Eine Anmerkung zum Thema "Demokratieabgabe":
Vielleicht ist es möglich, den Rundfunkbeitrag mit dem Einwurf, es handelt sich um eine über Steuern zu finanzierende Demokratieabgabe, zu Fall zu bringen. Allerdings dürfte er dann in Form einer Rundfunksteuer zurückkommen. Diese könnte z.B. an die Grundsteuer angebündelt werden und würde vom Vermieter wiederum auf den Wohnungsinhaber (Hauptmieter) im Rahmen der Nebenkostenabrechung umgelegt. Einen rechtskonformen Weg der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern könnte bereits das Bundesverfassungsgericht aufzeigen, falls es den Rundfunkbeitrag aus diesem Grunde verwirft.
Das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens hängt allerdings nicht von der Existenz eines ÖRR ab, sondern von
1. freier Meinungsäußerung aller Bürger
2. Pressefreiheit
3. Versammlungsfreiheit (Demonstrationen und Kundgebungen)
4. Koalitionsfreiheit (Bildung von Verbänden und Parteien)
5. freien, gleichen und geheimen Wahlen
6. Trennung von Legeslativer (Parlament), Exekutiver (Regierung und Verwaltung) und Judikativer (Gerichte)
Ein ÖRR gefährdet vielmehr die Demokratie, da er von Parteien abhängt, solange er sich über Steuern, Abgaben, Beiträge oder Gebühren finanziert. Um solche Finanzierungsquellen zu haben, bedarf es Gesetze (Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), die von den Fraktionen der Regierungsparteien beschlossen und aufrecht erhalten werden müssen. Da der ÖRR ein großes Interesse am Selbsterhalt hat (Arbeitsplätze der Redakteure, Moderatoren, Nachrichtensprecher uvm.), besteht ein natürliches Eigeninteresse daran, dass die Parteien an der Macht bleiben, die den ÖRR durch ihre Gesetzgebung protegieren. Im Grundgesetz (Art. 5, Abs. 2) wird die "Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk" gewährleistet. Genausowenig wie es öffentlich-rechtliche Zeitungen gibt, ist daraus heutzutage die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie ableitbar. Es gibt eine ganze Reihe von Rundfunk- und Fernsehsendern in der Bundesrepublik, deren "Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk" durch das Grundgesetz geschützt ist.
Unabhängig wäre ein ÖRR nur dann, wenn er von seinen Nutzern (Kunden) nach Vertrag bezahlt würde (als Flaterate oder Pay per View). Zudem können - wie jetzt bereits der Fall - Werbeeinnahmen generiert werden. Aufgrund der Vielzahl an werbetreibenden Unternehmen in Deutschland und der starken Stellung von Massenmedien wie dem Rundfunk entsteht auch keine Abhängigkeit von einzelnen Firmen. Dies kann man in der Praxis gut daran erkennen, dass privatwirtschaftliche Sender in ihren Nachrichten kritisch über Großunternehmen berichten (z.B. Abgasmanipulationen bei großen deutschen Autokonzernen).