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Autor Thema: Kommune zahlt ihre Rundfunkbeiträge aus Steuergeldern?  (Gelesen 3059 mal)

c
  • Beiträge: 1.025
Folgende Information erreichte mich auf Umwegen:

Person P. fragte schriftlich bei dem Oberbürgermeisteramt der Stadt Wolfsburg an, in welcher Höhe und aus welchen Mitteln diese Rundfunkbeiträge entrichtet.

Antwort:

Zitat
14.03.2017
Sehr geehrter Herr P.,

gerne beantworte ich Ihre an Herrn Weilmann gerichtete Anfrage: die Rundfunkgebühren für alle Betriebsstätten der Stadt Wolfsburg, somit auch für die Rathäuser, werden von dem Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement gezahlt. Die Mittel sind im städtischen Haushalt enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wolfsburg
Der Oberbürgermeister

im Auftrag
(Unterschrift n.n. - Name hier anonymisiert, cec.)

außerdem, Antwort auf Nachfrage:

Zitat
17.03.2017
Sehr geehrter Herr P.,
...
Die Stadt Wolfsburg als Behörde zahlt Beiträge je Betriebsstätte nach der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten ...
Die zu entrichtenden Beiträge werden nach Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte nach einer Staffelung (1- 10) ermittelt. Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten werden soziale Einrichtungen (z.B. Kitas) seit 2017 in die Staffel 1 eingestuft.
...

Und auf weitere Nachfrage folgende Antwort:

Zitat
30.03.2017
...
Sehr geehrter Herr P.,

die Rundfunkbeiträge der Stadt Wolfsburg ohne Bäderbetriebe und Eisarena belaufen sich für das Jahr 2016 auf insgesamt: 21.207,72 € / Jahr. Für das Jahr 2017 haben wir aufgrund der Gesetzesänderung 16.726,44 € / Jahr bezahlt.
Die Stadt Wolfsburg entrichtet die Rundfunkbeiträge immer für 1 Jahr im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wolfsburg
Der Oberbürgermeister

im Auftrag
(Unterschrift n.n.)

Diese Info ist entnommen, so wurde mir mitgeteilt,...

... der facebook-Gruppe "Alle gegen Beitragsservice (GEZ) - ARD, ZDF, deutschlandradio- "

(geschlossene Gruppe: https://m.facebook.com/groups/490945900944031?multi_permalinks=1523378807700730&ref=opera_speed_dial&_rdr )

(Die Info wurde von mir nicht überprüft)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2017, 23:06 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Was hast du erwartet? Dass die Behörden die sogn. Beiträge aus der privaten Tasche der Mitarbeiter zahlen? Es ist völlig klar, dass auf dem Umweg über die Zahlungspflicht für behördliche Dienststellen seit 2013 eine reine Steuerfinanzierung stattfindet. Anderes Geld als das der Steuerzahler steht weder den Gemeinden, noch den Landes- oder Bundesbehörden zur Verfügung.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Administrator
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Alles egal. 81 Mio. Einwohner schaufeln dem ÖRR 8,3 Milliarden hinten und vorne rein:

8.300.000.000 : 81.000.000 = 102,50 EUR

Jeder Einwohner in diesem Land zahlt demnach im Jahr 102,50 EUR für die Speckmade Raupe Nimmersatt.

Dazu zählen Babies, Kinder, Schwerkranke, Alte und alles was in diesem Lande atmet und zur Spezies Homo sapiens gehört.

Das muss wirklich aufhören.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2017, 17:00 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
Dieser RBStV entbehrt wirklich jeglicher Logik.

Es sind ja nicht nur die Kommunalverwaltungen, sondern weitere Einrichtungen der öffentlichen Hand, Anstalten des öffentlichen Rechts (?), Versicherungsunternehmen, überhaupt alle Unternehmen. Auch dort wird abkassiert.

Überall sind Mitarbeitende, die für ihre Wohnungen ohnehin bereits Rundfunkbeiträge entrichten. Nicht nur, dass für ihre Mediennutzung zuhause schon bezahlt wird, sie also doppelt zählen. Sie nutzen allermeistens ör-Medien an der Arbeitsstelle nicht, weder Radio noch Fernsehen. Arbeit ist gemeinhin ja nicht definiert als „Freizeit mit Mediennutzung“… die meisten Arbeitgeber*innen dürften da eine sehr klare, eindeutige und leistungsorientierte Haltung zu haben! Privater Mediengebrauch während der Arbeitszeit führt zu Abmahnung und Kündigung.

Interessant ist: die Mitarbeitenden solcher Einrichtungen zählen zwar, zahlen aber nicht selbst, sondern die Bürger*innen zahlen für sie über Steuern, sonstige Gebühren und Beiträge o. ä. ...

Nicht nur, dass Einnahmen der öffentlichen Hand für diese nahezu völlig illegitimen Rundfunkbeitragsforderungen verwendet werden. Auch werden die zusätzlichen (Rundfunk-)Kosten von selbständigen Unternehmen auf deren Kunden umgelegt, die Kosten werden auf die Produktpreise aufgeschlagen. Als Konsumenten zahlen wir also nochmal mit. Auch Rundfunk Nichtnutzende zahlen also mehr als einen Monatsbeitrag.

Die Logik des RBStV ist nur nachvollziehbar in dem Wunsch der Entscheidungstragenden in Politik und Gesellschaft, den ÖR irgendwie zu finanzieren - „Logik der Mächtigen“ eben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2017, 13:09 von cecil«
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c
  • Beiträge: 1.025
rein rechnerisch:

Stadt Wolfsburg (2016, siehe oben) zahlt ca. 21.000 € Rundfunkbeiträge im Jahr, hat ca. 125.500 Einwohner*n,
das macht durchschnittlich ca. 0,17 € pro Einwohner/in im Jahr;)

Es wäre interessant, zu wissen, wie hoch der Anteil von "indirekten" Rundfunkbeiträgen an den gesamten Beitragseinnahmen ist.

In den Geschäfts- bzw. Jahresberichten (2014/2015) des Beitragsservice finden sich leider keine weiteren Angaben/Zahlen zur Verteilung der Beitragseinnahmen auf Wohnungen und Betriebsstätten. Eine Auffschlüsselung der Einnahmen findet m.M.n. insofern nicht statt.

Zwar entspricht (2015) die Höhe der tatsächlichen Gesamteinnahmen mit 8,13 Mrd. in etwa der theoretischen Einnahmen aus allen Wohnstätten (ca. 39 Mio beitragspflichtige Haushalte mit 210 €/Jahr = 8,19 Mrd). Im Moment scheint es so, dass Betriebsstätten ungefähr das Defizit ausgleichen, das durch Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen entsteht.

(Anmerkung:
Genaue Bezifferungen der Außenstände - aufgrund Beitragsverweigerungen - finde ich nicht...;
Beitragsbefreiungen/-ermäßigungen werden mit "ca. 650,7 Mio. € im Jahr" angegeben (JB. S. 31))


Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
http://www.waz-online.de/Wolfsburg/Stadt-Wolfsburg/Einwohnerzahl-auf-125.550-gestiegen


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n
  • Beiträge: 1.452
Da stellt man sich doch die Frage, warum private Rundfunkanstalten und diplomatische Vertretungen von dem Beitrag ausgenommen sind, nicht aber unsere Behörden?

(§5(6)  Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV):
(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten
oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern
oder –anbietern oder
2. diplomatischen Vertretungen (Botschaft, Konsulat) eines ausländischen Staa -
tes.)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

P
  • Beiträge: 3.999
Zitat
diplomatische Vertretungen
die Berichterstattung im Ausland würde sehr wahrscheinlich gewiss Fragen aufwerfen, wenn dafür zu zahlen wäre.

Diplomatenstatus bringt Vorrechte im Empfangsstaat
z.B.
  • Schutz vor hoheitlichen Maßnahmen des Empfangsstaates
  • Befreiung von seiner Gerichtsbarkeit
  • Befreiung von allen direkten und teilweise auch indirekten Steuern

Wer sollte wohl bezahlen? Und wie sollte es eingetrieben werden, wenn der Diplomat der Inhaber ist? Oder ist es eine Betriebstätte? Wer ist der Inhaber? -> Führt wohl immer zum gleichen Problem der fehlenden Gerichtsbarkeit.

Um unnötige Probleme zu vermeiden wurde die beschriebene Ausnahme formuliert.

Für Behörden wurden keine Ausnahmen bekannt und wahrscheinlich auch keine unnötigen Probleme gesehen, deshalb dürfen diese bezahlen.


Edit "Bürger" @alle:
Das Thema "diplomatische Vertretungen" hier bitte nicht weiter vertiefen, da hierfür bereits ein eigener Thread besteht
Warum müssen Botschaften/ Diplomaten keinen Rundfunkbeitrag entrichten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20153.0.html
Hier bitte weiter am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Kommune zahlt ihre Rundfunkbeiträge aus Steuergeldern?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2017, 23:15 von Bürger«

N
  • Beiträge: 528
@René
Alles egal. 81 Mio. Einwohner schaufeln dem ÖRR 8,3 Milliarden hinten und vorne rein:

8.300.000.000 : 81.000.000 = 102,50 EUR

Jeder Einwohner in diesem Land zahlt demnach im Jahr 102,50 EUR für die Speckmade Raupe Nimmersatt.

Dazu zählen Babies, Kinder, Schwerkranke, Alte und alles was in diesem Lande atmet und zur Spezies Homo sapiens gehört.

Das muss wirklich aufhören.

Das stimmt so nicht ganz. Die Einkommen des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks beinhalten auch Einnahmen aus Werbung. Darüber hinaus zahlt nicht jeder Einwohner, sondern jeder Wohnende* (*Mietvertragspartner oder Eigentümer), jeder Betrieb (pro Betriebsstätte) und jeder noch mal für Gebäude/Zimmer, die wohnliche Merkmale haben. (z.B. Städte und Kommunen für Bauhöfe) Nicht zahlen dagegen tut jeder der Hartz IV bezieht und sich hat befreien lassen, Einkommensschwache (die eine Befreiiung bewilligt bekommen haben) und Private Sendeanstalten. Schwerstbehinderte zahlen zudem in den meisten Fällen einen verminderten Beitrag.

Das macht aller Wahrscheinlichkeit nicht 81 Millionen Millionen aus, so dass der Realbetrag sich zwar auf weniger Beitragszahler (sprich Einwohner) verteilt, aber dafür auch mehr auf Betriebe/Unternehmen und Kommunen/Städte.


Edit "Bürger":
Die Angabe ist als statistisch gemittelter Pro-Kopf-Betrag zu betrachten (einschl. Säuglinge, Schwerstkranke, "Befreite", usw.) - nicht als tatsächlicher Betrag.
Diese Zahlenspielerei hier aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Kommune zahlt ihre Rundfunkbeiträge aus Steuergeldern?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2017, 17:30 von Bürger«

 
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