibt es aber paar Fallstricke:
Die GEZ will im Standardverfahren immer ein Schreiben von der
Grundsicherungs- oder Sozialbehörde, dass man kein Anspruch auf
diese hat. Heißt wenn jemand wenig hat und gar nicht zum Sozialamt
gehen will muss erstmal GEZ gezahlt werden. Unfair eigentlich. :/
So wird man bei wenig Einkommen indirekt zur Grundsicherung genötigt.

Bei mir war das konkret so:
Hatte wegen meines geringen Einkommens keinen Anspruch auf
aufstockende Grusi, da Wohngeld für mich höher ausfiel. Trotzdem war
ich insgesamt mit meinem Einkommen noch weniger als 17.50 über
der dem Existenzminimum.

Das Sozialamt hat dann ein Schreiben aufgesetzt aus dem hervorgeht,
dass ich wegen höherem Wohngeld kein Anspruch habe auf GruSi und
eine Berechnungstabelle beigefügt.

Hat dann geklappt. Ist aber wahnsinnig viel Schreibarbeit. Da lohnt
es sich Vorlagen und so für später aufzuheben.

Ich war so bis jetzt befreit von der GEZ, muss aber dank der
Rentenanpassung seit 07-2017 wieder bezahlen. Das ironische und
traurige dabei: mit der Rentenerhöhung habe ich nach GEZ Abzug
weniger als davor. :P :P

liebe grüße, katie.


 


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k
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ps. hier meine vorlage (xx ist zu ersetzen, hoffe es hilft):

Beitragsnummer xxxxxxxxx // Befreiung vom Rundfunkbeitrag   



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Befreiung von dem Rundfunkbeitrag wegen eines Härtefalls. Ab dem xx.xx.xxxx beziehe ich
lediglich ein geringes Einkommen in Höhe von xxx,xx Euro sowie ein Wohngeld in Höhe von xx Euro.
Zusammengerechnet ergibt dies ein Einkommen von xxx,xx Euro.

Meine derzeitige Miete beträgt ohne Nebenkosten xxx,xx Euro. Nebenkosten setzen sich wie folgt zusammen. Heizung-
und Warmwasser, laut letzter Abrechnung monatlich xx Euro. Inklusive Nebenkosten beträgt die Miete xxx Euro.

Ziehe ich Miete von meinem Einkommen ab, erhalte ich xxx,xx Euro. Der derzeitige Regelsatz für Arbeitslosengeld II
beträgt 409 Euro. Ich habe auf Grund einer Einkommensüberschreitung keinen Anspruch auf eine der unter § 4 Abs. 1
RBStV aufgeführten sozialen Leistungen. Die Einkommensüberschreitung liegt unterhalb des derzeitigen Regelsatzes
von 17,50 Euro. Daher beantrage ich eine Befreiung von der Rundfunkgebühr aufgrund der Härtefallregelung.

Das Schreiben der entsprechenden Sozialbehörde lege ich als Anhang diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen,



Diese Scheiben wurde maschinell erstellt und ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.


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M
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Klasse und danke für deine Zeit, das Schreiben ist schon einmal sehr gut und dafür bin ich dir sehr dankbar. Ich werde mich heute Abend mal bei machen und das schreiben mit meinen Daten ausfüllen und an den „Verein“ Faxen.

Dass man einen Antrag auf Geld beim Sozialamt stellen sollte und dann dort verzichten muss habe ich mittlerweile schon im Netz gefunden macht aber nix.


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