Dieser RBStV entbehrt wirklich jeglicher Logik.
Es sind ja nicht nur die Kommunalverwaltungen, sondern weitere Einrichtungen der öffentlichen Hand, Anstalten des öffentlichen Rechts (?), Versicherungsunternehmen, überhaupt alle Unternehmen. Auch dort wird abkassiert.
Überall sind Mitarbeitende, die für ihre Wohnungen ohnehin bereits Rundfunkbeiträge entrichten. Nicht nur, dass für ihre Mediennutzung zuhause schon bezahlt wird, sie also doppelt zählen. Sie nutzen allermeistens ör-Medien an der Arbeitsstelle nicht, weder Radio noch Fernsehen. Arbeit ist gemeinhin ja nicht definiert als „Freizeit mit Mediennutzung“… die meisten Arbeitgeber*innen dürften da eine sehr klare, eindeutige und leistungsorientierte Haltung zu haben! Privater Mediengebrauch während der Arbeitszeit führt zu Abmahnung und Kündigung.
Interessant ist: die Mitarbeitenden solcher Einrichtungen zählen zwar, zahlen aber nicht selbst, sondern die Bürger*innen zahlen für sie über Steuern, sonstige Gebühren und Beiträge o. ä. ...
Nicht nur, dass Einnahmen der öffentlichen Hand für diese nahezu völlig illegitimen Rundfunkbeitragsforderungen verwendet werden. Auch werden die zusätzlichen (Rundfunk-)Kosten von selbständigen Unternehmen auf deren Kunden umgelegt, die Kosten werden auf die Produktpreise aufgeschlagen. Als Konsumenten zahlen wir also nochmal mit. Auch Rundfunk Nichtnutzende zahlen also mehr als einen Monatsbeitrag.
Die Logik des RBStV ist nur nachvollziehbar in dem Wunsch der Entscheidungstragenden in Politik und Gesellschaft, den ÖR irgendwie zu finanzieren - „Logik der Mächtigen“ eben.