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Autor Thema: Sieglinde Baumert - Ein Anliegen in eigener Sache  (Gelesen 18105 mal)

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Fakt ist doch dass die LRA/BS (=Gläubiger) die Haft beantragt haben.
Der Gläubiger muss die Haftkosten vorstrecken, und (nur) der Gläubiger kann sie sich vom Schuldner wiederholen. Wenn hier plötzlich Justizzahlstelle oder ähnliches auftritt, dann ist es eine unrechtmässige Amtsanmassung von irgendjemanden.

Leider kann es noch nicht als "Fakt" verbucht werden, dass
"die LRA/BS (=Gläubiger) die Haft beantragt haben" - siehe u.a. unter
NDR Zapp > Baumert: "Ein Angebot mitfinanzieren, das ich ablehne?"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18755.msg122310.html#msg122310
(Original-Beiträge auf "zapp" leider nicht mehr verlinkt)

Es ist bislang nicht zweifelsfrei geklärt,
- wer genau
- auf wessen Geheiß
den Antrag auf Erzwingungshaft gestellt hat...

...oder
- aus welchem Grunde und
- auf welcher Rechtsgrundlage
ein "Gläubigerwechsel" stattgefunden hat.

Denn:

Auf dem Haftantrags-Dokument bzw. dem Haftbefehl meine ich irgendwo irgendwann gelesen zu haben, dass dort mit "LRA" das
- "LandRatsAmt" (Wartburgkreis)
vermerkt war - und nicht etwa die
- "LandesRundfunkAnstalt".

So auch die - mglw. noch nicht zu Ende gedachte - Äußerung von Sieglinde Baumert unter
Sieglinde Baumerts Statement ein Jahr nach Entlassung aus der Haft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22650.0.html
Zitat von: Sieglinde Baumert
[...]
Bsp.: Ich bestand darauf, dass der
Gläubiger im Haftbefehl falsch angegeben war und
nicht das Landratsamt,
sondern der mdr
hätte angegeben werden müssen.
Zieht euch mal die Begründung rein, die ich hier u.a. bekommen habe:
[...]

https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1473815982679979

bzw. auch die Äußerung im aktuellen Beitrag
Heutiges Posting (9.5.2017) von Sieglinde Baumert auf Facebook:
Zitat
[...]
Aus meinen Unterlagen geht nicht hervor, wer die Haftkosten aus der 1. Haft vorgestreckt hat.
Diese Stelle ist der eigentliche Gläubiger.
Im Haftbefehl stand
nicht der mdr,
sondern das Landratsamt Wartburgkreis.
[...]
https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1513492218712355

All diese Unklarheiten sind in die Betrachtung der jetzigen Situation mit einzubeziehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2017, 01:50 von Bürger«
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Meine unmaßgebliche Kurz-These:

1) Landratsamt hat Haftbefehl beantragt
> auf wessen Geheiß? eigenmächtig?
> auf welcher Rechtsgrundlage?
> ohne/mit Wissen des MDR?
>>> AKTENEINSICHT !!! und zwar bei allen beteiligten Stellen !!!


2) Landratsamt hat Kosten für die (unverhältnismäßige) Haft vorgestreckt
> ohne/mit Wissen des MDR? vom MDR dem Landratsamt wiederum "vorgestreckt" bzw. zwischenzeitlich "erstattet"?
>>> AKTENEINSICHT !!! und zwar bei allen beteiligten Stellen !!!


3) Landratsamt will diese vorgestreckten Kosten für die (unverhältnismäßige) Haft jetzt zurückverlangen
> und damit etwa mglw. vom MDR doch "vorgestreckte"/ zwischenzeitlich "erstattete" Kosten wiederum "zurückerstatten"?
>>> AKTENEINSICHT !!! und zwar bei allen beteiligten Stellen !!!


Alles SEEEEHHHHHR dubios.

Im Übrigen wäre bei über 500€ und erst recht seit der zwischenzeitlichen Änderung der ZPO - siehe u.a. unter
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21166.0.html
eine "Vermögensauskunft" via Dritte (sog. "Drittauskünfte") - d.h. unter Umgehung der "Widerständlerin" - das allemal günstigere und weitaus "mildere" Mittel als statt dessen eine Erzwingungshaft für etwas, was am Ende nur unverwertbare Auskünfte erbringt.

Das gehört den Verantwortlichen einfach mal dick und fest auf den Tisch genagelt.


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1
  • Beiträge: 443
Vieles angesprochene spielt doch keine Rolle ....

Fakt ist:
Es erging ein Haftbefehl ( rechtskräftig ...egal wer/wie/was) ...und Frau Baumert schuldet/haftet für die angefallenen Kosten ( Rechtsbehelfe + Haft) der Justizkasse ( Gläubiger Justizkasse - niemand anderes!) .

Vorgestreckt werden (Haftkosten) muss nichts, denn dann würde die Justizkasse keine Forderung an Frau Baumert stellen.

Wenn der Gläubiger/Auftraggeber die "Party" vorgestreckt hätte.. würde dieser versuchen Frau Baumert in Regress zu nehmen.
Sollte Frau Baumert "nichts haben" > schuldet der "Auftraggeber der Haft" gegenüber der Justizkasse.

Sollte Sie nicht offenbaren, dass Sie nichts hat (Vermögensverzeichnis) > dann Erzwingungshaft.
Sollte Sie ein Vermögensverzeichnis abgeben und es stellt sich raus, dass hier nichts pfändbar ist > geht die Rechnung an den "Auftraggeber".

Der Justizkasse ist es egal (weil keiner am Ende für die Kosten selbst haftet), ob Frau Baumert die 6 Monate in "Anspruch" nimmt.

In dieser Situation würde ich mir ganz genau überlegen, wer hier am Ende "mehr Schaden" nimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2017, 03:17 von Bürger«

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da wird eine unbescholtene Frau wegen Zahlungsverweigerung des höchst fragwürdigen Rundfunk-Beitrages für 60 Tage weggesperrt, um ihren Willen zu brechen.  :police:
Das hat aber nicht geklappt.
Und jetzt soll diese aufrechte Person, für ihre Zeit im Knast auch noch finanziell aufkommen.

Na, nu schlägts aber 13!!!

Feines Land in dem wir hier leben! Und da soll man sich mal nicht radikalisieren.  >:(

Gegenfrage:
Was mußte Uli Höneß für seine Zeit im Abseits berappen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Mai 2017, 03:17 von Bürger«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Gegenfrage: Was mußte Uli Höneß für seine Zeit im Abseits berappen?
-->Achtung bitte nicht Haftstrafe oder Haft auf nicht gezahlte Steuern mit der "privaten" Haft vergleichen, das sind völlig unterschiedliche Sachen.

Die private Haft ist nicht eine Maßnahme zur "Strafe", sondern eine Maßnahme um den Willen der Betroffenen zu brechen.

Selbst wenn der Sachverhalt somit nicht vergleichbar sei, würde die sinnfreie Antwort wohl sein, dass die Zeit, welche anfallen würde für den Betrag, welcher hier im Raum stünde, nicht zum Kaffee austrinken reichen würde. Zudem die Kosten bei einer staatlichen Haft sehr wahrscheinlich der Steuerzahler zahlt. Somit Herr Höneß vielleicht 0,- € für seine Unterbringung gezahlt haben könnte.


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