Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,
ich würde gerne zu Ihrer Antwort vom 11.08.2016 einiges äussern.
Ihre Haltung unter Punkt 3 kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Sie sollten sich vielleicht einmal bewußt machen, daß hinter jedem Kommentar eine reale Person steht. Wenn Sie einfach sagen, daß Sie solche Kommentare erst gar nicht lesen, machen Sie es sich doch ein bisschen einfach und es zeugt auch von einer gewissen Ignoranz.
Wollen Sie den Menschen vorwerfen, daß sie nicht einfach sorglos mit ihren persönlichen Daten im Internet umgehen?
Sie als Jurist sollten eigentlich wissen, daß die Gefahr des Datenmissbrauchs gerade im Internet in der heutigen Zeit sehr groß ist.
Wenn es für Sie aber unbedingt so wichtig ist, können Sie gerne über das Nachrichtensystem dieses Forums meinen Namen erfragen. Ich habe keinerlei Probleme damit. Aber zur Klarstellung: Ich werde nicht einfach sorglos mit meinen persönlichen Daten im Internet umgehen, nur weil es Ihnen vielleicht besser gefällt. Und ob ich nun unter dem Namen Spark oder meinem richtigen Namen schreibe, ändert nichts an meinen Meinungen und an meiner Einstellung.
Punkt 5 Ihrer Antwort empfinde ich als bloße Unterstellung.
Die Behauptung, daß unter "ungehindert" automatisch auch "kostenlos" verstanden würde, stammt ausnahmslos von Ihnen selber. Auch wird permanent die Bedeutung des Artikel 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes falsch ausgelegt. Dieser Satz garantiert nämlich das Recht eines jeden Bürgers, sich frei und unbeeinflußt seine Meinung bilden zu können. Und gerade deshalb wird der ungehinderte Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen durch diesen Satz gewährleistet. Daß der Zugang zu diesen Quellen nicht kostenlos sein muß und dieses auch nicht eingefordert werden kann, haben schon die Väter des Grundgesetzes damals explizit festgestellt.
Ich finde es schade, daß Sie meinen Kommentar vom 09.08.2016 nicht gelesen haben, habe aber auch eigentlich nichts anderes erwartet. Auch erweckt Ihre Einstellung aus Punkt 3 in mir den leichten Eindruck, daß Sie nicht wirklich an einem Dialog oder gar Diskussion interessiert sind. An dieser Stelle möchte ich deshalb nochmals ein Zitat des Bundesverwaltungsgerichts aus meinem damaligen Kommentar wiederholen:
Da nahezu jeder Beitragspflichtige über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügt, zielt die Rundfunkbeitragspflicht weder darauf ab noch ist sie wegen der Höhe des Beitrags objektiv geeignet, Interessenten von Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fernzuhalten. Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen
Was das Bundesverwaltungsgericht an dieser Stelle übersieht ist die Tatsache, daß eine Einschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag gleichzeitig auch eine Einschränkung der freien Meinungsbildung nach sich zieht. Mag die Auswirkung bei Nutzern des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks vielleicht noch gering sein, so ist sie es bei Nichtnutzern von Rundfunk gewiss nicht mehr.
Im Falle von Nichtnutzern ist der Rundfunkbeitrag nicht mehr vereinbar mit Artikel 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes. Herr Ketterer hatte schon früher das Beispiel einer jungen Familie angeführt. Leider sind Sie nicht im geringsten darauf eingegangen.
Zu Punkt 9 Ihrer Antwort vom 11.08.2016 möchte ich noch etwas anmerken:
Mich beeindruckt sehr, wie sich manche Mitglieder ihres Forums 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 12 Monate im Jahr, gegen den Rundfunkbeitrag wehren. Das wäre selbst mir zu viel!
Herr Eicher, haben Sie sich vielleicht schon einmal ernsthaft Gedanken darüber gemacht, warum diese Menschen das tun?
Ich nehme hier der Einfachheit halber einmal mich selbst als Beispiel.
Glauben Sie, daß ich mich nun seit fast 3 Jahren aus purer Langeweile damit auseinandersetze?
Glauben Sie, daß ich mich nun seit fast 3 Jahren damit auseinandersetze, nur weil ich mir 17,50€ im Monat sparen will?
Sollten Sie wirklich dieser Ansicht sein, dann sind weiter von der Realität entfernt als der Mond von der Erde.
Leider muß ich mich zwangsweise damit auseinandersetzen und wertvolle Lebenszeit, welche ich nie mehr zurückbekommen werde, dafür opfern.
Ich setze mich damit auseinander, weil mir unsere Demokratie noch etwas bedeutet und ich das Grundgesetz achte, welches unser höchstes Gut in diesem Rechtsstaat ist. Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag im verfassungsrechtlichen Sinn, denn er erfüllt nicht die Kriterien der zulässigen Abgabetypen Steuer, Gebühr, Beitrag oder Sonderabgabe. Wie Sie sicher selber wissen, ist die Typologie dieser öffentlichen Abgaben abschließend und hat Verfassungsrang. Im Abgabensystem ist der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form unbekannt und ein Fremdkörper. Aber selbst wenn der Rundfunkbeitrag wirklich ein Beitrag wäre, wäre er in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig.
Hierzu noch ein Zitat aus Ihrer Antwort vom 19.04.2017:
Wenn Sie also danach fragen, ob wir akzeptieren, dass Sie sich der gesetzlichen Beitragspflicht kraft eigener Entscheidung einfach entziehen, ist die klare Antwort: Nein! Wenn jeder in unserer Gesellschaft entscheiden könnte, sich über Gesetze und Rechtsprechung einfach hinwegzusetzen, wäre dies das Ende eines geordneten Zusammenlebens.
Herr Eicher, Ihre Antwort erweckt in mir den Eindruck, daß Sie überhaupt nichts verstanden haben. Halten Sie uns allen Ernstes für einen Haufen gesetzloser Wilder?
Es geht hier nicht um wilkürliche Entscheidungen Gesetze zu befolgen oder nicht. Es geht hier darum, einem verfassungswidrigen Gesetz nicht Folge zu leisten. Ich darf Sie an dieser Stelle an Artikel 20 Abs.4 des Grundgesetzes erinnern. Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung und er trifft mich tief im Kern meiner Persönlichkeit, da er unvereinbar mit meinem Gewissen ist.
Wenn Sie also ernsthaft erwarten, daß ich mich zu einer Handlung gegen mein Gewissen zwingen lassen würde, ist die klare Antwort: Nein! Notfalls bis zum Ende.
Dieses Beitragssystem in seiner jetzigen Form wird keinen Bestand haben, es ist nur eine Frage der Zeit, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen es in die Länge zu ziehen. Ich glaube, daß wissen Sie selber auch.
Mit freundlichen Grüßen
Spark