Hallo!
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Ich verweise auf das Schreiben von xx.xx.2017, … , dass die gesetzlichen Vorraussetzungen zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen (§6 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW). Ihre inhaltlichen Ausführungen bzw. Beanstandungen sind ausserhalb des Zwangsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsmitteln zu verfolgen (§ 7 VwVG).
Ihre Rechtsauffassung, wonach die von Ihnen erwähnten Gerichtsbeschlüsse des LG Tübingen bindend sein sollen, ist unzutreffend.
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Zudem kam automatisiert ein neuer Feststellungsbescheid für Anfang/Mitte 20017, dem wiederum fristgerecht widersprochen wurde.
Zunächst fiktiver Person viel Glück für den hypothetischen Schreibkram beim AG.
An "LG Tübingen nicht bindend" (LG=Zivilgerichtsbarkeit) könnte fiktive Person sehen, daß es sich wahrscheinlich noch um Verwaltungsvollstreckung handelt (Verwaltungsgerichtsbarkeit -> VG).
Es könnte zwar probiert werden, ob der letzte Widerspruch nicht als "wieder eröffnetes Vorverfahren VwGO §§68-75" die Vollstreckung beendet.
Es kann aber durchaus sein, daß gegen die Vollstreckung geklagt werden müßte. Achtung: es könnte Fristen zu beachten geben; sollte nicht zu 100% klar sein, welches Gericht hypothetisch zuständig wäre, könnte sogar bei VG und AG parallel eingereicht werden (die "überzähligen" Kosten wären bestimmt niedriger als der zu vollstreckende Betrag). Vielleicht läuft durch die Maßnahme mit Einbindung des AG schon eine solche Klagefrist.
Sollte diese Klage abgewiesen werden (vielleicht auch noch "Berufung nicht zugelassen"), könnte aufgrund nachgewiesener "persönlicher Betroffenheit" der Weg zu Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Einstweilige Anordnung offen stehen.
Disclaimer: wie immer, bei riesigen Nebenwirkungen
erschlagen Sie Arzt und Apotheker, fragen Sie einen Anwalt, vielleicht sogar vorher... --
dies kann nur eine Meinung sein und keine Rechtsberatung darstellen.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"