Läuft hier eine Vollstreckung? Wieso Landgericht? Person A müsste zum VG.
Zur Info:
Die Beschwerde beim LG wegen der Erinnerung im Fall einer Vollstreckung wird sehr wahrscheinlich nur Kosten verursachen aber nicht helfen.
Zur Info wegen dem Widerspruchsbescheid:
Helfen würde sehr wahrscheinlich nur eine Klage vor dem VG.
Zur Info im Fall einer Vollstreckung:
Es könnte wahrscheinlich auch zusätzlich, kostet dann extra, zur Klage ein Verfahren nach VwGO §123 eröffnet werden, jedoch wird es dabei schwieriger, denn dabei muss wegen dem fortgesetzten Vollzugs in Form der Vollstreckung auf Unbill abgestellt werden. Das jedoch ist nicht ganz leicht. Tut Person A das jedoch nicht sehen die VGs die Vollstreckung sehr wahrscheinlich als zulässig an, weil Person A ja die Möglichkeit habe, jetzt Kredit aufzunehmen und später im Erfolgsfall die Gelder zurück zu erhalten.
Falls es also bereits eine Vollstreckung geben sollte, wobei diese an sich erst nach Rechtskraft eines Widerspruchsbescheids und dabei auch noch mit minimal einem Monat Verzug beginnen sollte,ja das ist richtig bekloppt so eine Vollstreckung.
Würde gegen einen Widerspruchsbescheid Klage erhoben wird häufig durch den Beklagten der weitere Vollzug des Bescheids in Form des Widerspruchsbescheids ausgesetzt.