Neocortex, das stimmt zwar was Du hier zitierst, jedoch, meinte mein Bekannter, sollte man sich dadurch nicht den Wind aus den Segeln nehmen lassen. Immerhin gibt es zwischenzeitlich ca. 60 Verfahren u.a. wg. GG Verletzung beim BVerfG und es werden jede Woche mehr. Es ist nach wie vor die Frage, ob es sich beim Zwangsbeitrag um eine öffentliche Abgabe überhaupt handelt (z.B. keine konkret definierte Gegenleistung für den Beitrag, Gruppe der Bezahler muss sich von der Allgmeinheit unterscheiden, ...).
Der Bekannte hat sich jetzt erst mal enschlossen abzuwarten was passiert also ob der GV vorstellig wird oder nicht. Der wird auch nicht gleich mit dem Überfallkommando anrücken, auch da gibt es Fristen die eingehalten werden müssen.
Vielleicht handelt es sich in der Ankündigung, wie schon so oft, nur um ein Blendwerk (das machen wir halt so, geht automatisch).