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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Baden-Württemberg => Thema gestartet von: H2O am 13. Mai 2017, 01:59

Titel: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: H2O am 13. Mai 2017, 01:59
Ein Bekannter von einer Person Z hatte bisher Ruhe vor den Schergen, weil seine Klage gegen den ÖRR ruhend gestellt war. Mitte 2016 wurde diese dann wieder aufgeweckt und es gab den einen und anderen Briefkontakt. Anfang Mai 2017 war dann dessen mündliche Verhandlung und der Bekannte wartet seither auf sein Urteil. Jetzt bekam der Bekannte Post vom BS. Die Überraschung war groß, es war ein neuer Festsetzungsbescheid über die zurückliegenden Zeiträume und die Ankündigung, dass die Zwangsvollstreckung für die Zeiträume der Klage eingeleitet wurde. Die Zwangsvollstreckung wurde laut Datum drei Tage vor der mündlichen Verhandlung eingeleitet.

Der Kläger hatte in seinem Widerspruch vorsorglich einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung Vollziehung beantragt und bei Klageeinreichung auch Aufschiebende Wirkung gem.§ 80 Abs. 5 VwGO gebucht wegen damals fortlaufender Belästigung, was dann zwar vom VG abgestellt aber auch die aufschiebende Wirkung abgewiesen wurde. Egal, jedenfalls hatte der Bekannte von Z danach Ruhe.

Der ÖRR ist sich wohl seines Sieges sicher und wetzt schon mal seine Messer? Der Bekannte geht davon aus, dass die Verfahrensruhe so lange gilt, bis das Urteil der Klage rechtskräftig wird.

Ist das so und wie lauten ggf. die Empfehlungen? Vielleicht beim VG petzen?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: PersonX am 13. Mai 2017, 11:29
Sofern gilt: es seien öffentliche Abgaben und Kosten wo der Widerspruch per Gesetz keine aufschiebende Wirkung herstellt.

Ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs durch die LRA abgelehnt wurde.
Ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs bei Gericht nicht erfolgreich war.

Alle Bedingungen erfüllt?
Ja, dann erfolgte die bisherige Aussetzung freiwillig. Sofern Person A darüber keine schriftliche Zusicherung hat sieht es aus Sicht der PersonX so aus, dass die LRA den Vollzug jederzeit fortsetzen könnte.

Zum Vergleich bzw. Unterschied würde PersonX es nur anders sehen, wenn es eine schriftliche Zusicherung z.B. im Widerspruchsbescheid gibt oder die Aussetzung vom Gericht angeordnet wurde.

Ein Beispiel für die Aussetzung findet sich hier im Widerspruchsbescheid Teil B auf Seite 8

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179

Zitat
B Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung.
Dem Antrag wird stattgegeben. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird sofortige Vollziehung des Beitragsbescheids vom 01.06.2014 weiterhin bis einer bestandskräftigen Entscheidung ausgesetzt

Bei so einer Erklärung würde PersonX davon ausgehen, dass die Aussetzung bis zum Abschluss des Verfahrensweg bleibt. Das würde bedeuten es tritt keine bestandskräftige Entscheidung ein, wenn der Weg jeweils durch Berufung fortgesetzt wird.


Beachte, diese "Verfahrensruhe" ist nicht gleich zu setzen mit der Aussetzung des Vollzugs. Bisher erfolgte so eine Verfahrensruhe wahrscheinlich in der Mehrzahl der Verfahren ohne das jedoch die Kläger über eine Zusicherung in Schriftform verfügen. Bei einigen wie hier auch der Fall die Aussetzung bei Gericht ebenso abgelehnt wurde. --> Zu diesem Zeitpunkt der Ablehnung hätte der Vollzug trotz Klage bereits fortgesetzt werden können.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: seppl am 13. Mai 2017, 11:51
Sollte nichts Schriftliches Vorliegen zur Aussetzung, wäre es jetzt Zeit für einen Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs mit Begründung der laufenden Klage. -leider vielleicht mit Kosten verbunden, wenn die LRA sie nachher nicht übernehmen muss.

Ist es möglich, den Festsetzungsbescheid mit der Vollstreckungsinformation hier anonymisiert hochzuladen?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: H2O am 13. Mai 2017, 14:04
Klaro, habs heute von dem Bekannten bekommen
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: BrauchsNicht am 13. Mai 2017, 16:10
Also ich habe mal gehört, dass jemand eine Vollstreckungsankündigung von einem Gerichtsvollzieher erhalten hat, ebenso bei einem ruhenden Verfahren. Ein Antrag auf Eilrechtsschutz bei Gericht hatte Erfolg, die Vollstreckung wurde zurückgenommen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: H2O am 14. Mai 2017, 01:05
Der Bekannte von Person Z hatte heute seine Unterlagen nochmals mit dieser Brille geprüft mit dem Ergebnis, dass die bisherige Aussetzung der Vollstreckung offensichtlich freiwillig war.

Tja, was soll man nun empfehlen? Zahlen, abwarten weil man den GV sowieso zahlen muss oder vielleicht Barzahlung anbieten? Erneuter Antrag auf Eilrechtsschutz bei Gericht, lohnt sich das noch für die paar Wochen? Wie ich den Bekannten einschätze möchte er hauptsächlich Zeit gewinnen (BVerfG).
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: seppl am 14. Mai 2017, 01:10
Wurde der Eilantrag damals abgelehnt, weil nach Ansicht des Gerichts kein Rechtschutzbedürfnis bestand? (Keine aktuell anstehende Vollstreckung?) Dann würde er diesmal, da eine konkrete Vollstreckung droht, greifen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Neocortex am 14. Mai 2017, 12:53
Woher entnimmst Du in Deinem ersten Post, dass bei Deinem Bekannten "die Zwangsvollstreckung für die Zeiträume der Klage eingeleitet wurde"? Das im vierten Post angefügte Dokument zeigt einen "Standard"-Festsetzungsbescheid des BS, die Formulierung mit vollstreckbarem Titel und Voraussetzung für Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung ist ein Standard-Textbaustein. Dagegen sollte Dein Bekannter wie gegen jeden anderen Bescheid mit Widerspruch vorgehen.

Sollte die Zwangsvollstreckung wirklich eingeleitet worden sein, müsste auch ein Schreiben z.B. des Gerichtsvollziehers vorliegen, der dann auch ein Vollstreckungsersuchen der LRA vorweisen könnte.

Edit: Grad nochmal den letzten Satz des Bescheids gelesen. Vollstreckt die LRA im Bundesland selbst oder holt sie sich Amtshilfe im Verwaltungsvollstreckungsverfahren?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: seppl am 14. Mai 2017, 14:55
@Neocortex:
Im 2. Anhang ist die Zwangsvollstreckung im Gange. Es besteht Rechtschutzbedürfnis. Der Satz des Textbausteines beginnend mit "Für Rückstände..." sagt es.

Natürlich sollte auch Widerspruch fristgemäß eingelegt werden.

Ich weiss es (Einschränkung: Bundesland Hamburg), weil ein mir nicht ganz unbekannter Mensch geiches Schreiben mit gleichen Textbausteinen erhielt.

Eine Vollstreckungsankündigung der Vollstreckungsstelle lag noch nicht vor. Das Datum des Vollstreckungsersuchen stimmte aber mit dem im Schreiben  überein, wurde nachgeprüft.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: H2O am 14. Mai 2017, 15:16
Seppl:
So ist es, damals gab es ja „nur“ Mahnungen und das übliche Zwangsmaßnahmengeschreibe; so sah es jedenfalls das VG also alles nicht so schlimm. Heute mit den vielen pro-Urteilen ist es wohl eine andere Situation.

Neocortex: In BW holen die sich nach meiner Kenntnis Amtshilfe von den GV der Städte und Gemeinden.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: BellaTrikks am 15. Mai 2017, 09:37
Genau solch ein Schreiben hat ein  Bekannter von mir ebenfalls erhalten, vor circa einer Woche. Am VG ist Klage von dem Bekannten eingereicht worden, über welche noch nicht entschieden wurde. Mein Bekannter ist langsam am verzweifeln und überlegt, zu zahlen. Nicht aus "Einsicht", aber er hat eine Arbeitsstelle im öD und möchte dort noch ein wenig was erreichen. Die weiße Weste möchte er ungern durch eine Zwangsvollstreckung beschmutzt sehen..
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: AntiBeitrag am 15. Mai 2017, 13:56
Was genau ist denn jetzt zu tun in diesem Fall? Einem Bekanntem von mir passiert das selbe und wird am 31.05 beim GV erwartet zur Vermögensauskunft, obwohl das Verfahren noch läuft. Aussetzung wurde in der Klage beantragt.
Leider wartet der Fall hier im Forum seit ein paar Tagen auf Freigabe.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: H2O am 15. Mai 2017, 21:21
BellaTrikks + AntiBeitrag:
Ein Bekannter hat hier im Forum mal nach "Eilrechtschutz" gesucht und das beim zuständigen VG beantragt. Wenn z.B. unrechtmäßige Vollstreckung während des Klageverfahrens droht, dann kann das VG die Sache stoppen. Ihr solltest Euch am besten auch beim nächsten runden Tisch danach erkundigen.

Manchmal hilft auch ein Schriftsatz zur Rundfunkanstalt mit dem Hinweis auf Zwangsvollstreckung. Die haben auch die Möglichkeit eine sog. technische Sperre einzurichten.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: gez_verachter am 21. Mai 2017, 17:24
Ein bekannter von mir hat Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt der abgelehnt wurde, weil die Hauptklage keine große Wahrscheinlichkeit auf Erfolg hat. Die Hauptklage läuft noch.

Sollte nun der bekannte solch ein Schreiben erhalten, kann er dann nochmals Antrag auf Eilrechtsschutz stellen? Oder ist er dann, aufgrund der erstmaligen Ablehnung, "schutzlos" dem ganzen ausgeliefert?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: gez_verachter am 21. Mai 2017, 17:34
Zitat
Es ist zu bedenken, dass gem. § 80 I VwGO eine Anfechtungsklage grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat, so dass es in diesem Falle gar keinen einstweiligen Rechtsschutz gem. §§ 80 V VwGO mehr bedarf.
Quelle: https://jurakurs.de/eilrechtsschutz/

Könnte sich hier zu jemand äußern? In dem Fall dürfen die GEZ-*** doch gar nicht vollstrecken, wenn die Hauptklage noch läuft, oder?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: BellaTrikks am 21. Mai 2017, 18:09
Mein guter Bekannter, der in der gleichen Situation ist, war beim Verwaltungsgericht und hat dort gefragt wegen Eilrechtschutz (das VG an seinem Wohnort bietet Unterstützung bei der Formulierung, insbesondere wenn man juristisch nicht versiert ist) und dort teilte man mit, dass man gar kein Eilrechtschutz bezogen auf dieses Schreiben stellen kann; er müsse im Prinzip wieder in erstmal Widerspruch einlegen. Dennoch könnte in der Zwischenzeit zwangsvollstreckt werden, da dem Antrag auf Aussetzung nicht stattgegeben wurde.

Das traurige Ende vom Lied ist, dass guter Bekannter nun den horrenden Betrag zahlen wird, er zum Einen nicht die finanziellen Mittel hat, das Verfahren durchzuziehen und einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ihm gerade anstehende angestrebte Veränderungen verbauen würde.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Neocortex am 21. Mai 2017, 18:12
Bei Rundfunkbeiträgen wird wohl § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html) gelten:

Zitat
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur
1. bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten,
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: H2O am 22. Mai 2017, 02:08
Neocortex, das stimmt zwar was Du hier zitierst, jedoch, meinte mein Bekannter, sollte man sich dadurch nicht den Wind aus den Segeln nehmen lassen. Immerhin gibt es zwischenzeitlich ca. 60 Verfahren u.a. wg. GG Verletzung beim BVerfG und es werden jede Woche mehr. Es ist nach wie vor die Frage, ob es sich beim Zwangsbeitrag um eine öffentliche Abgabe überhaupt handelt (z.B. keine konkret definierte Gegenleistung für den Beitrag, Gruppe der Bezahler muss sich von der Allgmeinheit unterscheiden, ...).

Der Bekannte hat sich jetzt erst mal enschlossen abzuwarten was passiert also ob der GV vorstellig wird oder nicht. Der wird auch nicht gleich mit dem Überfallkommando anrücken, auch da gibt es Fristen die eingehalten werden müssen.

Vielleicht handelt es sich in der Ankündigung, wie schon so oft, nur um ein Blendwerk (das machen wir halt so, geht automatisch).
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: noGez99 am 22. Mai 2017, 09:50
@ BellaTrikks
Bescheid umbedingt widersprechen und die ZV zurückweisen da laufende Klage.
Oder vielleicht extra Schreiben, dass die ZV unzulässig ist bei laufender Klage, wer weiss ob der Widerspruch gelesen wird.

Oft weiss beim Beitragsservice die rechte hand nicht was die linke tut.
(oder es hat System: probieren kann man es ja mal)

Falls doch der GV etwas schreibt, dann ihn auf die laufende Klage verweisen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 11. Februar 2020, 21:26
Wie ist das hier weitergegangen?

Ein Bekannter von mir ist gerade in einer ähnlichen Situation:
Klage liegt am VG, Vollstreckungsankündigung der Kämmerei im Briefkasten...
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Roggi am 11. Februar 2020, 21:33
In der Klage wird Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, dem wird zumeist vom Gericht stattgegeben. Wenn darüber noch nicht entschieden wurde, ist die Vollstreckung nicht zulässig. Darüber muss die Vollstreckungsbehörde informiert werden. Also Kopie der Klage dahin senden mit einem kurzen Anschreiben zur Erklärung des Sachverhalts.
Es ist halt so, BS weiß nicht, was er tut - weil von dort vollautomatischer Computerterror betrieben wird.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 11. Februar 2020, 21:54
In der Klage wird Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, dem wird zumeist vom Gericht stattgegeben. Wenn darüber noch nicht entschieden wurde, ist die Vollstreckung nicht zulässig.
Danke für die Info! Gibt es dazu einen § ?
Der Bekannte hat diesen Antrag in seiner Klage gestellt, entschieden wurde darüber nicht!
Er hat jetzt mal mit dem VG telefoniert und einen Schriftsatz versandt, der Berichterstatter des VG möchte nun die LRA zu einem Rückzug bewegen...
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Roggi am 11. Februar 2020, 22:19
Geregelt ist das in den (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der verschiedenen Bundesländer - hier eine Übersicht:
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 12. Februar 2020, 10:33
Geregelt ist das in den (Landes-)Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der verschiedenen Bundesländer - hier eine Übersicht:
http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
mmh, einen konkreten § finde ich nicht...
aber vielleicht reicht ja auch der Hinweis das der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in der Klage gestellt wurde und nicht abgelehnt wurde...
was ja nicht heißt, das er bewilligt wurde aber... trotzdem wahr ist ...  >:D
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Roggi am 12. Februar 2020, 10:47
Es genügt der Hinweis, dass der Antrag noch nicht beschieden wurde.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 12. Februar 2020, 10:56
Ist die Sache mit den Mahngebühren eigentlich noch aktuell?
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.30.html

Im Vollstreckungsersuchen sollen auch Mahngebühren vollstreckt werden.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 12. Februar 2020, 17:08
Manchmal schreibt die Rundfunkanstalt im Schriftverkehr mit dem Gericht, daß sie auf die Vollstreckung während des Verfahrens verzichtet. So ein Satz ist natürlich Gold wert, wenn man ihn zitieren kann.
Die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut - das liegt daran, daß Vollstreckungsersuchen vollautomatisch vom Bereicherungsservice generiert werden, die Klage aber mit der örtlichen Rundfunkanstalt geführt wird.
Es lohnt sich also auf jeden Fall (auch wenn der tolle Satz im Schriftverkehr nicht zu finden ist), unter Nennung des Aktenzeichens der Klage den Vollstrecker hinzuhalten bzw. ihn zur Rückgabe des Vorgangs zu bewegen.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 12. Februar 2020, 21:23
Mein Bekannter hat heute noch Post vom BS bekommen...

Ein neuer "Festsetzungsbescheid" trotz offener Klage am VG.

Jetzt überlegt er was am besten zu tun ist:
1. Ganz normal Widerspruch einlegen, mit Verweis auf die offene Klage in der Hauptsache
--> darauf kann ja kein Ablehnungsbescheid kommen, oder?
2. gar nicht reagieren, und auf die Vollstreckung warten, und dann diese mit der Begründung abwehren, das in der Hauptsache noch ein Verfahren offen ist...

Was er sich auch fragt:
Er hat ja auch eine Ankündigung zur Vollstreckung von der Kämmerei...
Könnte er diese jetzt nicht darüber in Kenntnis setzen, dass er sich durch den neuerlichen "Festsetzungsbescheid" wieder im Vorfahrenbefindet, und somit eine Vollstreckung nicht zulässig ist? In Analogie zu
Der Bumerangeffekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.0.html
(Widerspruch vorausgesetzt)


Edit "Bürger":
Bitte das Thema "Festsetzungsbescheid trotz laufender Klage" hier nicht auch noch behandeln, da dies ein völlig anderes Thema ist als die "Vollstreckung trotz laufender Klage" und zudem schon x-fach im Form behandelt ist. Bewusst keinen Widerspruch einzulegen und es auf die Vollstreckung ankommen zu lassen, würde hier im Forum auf keine Unterstützung stoßen, da damit nach bisheriger Erfahrung unnötiger und wenig aussichtsreicher Spießrutenlauf beginnen würde. Für soetwas bestehen hier im Forum keine Kapazitäten! Siehe dazu klare Hinweise unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Zu allgemeinen Reaktionsmöglichkeiten auf den "Festsetzungsbescheid" siehe beginnend unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
bzw. in vielfach "bewährter" Form unter
Kurz-Widerspruch (unbegründet) + handschriftl. direkt auf Bescheid-Ausdruck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.0.html
mit aktuellster Fassung unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26122.msg198275.html#msg198275
Dort wird ausdrücklich auf laufendes Verfahren, Aussetzung des Widerspruchsverfahrens sowie Unterlassung weiterer Maßnahmen hingewiesen.
Bitte hier keine weiteren solch allgemeinen und bereits ausgiebig behandelten Fragen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Roggi am 12. Februar 2020, 22:16
Was er sich auch fragt:
Er hat ja auch eine Ankündigung zur Vollstreckung von der Kämmerei...
könnte er diese jetzt nicht darüber in Kenntnis setzen, dass er sich durch den neuerlichen FB wieder im Vorfahren befindet, und somit eine Vollstreckung nicht zulässig ist ? (Widerspruch vorrausgesetzt)...
Wichtig ist, dass mit dem Widerspruch auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach §80VwGO (4) gestellt wird. Dieser muss von der LRA abgelehnt werden, damit vollstreckt werden kann.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 12. Februar 2020, 22:38
Und wenn im ersten Widerspruchsbescheid (der, gegen den geklagt wurde) der Antrag auf Vollziehung abgelehnt wurde, dieser aber bei Klage nochmal gestellt wurde... wie verhält es sich dann?
Trotzdem vollstreckbar, oder gilt, dass das VG noch nicht beschieden hat?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2020, 01:01
Der kürzere Weg wäre hier mglw. direkt/ persönlich über die Stadtkämmerei, d.h. dieser gegenüber belegen, dass Verfahren am Gericht anhängig ist und um (mehrwöchigen/ mehrmonativen) Aufschub bis Klärung mit Rundfunkanstalt bitten - ggf. im persönlichen Gespräch ausloten, ob angesichts der Umstände die Stadtkämmerei nicht von sich aus die Vollstreckung auf Eis legen oder an ARD-ZDF-GEZ zurückgeben kann.

Gefühlt und der Erinnerung nach sind Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Gericht mit höchstens 50% Erfolg behaftet. Es gibt Gerichte, die lehnen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kategorisch mit den gleichen (fadenscheinigen) "Begründungen" ab, wie die Rundfunkanstalten, weil
a) "öffentliche Abgabe" (wobei die Regel lautete "bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten" entfällt die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln)
b) angeblich "keine über die bloße Zahlung hinausgehende unbillige Härte" entstünde (dem könnte/ müsste man mit allerhand "Geschützen" entgegentreten, insbesondere wohl dem "prohibitiven Charakter", d.h. der Hinderung an der Nutzung anderer Quellen, was durch nachträgliche Erstattung nicht wieder rückgängig zu machen geht usw.)

Ungeachtet dessen könnte freundlich-insistierend auch bei der Rundfunkanstalt selbst interveniert werden - wer sich sicher fühlt, gern auch per Telefon ...und nicht eher aus der Leitung gehen als bis die Sache nicht zur Chefsache gemacht und die Vollstreckung ausgesetzt wird.

Zu a) und b) siehe u.a. auch unter
aufschieb. Wirkung v. Widerspr./Klage gg. "Festsetz.-/Feststellungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.0.html
dort insbesondere auch Aktualisierung unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26121.msg192905.html#msg192905
mit Verweis auf ein gewisses Urteil des VG Gera zum Charakter von "Feststellenden Verwaltungsakten" ohne "Leistungsgebot" und damit einhergehender "aufschiebender Wirkung von Rechtsmitteln" gem. § 80 Abs 1 VwGO.

Ungeachtet dessen vielleicht auch dies ;)
Antrag auf Aussetzung an Intendanz (nach Ablehnung im Widerspruchsbescheid)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25313.0.html
Dürfte allerdings nicht schnell genug sein - es sei denn, man reicht es bei der Stadtkämmerei zur Kenntnis ebenfalls mit ein mit der Bitte um Aussetzung bis zur Entscheidung über diesen Widerspruch gegen die Ablehnung ;)

Im Weiteren dann auch
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.html


Evtl. auch dies?
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg203416.html#msg203416

Freitag, 7. Februar 2020
Pfändungsabwehr - Eil-Antrag Rücknahme Vollstreckung - Brief an die Intendantin des rbb Patricia Schlesinger vom 06.02.2020
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/pfandungsabwehr-eil-antrag-rucknahme.html

Freitag, 7. Februar 2020
Pfändungsabwehr - Antrag Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens - Brief an das Finanzamt Lichtenberg vom 06.02.2020
https://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2020/02/fandungsabwehr-antrag-aussetzung-des.html

Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Roggi am 13. Februar 2020, 06:09
Auch das VG muss bescheiden
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 13. Februar 2020, 10:03
Auch das VG muss bescheiden
d.h. wenn das VG noch nicht beschieden hat, ist die Vollstreckung nicht zulässig?
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 13. Februar 2020, 10:32
Ungeachtet dessen könnte freundlich-insistierend auch bei der Rundfunkanstalt selbst interveniert werden - wer sich sicher fühlt, gern auch per Telefon ...und nicht eher aus der Leitung gehen als bis die Sache nicht zur Chefsache gemacht und die Vollstreckung ausgesetzt wird.
|- erfolgreich
der Mensch aus der Rechsabteilung hatte auf jeden Fall Humor...
fragt meinen Bekannten doch schlagfertig: Warum er denn nicht zahle ... und er wollte schon fast antworten...  :o
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2020, 17:16
Auch das VG muss bescheiden
d.h. wenn das VG noch nicht beschieden hat, ist die Vollstreckung nicht zulässig?
Nein, erst wenn das VG die "aufschiebende Wirkung angeordnet" hat oder "einstweiligen Rechtsschutz gewährt", erst dann wäre gerichtsseitig ein (vorläufiger) Riegel vor die aktuelle Vollstreckung geschoben. Zu den "Chancen" siehe nochmals weiter oben.

Bitte auch keine Scherz-Beiträge, sondern klare Ansage, in welcher Form der Kontakt mit der Stadtkämmerei und/oder der Rundfunkanstalt "erfolgreich" oder weniger "erfolgreich" war. Danke.
Titel: Re: Zwangsvollstreckung beantragt trotz laufender Klage
Beitrag von: werner12 am 13. Februar 2020, 20:37
Bitte auch keine Scherz-Beiträge, sondern klare Ansage, in welcher Form der Kontakt mit der Stadtkämmerei und/oder der Rundfunkanstalt "erfolgreich" oder weniger "erfolgreich" war. Danke.

ok!
ein Anruf bei der zuständigen Rechtsabteilung der LRA hat die Zusage ergeben, dass die Vollstreckung eingestellt wird. D.h. die LRA informiert die Kämmerei über die Einstellung.