Ist es nicht so zu deuten, dass das ursprüngliche Vollstreckungsersuchen eben dieser Antrag des Gläubigers ist?
es sollte geprüft werden, wie der Ablauf in verschiedenen Bundesländern abläuft
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In Sachsen Region Dresden steht auf den Vollstreckungsersuchen, welches vom Amtsgericht an den GV verteilt wird, meist nichts von Haftbefehl, sondern da steht grob, dass gütliche Einigung, Vermögensauskunft und falls diese nicht abgegeben wird, dass ab 500,- € Drittauskünfte eingeholt werden sollen.
Das der GV dem vermeintlichen Schuldner mit einem Haftbefehl in seinem ersten Schreiben groß Fett und Rot droht dürfte aus Sicht der PersonX gar nicht zulässig sein.
Denn einen Antrag auf Haft würde, wenn es nicht vorab direkt im ersten Vollstreckungsersuchen steht, dann einen weiteren Vorgang also ein weiteres Schreiben des Gläubigers benötigen.
Der Gläubiger müsste es somit zusätzlich beantragen.
(nach der großen fetten Drohung steht dann klein "auf Antrag des Gläubigers", jedoch liegt diese meist zu diesem Zeitpunkt nicht vor)
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In Thüringen, jetzt müsste geprüft werden, wie dort genau das Amtshilfeersuchen bzw. dass
Vollstreckungsersuchen ausgesehen hat und welche Stelle es tatsächlich zuerst erhalten hat.
Und wie diese Stelle damit umgegangen ist.
Denn scheinbar gab es ein Amtshilfeersuchen an ein vielleicht Landratsamt, welches dann über die weiteren Schritte der Maßnahmen (gütliche Einigung, Vermögensauskunft, Haft selbstständig entscheiden konnte) in der Darstellung steht jetzt natürlich auf Antrag des Gläubigers, aber maßgeblich ist zu prüfen, wer zu welchem Zeitpunkt tatsächlich Gläubiger der Forderung war oder sich dafür ausgegeben hat.
Das Amtsgericht sagt in der Erklärung nicht aus, wer der Gläubiger ist, sondern nur dass ein Gläubiger den Haftbefehl beantragt hat.
Es wäre also denkbar, wenn es der MDR nicht selbst war, dass dann die per Amtshilfe gerufene vermeintliche Behörde tätig war.
Beispiel für eine Möglichkeit der Zuständigkeit
Vollstreckung aus "Verwaltungsakte, mit denen eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird"
http://buerger.thueringen.de/portal/?SOURCE=PstCategoryView&PSTCATID=354190&AREAID=352003&PSTID=936181
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