Ja, Wiedereinsetzung hat er ja beantragt, der Anwalt. Jetzt habe ich wenigstens ein richtiges Aktenzeichen, nämlich 1BvR 1388/17. Das ist schon mal besser als dieses AR... auch wenn es 3
666/17 hieß und mir eigentlich mein Teufel dabei hätte beistehen müssen, nä
Wie dem auch sei, ich ärgerte mich schwarz und wartete regelrecht drauf, dass der BR sich mit Vollstreckung meldete...
Am 06.07.17 fand ich einen Brief von der GEZ im Briefkasten: da ist es ja! Ich machte es auf: Es war ein neuer Festsetzungsbescheid und zwar setzen die da seltsamerweise für 01.2015 bis 03.2015 weitere 61,94 € inkl. 8 € Säumniszuschlag an. Warum denn nicht gleich die ganze Summe? Sind doch mittlerweile sicherlich über 1000 €...? Ist das wohl so ne kleine Spritze? Wollen die gucken, wie ich reagier? Da sie ja vom VerfG über eingehende VBs nicht informiert sind, wissen sie ja nicht, woran sie sind und tasten sich da vor, hä?
Ich fing an, einen Widerspruch aufzusetzen und schrieb, dass ich ja immerhin eine Verfassungsbeschwerde laufen hab... (bin noch nicht fertig mit dem Widerspruch. Da ich ihn handschriftlich schreibe, damit die auch was zu lesen haben, bin ich erst bis Seite 10 gekommen, das ist grad mal die Hälfte
)
Am Freitagfrüh stand ich auf und sah mir den donnerstags erhaltenen FS-Bescheid nochmal an: "Warum soll ich da eigentlich erst dämlich WS schreiben? Ich könnt doch gleich in die Klage gehen...?" dachte ich und beschwingt von dem Gedanken fiel mir noch was viel Besseres ein: Da ja auf dem Verwaltungsweg eh kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, leg ich doch einfach gleich wieder Verfassungsbeschwerde ein - gegen den Festsetzungsbescheid ... also gegen das Rundfunkabgabegesetz in Gestalt dieses Festsetzungsbescheides. Der ist ja ein hoheitlicher Akt und lt. § 93 Abs. 3 BVerfGG kann man ja gegen hoheitliche Akte VB einlegen
.
Also knöpfte ich mir die VB von meinem Anwalt vor, formulierte sie ein bisschen um, damit das auch auf meinem Mist gewachsen ist und es keine copyright-Beschwerden geben kann
. Damit hatte ich ja die obergeile Steilvorlage. Mein Geschreibsel habe ich natürlich mit allen Anlagen versehen und sämtlichen Krempel mitgeschickt, auch die Vor-Urteile vom alten Verfahren, auf das ich mich berufe, weil nachdem ich ja nun schon im 1. Verwaltungsdurchlauf nur negative Bescheide erhalten hab, ist der Rechtsweg ausgeschöpft, weil auch in der 2. Runde nur negative Urteile/Bescheide fest erwartet werden müssen.
Soeben habe ich meine "eigene", also meine ZWEITE Verfassungsbeschwerde zur Post gegeben - schön in der Frist, denn ich hätte ja noch 3 Wochen Zeit.
Für den Fall, dass die jetzt aus irgendeinem Grund meine 2. VB ablehnen und auf den Instanzenweg verweisen, schreib ich jetzt gleich noch einmal eine Verwaltungsklage und schick die ans VerwG, 1. Instanz. Das wird wohl ne Woche dauern. Vielleicht hab ich bis dort hin schon Bescheid über meine 2. VB vom VerfG? Wenn sie meine 2. VB angenommen haben, dann schick ich meine Verw-Klage gar nicht erst weg, wenn sie die VB nicht annehmen, dann schick ich die Verw-Klage fort, 3 Tage vor Fristablauf.
Und meinen handschriftlichen Widerspruch an den BR schick ich auch gleich noch hinterher, damit die auch wissen, woher der Wind weht, haha!
Boah, mittlerweile bin ich richtig froh über diesen neuen Festsetzungsbescheid: es hätt mir ja kaum was Besseres passieren können!