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Autor Thema: Sieglinde Baumert - Ein Anliegen in eigener Sache  (Gelesen 18705 mal)

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Sieglinde Baumert - Ein Anliegen in eigener Sache



Heutiges Posting (9.5.2017) von Sieglinde Baumert auf Facebook:

Zitat
Ein Anliegen in eigener Sache:

Vielleicht habt ihr mitbekommen, dass ich erneut in Erzwingungshaft gesteckt werden soll. Diese Maßnahme soll dazu dienen, meinen Willen zu brechen, mich zu beugen, es soll ein Erziehungsmittel sein.

Wie eine Haft mit diesem Hintergrund mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird mir immer ein Rätsel bleiben, denn ich lehne diese ganze Sache aus Gewissensgründen ab.

Dieses mal fordert die Justizzahlstelle Gera die durch die Erzwingungshaft und abgelehnten Beschwerden entstandenen Kosten. Ich habe weder gezahlt, noch die Vermögensauskunft abgegeben.

Aus meinen Unterlagen geht nicht hervor, wer die Haftkosten aus der 1. Haft vorgestreckt hat. Diese Stelle ist der eigentliche Gläubiger.
Im Haftbefehl stand nicht der mdr, sondern das Landratsamt Wartburgkreis.

Nun meine Bitte. Ich gehe davon aus, dass zumindest ein gewisses öffentliches Interesse an meinem Fall gegeben ist.
Könntet ihr die Justizzahlstelle Gera anschreiben und nachfragen?
(Z.Bsp., ob eine Forderung von ca 900€ und eine nicht geleistete Unterschrift aus Gewissensgründen 6 Monate Haft rechtfertigen, während gefährliche Straftäter aus Platzmangel in den Gefängnissen nicht verurteilt werden. Oder einfach generell mal nachfragen, ob es stimmt, dass ich wieder inhaftiert werden soll.
Oder wer die Haftkosten aus dem 1. Fall übernommen hat.
Oder auch eine Kostenrechnung über Vollstreckungskosten aus einer anfänglichen Forderung von 191,82€ anfordern...
Oder auch, was ihr darüber denkt oder was euch noch so dazu einfällt.
Hier die Mailadresse: justizzahlstelle@tholg.thueringen.de

Weiter würde ich euch bitten, das Amtsgericht Bad Salzungen zu kontaktieren. Das ist die Stelle, die den Haftbefehl bewilligen würde.
Dort könnte man z. Bsp. auch nachfragen, wie der unterzeichnende Richter seine Entscheidungen mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Die Frage der Verhältnismäßigkeit könnte angesprochen werden, oder was euch einfach dazu einfällt.
Hier die Mailadresse: Poststelle@agslz.thueringen.de

Sicher werden sich - sofern Antworten kommen -die Herrschaften wie üblich hinter Datenschutz verstecken. Für diesen Fall werde ich an diese Stellen eine Auskunftsermächtigung schicken.
Ich danke euch schon jetzt für eure Unterstützung!

https://www.facebook.com/sieglinde.baumert/posts/1513492218712355


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Sollte man hier nicht eine Petition starten an den zuständigen Landtag, daß der diese erneute Haft unterbinden soll, weil sie gerade nicht im öffentlichen Interesse liegt?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 984
An Sieglinde Baumert soll von den Mächtigen offenbar ein Exempel veranstaltet werden ...  >:(


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ist sie eigentlich nicht direkt hier im Forum angemeldet? Da wäre die Hilfe vielleicht etwas einfacher?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anm.: Die Justizzahlstelle Thüringen und das Amtsgericht Bad Salzungen
könnten auch postalisch, telefonisch, per Fax usw. erreicht werden.


Justizzahlstelle Thüringen:
https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/justizzahlstelle

Zitat
Anschrift:

 Thüringer Oberlandesgericht
 - Justizzahlstelle -
 Hermann-Drechsler-Str.1
 07548 Gera

......

Zentrale Telefonvermittlung: 0365 639-0

Telefonsprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Termine: nach Vereinbarung!

Fax:  0365 639 2265

E-Mail: justizzahlstelle@tholg.thueringen.de



Amtsgericht B. Salzungen:
https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_meiningen/ags/amtsgericht_bad_salzungen/kontakt

Zitat
Anschrift:

Amtsgericht Bad Salzungen
Kirchplatz 6-8
36433 Bad Salzungen

.........

Zentrale Telefonvermittlung: 03695 5566-0

Fax: 03695 5566-11

E-Mail: Poststelle@agslz.thueringen.de

.......

Mediensprecher beim Amtsgericht Bad Salzungen:

Hans-Otto Burschel
Direktor am Amtsgericht

Telefon:  03695 5566-20
E-Mail: pressestelle@agslz.thueringen.de
 
Sprechzeiten des Amtsgericht:

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 21:40 von Bürger«

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Es handelt sich hierbei um eine Forderung der Justizzahlstelle ( Gläubiger ) .
Da wird Sie vermutlich die 6 Monate durchziehen müssen.

Für die Vollstreckung von Gerichtskosten ist die Gerichtskasse als zuständige Vollstreckungsbehörde befugt
(vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 JBeitrO)
Die Zahlungsaufforderung einer Gerichtskasse "reicht zum vollstrecken"
https://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/BJNR002980937.html


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Was sollen denn die Nebelkerzen hier!
Fakt ist doch dass die LRA/BS (=Gläubiger) die Haft beantragt haben.
Der Gläubiger muss die Haftkosten vorstrecken, und (nur) der Gläubiger kann sie sich vom Schuldner wiederholen. Wenn hier plötzlich Justizzahlstelle oder ähnliches auftritt, dann ist es eine unrechtmässige Amtsanmassung von irgendjemanden.

So verstehe ich zumindestens das Vollstreckungsrecht.
(Aber beim Rundfunk ist natürlich alles möglich...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 23:09 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Beiträge: 443
...es geht um "Gerichtskosten" ... die vom Gläubiger der Justizzahlstelle von Frau Baumert gefordert werden.
Rechtsgrundlage: JBeitrO - die machen da keine faxen ..... Vermögensverzeichnis raus .. oder eben Erzwingungshaft bis zum maximum.

So sieht es nüchtern betrachtet aus.


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  • Beiträge: 3.270
Ich würde, bevor ich Briefe an die Zuständigen schreibe, gerne etwas Dokumentiertes zum Fall einsehen können. Wenn es stimmt, was 12121212 sagt, verschiebt sich die "Täterschaft" immer weiter von der LRA weg und das Ding wird zum Selbstgänger, der mit dem eigentlichen Grund, der Verweigerung aus Gewissensgründen, wenig zu tun hat.

Es ist doch die fiese Fratze einer Scheindemokratie, wenn alles nur insoweit gut ist, wenn man mit allem einverstanden ist. Sonst werden alle Kaliber eines despotischen Staatssystems gezogen und die Schulden wachsen unverhältnismässig an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 21:42 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

n
  • Beiträge: 1.456
Ja das mit der Verscheibung stimmt.
Wenn ich jemanden vollstrecken würde, würden mir alle Kosten in Rechnug gestellt.
Beim Rundfunk scheint das nicht so zu sein.

Ich wiederhole mich nochmal, vom Gesetz her sollte es so sein:
Fakt ist, dass die LRA/BS (=Gläubiger) die Haft beantragt haben. Der Gläubier muss die Haftkosten + alle andern Kosten vorstrecken, und (nur) der Gläbiger kann sie sich vom Schuldner wiederholen.

Wir können auch die Intendanten anschreiben. Die vollmundige Aussage war doch, dass wegen dem Rundfunkbeitrag niemand in Haft geht. Dann gibt es auch keine Haft- und Justitzkosten. Die soll doch bitte der Gläubiger tragen (=Landesrundfunkanstalt).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 21:43 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Beiträge: 443
Wenn ich Frau Baumerts Facebook Posts richtig verstanden habe geht es auch um Kosten für eingelegte Rechtsmittel.

"Der Gläubier muss die Haftkosten + alle andern Kosten vorstrecken .... "

Zeig mir die rechtliche Grundlage dazu ..wie ich es verstehe haftet der Schuldner .. wenn ZAHLUNGSUNFÄHIG ( Vermögensverzeichnis! )
dann der Gläubiger/Auftraggeber.
http://www.iww.de/ve/archiv/arbeitshilfen-bmj-gibt-haftkostenbeitrag-2008-bekannt-f43651
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckung-f41/ev-verweigerung-verhaftung-haftkosten-t37982.htmlhttp://
Zitat
Zuständig für die Erhebung dieser Kosten ist nicht der Gerichtsvollzieher, der für die Einlieferung bzw. Verhaftung zuständig ist, sondern der Kostenbeamte beim Vollstreckungsgericht am Amtsgericht, welches den Haftbefehl erlassen hat.
Ein Vorschuss kann nach § 17 IV 1 GKG nicht erhoben werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2017, 21:44 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Auch wenn folgendes vielleicht nicht hier ins Thema gehört oder passt, sei angemerkt

Es handelt sich hierbei um eine Forderung der Justizzahlstelle ( Gläubiger ) .
Da wird Sie vermutlich die 6 Monate durchziehen müssen.

Für die Vollstreckung von Gerichtskosten ist die Gerichtskasse als zuständige Vollstreckungsbehörde befugt
(vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 JBeitrO)
Die Zahlungsaufforderung einer Gerichtskasse "reicht zum vollstrecken " https://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/BJNR002980937.html

Aus der Eingangsformel der Justizbeitreibungsordnung JBeitrO Ausfertigungsdatum: 11.03.1937

Zitat
[...]
Auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) wird folgendes verordnet:[...]

Das Parlament hatte zu dieser Zeit 16.02.1934 keine gültige Zusammensetzung nach dem Willen der Verfassung . Es ist also fraglich, wie das Parlament ein gültiges Gesetz beschließen konnte, welches als Grundlage weiterer Verordnungen herangezogen wird.


https://de.wikipedia.org/wiki/Reichstag_(Zeit_des_Nationalsozialismus)


Bekannt wurde das in der Vergangenheit zum Beispiel durch das
Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland

Bilder dazu gibt es hier
https://portal.dnb.de/opac.htm?method=simpleSearch&cqlMode=true&query=idn%3D1026624126

--> dort auf Medium öffnen klicken, oder direkt zu

Seite 635 und 636


Zitat
Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland
[...]

In weiterer Erwägung, daß das Gericht zu Unrecht behauptet hat daß die [Seite/Begriff nicht erwünscht]regierung bis zum 14. Juli 1933 verfassungsmäßig war, daß im Gegenteil feststeht, daß die Wahl zum Reichstag vom 5. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzwidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, daß das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, daß es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsmäßig gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und daß es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von [Seite/Begriff nicht erwünscht] alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßigen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.

In Erwägung, daß die Regierung [Seite/Begriff nicht erwünscht]s weder vor noch nach dem 21. März sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsmäßige zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.

In Erwägung, daß die Anklagebehörde den Standpunkt vertritt, daß die zu Gunsten von Tillessen erlassene Entscheidung die obersten Rechtsgrundsätze mißachtet hat, die die Vereinten Nationen und im besonderen Frankreich für das französische Besatzungsgebiet als Aufgabe übernommen haben, zur Geltung zu bringen und daß diese Entscheidung in gleicher Weise die obersten Rechtsgrundsätze des deutschen Rechts mißachtet hat.

In Erwägung, daß die Anerkennung der Amnestie, die von der [Seite/Begriff nicht erwünscht]regierung erlassen worden ist, um die Bestrafung von Verbrechen zu verhindern, deren Begehung ihr den Weg zur Macht gebahnt hat, eine Rechtfertigung des [Seite/Begriff nicht erwünscht]geistes ist, der in erster Linie gekennzeichnet ist durch die Verherrlichung der Willkür und der Gewalt gegen Recht und Gerechtigkeit in Form der Verleugnung aller der Grundsätze, die von den Vereinten Nationen ebenso wie vom demokratischen Deutschland vertreten werden.

In Erwägung, daß das angefochtene Urteil die in der Revision aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen verletzt, daß es infolgedessen geboten erscheint, diese Entscheidung aufzuheben, daß jedoch das Tribunal Général, da es nicht in der Lage ist, in der Hauptsache selbst zu entscheiden, die Sache an ein anderes Gericht zu verweisen genötigt ist, damit dieses über den gegen Heinrich Tillessen festgestellten Tatbestand entscheidet.

Aus allen diesen Gründen erläßt das Tribunal Général als oberste Instanz folgendes Urteil:

Die Verordnung vom 21. März 1933 betreffend Amnestie für die Vergehen, die für die nationale Erhebung des deutschen Volkes oder für die Vorbereitung dieser Erhebung oder im Kampfe für die deutsche Scholle begangen worden sind, ist Kraft der Bestimmung der Artikel 2 und 3 des Gesetzes Nr. 1 der Militärregierung in dem Sinne, in dem sie dem angefochtenen Urteil als Stütze gedient hat, unanwendbar.

Die erlassene Entscheidung hat zu Unrecht das Gesetz Nr. 10 des Kontrollrats für nicht anwendbar erklärt.

Die Verordnung vom 21. März 1933 ist im Hinblick auf die Artikel 46, 49 und 68 (in ihrem ursprünglichen Wortlaut) der Verfassung vom 11. April 1919 verfassungswidrig.

Das erlassene Urteil steht, da es geeignet ist, den [Seite/Begriff nicht erwünscht]geist lebendig zu erhalten im Widerspruch mit der internationalen Rechtsordnung der Vereinten Nationen, ebenso wie mit der Rechtsordnung Deutschlands selbst.

Das vorerwähnte Urteil wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, daß die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.

Die Sache wird zur anderweitigen Entscheidung in der Hauptsache an das Landgericht Konstanz verwiesen.
[...]


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ochh nöööö bitte ...https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht

JBeitrO wird vom Bundesverfassungsgericht auch heute angewandt. (-:


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Wenn ich mich recht erinnere stand die JBeitrO schon des öfteren in der Kritik, da sie im dritten Reich dazu verwendet wurde Juden und andere missliebige Personen auf Umwegen zu enteignen. Das Bundesamt für Justiz benützt sie zum Beispiel um von deutschen Vätern Unterhalt für ihre ins Ausland entzogenen (früher: entführten) Kinder beizutreiben. Auf jeden Fall ein hoch umstrittenes Nazigesetz, welches den Menschen auf eine lebende Zahlungsverpflichtung reduziert und seine Würde missachtet.


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Im Buch "Philosophie des Geldes" ~1907
http://www.digbib.org/Georg_Simmel_1858/Philosophie_des_Geldes_.pdf
schreibt Georg Simmel:
...
Zitat
dass despotische Tendenzen so zur Reduktion aller Verpflichtungen auf Geldleistungen streben, lässt sich aus sehr prinzipiellen Zusammenhängen herleiten. Der Begriff des Zwanges wird meistens in ganz ungenauer und schlaffer Weise angewendet. Man pflegt zu sagen, dass jemand "gezwungen" sei, den zu seinem Handeln die Androhung oder Befürchtung einer sehr schmerzlichen Konsequenz für den Unterlassensfall, einer Strafe, eines Verlustes usw. bestimme. Tatsächlich liegt in allen solchen Fällen ein wirklicher Zwang niemals vor; denn wenn jemand gewillt ist, jene Konsequenzen auf sich zu nehmen (meine Anmerkung: siehe Sieglinde Baumert), so steht ihm das Unterlassen der Handlung, die damit erzwungen werden soll, völlig frei. Wirklicher Zwang ist ausschließlich der, der unmittelbar durch physische Gewalt (meine Anmerkung: Gefängnis) oder durch Suggestion ausgeübt wird.
...
Nur in Hinsicht auf eine einzige Gesetzeskategorie ist der Zwang zur positiven Erfüllung möglich: auf die Steuerpflicht (meine Anmerkung: Abgabenpflicht). Die Erfüllung derselben (wie die der geldwerten privatrechtlichen Verpflichtungen) kann allerdings im strengsten Sinne des Wortes erzwungen werden, indem dem Pflichtigen der betreffende Wert mit Gewalt abgenommen wird. Und zwar erstreckt sich dieser Wert wirklich nur auf Geldleistung.
Naturalleistungen und Diestleistungen können nicht erzwungen werden
Zitat
..; wohl aber kann irgend etwas anderes, was er besitzt, ihm weggenommen und zu Gelde gemacht werden.


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