Huhu,
eure Datensätze stammen alle aus Meldedateien und einem sich anschließendem "Datenabgleich".
Das nennt Mensch auch: Programmfahndung oder Rasterfahndung.
Der VGH beschreibt in dem rotem Teil die "Vorgehensweise" bei einem Bußgeldverfahren nach § 12 RBS TV. Also z.B. gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Das ist natürlich völliger Quatsch und absoluter Blödsinn.
Was der VGH nämlich völlig übersieht: es ist ausgeschlossen, dass eine Rasterfahndung:
https://dejure.org/gesetze/StPO/98a.htmlzur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten:
https://dejure.org/gesetze/OWiG/46.htmlzulässig wäre.
Der Meldedatenabgleich § 14 Abs. 9 RBS TV (2013) und der bevorstehende § 14 Abs. 9 a RBS TV (2018) ist auch aus diesem Grunde grob verfassungswidrig.
Das Unvermögen der Verwaltungsgerichte das Gesamtbild zu betrachten und ihre Arroganz über Sachverhalte "urteilen" zu wollen, die einem anderen Rechtsweg unterliegen (Ordentliche Gerichte/Bußgeldverfahren; Umsatzsteuer/Finanzgerichte) ist sagenhaft.
Als Beispiel für den "Meldedatenabgleich" im Vergleich zur Rasterfahndung (Formvorschrift):
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
(1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a, 100c bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen.
(3) Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. Nach einer Übermittlung an eine andere Stelle ist die Kennzeichnung durch diese aufrechtzuerhalten.
(4) Von den in Absatz 1 genannten Maßnahmen sind im Falle
1. des § 98a die betroffenen Personen, gegen die nach Auswertung der Daten weitere Ermittlungen geführt wurden,
...
zu benachrichtigen. Dabei ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes nach Absatz 7 und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Zudem kann die Benachrichtigung einer in Satz 1 Nummer 2 und 3 bezeichneten Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat. Nachforschungen zur Feststellung der Identität einer in Satz 1 bezeichneten Person sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist.
...
(7) Gerichtliche Entscheidungen nach Absatz 6 trifft das für die Anordnung der Maßnahme zuständige Gericht, im Übrigen das Gericht am Sitz der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die in Absatz 4 Satz 1 genannten Personen können bei dem nach Satz 1 zuständigen Gericht auch nach Beendigung der Maßnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzugs beantragen. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Ist die öffentliche Klage erhoben und der Angeklagte benachrichtigt worden, entscheidet über den Antrag das mit der Sache befasste Gericht in der das Verfahren abschließenden Entscheidung.
In der Paxis würde das heißen, dass der BeitraXservus bereits mit dem ersten Anschreiben das zuständige Amtsgericht nach § 101 Abs. 7 Satz 1 StPO bezeichnen müsste (Benachrichtigungspflicht). Die Daten sind zu kennzeichnen (Kennzeichnungspflicht).
Die "Rasterfahndung" zur "Herstellung der Beitragsgerechtigkeit" ist der größte Schwachsinn in der Geschichte der BR Deutschland. ARD und ZDF haben sich damit völlig zum Drops gemacht und stehen damit auf der gleichen Stufe wie die NSA!!!!
Tag für Tag sch... sich die Intendancers auch selbst an! Sie unterlassen es darauf hinzuwirken, dass ein Tatbestand (Ordnungswidrigkeit) nicht verwirklicht wird. Das nennt Mensch "BEGEHEN" durch "UNTERLASSEN". § 8 OWiG:
https://dejure.org/gesetze/OWiG/8.htmlStatt uns alle anzuzeigen, erfüllen die Intendancers lieber den Tatbestand selber.
Schon mal darüber nachgedacht, ihr römischen ARD und ZDF Schlauberger?
X Beitragsverweiger = X Bußgeldverfahren gegen die Intendancers!
Aber ich schweife ab:
Der Schluss des roten Teils heißt in etwa: ihr und eure Mitbewohner/-innen müssen sich nicht einer drohenden Verfolgung mittels § 12 RBS TV Bußgeldverfahren aussetzen.
Praktisch betrachtet, können eure Mitbewohner/-innen gleich § 14 Abs. 9 a RBS TV mit Verfassungsbeschwerde innerhalb der 12 Monatsfrist angreifen.
Für die laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat das natürlich "keine reale Bedeutung".
Lieber begehen die Verwaltungsgerichte in Sachen RBS TV:
Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/rk20140728_1bvr192513.htmlRdNr. 14 letzter Satz.
Die Verwaltungsgerichte sind ARD und ZDF in die völlige Verfassungswidrigkeit gefolgt und da stehen sie jetzt. Sehenden Auges!!!
Also rechtfertigen sie weiter mit abstrusen Rechtskonstuktionen jeden Einwand der von uns kommt.
Für laufende Klageverfahren, jibbet ab hier zur Rasterfahndung "einige kleine Hinweise":
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBBhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.msg130378.html#msg130378Mensch kann natürlich auch fiktiv einen Lachsack an das Verwaltungsgericht senden.
Ob das allerdings was ändert, weiß ich nicht.
Lachnummern jibbet auch hier:
Faktencheck zum neuen Rundfunkbeitraghttp://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/Faktencheck_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html Fakt ist: Für den Rundfunkbeitrag sind die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen maßgeblich. Die personenbezogenen Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Beitragserhebung und -bearbeitung.
Fakt ist: ARD und ZDF haben von Datenschutz keine Ahnung!
Die können nur ARD ZDF Gutachten "kaufen":
Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitragshttp://www.ard.de/download/398074/index.pdfEcht sagenhaft, dieses "ARD ZDF Gutachten".
Sagenhaft iss auch das hier:
Der SPIEGEL berichtete ...
... in Nr. 29/1984 PROZESSE - FROMME UND FRÖMMSTE über eine Unterlassungsklage des Ex-Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Horst Herold, gegen den ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Hans Peter Bull. Bull hatte in seinem Buch "Datenschutz - oder Die Angst vor dem Computer" die polizeiliche Methode der Rasterfahndung beschrieben, die "Kriminalisten wie den BKA-Präsidenten Herold begeisterte". *
Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage abgewiesen hatte, gab das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) jetzt dem Begehren des ehemaligen BKA-Chefs statt. Begeistert habe sich Herold nur für den "negativen Dateienabgleich", bei dem aus einer Datei alle Personengruppen herausgelöscht werden, zu denen der Täter nicht gehören kann, so daß nur der Gesuchte übrig bleibt - laut Herold eine "grundrechtskonforme" und "nahezu klinisch sterile" Fahndungsmethode. Davon zu unterscheiden sei der rechtlich problematische "positive Dateienabgleich", bei dem mögliche Täter nach von der Polizei vermuteten Kriterien herausgefiltert werden, wobei auch Unverdächtige ins Visier geraten können. Nur diese Form, so das OLG, habe Bull als Herolds Rasterfahndung dargestellt, obwohl der Ex-BKA-Präsident sich davon distanziere. Bull will nun Verfassungsbeschwerde einlegen, weil er durch das Urteil die Grundrechte der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit verletzt sieht.
Quelle:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13513119.htmlWie diese sagenhafte fiktive Geschichte ausging, wees ick nich. Fakt ist ...
Mittlerweile iss auch der ARD ZDF "Datenschutz-Gutachter" von der polizeilichen Methode der Rasterfahndung, die "Kriminalisten begeistert", im Bereich der ARD und des ZDF RBS TV hocherfreut!
Das MILLIONENFACH völlig UNVERDÄCHTIGE ins Visier geraten, ist da sch...egal!
Wir können ja gegen die "§ 12 RBS TV-Bußgeldbescheide" "EINSPRUCH" einlegen!
Sagenhaft!
Das Mensch gegen diesen RBS TV-Blödsinn überhaupt noch klagen muss.
Der Kläger wird aufgefordert sein anhaltendes schallendes Gelächter einzustellen! Er stört die mündliche Verhandlung!
Fiktive "vorgedrucke Direktanmeldungen" für Verfassungsbeschwerden jibbet irgendwann hier:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglichhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.htmlVIVA FFNI! Aus 1 mach 2!