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Autor Thema: Interessante Anfragen im Portal fragdenstaat.de  (Gelesen 7694 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

vielleicht können wir hier interessante Funde zusammentragen?


Anfrage zu Punkten des Dokumentes Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" [#21057]
Datum    13. April 2017 11:42
An    Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-punkten-des-dokumentes-verwaltungsvereinbarung-beitragseinzug/

Aufgabenbeuftragung von WDR
[#21056]
Datum    13. April 2017 11:23
An    Staatskanzlei des Landes NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/aufgabenbeuftragung-von-wdr/

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20791]
Datum    25. März 2017 17:31
An    Oberverwaltungsgericht für das Land NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-1/

Verbreitung des Rundfunks im Ausland [#21045]
Datum    12. April 2017 16:15
An    Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/verbreitung-des-rundfunks-im-ausland/

Drehgenehmigungen für ZDF-Reporter Oliver Koytek und die real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH [#20999]
Datum    8. April 2017 11:49
An    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/drehgenehmigungen-fur-zdf-reporter-oliver-koytek-und-die-realfiction-film-und-fernsehproduktion-gmbh/

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20789]
Datum    25. März 2017 14:32
An    Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/

Der Kreis Olpe als Zentrale Vollstreckungsbehörde für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20952]
Datum    5. April 2017 13:56
An    Kommunalverwaltung Olpe
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/der-kreis-olpe-als-zentrale-vollstreckungsbehorde-fur-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/

Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen [#20797]
Datum    26. März 2017 20:37
An    Bundeskanzleramt
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlungen-an-auslandische-rundfunkunternehmen/

Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat [#20755]
Datum    22. März 2017 12:56
An    Bundeskanzleramt
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertreter-des-bundes-im-zdf-verwaltungsrat-1/

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
[#20914]
Datum    3. April 2017 14:18
An    Bundesnetzagentur
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-3/

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW [#20911]
Datum    3. April 2017 11:07
An    Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvereinbarung-zwischen-dem-westdeutschen-rundfunk-und-verbraucherzentrale-nrw-1/

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20792]
Datum    25. März 2017 17:44
An    Staatskanzlei des Landes NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-2/

Dokumentenanfrage [#20784]
Datum    25. März 2017 13:59
An    Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumentenanfrage/

Monatliche Zwangsabgabe auf Empfangsorte, in denen man typischerweise am deutschen öffentlich-rechtlich Rundfunk teilnehmen kann [#20754]
Datum    22. März 2017 12:50
An    Erstes Deutsches Fernsehen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/monatliche-zwangsabgabe-auf-empfangsorte-in-denen-man-typischerweise-am-deutschen-offentlich-rechtlich-rundfunk-teilnehmen-kann/

Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln [#20738]
Datum    20. März 2017 13:32
An    Kommunalverwaltung Köln
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitragspflicht-der-stadt-koln/

Steuern auf Rundfunkbeträge [#20725]
Datum    19. März 2017 11:59
An    Bundesministerium der Finanzen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/steuern-auf-rundfunkbetrage/

Datenschutzbeauftragter von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20714]
Datum    17. März 2017 22:14
An    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzbeauftragter-von-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/

landesrechtliche Gemeinnützigkeitsbegriff im WDR-Gesetz [#20699]
Datum    16. März 2017 14:17
An    Staatskanzlei des Landes NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/landesrechtliche-gemeinnutzigkeitsbegriff-im-wdr-gesetz/

[...]

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2022, 21:18 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 890
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Breisach
an Stadt Breisach am Rhein (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 3 Minuten her

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Müllheim
an Amtsgericht Müllheim/Baden (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 18 Minuten her

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Freiburg im Brsg.
an Amtsgericht Freiburg (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 23 Minuten her

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
an Amtsgericht Staufen (Baden-Württemberg)
Warte

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
an Stadt Bad Krozingen (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 53 Minuten her

Nicht vergessen, wenn der Text aufgeht, nach dem abkopieren und einfügen den Orts/ Stadtnamen wieder zu ändern. Ist mir grad einmal passiert, das ich eine Stadt im Text mit dem Namen einer anderen Stadt angesprochen habe.

Ansonsten super Idee, mit hoffentlich tausenfacher Nachahmung.
 


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K
  • Beiträge: 2.239
Moin moin,

bzgl. der Zwangsvollstreckungen und diesbzgl. Anfragen an fragdenstaat.de gibt es diesen thread:

Amtsmissbrauch seitens kommunaler Vollstreckungsorgane? Antworten einfordern!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22526.0

Gruß
Kurt

Mitmachen - weitersagen !!!

Einfach.
Für alle.
Einfach tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. April 2022, 21:19 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Hallo Kurt, habe genau diesen Text in Sachen Zwangsvollstreckung eingefügt, und Absendebestätigung bekommen. Jetzt bin ich mal auf Antworten von den Vollstreckungsorganen gespannt.


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Hier die Antwort der Stadt Bad Krozingen,

Nicht irritieren lassen, die Stadt Ottweiler hatte ich in der Antragstellung  vergessen zu ändern. Bekam jetzt trotzdem eine Nachricht der Stadt Bad Krozingen.

Zitat
Von    ...................... – Stadt Bad Krozingen (ändern)
Betreff    Ihre E-Mail-Anfrage vom 20.04.2017
Datum    2. Mai 2017 08:58
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anfrage vom 20.04.2017 haben wir mit gleichem Datum zuständigkeitshalber an die Stadt Ottweiler weitergeleitet.

Für weitere Anfragen bitten wir Sie sich künftig direkt an die Stadt Ottweiler zu wenden.

Die Stadt Bad Krozingen führt keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Rundfunkgebühren durch.

Mit freundlichen Grüßen


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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Die Stadt Bad Krozingen führt keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Rundfunkgebühren durch.

Aber vielleicht das Amtsgericht bzw. der Gerichtsvollzieher?
(Überspezifisches Dementi?)

Es würde mich wundern, wenn es dort keine Nichtnutzer gibt.
Ist doch sehr nah an Freiburg, da wohnen bestimmt einige Studenten.

Bad Krozingen:
Bundesland:    Baden-Württemberg
Regierungsbezirk:    Freiburg
Einwohner:    18.692


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Das ist schon klar. Hier ging es erst mal nur darum, ob die Stadt Bad Krozingen selbst in Sachen Zwangsvollstreckung tätig ist. Ich weiß von einer Mitstreiterin hier in Bad Krozingen, bei der ein Gerichtsvollzieher im Auftrag des SWR, aus einer benachbarten Stadt tätig wurde, allerdings bisher ohne Erfolg.


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Zitat
Von...........     (AG Staufen) – Amtsgericht Staufen (ändern)
Betreff    AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21103]
Datum    5. Mai 2017 13:15
Bitte klicken Sie hier um einen neuen Status für diese Anfrage auszuwählen
Sehr geehrter Herr
ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 20.04.2017

Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

Ich möchte Sie daher bitten, Ihr Anliegen wie vorgehend  beschrieben hier einzureichen, andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dann werde ich dort mal schriftlich/persönlich nachhaken 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2017, 21:09 von Bürger«

s
  • Beiträge: 236
Hamburg will Geld dafür  :o

Zitat
Von    Hanske, Anja – Kulturbehörde Hamburg (ändern)
Betreff    Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag bei der Freie und Hansestadt Hamburg; Ihre Anfrage vom 02.05.2017
Datum    8. Mai 2017 11:45
Sehr geehrt er Herr ...,

mit Ihrer Anfrage vom 02.05.2017 begehren Sie den Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz.



In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sämtliche Arten des Zugangs zur Information grundsätzlich gebührenpflichtige Amtshandlungen nach § 13 Absatz 4 HmbTG i.V.m. §§ 11, 12, 13 HmbTG darstellen. Für diese Amtshandlungen werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in den jeweils geltenden Fassungen erhoben.



Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15 und 500 Euro liegt. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen.  Zudem ist der entstandene Personalaufwand zu berücksichtigen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes: 64,00 Euro / Stunde, des gehobenen Dienstes: 54,00 Euro / Stunde).



Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine abschließende Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, gleichwohl ist nach der ersten Prüfung von einer

Gebühr von 192,00 - 256,00 Euro

nach derzeitigem Stand auszugehen.

Bitte teilen Sie mir bis zum 15.05.2017 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-bei-der-freie-und-hansestadt-hamburg-1/#nachricht-66300


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2017, 17:09 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Hier sind interessante Infos über die in den Jahren 2013 bis 2017 eingegangenen Vollstreckungsersuchen des Norddeutschen Rundfunks bezüglich von Rundfunkbeiträgen in der Stadt Oldenburg (Oldb.), aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren:

https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-15/
Zitat
2013: 1.444 Stück
2014: 2.267 Stück
2015: 3.948 Stück
2016: 3.326 Stück
2017: 1.442 Stück (5 Monate)

Für 2017 ergibt das hochgerechnet 1442 : 5 * 12 = 3461 Stück.

Leider ist unklar geblieben wie viele von den Vollstreckungsersuchen jeweils duchgeführt bzw. abgeschlossen wurden, und wie viele davon jeweils noch nicht abgeschlossen sind.

Prozentual bezüglich der Einwohnerzahl (s. hier und hier) und einem Haushalt mit durchschnittlich 1,93 Personen (im Jahr 2015 gab es in Oldenburg 85200 Haushalte, s. hier) ergibt das...

2013 (159.610 Ew.): 1,75 % aller Haushalte
2014 (160.907 Ew.): 2,73 % aller Haushalte
2015 (163.830 Ew.): 4,66 % aller Haushalte
2016 (166.600 Ew.): 3,87 % aller Haushalte
2017 (ca. 168.000 Ew.): ca. 3,99 % aller Haushalte

4 % ist jeder 25. Wohnungsinhaber, gegen den in Oldenburg pro Jahr ein Vollstreckungsersuchen des NDR bezüglich nichtgezahlter Rundfunkbeiträge gestellt wird...  :o

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2017, 16:09 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

n
  • Beiträge: 1.452
Die Googlesuche führt interessante Antworten zutage:
   site:fragdenstaat.de rundfunk Zwangsvollstreckung

z.B:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart-1/
Zum Ersten weiss Stuttgart nich wie viele Vollstreckungen es gibt
Zitat
Über die Anzahl der eingegangenen und erledigten Aufträge können daher keine Angaben gemacht werden.
Dann die Frage waum Stuttgart zwangsvollstreckt, obwohl der SWR im LVwVfG explizit ausgenommen ist:

Zitat
... Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass die Zwangsvollstreckung nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) erfolgt. Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) wird nicht angewendet.
Ich hatte gedacht, dass das Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) höherrangig ist, d.h dass das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) nur Anwendung findet wenn die Bedingeungen im LVwVfG erfüllt sind.
Allerdings gehe dich davon aus, dass der Herr Verwaltungsleiter da genauer als ich Bescheid weiss (oder vielleicht nicht)?
Kann jemand ausführen, wie die Rangfolge der Gesetze ist?


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P
  • Beiträge: 3.997
[...]
Ich hatte gedacht, dass das Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) höherrangig ist, d.h dass das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) nur Anwendung findet wenn die Bedingeungen im LVwVfG erfüllt sind.
Allerdings gehe dich davon aus, dass der Herr Verwaltungsleiter da genauer als ich Bescheid weiss (oder vielleicht nicht)?
Kann jemand ausführen, wie die Rangfolge der Gesetze ist?

In Bezug auf LVwVG und LVwVfG würde PersonX sagen, einfach mal nach dem Allgemeinen einen Blick auf den Teil VIII Vollstreckungsverfahren mit ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG richten.

Im ABL PDF Seite 2 "3. Materielle Voraussetzungen:"

PersonX hebt das hier noch mal aus der Versenkung:

Nach Möglichkeit bitte die Arbeitsblätter ABL anschauen und jeweils das Skript dazu suchen, falls Wörter unklar sind. In den Skripten werden diese erläutert auch mit Beispielen.

Ein jeder sollte die Schaubilder auf dem ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
an schauen.

Insbesondere Seite 3/4 zur "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung"

Dazu bitte die Folie "Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015" lesen.

http://www.haakh-online.de/avr.php

Zitat
Manuskript
Teil 0 Deckblatt Manuskript
Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015
Teil II Handlungsformen Der Verwaltungsakt
Teil III Der rechtmäßige VA
Teil IV Der fehlerhafte Verwaltungsakt
Teil V Bestandskraft und deren Durchbrechung
Teil VI Rechtsschutz
Teil VII Der vorläufige Rechtsschutz
Teil VIII Vollstreckungsverfahren

Arbeitsblätter
ABL 00 ÜBERSICHT
ABL 01 ÜBERBLICK ARBEITSBLÄTTER
ABL 02 FÄLLE ZUM THEMA
ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
ABL 04 ERMESSEN
ABL 05 VERWALTUNGSAKT
ABL 05a Nebenbestimmungen Bsp
ABL 06 RECHTSGRUNDLAGEN
ABL 07 ZUSTÄNDIGKEIT
ABL 08 VERWALTUNGSVERFAHREN
ABL 09 SCHEMA RECHTMÄSSIGKEIT
ABL 10 FEHLERFOLGEN
ABL 11 BESTANDSKRAFT
ABL 12 RÜCKNAHME + WIDERRUF
ABL 13 RECHTSMITTEL
ABL 14 WIDERSPRUCHSPRÜFUNG OBERSÄTZE
ABL 15 VORL RECHTSSCHUTZ
ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG


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Alle Anfragen an den Beitragservice kann man hier sehen:
https://fragdenstaat.de/behoerde/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/

Weitere Anfragen:
Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags
https://fragdenstaat.de/anfrage/haftbefehl-aufgrund-verweigerung-der-zahlung-des-rundfunkbeitrags/

Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags - Oldenburg
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-15/

Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag - Gemeindeverwaltung Mutterstadt
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag/

Rundfunkbeitrag in den Geschäftsräumen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-in-den-geschaftsraumen-des-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 09:51 von noGez99«
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b
  • Beiträge: 765
Das Rundfunkrecht ist ja Landesrecht und ist somit auf Landesgrenzen begrenzt. Person P hat bemerkt, dass bei Begründung zu Rundfunkänderungsstaatsvertrag für den Landtag NRW statt Entscheidungen der NRW-Gerichte, nur Entscheidungen der Gerichte der anderen Bundesländern zitiert wurden. Die Wortfolge "die Rechtsprechung hat bestätigt" sticht sofort ins Auge.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof als NRW-Gericht
https://fragdenstaat.de/anfrage/der-bayerische-verfassungsgerichtshof-als-nrw-gericht/

Anfrage
Zitat
Rundfunkrecht: in Begründungen zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen für den Landtag NRW werden häufig die Entscheidungen der Gerichte der anderen Bundesländern als Entscheidungen der NRW-Rechtsprechung zitiert.

So z.B. auf S. 28 des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Gesetz zur Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze (18. Rundfunkänderungsgesetz) mit Begründung.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8130.pdf

"Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass die Sicherung der Aktualität des Datenbestands ein legitimer Zweck für die Durchführung eines Meldedatenabgleichs ist. Weniger beeinträchtigende Mittel, die ebenso weitreichende Aufklärung ermöglichen, sind nicht zu erkennen. Die Beeinträchtigungen für die Betroffenen sind zudem gering, so dass der Gesetzgeber den Gemeinwohlbelang, die Beitragsehrlichkeit durch Kontrollmöglichkeiten zu ergänzen, höher gewichten darf (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018, Vf. 1-VII-18)."

Da der Bayerische Verfassungsgerichtshof in der zitierten Frage für das Land NRW im Jahr 2018 schon entschieden hat ("die Rechtsprechung hat bestätigt"), ist für mich noch zu klären, für welche Fragen in NRW (Rundfunkrecht) der Bayerische Verfassungsgerichtshof und für welche der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW zuständig sind.

Bitte schicken Sie mir das Dokument, wo zwischen diesen Gerichten die Zuständigkeiten in NRW geregelt sind.

Antwort
Zitat
Ein  Dokument,  in  dem  Zuständigkeiten  zwischen  dem  Bayerischen  Verfassungsgerichtshof  und  dem  Verfassungsgerichtshof  für  das  Land  Nordrhein-Westfalen  geregelt  sind,  liegt  hier  nicht  vor.  Ich  kann  Ihnen  aber  allgemein  mitteilen,  dass  sich  die Zuständigkeit  des  Verfassungsgerichtshofs  für  das  Land  Nordrhein-Westfalen  auf Hoheitsakte der nordrhein-westfälischen Staatsgewalt erstreckt und beschränkt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2020, 15:25 von boykott2015«

  • Beiträge: 2.349
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Der Etnscheid des BayVerfGH erfolgte ohne Beschwerdeführer. Er ist nach Prinzipien des deutschen Rechts nicht als gerichtlicher Entscheid zu werden.
Der VerfGH darf dem Entscheid aber mindestens den Wert eines "juristischen Gutrachtens" zuordnen.

Der VerfGH NRW ist autonom, da es sich um Landesrecht handelt. Die Staatsverträge sind aber für den Meldedatenabgleich bundesweit.
Würde der VerfGH NRW abweichen wollen vom erfolgten Entscheid des BayVerfGH, so stellt sich die Frage, ob Richtervorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof zwingend wäre oder nicht.

Die Frage ist zweigeteilt:
a) Ist der Entscheid BayVerfGH überhaupt "Rechtsprechung"? Nur dann die eventuelle Pflicht.
b) Besteht diese Pflicht, sofern an sich Landesrecht, aber "getarntes Bundesrecht"?

Auch diese Fragen sind dargelegt in einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die in diesen Wochen in die gerichtliche Bearbeitung eingehen wird. Ob das Gericht die Zeit bereitstellen wird, über die Beschwerde zu entscheiden, bleibt abzuwarten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2020, 16:44 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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