also zunächst mal folgendes------wer von euch hat einen Vertrag mit dem zukünftigen Inkasso--
Wenn ihr die Frage mit "ich nicht" beantworten könnt,sollte die runde Ablage der Aufbewahrungsort dieses Schreibens sein,einfach fallen lassen.
eine Forderung wird nicht deshalb richtiger weil sie verkauft wird,sondern sie wird dann rechtmäßig wenn sie rechtmäßig als Ausgangsforderung erhoben wurde und das wird wohl irgendwann durch das BverfG überprüft werden.
Im übrigen reden wir alle nur von einem Vertrag wie zb
Staatsvertrag mit den Ländern
Ländervertrag mit ARD und ZDF MDR usw
also klassisches Vertragsrecht das im BGB geregelt ist -
da es sich also um kein Gesetz handelt ist die Notwendigkeit einen Vertrag einzuhalten nicht gegeben,da zunächst nach dem Gesetz die "Nichtigkeit" von Verträgen zu Lasten Dritter überprüft werden muss, da bei Vertragsabschluss der oben genannten Verträge,die "Dritten" ,also wir, nicht anwesend waren.
Damit keine Diskussion aufkommt muss man wissen, das alles was geäußert wird Meinung ist,wenn wir also wissen wollen was Recht ist,dann müssen wir ins Gesetz schauen, nur dort steht Recht und nur das ist Recht,alles andere ist Meinung.
Was mich wundert ist das Klage-unwesen (ich nenne es mal so,ist nicht böse gemeint) das hier um sich greift.Gegen wen klage ich da ,gegen eine Behörde ,ein Amt,eine Geschäftsstelle ?------alle Gesellschaften sind nicht rechtsfähig,rechtsfähig ist nur der welcher nach außen die Gesellschaft (Prokurist) vertreten kann und darf.Das wäre mein Klagepartner-----kennt ihr die klagefähige Adresse von dem--ich behaupte "nein".Also läuft im Prinzip die Klage ins leere,euch antwortet irgend ein Fuzzi der Gesellschaft ,ein Angestellter sozusagen der im Auftrag meines eigentlichen Klagepartners das Problem mit mir lösen soll.----das sind unhaltbare Zustände da nur Menschen klagen und verklagt werden können-------Telefonnummern oder der gleichen Unfug können das leider nicht,sie können auch nicht jemanden verklagen weil keine willenserklärung vorliegen kann. Briefe die nicht unterschrieben sind äußern höchstens den Willen des Verfassers, eine Verbindlichkeit zur Erklärung fehlt,auch diese Dinge werden im BGB geregelt.
was ist zu machen--- erst mal nichts,denn, solange nur Drohbriefe vom Sachbearbeiter kommen ist ja noch nichts passiert,man schreibt einfach nur nach der ladungsfähigen Adresse des Prokuristen, nicht um ihm den Vorgarten mit Briefen zu zu müllen,sondern um einen Verantwortlichen auszumachen nach dessen Anweisung gehandelt wurde.-------ich habe das übrigens so gemacht, die Antwort was beschämend bis unterirdisch völlig von der Rolle, nämlich,man schrieb mir die Rechtsgrundlagen nach denen ich nicht gefragt habe,dementsprechend eine letzte neue Anfrage von mir,kommt sie diesmal wieder nicht ,dann würde ich die Sache als gestorben betrachten.----jetzt bin ich mal gespannt.
Genauso geht man gegen den GV vor--will ich jemanden verklagen weil er ohne zu prüfen eintreiben will ,so brauche ich ebenfalls dessen vollständige Adresse,Familiennamen und Vornamen, Wohnort, Straße und Hausnummer,nicht die von seiner Geschäftsstelle,denn der Mann oder Frau führt seine Geschäfte per Auftrag in seinem Namen,nicht im Namen seines Geschäftes.Er haftet für sein verursachtes Übel mit allem was er hat privat. Sowohl Klage und Strafanzeigen mit Verfolgungsantrag gehen dann auf seine Kappe----verstößt das verursachte Übel zudem noch gegen das GG,dann verjähren die Ansprüche gegen ihn nicht, egal was andere Gesetze aussagen die Verjährung greift da nicht.
Im übrigen ist das BGB das wichtigste Hilfsmittel neben dem GG zum Recht, eine Abgabenordnung ist eine Ordnung zum regulieren bestimmter Abläufe,wie im übrigen jede andere Ordnung eben auch.
das muss erst mal genug sein
Edit "Bürger":
Bitte, bitte, bitte erst noch mit den Grundlagen vertraut machen.
Das Thema "Vertrag > Gesetz" ist bereits ausgiebig durchgekaut. Siehe bitte u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.