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Autor Thema: Bescheiden stets widersprochen - jetzt Ausland  (Gelesen 5178 mal)

b
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Auf der Seite des Rundfunks zur Abmeldung des Beitragskontos (aufgrund von dauerhaftem Auslandaufenthalt) muss man sein Geburtsdatum angeben. Das ist ein Pflichtfeld.

Person A findet, dass das Geburtsdatum dem Rundfunk nicht zu interessieren hat.

Soll Person A 1.) ein falsches Geburtsdatum angeben, 2.) die Abmeldung nicht vornehmen (Post kann ja dann nirgendswo ankommen) oder 3.) die Abmeldung per Brief (ohne Geburtsdatum) vornehmen?


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n
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Mein Schwager würde
3.) die Abmeldung per Brief + Fax mit Sendebericht (ohne Geburtsdatum) vornehmen.
Sendebericht gut aufheben!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

b
  • Beiträge: 11
Gute Idee! Danke an den Schwager ;-)


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s
  • Beiträge: 4
Ich wollte noch auf die Abwehrstrategie der Abmeldung kommen um kurzfristig Luft zu verschaffen. Person A bekommt
eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung, Person A meldet sich beim EMA ab und schreibt dem GV das er sich aus dem Ausland direkt mit dem GEZ Regime auseinandersetzt und legt eine Kopie der Abmeldung dazu. Der GV wird den Vorgang dann zurückgeben ans Regime. Das Unrechtssystem wird erst dann wieder lebendig wenn es eine neue Anmeldung per Datenabgleich bekommt.


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