Das ist doch schon fast praktisch für alle.
Also einem möglichen Bescheid Widerspruch zu Teil werden lassen und dann abwarten.
Was passiert, wenn das
Inkassounternehmen keinen Erfolgt hat? Wo bzw. wie werden die Kosten für diese Versuche verbucht?
Was folgt nach dem erfolglosen Inkassounternehmen?
Wieso wird ein Inkassounternehmen beauftragt, welches noch weniger kann als eine staatliche Verwaltungsvollstreckung?
Es muss auch die Zulässigkeit geprüft werden, dass vor einer Verwaltungsvollstreckung bereits ein Inkassounternehmen zu beauftragen möglich ist, denn aktuell dürfte die Regel besagen, dass das erst der Fall sein soll bei einer nicht erfolgreichen Verwaltungsvollstreckung.
Hoffentlich wird die Art und Weise der tatsächlichen Forderungsbearbeitung nochmals auf Tauglichkeit geprüft.
Bisher könnten Inkasso Schreiben nichts weiter als angebotene
Bluffs sein.