Hallo zusammen,
es ist wieder soweit! Nach einer längeren Verschnaufpause und einem ersten Zugeständnis, das doch keins war, hat die GEZ nun die nächste Runde eingeläutet. Doch dazu später mehr, werfen wir kurz einen Blick auf die letzten Entwicklungen:
Zuletzt bei "Person A vs GEZ":
Person A hatte sämtlichen Festsetzungsbescheiden widersprochen und eine Begründung nachgereicht. Die Begründung ist angeblich nie angekommen also hat A die Begründung erneut versendet, diesmal per Fax mit Zustellungsnachweis. Ebenso hatte A auf mehrfache Empfehlung hier im Forum erneut einen Antrag auf Befreiung gestellt. Die GEZ hat darauf wie folgt reagiert:
Als Reaktion auf den Befreiungsantrag erhielt A von der GEZ ein Schreiben, was er/sie zunächst als erstes Zugeständnis wertete und in dem die GEZ nach einem ablehnenden Sozialhilfe-Bescheid verlangte. Um diesen Bescheid beizubringen ließ die GEZ A großzügigerweise nicht mal zwei Wochen Zeit, so als ob man nur zum Jobcenter gehen müsse und den entsprechenden Bescheid sofort ausgehändigt bekommt. Person A war trotzdem beim Jobcenter um sich zu erkundigen und stieß hierbei, im Gegensatz zu Person B (Gerichtsvollzieher/in), auf eine/n äußerst freundliche/n und hilfsbereite/n Mitarbeiter/in, nennen wir sie/ihn Person C. C meinte dass A einen Antrag auf Sozialhilfe stellen könne, es aber mehrere Wochen dauern würde, bis über diesen entschieden wurde. A trug daraufhin seine/ihre Bedenken vor, dass das Stellen eines Antrags, wie hier im Beitrag mehrfach erwähnt, zum Erlöschen bereits bewilligter Leistungen wie z.B. Wohngeld führen könnte. C war dieser Sachverhalt jedoch neu. Er/sie meinte, dass sich an bereits bewilligten Leistungen nichts ändern würde, wenn ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt und abgelehnt wird. Erst die Bewilligung des Antrags würde zum Wegfall bisheriger höhergestellter Leistungen führen, was jedoch im Falle von Wohngeld keinen finanziellen Nachteil bedeutet. Des Weiteren erwähnte C zur Überraschung As, dass A auch als Student unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe hätte. Es hatte hier wohl kürzlich eine Gesetzsänderung gegeben, sodass ein Antrag auf Sozialhilfe möglicherweise sogar bewilligt werden könnte. Am Ende des Gesprächs verließ A das Jobcenter mit einem Schreiben, das bestätigte, dass er/sie keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt. Für den Ablehnungsbescheid hätte A einen Sozialhilfe-Antrag stellen und tonnenweise Formulare ausfüllen müssen, um dann Wochen nach der Frist der GEZ den Bescheid zu erhalten, weshalb A vorerst keine Sozialhilfe beantragt hat. A schickte die Bescheinigung von Person C und ein Schreiben an die GEZ, in dem er/sie die Sachlage erklärte und darauf verwies, dass er/sie für einen Ablehnungsbescheid mehr Zeit benötige. Und damit kehrte zunächst erst einmal Ruhe ein.......
Und nächste Woche bei "Person A vs GEZ": Wie reagiert die GEZ? Wird A befreit? Muss A zahlen? Schalten Sie auch nächste Woche wieder ein!
Spaß beiseite
Nach einer längeren Ruhephase hatte A dann gleich zwei der lang ersehnten
Schreiben im Briefkasten. Das Erste war ein BlaBla-Schreiben, was sogar von zwei Leuten händisch unterschrieben wurde und As Begründung der Widersprüche entkräften sollte. Obwohl es stolze vier Seiten sind, liegt der Informationsgehalt doch nahe Null. Die meisten Argumente As werden gar nicht behandelt, für Andere werden dutzende Gerichtsurteile aufgeführt und auf Seite 3 wird nur nochmal wiederholt, was bereits auf den ersten beiden Seiten stand. Seite 4 informiert A dann noch über die Möglichkeit der Klage, den Gesamtbetrag, der sich mittlerweile der 500 Euro-Grenze nähert und dass As Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wurde.
Der zweite Umschlag beinhaltete die Ablehnung des Befreiungsantrags. Auf vorangegangenes Schreiben As und die übersendeten Dokumente wurde nicht eingegangen stattdessen hieß es, dass A zwar finanzielle Gründe für die Zahlungsverweigerung angeführt hatte, jedoch nicht begründet hat, warum er/sie keine sozialen Leistungen bezieht, die zur Befreeiung führen würden. Auch die Einstufung As als Härtefall sei nicht gerechtfertigt weshalb der Befreiungsantrag abgelehnt wird. A könne dagegen jedoch Widerspruch einlegen.
So viel zur Vorgeschichte. Nachdem die GEZ sich nun für den nächsten Zug lange mit Ihren Experten beraten hat würde A sich nun gerne mit seinen/ihren Experten (in diesem Forum) beraten, um den nächsten Schritt zu planen. Folgende Optionen hat A:
1.) Klage gegen das BlaBla-Schreiben erheben. Die Erfolgsaussichten schätzt A als sehr gering ein, zudem würde die Klage Geld kosten, das A nicht hat. Ohne Klage scheint bei diesem Weg jedoch das Ende erreicht zu sein, auch wenn die Antwort der GEZ ein Witz ist.
2.) Das BlaBla-Schreiben ignorieren und stattdessen Widerspruch gegen die Ablehnung des Befreiungsantrags einreichen.
3.) Ohne vorherigen Widerspruch Klage gegen die Ablehnung des Befreiungsantrags erheben. Die Erfolgsaussichten dürften besser als bei Punkt 1 sein und zudem fallen keine Gerichtskosten an.
4.) Sozialhilfe beantragen (um dann ein drittes mal einen Befreiungsantrag zu stellen?)
Abschließend würde A noch interessieren, ob die GEZ mit dem BlaBla-Schreiben als Handhabe und der darin enthaltenen Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung weitere Maßnahmen ergreifen kann und A demnächst wieder mit der Zwangsvollstreckung rechnen muss, obwohl beim abgelehnten Befreiungsantrag noch die Möglichkeit eines Widerspruchs besteht.
Vielen Dank fürs durchlesen und wie immer bin ich für jeden Vorschlag, der in solch einem fiktiven Fall der Person A helfen könnte, äußerst dankbar.
Viele Grüße
Dexter