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Autor Thema: Offene Briefe von Sieglinde und René auf WDR- Seite veröffentlicht  (Gelesen 33479 mal)

o
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Zitat
Beim SWR arbeiten übrigens auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihr Bestes
geben und auf ihre Arbeit stolz sind:

(...)

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hermann Eicher

Ich erinnere mit ziemlicher Süffisanz daran, dass die kreative Arbeit (Sendungen erstellen) zum größten Teil gar nicht von Beschäftigten des öR erstellt wird, sondern von den notorisch "festen Freien", "freien Freien", wenn nicht schon von gänzlich externen Produktionsgesellschaften. Kurz: Das (insbesondere akademische) Job-Prekariat ist beim öR besonders stark ausgeprägt.

Von daher halte ich es für ziemlich verfehlt, hier auf Mitleid für diese Mitarbeiter zu machen; für Verwaltungsbürokraten habe ich sehr wenig Mitleid.


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Es darf sehr kritisch hinterfragt werden, wer sich eigentlich über geltendes Recht hinwegsetzt.

Auch der dt. ÖRR agiert im Binnenmarkt der Europäischen Union, dessen alleinige Regeln die EU aufzustellen befugt ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 213
Ich finde auch dass das ein interessanter Ansatz ist.

Die Verdienste sind exorbitant, nicht nur in den höheren Etagen, schon alleine die hohe Zusatzrente ist ein Faustschlag ins Gesicht eines jeden Arbeitnehmers. War es nicht sogar hier im Forum i-wo zu finden wie sich sich die Kosten des ÖRR aufschlüsseln ? Bin mal gespannt wie Herr Eicher das Rechtfertigen möchte. Was *leisten* die Angestellten eigentlich das solch hohe Verdienste möglich macht.

Leider ging das Thema beim offenen Briefwechsel irgendwie unter ..

Ich sag euch einfach mal was ich denke (und was vermutlich auch Tatsache ist, ich aber nicht beweisen kann). Das stammt noch aus "goldenen Zeiten" wo man einfach mehr Geld bei der KEF "eingejammert" hat und die einfach alles abnickten. Heute in der Zeit des Widerstands - den gabs ja noch vor einigen Jahren de facto gar nicht - fliegt denen der Laden jetzt natürlich finanziell um die Ohren. Die mussten das mit der Wohnungsabgabe so machen, allein das hat ja heftige Mehreinnahmen generiert. Aber auch größeren Widerstand in der Bevölkerung.

Übrigens ist VERDI wohl auch nicht ganz unschuldig daran, einfach mal die verschiedenen Themen anklicken:
https://ndr.verdi.de/tarife-und-vereinbarungen/aktuelle-tarifverhandlungen.

Nicht das ich gegen Gewerkschaften bin - ganz im Gegenteil. Aber an diesem finanziellen Problem haben die auch ihren Anteil ..


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T

Tereza

Ich finde auch dass das ein interessanter Ansatz ist.

Die Verdienste sind exorbitant, nicht nur in den höheren Etagen, schon alleine die hohe Zusatzrente ist ein Faustschlag ins Gesicht eines jeden Arbeitnehmers. War es nicht sogar hier im Forum i-wo zu finden wie sich sich die Kosten des ÖRR aufschlüsseln ? Bin mal gespannt .wie Herr Eicher das Rechtfertigen möchte. Was *leisten* die Angestellten eigentlich das solch hohe Verdienste möglich macht.

Zitat
Rundfunkbeitrag - Wohin die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag fließen

von Hedda Nier, 10.02.2017

17,50 Euro zahlt jeder Haushalt in Deutschland (mit wenigen Ausnahmen) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Land. Finanziert werden davon, neben ARD, ZDF und Dradio auch die Landesmedienanstalten, die Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk und Telemedien ...

Link: http://winfuture.de/infografik/15245/Wohin-die-1750-Euro-Rundfunkbeitrag-fliessen-1466075180.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2017, 21:26 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
[...] Wenn Sie also danach fragen, ob wir akzeptieren, dass Sie sich der gesetzlichen Beitragspflicht kraft eigener Entscheidung einfach entziehen, ist die klare Antwort: Nein! Wenn jeder in unserer Gesellschaft entscheiden könnte, sich über Gesetze und Rechtsprechung einfach hinwegzusetzen, wäre dies das Ende eines geordneten Zusammenlebens.

Es ist und bleibt natürlich Ihre Sache, einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder nicht. Es treffen Sie dann allerdings auch eventuelle Konsequenzen dieser Entscheidung. Die Verantwortung dafür tragen Sie – nicht wir.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Hermann Eicher

Ich muss mich einfach noch mal wiederholen, weil diese Schuld- und Verantwortungsumkehr einfach unerträglich ist!!!

Die Unersättlichkeit einiger weniger Nutznießer und der daraus entstandene sog. RBStV hat bereits "das Ende eines geordneten Zusammenlebens" eingeläutet.

Der Rechtsfrieden ist durch eine vollkommen unverhältnismäßige, jeglichem gesunden Menschenverstand sowie der faktisch einheitlichen Meinung der Rechtswissenschaft und elementaren bürgerlichen Grundrechten zuwiderstehende, asoziale Neuregelung gestört.

Dafür tragen SIE, Herr Eicher, persönliche Verantwortung - in jedem Falle MITverantwortung!

Ich wiederhole daher eindringlich:
Es ist natürlich leicht, "Gesetze" zu "befolgen"
- an deren Erstellung man selbst (SWR-Justiziar Eicher!) "federführend" beteiligt war und im Zuge deren Erstellung und Durchsetzung man Politik, Justiz und Vollstreckungsorgane einseitig beeinflusst
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
sowie insbesondere auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.msg130841.html#msg130841
sowie auch
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

und welche
- aus einem selbst (von ARD, ZDF Deutschlandradio!) beauftragten "Gutachten" (Prof. Kirchhof) nur die Rosinen rauspicken...
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html


Die Lobby "befolgt" ihre eigenen Lobby-Gesetze...
...und wirft den Geknebelten (uns!) vor, diese nicht zu "befolgen" und die "Konsequenzen daraus tragen" zu müssen.

Chapeau!

Herr Eicher - auch für Sie:

WIR befolgen die Gesetze - allen voran das über allen Gesetzen stehende GRUNDGESETZ!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2017, 21:56 von DumbTV«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

C
  • Beiträge: 70
Guten Abend Zusammen,

WIR befolgen die Gesetze - allen voran das über allen Gesetzen stehende GRUNDGESETZ!

Immer wenn ich das lese wurmt es mich leicht, denn meiner Meinung nach bietet das EU Recht deutlich mehr Freiheiten und Schutz als nur das Grundgesetz alleine.

Hört bitte endlich auf, immer wieder freiwillig den Grundgesetzhebel anzubieten, nur um uns damit in die rechte Ecke*** drängen zu lassen, wir sind alle EU Bürger wir sollten nun auch anfangen so zu Denken.

Wir als Nichtnutzer werden als Deutsche, wie ich finde aufs Übelste mit dem Grundbedürfnis zu Wohnen Diskriminiert, da müssen wir uns zusätzlich auch noch "beschimpfen" lassen von Herrn Eicher?

Das ganze empfinde ich persönlich, als sehr frech und dreist von ihm.

Ich würde bitte gerne von dem Herrn Eicher erfahren, wann seine letzte Weiterbildung gewesen ist, insbesondere die im Umgang mit dem Thema EU Recht.

Denn wenn ich mich nicht irre, sind alle "Behörden und Institutionen" in den EU Mitgliedsländern verpflichtet eigenständig die EU Richtlinien umzusetzen!

Ist der Herr Eicher denn firm mit dem EU Wettbewerbsrecht, dem EU weit der Rundfunk unterliegt, hat er in die Richtung Nachweislich Qualifikationen erworben?

Lieber beruft sich der Herr Eicher auf irgendwelche Deutsche Uralt Urteile, die nicht den Wandel der Zeit repräsentieren, so jedenfalls mein persönliches Empfinden.

Viele Grüße

Cali

PS: falls unangemessen bitte löschen, vielen Dank :-)


***Edit "Bürger":
Ein Bezug auf das Grundgesetzt hat überhaupt gar nichts mit "links" oder "rechts" zu tun und lässt sich auch in keine dieser Ecken verorten. Erst recht nicht, wenn man es anerkennt ;)


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Ich habe mir dieses kleine Drama mal auf Twitter angesehen und ehrlich gesagt wundert es mich nicht, das er sich hier nicht der Diskussion stellt. Das Kaninchen geht ja auch nicht in den Fuchsbau um darüber zu reden, was es zum Abendessen geben soll. Herr Eicher ist ja nun auch nicht ganz blöd und wird wahrscheinlich auch wissen, dass er hier argumentativ untergehen würde.
Respekt hätte ich aber auf alle Fälle, hätte er sich hier einer Diskussion gestellt, denn dafür muss man schon etwas Mut und auch jede Menge Nerven aufbringen. Kann mir in seiner Situation auch schönere Sachen vorstellen, mit den ich das Wochenende oder den Tag verbringen wollen würde.

Aber! Natürlich zeigt das auch ganz klar, dass das ÖR-System im Grunde in seiner jetzigen Form keine Existenzberechtigung hat, denn sonst könnte es sich der Diskussion nicht nur stellen, sondern dieser auch erfolgreich zu Ende bringen. Bestimmte Dinge wird man nicht vereinbaren können, aber wenn einen schon die Einsicht und die Empathie nicht aufbringen kann, dass was verkehrt läuft, dann ist das was jetzt passiert auch irgendwie absehbar. Im Zweifel schweigt der Beschuldigte, denn mit den meisten Worten reitet er sich nur noch tiefer in die Patsche hinein.

Besser wäre ein Gespräch unter vier oder sechs Augen gewesen, ein offizielles Interview, ein offener Dialog, meinetwegen mitgefilmt. Also das, was durch die Briefkorrosponendenz ja eigentlich gemacht wurde. Das würde ich mir an seiner Stelle mehr Substanz erhoffen als sich hier im Forum zerfleischen zu lassen.


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

ich würde gerne zu Ihrer Antwort vom 11.08.2016 einiges äussern.

Ihre Haltung unter Punkt 3 kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Sie sollten sich vielleicht einmal bewußt machen, daß hinter jedem Kommentar eine reale Person steht. Wenn Sie einfach sagen, daß Sie solche Kommentare erst gar nicht lesen, machen Sie es sich doch ein bisschen einfach und es zeugt auch von einer gewissen Ignoranz.
Wollen Sie den Menschen vorwerfen, daß sie nicht einfach sorglos mit ihren persönlichen Daten im Internet umgehen?
Sie als Jurist sollten eigentlich wissen, daß die Gefahr des Datenmissbrauchs gerade im Internet in der heutigen Zeit sehr groß ist.
Wenn es für Sie aber unbedingt so wichtig ist, können Sie gerne über das Nachrichtensystem dieses Forums meinen Namen erfragen. Ich habe keinerlei Probleme damit. Aber zur Klarstellung: Ich werde nicht einfach sorglos mit meinen persönlichen Daten im Internet umgehen, nur weil es Ihnen vielleicht besser gefällt. Und ob ich nun unter dem Namen Spark oder meinem richtigen Namen schreibe, ändert nichts an meinen Meinungen und an meiner Einstellung.


Punkt 5 Ihrer Antwort empfinde ich als bloße Unterstellung.
Die Behauptung, daß unter "ungehindert" automatisch auch "kostenlos" verstanden würde, stammt ausnahmslos von Ihnen selber. Auch wird permanent die Bedeutung des Artikel 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes falsch ausgelegt. Dieser Satz garantiert nämlich das Recht eines jeden Bürgers, sich frei und unbeeinflußt seine Meinung bilden zu können. Und gerade deshalb wird der ungehinderte Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen durch diesen Satz gewährleistet. Daß der Zugang zu diesen Quellen nicht kostenlos sein muß und dieses auch nicht eingefordert werden kann, haben schon die Väter des Grundgesetzes damals explizit festgestellt.

Ich finde es schade, daß Sie meinen Kommentar vom 09.08.2016 nicht gelesen haben, habe aber auch eigentlich nichts anderes erwartet. Auch erweckt Ihre Einstellung aus Punkt 3 in mir den leichten Eindruck, daß Sie nicht wirklich an einem Dialog oder gar Diskussion interessiert sind. An dieser Stelle möchte ich deshalb nochmals ein Zitat des Bundesverwaltungsgerichts aus meinem damaligen Kommentar wiederholen:
Zitat
Da nahezu jeder Beitragspflichtige über eine Rundfunkempfangsmöglichkeit verfügt, zielt die Rundfunkbeitragspflicht weder darauf ab noch ist sie wegen der Höhe des Beitrags objektiv geeignet, Interessenten von Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fernzuhalten. Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen

Was das Bundesverwaltungsgericht an dieser Stelle übersieht ist die Tatsache, daß eine Einschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen durch den Rundfunkbeitrag gleichzeitig auch eine Einschränkung der freien Meinungsbildung nach sich zieht. Mag die Auswirkung bei Nutzern des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks vielleicht noch gering sein, so ist sie es bei Nichtnutzern von Rundfunk gewiss nicht mehr.
Im Falle von Nichtnutzern ist der Rundfunkbeitrag nicht mehr vereinbar mit Artikel 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes. Herr Ketterer hatte schon früher das Beispiel einer jungen Familie angeführt. Leider sind Sie nicht im geringsten darauf eingegangen.


Zu Punkt 9 Ihrer Antwort vom 11.08.2016 möchte ich noch etwas anmerken:
Zitat
Mich beeindruckt sehr, wie sich manche Mitglieder ihres Forums 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 12 Monate im Jahr, gegen den Rundfunkbeitrag wehren. Das wäre selbst mir zu viel!

Herr Eicher, haben Sie sich vielleicht schon einmal ernsthaft Gedanken darüber gemacht, warum diese Menschen das tun?
Ich nehme hier der Einfachheit halber einmal mich selbst als Beispiel.
Glauben Sie, daß ich mich nun seit fast 3 Jahren aus purer Langeweile damit auseinandersetze?
Glauben Sie, daß ich mich nun seit fast 3 Jahren damit auseinandersetze, nur weil ich mir 17,50€ im Monat sparen will?
Sollten Sie wirklich dieser Ansicht sein, dann sind weiter von der Realität entfernt als der Mond von der Erde.

Leider muß ich mich zwangsweise damit auseinandersetzen und wertvolle Lebenszeit, welche ich nie mehr zurückbekommen werde, dafür opfern.

Ich setze mich damit auseinander, weil mir unsere Demokratie noch etwas bedeutet und ich das Grundgesetz achte, welches unser höchstes Gut in diesem Rechtsstaat ist. Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag im verfassungsrechtlichen Sinn, denn er erfüllt nicht die Kriterien der zulässigen Abgabetypen Steuer, Gebühr, Beitrag oder Sonderabgabe. Wie Sie sicher selber wissen, ist die Typologie dieser öffentlichen Abgaben abschließend und hat Verfassungsrang. Im Abgabensystem ist der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form unbekannt und ein Fremdkörper. Aber selbst wenn der Rundfunkbeitrag wirklich ein Beitrag wäre, wäre er in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig.

Hierzu noch ein Zitat aus Ihrer Antwort vom 19.04.2017:
Zitat
Wenn Sie also danach fragen, ob wir akzeptieren, dass Sie sich der gesetzlichen Beitragspflicht kraft eigener Entscheidung einfach entziehen, ist die klare Antwort: Nein! Wenn jeder in unserer Gesellschaft entscheiden könnte, sich über Gesetze und Rechtsprechung einfach hinwegzusetzen, wäre dies das Ende eines geordneten Zusammenlebens.

Herr Eicher, Ihre Antwort erweckt in mir den Eindruck, daß Sie überhaupt nichts verstanden haben. Halten Sie uns allen Ernstes für einen Haufen gesetzloser Wilder?
Es geht hier nicht um wilkürliche Entscheidungen Gesetze zu befolgen oder nicht. Es geht hier darum, einem verfassungswidrigen Gesetz nicht Folge zu leisten. Ich darf Sie an dieser Stelle an Artikel 20 Abs.4 des Grundgesetzes erinnern. Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung und er trifft mich tief im Kern meiner Persönlichkeit, da er unvereinbar mit meinem Gewissen ist.

Wenn Sie also ernsthaft erwarten, daß ich mich zu einer Handlung gegen mein Gewissen zwingen lassen würde, ist die klare Antwort: Nein! Notfalls bis zum Ende.

Dieses Beitragssystem in seiner jetzigen Form wird keinen Bestand haben, es ist nur eine Frage der Zeit, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen es in die Länge zu ziehen. Ich glaube, daß wissen Sie selber auch.

Mit freundlichen Grüßen

Spark


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2017, 09:05 von DumbTV«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Wenn vielleicht auch nicht unmittelbar & von Anfang an...

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

ich würde gerne zu Ihrer Antwort vom 11.08.2016 einiges äussern.

...

Leider muß ich mich zwangsweise damit auseinandersetzen und wertvolle Lebenszeit, welche ich nie mehr zurückbekommen werde, dafür opfern.

...
Hierzu noch ein Zitat aus Ihrer Antwort vom 19.04.2017:
Zitat
Wenn Sie also danach fragen, ob wir akzeptieren, dass Sie sich der gesetzlichen Beitragspflicht kraft eigener Entscheidung einfach entziehen, ist die klare Antwort: Nein! Wenn jeder in unserer Gesellschaft entscheiden könnte, sich über Gesetze und Rechtsprechung einfach hinwegzusetzen, wäre dies das Ende eines geordneten Zusammenlebens.

...


...so sollte doch allmählich unmissverständlich klar werden, dass auch und besonders solche Pseudo-Dialoge wie mit den hochwohledlen Herrschaften vom ÖRR unter obigem Rubrum »Wertvoller & verlorener Lebenszeit« zu verbuchen wären.

Glaubt denn ernsthaft jemand, die sägen an dem Ast auf dem sie sitzen, indem sie ein *ernsthaftes* Gespräch führen? Auf eine perspektivisch denkbare »betriebsbedingte Kündigung« - wenn dieser ÖRR nämlich mal i. S. der berühmten »Grundversorgung« & des bekannten gesetzlichen Programmauftrags auf max. ein Viertel seiner derzeitigen Größe (und vom Finanzvolumen her womgl. noch mehr) zusammengestutzt würde, und a) keine Winkeladvokaten, b) keine Quotenberechner sowie c) keine Agitatoren & professionellen Informationsverfälscher mehr gebraucht würden - haben die *garantiert* keinen Bock. Das üppige Gehalt, die schöne Luxus-Pension!

Wenn, dann füllen die damit bestenfalls die sonstige Langeweile ihres Arbeitstages. Im übrigen ist das PR-Mist für die Dummen, nichts anderes. Und jede Minute bis hin zur Stunde, die diese Herrschaften entweder Briefe an sie verfassenden Zeitgenossen oder tausenden Lesern von deren Sprechblasenbriefen mit dieser billigen Strategie stehlen, ist für die ein Riesen-Gewinn.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2017, 11:35 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

1
  • Beiträge: 25
Zitat Hermann Eicher
Zitat
Prekariat ? Einfach nur ahnungslos und primitiv.....

... ich erinnere mich dunkel daran ... als ich noch klein war ... die Sendung hieß ... SESAMSTRASSE

Seiner Zeit gab es nur drei Programme - ERGO - wurde diese Sendung im ÖR ausgestrahlt  ;)

Diese Sendung hatte ja auch eine Einspielmusik.

Kennt jemand noch den Text ... und zwar die erste Strophe ?

"WER - WIE - WAS ... WIESO - WESHALB - WARUM ?
... wer nicht Fragt bleibt DUMM"


Also Herr Hermann Eicher, wir haben da ein paar Fragen um dessen Beantwortung wir Sie bitten.

Ich vermute mal das Sie sich als "wissenden" sehen und Sie uns als die "unwissenden" ansehen.

Ergo ist es Ihre Pflicht es "uns" zu erklären, weil wir wollen ja verstehen. Allerdings werden wir uns nicht mit allgemeinen und abgedroschenen Floskeln begnügen.

Als allererste Frage welche ich beantwortet wissen möchte ist folgende:

Das Wohnen ist ein Grundrecht. Deshalb ist ja auch die Wohnung gem. Art. 13 GG besonders geschützt.
Art. 13 Abs. 1 "Die Wohnung ist unverletzlich".

Mit welcher Berechtigung verletzen Sie dieses Recht, und zwar in der Form das man gezwungen wird für etwas zu bezahlen nur weil man etwas "inne" hat, nämlich eine Wohnung ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2017, 17:26 von Bürger«

  • Beiträge: 1.667
  • This is the way!
Arroganz ist die Fähigkeit, auf seine eigene gefährliche Dämlichkeit, auch noch stolz zu sein.

Der "Vater" des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages hat alle 3 Gewalten und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, als Grundrechtsträger Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, in eine tiefe Krise gestürzt.

Jede weitere Diskussion mit diesem Vertreter einer übermächtigen Lobby, die auf die Legislative, Judikative und Exekutive eingewirkt hat und noch einwirkt, erübrigt sich.

Wir sollten uns langsam als das sehen was wir sind! Eine Bürgerinitiative!

Und wenn Teile dieser BI "ein Gesprächsangebot" machen, ist das ein Privileg für den Angesprochenen.

Der RBS TV ist bekanntlich "ein Landesgesetz".

Ist es da auch nicht sinnvoller sich mit dem Gesetzgeber auseinanderzusetzen?

Das wahre Ausmaß der Verfassungsverletzungen zeig sich doch erst gerade.

Das Ganze hier ist kein Fall mehr für Gerichte, sondern ein Fall für Untersuchungsauschüsse in den Landtagen und im Bundestag.

Das ist auch ein Fall nach Art 20 Abs. 4 des Grundgesetzes:

Zitat
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und davon mache ich hiermit Gebauch und erweitere auf:

An alle Bürgerinnen und Bürger!

Stellt sofort die Zahlungen des Rundfunkbeitrages ein!

Andere Teile dieser BI haben sicher nicht den geringsten Gesprächsbedarf mit ARD und ZDF.

Ich jedenfalls, als ein klitzekleines Teilchen der BI GEZ-Boykott-Forum, sage:

Kein rechtliches Vergeben, kein rechtliches Vergessen!

 :)



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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Arroganz ist die Fähigkeit, auf seine eigene gefährliche Dämlichkeit, auch noch stolz zu sein.

Vielen, vielen Dank oh du Profät Di Abolo!!!

Nach diesem Satz, habe ich fast einganzes Leben lang gesucht!

Danke!

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Liebe Leute!

Bleiben wir bitte eng beim Thema und vor allem mäßigen wir uns, was die Wortwahl angeht. Wir wollen nicht den Beitragsbefürwortern irgend einen Grund geben, sich der Diskussion zu entziehen. Es ist leider so, dass diese Leute sehr geübt sind, Wörtern ihre eigene Bedeutung zu verleihen, indem man diese aus ihrem Kontext reißt und/oder einfach ignoriert und parallel dazu sie ihre eigene Botschaften platzieren. Das sieht man z. B. beim "Dialog" mit Herrn Dr. Hermann Eicher.

Ich verstehe den Ärger und die Motivation (mir geht es genau so), aber dennoch können wir es sicher noch besser.

Vielen Dank!

Euer René


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