Hallo!
@Dexter
Zunächst: Person A könnte Anträge einreichen und/oder klagen, oder wie die gefüllte Weihnachtsgans enden (ausgenommen und bis auf die Knochen abgenagt)
@maikl_nait
Wie hier bereits mehrfach erwähnt ist A Student und hat nur sehr wenig Geld, weshalb A zur Zeit die Klage gegen den Widerspruchsbescheid nicht in Betracht zieht, da diese mindestens 105€ kosten wird und sehr wahrscheinlich erfolglos bleibt. Daher kommt für A auch eine Klage gegen die Ablehnung der Aussetzung und Antrag auf Rechtschutz nur dann in Frage, wenn die Kosten hierfür gering sind. Gibt es hierzu Erfahrungswerte, was dieser Schritt für Kosten verursacht?
Hallo!
Bei der Verwaltungsvollstreckung gäbe es vielleicht zwei Möglichkeiten:
- ... Ablehnungs-/Widerspruchsbescheid mehr als 12 Monate nach ... auf Antrag/Untätigkeitsklage hin die "Verfristung" der ursprünglichen Bescheide beanstandet ...
- zB in NRW ist laut (Verwaltungsvollstreckung) VwVG NRW §1 (2) keine eigene Vollstreckung ... für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen" ...
...
... Zwangsvollstreckung mit ZPO, ... vor dem AG mit LG Tübingen argumentieren (5T 280/16, 5T 232/16, 5T 102/16, 5T 162/15, 5T 296/14, 5T 81/14).
Könntest du diesen Abschnitt bitte nochmal etwas erläutern? Ich habe mir deinen Beitrag mehrfach durchgelesen aber irgendwie doch erhebliche Probleme daraus einen Rat zu ziehen, den ich A geben kann.
Nun, da Person A immer widersprochen hat, und jetzt aber vollstreckt werden soll, sollte es bei Nichtzahlung zunächst zur Verwaltungsvollstreckung (siehe RBStV §10 (6), das ist noch VwGO -> VG ist zuständig) kommen. Die Zwangsvollstreckung (ZPO -> AG ist zuständig) würde sich dann anschliessen.
Dagegen könnte und sollte Person A sich wehren (=Rechtsmittel einlegen, letzthin: klagen). Sollte die Vollstreckung bereits betrieben werden, sollte Person A zunächst Akteneinsicht nehmen (nach VwGO bei Verwaltungsvollstreckung, nach ZPO bei Zwangsvollstreckung)
Dazu könnte Person A zunächst (eigentlich: jetzt schon!) überprüfen, wann die Ablehnungsbescheide zu seinen Widersprüchen ergangen sind. Ist zuviel Zeit vergangen (zB 12 Monate kalendarisch zwischen Monat des Widerspruchs und Monat des Ablehnungsbescheids), könnte Person A dagegen vorgehen. Das könnte uU. schon mit einem Antrag am zuständigen VG passieren, deshalb mein Anraten, mit dem dortigen Rechtspfleger in Kontakt zu treten. Der Antrag könnte zunächst kostenfrei sein.
Ebenso könnte man, je nach Regelung im Landes-VwVG (Vollstreckung) gegen das/die Vollstreckungsersuchen der LRA vorgehen. Im VwVG NRW (siehe Quote) ist das (LRA-) eigene Vollstreckungsersuchen für "im Wettbewerb erbrachte Leistungen" unzulässig, nach BVerwG-Entscheidung 18.3.16 wäre die mit dem Beitrag vergütete Gegenleistung die "Empfangsmöglichkeit", mit dieser Leistung "Empfangsmöglichkeit" steht die LRA aber im Wettbewerb (private Sender). In NRW schreibt der WDR bzw sein BS die Vollstreckungsersuchen selber -> Rechtslage im BuLa von Person A überprüfen und ggf beim VG Antrag oder Klage einreichen. Auch hier mein Hinweis: zunächst mit dem Rechtspfleger am VG kurz in Kontakt treten. Auch hier: ggf könnte der Antrag bzw die Klage zunächst kostenfrei sein.
Zur Kontaktaufnahme sollte Person A die entsprechenden Unterlagen (Bescheide, Widersprüche, Ablehnungen, Akteneinsicht Vollstreckungsunterlagen, Paragraphen) vorbereiten und dann mitbringen.
Prozesskostenhilfe (PKH) könnte beantragt werden, bei Verweigerung der PKH könnte auch dagegen vorgegangen werden (auch das hat schon erfolgreich geklappt).
Sollte direkt die Zwangsvollstreckung betrieben werden, könnte uU "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beim AG beantragt werden, damit die zwei obigen Punkte beim VG angesetzt werden können, ansonsten könnte sich Person A die Argumentationen des LG Tübingen durchforsten, um bei der Zwangsvollstreckung vor dem AG zu argumentieren.
Ohne Gegenwehr wird Person A
einfach vollstreckt ("Einfach. Für alle.").
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"