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Autor Thema: Inkassounternehmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben  (Gelesen 21545 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

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Welt, 22.06.2017

Inkassounternehmen sollen Rundfunkbeitrag eintreiben

Von Christian Meier

Zitat
Der Beitragsservice, der das Geld für ARD und ZDF eintreibt, zieht Bilanz. Die Einnahmen sanken im vergangenen Jahr. Etwa zehn Prozent aller Konten - 4,6 Millionen - befanden sich in Mahnverfahren. [..]

Rund 4000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wurden im vergangenen Jahr eingereicht. Wie groß indes die Zahl der harten Beitragsverweigerer ist, lässt sich nicht sagen. Zu einer Beitrags-Märtyrerin wurde im vergangenen Jahr die Thüringerin Sieglinde Baumert, die sich geweigert hatte, eine Vermögensauskunft abzugeben und dafür im Gefängnis landete.

Der Fall war unangenehm für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Zwar ist das Verfahren, das zu einer Erzwingungshaft führen kann, exakt geregelt und hat letztlich nichts mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags zu tun. Die Vorschriften sind für alle Schuldner gleich. [..] „Ich persönlich halte es für fragwürdig, bei geringen Beträgen die Vermögensauskunft mit Haft zu erzwingen. Das sehen allerdings die Vollstreckungsorgane, die ja auch andere Forderungen als den Rundfunkbeitrag einzutreiben haben, deutlich anders“, kommentierte Hermann Eicher, der als Justiziar des SWR das Rundfunkbeitragsrecht in der ARD betreut, den Fall am Mittwoch auf Nachfrage.[..]

Ihm seien deutschlandweit „eine Handvoll Beitragsverweigerer“ bekannt, die nicht bereit gewesen seien, eine Vermögensauskunft abzugeben und stattdessen in Haft gegangen sind oder kurz davor standen, sagte Eicher. „Ich nehme jeden ernst, der sagt: Ich nutze den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht, also zahle ich auch nicht.“ Aber es sei letztlich „nicht zu akzeptieren, wenn daraus der Schluss gezogen wird, sich einfach über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen zu können.“ [..]

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kultur/medien/article165808204/Inkassounternehmen-sollen-Rundfunkbeitrag-eintreiben.html

Anmerkung:
Zitat
Wie groß indes die Zahl der harten Beitragsverweigerer ist, lässt sich nicht sagen
Das liegt am Beitragsservice, der die Zahlen nicht veröffentlicht. Es würde reichen einmal die Zahlen der mit einem oder mehreren Widersprüchen behafteten Beitragskonten zu veröffentlichen. Auch eine Statistik über die Widerspruchsgründe wird beim BS sicher geführt.
Interessant wäre auch die Anzahl an noch nicht ausgestellten Widerspruchsbescheiden in Korrelation zu den widerspruchsbehafteten Beitragskonten. Die Anzahl der Klagen an den Verwaltungsgerichten nach Klagebegründung. Wieso werden diese Zahlen wohl nicht veröffentlicht?
Weshalb gibt es keinen Hinweis auf die über 60 anhängigen Verfassungsbeschwerden?
Dass hier, ebenso wie bei den Bilanzen, nicht mit offenen Karten gespielt wird, ist mehr als ersichtlich.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
„Mir persönlich wäre es auch lieber, wenn ich einen Brief von einem Inkasso-Unternehmen bekäme, als dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und alle Nachbarn bekommen es mit“, erklärte der SWR-Justiziar

Die einzige mir bekannte Mühe, die sich der Gerichtsvollzieher im Auftrag des SWR macht, ist seine Zahlungsaufforderung in den Briefkasten des Schuldners zu schmeißen und sofort heimlich und unbermerkt wieder verschwindet. Besonders im Raum Kalrsruhe ist der Beruf des Gerichtsvollziehers nicht gerade ungefährlich, der steht hier schon lange nicht mehr vor der Tür und mit den Nachbarn sucht er ungern Bekanntschaft.

Man darf sich wirklich Fragen welchen Vorteil und Erfolg eines rechtlosen Inkasso - Briefchens haben soll.
Aber ich Glaube das Thema "Realitätsverlust" gab es schon in einem anderer Beitrag.

Soviel Aufwand für das "Kleine Übel", die "Handvoll Beitragsverweigerer" und für einen "Leichten Sinkflug" ????

Die Zahlen sprechen eine andere Sprache, wir sind ein "GROSSES Übel" und aus einem leichten Sinkflug kann schnell ein Sturzflug werden, wenn die tragende Strömung plötzlich abreißt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 15:39 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 4.011
Das ist doch schon fast praktisch für alle.
Also einem möglichen Bescheid Widerspruch zu Teil werden lassen und dann abwarten.
Was passiert, wenn das Inkassounternehmen keinen Erfolgt hat? Wo bzw. wie werden die Kosten für diese Versuche verbucht?
Was folgt nach dem erfolglosen Inkassounternehmen?
Wieso wird ein Inkassounternehmen beauftragt, welches noch weniger kann als eine staatliche Verwaltungsvollstreckung?

Es muss auch die Zulässigkeit geprüft werden, dass vor einer Verwaltungsvollstreckung bereits ein Inkassounternehmen zu beauftragen möglich ist, denn aktuell dürfte die Regel besagen, dass das erst der Fall sein soll bei einer nicht erfolgreichen Verwaltungsvollstreckung.

Hoffentlich wird die Art und Weise der tatsächlichen Forderungsbearbeitung nochmals auf Tauglichkeit geprüft.

Bisher könnten Inkasso Schreiben nichts weiter als angebotene Bluffs sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 15:41 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.246
vorausgesetzt dies wäre statthaft:

Fall 1:
LRA > Weitergabe der personenbezogenen Daten im Rahmen Amtshilfeersuchen an > staatliche Behörde > Bürger

ist es dies dann auch?

"Fall 2:
LRA > Weitergabe der personenbezogenen Daten im Rahmen von Geldgier an > privates Inkassounternehmen > Bürger

Wie und wo könnte dies begründet sein/werden bzw. wie könnte man gegen Fall 2 vorgehen?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 12:36 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Dieses Thema wurde schon mehrfach diskutiert, z.B.:
 
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.msg138222.html#msg138222

Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21449.0.html

Ich bilde mir ein, in einem der Threads wurde von einem Mitglied ein mögliches Vorgehen gegen Inkassounternehmen rein fiktiv überlegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 15:37 von DumbTV«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

T
  • Beiträge: 545
Wenn die LRA gemäß der BGH-Urteile Unternehmen sind können sie dann überhaupt den Weg der Verwaltungsvollstreckung gehen, müsten sie nicht eher einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
Und dürfen sie als Unternehmen mit Bußgeld drohen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 17:39 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

1
  • Beiträge: 160
Zitat
Die Beklagte hatte bereits mit Schreiben vom 06.01.1998 klargestellt, dass sie nicht bereit sei, die Ansprüche der Klägerin zu befriedigen, da ihrer Ansicht nach der Klägerin keinerlei Forderungen ihr gegenüber mehr zustanden. Angesichts dieses konkreten Bestreitens der Beklagten durfte die Klägerin nicht davon ausgehen, dass sie die ihr ihrer Ansicht nach zustehenden Ansprüche ohne Führung eines Rechtsstreits gegen die Beklagte würde durchsetzen können. Unter diesen Umständen hat die Klägerin mit der Einschaltung des Inkassounternehmens gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen.
OLG Köln · Urteil vom 12. Januar 2001 · Az. 19 U 85/00

In die Richtung gehen zahlreiche Urteile zu Inkasso-Kosten.
Ferner Urteile, die besagen, dass der Auftraggeber die Kosten zu tragen hat, wenn er die Vollstreckung in gleicher Weise selbst voran treiben könnte.

Unterm Strich würde es bedeuten, dass in den allermeisten Fällen der BS bzw Kreisfunk für die Inkassokosten aufkommen müsste.

Die Zeitungsmeldung ist nichts anderes als eine Nebelkerze mit dem Versuch, Zahlungsunwillige mit dem bösen Wort "Inkasso" auf Spur zu bringen.

Schade ist eigentlich an dem Artikel, dass nur der Anteil an Forderungsausfällen und Mahnverfahren aufgeführt ist. Interessanter wäre, wie viele Fällen wegen laufender Verfahren /Aussetzung usw. aktuell ausstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 00:18 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
[...]“ Aber es sei letztlich „nicht zu akzeptieren, wenn daraus der Schluss gezogen wird, sich einfach über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen zu können.“ [..]
Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/kultur/medien/article165808204/Inkassounternehmen-sollen-Rundfunkbeitrag-eintreiben.html
Richtig! Das kann nur ARD ZDF und Deuschlandradio und Beitragsservice! Im Namen des Herrn K.

Anmerkung:
Zitat
Wie groß indes die Zahl der harten Beitragsverweigerer ist, lässt sich nicht sagen
Das liegt am Beitragsservice, der die Zahlen nicht veröffentlicht. Es würde reichen einmal die Zahlen der mit einem oder mehreren Widersprüchen behafteten Beitragskonten zu veröffentlichen. Auch eine Statistik über die Widerspruchsgründe wird beim BS sicher geführt.

Ich bin mir auch sicher, das die genaustens aufschlüsseln können wieviel Beitragsverweigerer usw es gibt.
Aber den Spruch bekommen sie hin!

[...]“ Aber es sei letztlich „nicht zu akzeptieren, wenn daraus der Schluss gezogen wird, sich einfach über gesetzliche Regelungen hinwegsetzen zu können.“ [..]

Die sind unfähig

Kann das nicht von der Politik erfragt werden z. B. kleine / große Anfrage?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 00:21 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
„Der SWR wird voraussichtlich einen Test mit 1000 Haushalten durchführen, die im Zahlungsrückstand sind und eigentlich in die Vollstreckung laufen würden.“

Oh...hat uns da jemand den Kampf erklärt? 8)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die 1000  "Handvoll" Beitragsverweigerer in BaWü und Rheinland-Pfalz, seid gewarnt, wir werden das Inkasso-Briefchen des SWR gebührend zu verwenden wissen...danach abspülen nicht vergessen!  >:D


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  • Beiträge: 7.386
vorausgesetzt dies wäre statthaft:
Ist es im EU-Binnenmarkt-Recht aber nicht; wieso sollte man dann derartiges diskutieren?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
vorausgesetzt dies wäre statthaft:
Ist es im EU-Binnenmarkt-Recht aber nicht; wieso sollte man dann derartiges diskutieren?
Weil wir in diesem Schilda-Staat noch immer mit den Gerichten herumdiskutieren, unsere Verfassungsbeschwerden noch immer nicht behandelt wurden und man generell versucht, uns Bürger am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen, indem man immer wieder auf die "Gesetzeslage" pocht.
Aber anscheinend ist unser Gedächtnis durch den Rundfunk nachhaltig geschädigt. Derartige "Gesetzeslagen" (wenngleich natürlich in brutalerem und weniger subtiler Ausführung) hatten wir in den letzten 60 Jahren zweimal. Wir haben nur noch immer nichts daraus gelernt.

Kurz: Wenn wir uns nicht rechtzeitig vorbereiten, dann sind am Ende doch wieder wir die Dummen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.386
Derartige "Gesetzeslagen" (wenngleich natürlich in brutalerem und weniger subtiler Ausführung) hatten wir in den letzten 60 Jahren zweimal. Wir haben nur noch immer nichts daraus gelernt.
Und mindestens eine führte damals mangels nicht ausreichender Organisation Europas in einen der beiden WK.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

H

H2O

  • Beiträge: 137
Das hört sich ja fast nach einem Strategiewechsel an, weil sie möglicher Weise was nicht mehr dürfen. Warum soll man sich auf sowas ohne Not einlassen, wenn es doch direkt sehr viel besser geht?

- Beitrags-/Gebührenbescheid wurde 2014/15 umbenannt in Festsetzungsbescheid
- Geschäftsbericht wurde umbenannt in Jahresbericht
- Die seither praktizierte Zwangsvollstreckung sollen in Zukunft Inkasso-Unternehmen betreiben

Stimmt es vielleicht am Ende doch, was zumindest in BW im Landesverwaltungsverfahrensgesetz steht, dass der SWR davon ausgenommen ist?

Nur laut gedacht ..


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 00:22 von Bürger«

S

Sainttelemachus

Hallo,
Auch auf die Gefahr hin das Person AO sich hier zum Gespött machen könnte,sei ihr folgende Frage erlaubt mit bitte um konkrete und kurze Beantwortung.

[...]
Zitat
[...] Der Fall war unangenehm für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Zwar ist das Verfahren, das zu einer Erzwingungshaft führen kann, exakt geregelt und hat letztlich nichts mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags zu tun. Die Vorschriften sind für alle Schuldner gleich. [..] „Ich persönlich halte es für fragwürdig, bei geringen Beträgen die Vermögensauskunft mit Haft zu erzwingen. Das sehen allerdings die Vollstreckungsorgane, die ja auch andere Forderungen als den Rundfunkbeitrag einzutreiben haben, deutlich anders“, kommentierte Hermann Eicher, der als Justiziar des SWR das Rundfunkbeitragsrecht in der ARD betreut, den Fall am Mittwoch auf Nachfrage. [...]

Habe hier die Frage rot markiert.
Exakt geregelt?
Wo bitte ist dieses 'Verfahren' exakt(! & simpel) geregelt?

Unabhängig davon empfindet Person AO es als zynisch mit bigotten Zügen und empfindet womöglich ein "Fremdschamgefühl", zu attestieren, man halte es - als eine führende Kraft im Konstrukt - für fragwürdig, diesen Beitrag zu erzwingen!
Dies läßt Person AO womöglich sprachlos zurück.

Gruß tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 00:25 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Die Frage finde ich durchaus nicht dumm, vorallem, weil sich die an den Haftbefehlen beteiligten LRA ja jedes Mal herauszureden suchen.

Es findet sich z. B.
§96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html
Zitat
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
1. die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2. der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3. er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4. keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.

(2) Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.

(3) Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.

Fußnote
§ 96: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 9.11.1976 I 3616 - 2 BvL 1/76 -

Ob das jedoch die Gesetzeslage ist, auf die man sich bisher bezogen hat?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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