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Autor Thema: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)  (Gelesen 42712 mal)

v
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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#30: 07. November 2016, 20:43
Das letzte Schreiben des NDR kann man ja nicht unwidersprochen stehen lassen - sacht meine entfernt bekannte Person und hat flugs mal darauf "geantwortet"...

http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Fortsetzung folgt...  :angel:

Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf



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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#31: 07. November 2016, 21:47
Der letzte Absatz der Antwort ist reichlich unverständlich. Warum wird darauf hingewiesen, dass die Tübinger Richter keine Spinner, Dummköpfe und Idioten sind? Wurde das vom örR behauptet oder wird damit durch Ausschlussverfahren die These aufgestellt, andere Richter seien es? Erinnert mich daran, dass jemand behauptet hat, die Hälfte aller Politiker sei korrupt. Er wurde gerichtlich zum Widerruf gezwungen und sagte dann einfach, ok, die Hälfte der Politiker sei nicht korrupt. Und warum wird behauptet, eine bremische Behörde wird durch den NDR vertreten? Müsste da nicht ein Kontext zu irgendwelchen vorherigen Schriftsätzen hergestellt werden, um das zu verstehen?


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#32: 07. November 2016, 22:11
Der letzte Absatz der Antwort ist reichlich unverständlich. Warum wird darauf hingewiesen, dass die Tübinger Richter keine Spinner, Dummköpfe und Idioten sind?
Und warum wird behauptet, eine bremische Behörde wird durch den NDR vertreten? Müsste da nicht ein Kontext zu irgendwelchen vorherigen Schriftsätzen hergestellt werden, um das zu verstehen?

Ich kann das sehr wohl verstehen! Irgend wann fliegt ein der Draht aus der Mütze!

Radio Bremen hat keinen Justiziar und deshalb wird Radio Bremen vom Justiziar vom NDR vertreten, wenn sie nicht eine/en Rechtsreferendar/in schicken weil, “die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist“


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

f

faust

Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#33: 13. November 2016, 14:58
... oh my goodness !!!

Erst heute habe ich dieses Schmuckstück hier entdeckt -> das motiviert mich toll zum Weitermachen (... ich MUSS gerade zum zweiten Male klagen, und ich hatte gerade einen tüchtigen "Hänger"  :police: ) !



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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#34: 18. November 2016, 17:59
@Volkuhl: tolle Arbeit! Danke, dass du sie mit uns teilst!


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#35: 18. November 2016, 18:18
Danke für die Blumen, aber die gebühren diesem Forum hier und den Mitstreitern der Runden Tische, die für immer neue "Inspiration" sorgen! Versteht sich doch wohl von selbst, dass ich den Honig, den ich daraus ziehe, auch anderen zur Verfügung stelle.

Munter bleiben und nicht den Mut verlieren!


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#36: 21. Dezember 2016, 11:33
Wunderbar. Ich habe den Beitrag hier fleissig verfolgt, und reiche heute meine Klagebegründung zur ersten Klage ein. Ich möchte mich herzlich bedanken für den Kreativen Input.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#37: 21. Dezember 2016, 14:38
Meine entfernt bekannte Person meint, das VG Bremen sollte vom neuesten Beschluss des LG Tübingen erfahren, zumal darin auch die von ihr bereits in früheren Schreiben thematisierte Problematik der willkürlichen Zwangsanmeldung erwähnt wird...  :laugh:

http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Fortsetzung folgt...  :angel:

Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf



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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#38: 01. März 2017, 16:58
Hallo,


ein entfernter Bekannter von mir hat den oben beschriebenen Prozess mal nachgemacht...
...und nun, nachdem alles weitestgehend so lief wie im obigen Musterablauf beschrieben,
die Einladung zu einer mündlichen Verhandlung bekommen!

Er selbst sieht sich da gerade etwas überfordert, weil er nicht weiß, wie er sich nun – und ggf. dort – verhalten soll.

Für Vorschläge und eine Besprechung eines sinnvollen Vorgehens auch im Sinne der gesamten Sache wäre er sehr dankbar.

Hier die Scans des Schreibens des Gerichtes:
https://drive.google.com/open?id=0By8JZcqPknn1a3ltT0EzcVluUjg
***

Herzlichen Dank für die Unterstützung.

Der Wanderer


***Edit "Bürger":
Dokument-Link entfernt, da nicht vollständig anonymisiert.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#39: 01. März 2017, 19:04
...
Er selbst sieht sich da gerade etwas überfordert, weil er nicht weiß, wie er sich nun – und ggf. dort – verhalten soll.
...

Da braucht dein Bekannter keine Panik vor haben. I.A. sind Richter sehr freundlich... Der Tritt kommt erst später mit der Urteilsbegründung.  ;D

In Bremen ist es z.B. so, dass die Vorsitzende den Kläger auffordert, die wichtigsten Punkte der Klagebegründung vorzutragen. Kann man tun, aber genau so gut auch lassen, da kniffelige Fragen ohnehin ignoriert und in den Urteilen nicht berücksichtigt werden.
Wenn man die also ärgern will, formuliert man sich als Vorbereitung einige wesentliche Punkte zusammen, die vom BVerwG nicht behandelt wurden. (siehe z.B. http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf)
Wenn man es schafft, diese Punkte ins Protokoll zu bekommen, können diese nicht so einfach ignoriert werden.
Ein geeignetes Mittel sind z.B. Beweisanträge, da diese vom Gericht nur begründet abgelehnt werden können...

Nicht einschüchtern lassen und nach Möglichkeit Unterstützung bei einem Runden Tisch in der Nähe suchen.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#40: 01. März 2017, 20:43
Meine entfernt bekannte Person meint, das Volk sollte erfahren, was in deren Namen verkündet wurde... :laugh:

http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf

Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:

http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf
Zitat
...
Der Vertreter der Klägerin plädiert ausführlich.
...


Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/002_Klageeinreichung_anon.pdf

Mitteilung der Aktenzeichen:
http://testplatz.bplaced.net/klage/003_Aktenzeichen.pdf

Hinweis des Gerichts:
http://testplatz.bplaced.net/klage/004_Hinweis_der_Vorsitzenden.pdf
(Könnte man tatsächlich so interpretieren, dass aufgrund der Pressemitteilung des BVerwG die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat!)

Nachreichung von Belegen und Antragsbegründung wg. Aussetzung der Vollziehung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/005_Nachreichung_Bescheide_u_Antragsbegruendung_anon.pdf

Klagebegründung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/006_Klagebegruendung_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR: (keine neuen Erkenntnisse gegenüber dem Widerspruchsbescheid)
http://testplatz.bplaced.net/klage/007_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Die Klageerwiderung des NDR  ist auf den 11.05.2016 datiert. Da die Klagebegründung erst am 13.05.2016 beim Verwaltungsgericht eingegangen ist, kann diese bisher von der Gegenseite nicht berücksichtigt sein.

Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
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Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf

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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#41: 01. März 2017, 20:53
[...] die Einladung zu einer mündlichen Verhandlung bekommen!
Er selbst sieht sich da gerade etwas überfordert, weil er nicht weiß, wie er sich nun – und ggf. dort – verhalten soll.
Für Vorschläge und eine Besprechung eines sinnvollen Vorgehens auch im Sinne der gesamten Sache wäre er sehr dankbar.

Siehe bitte u.a. unter

Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.0.html
sowie dort auch 2 offensichtlich sehr informative Lesehinweise
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg139818.html#msg139818

Vorbereitung auf mündliche Verhandlung - mögliche Reaktionen auf Gegenargumente
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20714.0.html


Hier im Thread dies aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
und gem. Einstiegsbeitrag und der bisherigen Diskussion insbes. den Vorgang von "volkuhl" zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#42: 02. März 2017, 13:18
Nun, wie man auch anhand dieses sehr expliziten Falles sieht, war die ganze Arbeit quasi umsonst.  :(


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#43: 02. März 2017, 14:26
Aber wir sind ja in der Lage voneinander zu lernen!

Zugegeben, dass die vorgetragenen Argumente so drastisch ignoriert werden, hat mich ein wenig überrascht.
Neues Spiel, neues Glück...


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Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
#44: 06. April 2017, 22:15
Meine entfernt bekannte Person hat noch weitere Post vom VG bekommen...

http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf

Und darauf reagiert: :laugh:

http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf


Zitat von: Zusammenfassung
Zusammenfassung:

Widerspruchsbescheid
http://testplatz.bplaced.net/klage/001_Widerspruchsbescheid.pdf

Klageeinreichung:
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Klagebegründung:
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Stellungnahme zur Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/008_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_des_NDR_anon.pdf

Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/009_Stellungnahme_zum_Urteil_des_BVerwG_anon.pdf

Die Erwiderung des NDR zur letzten Stellungnahme zu den Urteilen des BVerwG:
http://testplatz.bplaced.net/klage/010_Erwiderung_des_ndr.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1675/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/011_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nach §80 Abs.5 VwGO:
http://testplatz.bplaced.net/klage/012_Beschluss_Eilantrag.pdf

Aufforderung des Gerichts zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/013_Frage_Klageruecknahme_anon.pdf

Antwort an das Gericht:
http://testplatz.bplaced.net/klage/014_Aufrechterhaltung_anon.pdf

Inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorhergehenden Beschluss:
http://testplatz.bplaced.net/klage/015_Stellungnahme_Aufrechterhaltung_Auseinandersetzung_anon.pdf

Anfrage des Gerichts bzgl. Übertragung auf Einzelrichter und Verzicht auf mündliche Verhandlung:
http://testplatz.bplaced.net/klage/016_Frage_Einzelrichter.pdf

Antwort auf Frage nach Übertragung auf Einzelrichter, Verzicht auf mündliche Verhandlung und Entscheidung durch Gerichtsbeschluss (statt Urteil):
http://testplatz.bplaced.net/klage/017_Stellungnahme_Einzelrichter_muendlVerh_anon.pdf

Klageerwiderung des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/018_Klageerwiderung_ndr.pdf

Stellungnahme zur Erwiderung des NDR
http://testplatz.bplaced.net/klage/019_Stellungnahme_zur_Klageerwiderung_ndr_anon.pdf

Erweiterung der Klagebegründung (Hinweis auf LG Tübingen, Beschluss vom 09.12.2016 – 5 T 280/16)
http://testplatz.bplaced.net/klage/020_Ergaenzung_Klagebegruendung_anon.pdf

Nach mündl. Verhandlung, ca. 1 Woche später das Urteil:
http://testplatz.bplaced.net/klage/021_Urteil_anon.pdf

Und als exemplarische Dokumentation, wie vorgetragene Argumente im Nirvana verschwinden:
http://testplatz.bplaced.net/klage/022_Sitzungsprotokoll_anon.pdf

Kostenfestsetzungsantrag des NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf

Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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