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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Kurt am 19. April 2017, 21:58
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Hallo zusammen,
vielleicht können wir hier interessante Funde zusammentragen?
Anfrage zu Punkten des Dokumentes Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" [#21057]
Datum 13. April 2017 11:42
An Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-punkten-des-dokumentes-verwaltungsvereinbarung-beitragseinzug/
Aufgabenbeuftragung von WDR [#21056]
Datum 13. April 2017 11:23
An Staatskanzlei des Landes NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/aufgabenbeuftragung-von-wdr/
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20791]
Datum 25. März 2017 17:31
An Oberverwaltungsgericht für das Land NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-1/
Verbreitung des Rundfunks im Ausland [#21045]
Datum 12. April 2017 16:15
An Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/verbreitung-des-rundfunks-im-ausland/
Drehgenehmigungen für ZDF-Reporter Oliver Koytek und die real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH [#20999]
Datum 8. April 2017 11:49
An Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/drehgenehmigungen-fur-zdf-reporter-oliver-koytek-und-die-realfiction-film-und-fernsehproduktion-gmbh/
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20789]
Datum 25. März 2017 14:32
An Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/
Der Kreis Olpe als Zentrale Vollstreckungsbehörde für ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20952]
Datum 5. April 2017 13:56
An Kommunalverwaltung Olpe
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/der-kreis-olpe-als-zentrale-vollstreckungsbehorde-fur-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/
Zahlungen an ausländische Rundfunkunternehmen [#20797]
Datum 26. März 2017 20:37
An Bundeskanzleramt
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlungen-an-auslandische-rundfunkunternehmen/
Vertreter des Bundes im ZDF-Verwaltungsrat [#20755]
Datum 22. März 2017 12:56
An Bundeskanzleramt
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertreter-des-bundes-im-zdf-verwaltungsrat-1/
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20914]
Datum 3. April 2017 14:18
An Bundesnetzagentur
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-3/
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW [#20911]
Datum 3. April 2017 11:07
An Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvereinbarung-zwischen-dem-westdeutschen-rundfunk-und-verbraucherzentrale-nrw-1/
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20792]
Datum 25. März 2017 17:44
An Staatskanzlei des Landes NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-2/
Dokumentenanfrage [#20784]
Datum 25. März 2017 13:59
An Westdeutscher Rundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumentenanfrage/
Monatliche Zwangsabgabe auf Empfangsorte, in denen man typischerweise am deutschen öffentlich-rechtlich Rundfunk teilnehmen kann [#20754]
Datum 22. März 2017 12:50
An Erstes Deutsches Fernsehen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/monatliche-zwangsabgabe-auf-empfangsorte-in-denen-man-typischerweise-am-deutschen-offentlich-rechtlich-rundfunk-teilnehmen-kann/
Rundfunkbeitragspflicht der Stadt Köln [#20738]
Datum 20. März 2017 13:32
An Kommunalverwaltung Köln
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitragspflicht-der-stadt-koln/
Steuern auf Rundfunkbeträge [#20725]
Datum 19. März 2017 11:59
An Bundesministerium der Finanzen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/steuern-auf-rundfunkbetrage/
Datenschutzbeauftragter von ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice [#20714]
Datum 17. März 2017 22:14
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzbeauftragter-von-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/
landesrechtliche Gemeinnützigkeitsbegriff im WDR-Gesetz [#20699]
Datum 16. März 2017 14:17
An Staatskanzlei des Landes NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/landesrechtliche-gemeinnutzigkeitsbegriff-im-wdr-gesetz/
[...]
Gruß
Kurt
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Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Breisach
an Stadt Breisach am Rhein (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 3 Minuten her
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Müllheim
an Amtsgericht Müllheim/Baden (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 18 Minuten her
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag der Stadt Freiburg im Brsg.
an Amtsgericht Freiburg (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 23 Minuten her
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
an Amtsgericht Staufen (Baden-Württemberg)
Warte
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
an Stadt Bad Krozingen (Baden-Württemberg)
Warte auf Antwort, 53 Minuten her
Nicht vergessen, wenn der Text aufgeht, nach dem abkopieren und einfügen den Orts/ Stadtnamen wieder zu ändern. Ist mir grad einmal passiert, das ich eine Stadt im Text mit dem Namen einer anderen Stadt angesprochen habe.
Ansonsten super Idee, mit hoffentlich tausenfacher Nachahmung.
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Moin moin,
bzgl. der Zwangsvollstreckungen und diesbzgl. Anfragen an fragdenstaat.de gibt es diesen thread:
Amtsmissbrauch seitens kommunaler Vollstreckungsorgane? Antworten einfordern!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22526.0
Gruß
Kurt
Mitmachen - weitersagen !!!
Einfach.
Für alle.
Einfach tun.
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Hallo Kurt, habe genau diesen Text in Sachen Zwangsvollstreckung eingefügt, und Absendebestätigung bekommen. Jetzt bin ich mal auf Antworten von den Vollstreckungsorganen gespannt.
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Hier die Antwort der Stadt Bad Krozingen,
Nicht irritieren lassen, die Stadt Ottweiler hatte ich in der Antragstellung vergessen zu ändern. Bekam jetzt trotzdem eine Nachricht der Stadt Bad Krozingen.
Von ...................... – Stadt Bad Krozingen (ändern)
Betreff Ihre E-Mail-Anfrage vom 20.04.2017
Datum 2. Mai 2017 08:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage vom 20.04.2017 haben wir mit gleichem Datum zuständigkeitshalber an die Stadt Ottweiler weitergeleitet.
Für weitere Anfragen bitten wir Sie sich künftig direkt an die Stadt Ottweiler zu wenden.
Die Stadt Bad Krozingen führt keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Rundfunkgebühren durch.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Stadt Bad Krozingen führt keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Rundfunkgebühren durch.
Aber vielleicht das Amtsgericht bzw. der Gerichtsvollzieher?
(Überspezifisches Dementi?)
Es würde mich wundern, wenn es dort keine Nichtnutzer gibt.
Ist doch sehr nah an Freiburg, da wohnen bestimmt einige Studenten.
Bad Krozingen:
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Freiburg
Einwohner: 18.692
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Das ist schon klar. Hier ging es erst mal nur darum, ob die Stadt Bad Krozingen selbst in Sachen Zwangsvollstreckung tätig ist. Ich weiß von einer Mitstreiterin hier in Bad Krozingen, bei der ein Gerichtsvollzieher im Auftrag des SWR, aus einer benachbarten Stadt tätig wurde, allerdings bisher ohne Erfolg.
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Von........... (AG Staufen) – Amtsgericht Staufen (ändern)
Betreff AW: Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag [#21103]
Datum 5. Mai 2017 13:15
Bitte klicken Sie hier um einen neuen Status für diese Anfrage auszuwählen
Sehr geehrter Herr
ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 20.04.2017
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Ich möchte Sie daher bitten, Ihr Anliegen wie vorgehend beschrieben hier einzureichen, andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dann werde ich dort mal schriftlich/persönlich nachhaken 8)
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Hamburg will Geld dafür :o
Von Hanske, Anja – Kulturbehörde Hamburg (ändern)
Betreff Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag bei der Freie und Hansestadt Hamburg; Ihre Anfrage vom 02.05.2017
Datum 8. Mai 2017 11:45
Sehr geehrt er Herr ...,
mit Ihrer Anfrage vom 02.05.2017 begehren Sie den Zugang zu Informationen nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sämtliche Arten des Zugangs zur Information grundsätzlich gebührenpflichtige Amtshandlungen nach § 13 Absatz 4 HmbTG i.V.m. §§ 11, 12, 13 HmbTG darstellen. Für diese Amtshandlungen werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in den jeweils geltenden Fassungen erhoben.
Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15 und 500 Euro liegt. Die konkrete Höhe der Gebühr hängt vom Umfang der begehrten Information ebenso ab wie vom Schwierigkeitsgrad der ggf. erforderlich werdenden rechtlichen Prüfung und von den im Einzelfall erforderlich werdenden sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen. Zudem ist der entstandene Personalaufwand zu berücksichtigen (für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes: 64,00 Euro / Stunde, des gehobenen Dienstes: 54,00 Euro / Stunde).
Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anfrage zeichnet sich ab, dass deren Beantwortung wegen des voraussichtlich erforderlichen Arbeitsaufwandes zu einer Gebührenpflicht Ihrerseits führen wird. Eine abschließende Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, gleichwohl ist nach der ersten Prüfung von einer
Gebühr von 192,00 - 256,00 Euro
nach derzeitigem Stand auszugehen.
Bitte teilen Sie mir bis zum 15.05.2017 mit, ob Sie angesichts Ihrer voraussichtlichen Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten oder ihn zurücknehmen möchten. Im Falle einer Rücknahme werden keine Gebühren erhoben. Wenn nach Ablauf der genannten Frist keine Äußerung von Ihnen hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-bei-der-freie-und-hansestadt-hamburg-1/#nachricht-66300
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Moin.
Hier sind interessante Infos über die in den Jahren 2013 bis 2017 eingegangenen Vollstreckungsersuchen des Norddeutschen Rundfunks bezüglich von Rundfunkbeiträgen in der Stadt Oldenburg (Oldb.), aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-15/ (https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-15/)
2013: 1.444 Stück
2014: 2.267 Stück
2015: 3.948 Stück
2016: 3.326 Stück
2017: 1.442 Stück (5 Monate)
Für 2017 ergibt das hochgerechnet 1442 : 5 * 12 = 3461 Stück.
Leider ist unklar geblieben wie viele von den Vollstreckungsersuchen jeweils duchgeführt bzw. abgeschlossen wurden, und wie viele davon jeweils noch nicht abgeschlossen sind.
Prozentual bezüglich der Einwohnerzahl (s. hier (http://www.oldenburg.de/de/startseite/politik/verwaltung/statistik/statistische-daten-online/bevoelkerung.html) und hier (https://www.nwzonline.de/oldenburg/politik/oldenburg_a_31,1,2943124521.html)) und einem Haushalt mit durchschnittlich 1,93 Personen (im Jahr 2015 gab es in Oldenburg 85200 Haushalte, s. hier (http://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/40/402/0242-2015-Internet.pdf)) ergibt das...
2013 (159.610 Ew.): 1,75 % aller Haushalte
2014 (160.907 Ew.): 2,73 % aller Haushalte
2015 (163.830 Ew.): 4,66 % aller Haushalte
2016 (166.600 Ew.): 3,87 % aller Haushalte
2017 (ca. 168.000 Ew.): ca. 3,99 % aller Haushalte
4 % ist jeder 25. Wohnungsinhaber, gegen den in Oldenburg pro Jahr ein Vollstreckungsersuchen des NDR bezüglich nichtgezahlter Rundfunkbeiträge gestellt wird... :o
Frei 8)
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Die Googlesuche führt interessante Antworten zutage:
site:fragdenstaat.de rundfunk Zwangsvollstreckung
z.B:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-von-rundfunkbeitragen-in-stuttgart-1/
Zum Ersten weiss Stuttgart nich wie viele Vollstreckungen es gibt
Über die Anzahl der eingegangenen und erledigten Aufträge können daher keine Angaben gemacht werden.
Dann die Frage waum Stuttgart zwangsvollstreckt, obwohl der SWR im LVwVfG explizit ausgenommen ist:
... Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass die Zwangsvollstreckung nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) erfolgt. Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) wird nicht angewendet.
Ich hatte gedacht, dass das Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) höherrangig ist, d.h dass das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) nur Anwendung findet wenn die Bedingeungen im LVwVfG erfüllt sind.
Allerdings gehe dich davon aus, dass der Herr Verwaltungsleiter da genauer als ich Bescheid weiss (oder vielleicht nicht)?
Kann jemand ausführen, wie die Rangfolge der Gesetze ist?
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[...]
Ich hatte gedacht, dass das Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) höherrangig ist, d.h dass das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) nur Anwendung findet wenn die Bedingeungen im LVwVfG erfüllt sind.
Allerdings gehe dich davon aus, dass der Herr Verwaltungsleiter da genauer als ich Bescheid weiss (oder vielleicht nicht)?
Kann jemand ausführen, wie die Rangfolge der Gesetze ist?
In Bezug auf LVwVG und LVwVfG würde PersonX sagen, einfach mal nach dem Allgemeinen einen Blick auf den Teil VIII Vollstreckungsverfahren mit ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG richten.
Im ABL PDF Seite 2 "3. Materielle Voraussetzungen:"
PersonX hebt das hier noch mal aus der Versenkung:
Nach Möglichkeit bitte die Arbeitsblätter ABL anschauen und jeweils das Skript dazu suchen, falls Wörter unklar sind. In den Skripten werden diese erläutert auch mit Beispielen.
Ein jeder sollte die Schaubilder auf dem ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
an schauen.
Insbesondere Seite 3/4 zur "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung"
Dazu bitte die Folie "Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015" lesen.
http://www.haakh-online.de/avr.php (http://www.haakh-online.de/avr.php)
Manuskript
Teil 0 Deckblatt Manuskript
Teil I Grundlagen des Verwaltungshandelns 2015
Teil II Handlungsformen Der Verwaltungsakt
Teil III Der rechtmäßige VA
Teil IV Der fehlerhafte Verwaltungsakt
Teil V Bestandskraft und deren Durchbrechung
Teil VI Rechtsschutz
Teil VII Der vorläufige Rechtsschutz
Teil VIII Vollstreckungsverfahren
Arbeitsblätter
ABL 00 ÜBERSICHT
ABL 01 ÜBERBLICK ARBEITSBLÄTTER
ABL 02 FÄLLE ZUM THEMA
ABL 03 GRUNDLAGEN DES VERWALTUNGSHANDELNS
ABL 04 ERMESSEN
ABL 05 VERWALTUNGSAKT
ABL 05a Nebenbestimmungen Bsp
ABL 06 RECHTSGRUNDLAGEN
ABL 07 ZUSTÄNDIGKEIT
ABL 08 VERWALTUNGSVERFAHREN
ABL 09 SCHEMA RECHTMÄSSIGKEIT
ABL 10 FEHLERFOLGEN
ABL 11 BESTANDSKRAFT
ABL 12 RÜCKNAHME + WIDERRUF
ABL 13 RECHTSMITTEL
ABL 14 WIDERSPRUCHSPRÜFUNG OBERSÄTZE
ABL 15 VORL RECHTSSCHUTZ
ABL 16 VERWALTUNGSVOLLSTRECKUNG
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Alle Anfragen an den Beitragservice kann man hier sehen:
https://fragdenstaat.de/behoerde/ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/
Weitere Anfragen:
Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags
https://fragdenstaat.de/anfrage/haftbefehl-aufgrund-verweigerung-der-zahlung-des-rundfunkbeitrags/
Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags - Oldenburg
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag-15/
Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag - Gemeindeverwaltung Mutterstadt
https://fragdenstaat.de/anfrage/zwangsvollstreckungen-in-sachen-rundfunkbeitrag/
Rundfunkbeitrag in den Geschäftsräumen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
https://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkbeitrag-in-den-geschaftsraumen-des-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/
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Das Rundfunkrecht ist ja Landesrecht und ist somit auf Landesgrenzen begrenzt. Person P hat bemerkt, dass bei Begründung zu Rundfunkänderungsstaatsvertrag für den Landtag NRW statt Entscheidungen der NRW-Gerichte, nur Entscheidungen der Gerichte der anderen Bundesländern zitiert wurden. Die Wortfolge "die Rechtsprechung hat bestätigt" sticht sofort ins Auge.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof als NRW-Gericht
https://fragdenstaat.de/anfrage/der-bayerische-verfassungsgerichtshof-als-nrw-gericht/
Anfrage
Rundfunkrecht: in Begründungen zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen für den Landtag NRW werden häufig die Entscheidungen der Gerichte der anderen Bundesländern als Entscheidungen der NRW-Rechtsprechung zitiert.
So z.B. auf S. 28 des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Gesetz zur Zustimmung zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung weiterer Gesetze (18. Rundfunkänderungsgesetz) mit Begründung.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8130.pdf
"Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass die Sicherung der Aktualität des Datenbestands ein legitimer Zweck für die Durchführung eines Meldedatenabgleichs ist. Weniger beeinträchtigende Mittel, die ebenso weitreichende Aufklärung ermöglichen, sind nicht zu erkennen. Die Beeinträchtigungen für die Betroffenen sind zudem gering, so dass der Gesetzgeber den Gemeinwohlbelang, die Beitragsehrlichkeit durch Kontrollmöglichkeiten zu ergänzen, höher gewichten darf (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 20. November 2018, Vf. 1-VII-18)."
Da der Bayerische Verfassungsgerichtshof in der zitierten Frage für das Land NRW im Jahr 2018 schon entschieden hat ("die Rechtsprechung hat bestätigt"), ist für mich noch zu klären, für welche Fragen in NRW (Rundfunkrecht) der Bayerische Verfassungsgerichtshof und für welche der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW zuständig sind.
Bitte schicken Sie mir das Dokument, wo zwischen diesen Gerichten die Zuständigkeiten in NRW geregelt sind.
Antwort
Ein Dokument, in dem Zuständigkeiten zwischen dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt sind, liegt hier nicht vor. Ich kann Ihnen aber allgemein mitteilen, dass sich die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen auf Hoheitsakte der nordrhein-westfälischen Staatsgewalt erstreckt und beschränkt.
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Der Etnscheid des BayVerfGH erfolgte ohne Beschwerdeführer. Er ist nach Prinzipien des deutschen Rechts nicht als gerichtlicher Entscheid zu werden.
Der VerfGH darf dem Entscheid aber mindestens den Wert eines "juristischen Gutrachtens" zuordnen.
Der VerfGH NRW ist autonom, da es sich um Landesrecht handelt. Die Staatsverträge sind aber für den Meldedatenabgleich bundesweit.
Würde der VerfGH NRW abweichen wollen vom erfolgten Entscheid des BayVerfGH, so stellt sich die Frage, ob Richtervorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof zwingend wäre oder nicht.
Die Frage ist zweigeteilt:
a) Ist der Entscheid BayVerfGH überhaupt "Rechtsprechung"? Nur dann die eventuelle Pflicht.
b) Besteht diese Pflicht, sofern an sich Landesrecht, aber "getarntes Bundesrecht"?
Auch diese Fragen sind dargelegt in einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die in diesen Wochen in die gerichtliche Bearbeitung eingehen wird. Ob das Gericht die Zeit bereitstellen wird, über die Beschwerde zu entscheiden, bleibt abzuwarten.
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Würde der VerfGH NRW abweichen wollen vom erfolgten Entscheid des BayVerfGH, so stellt sich die Frage, ob Richtervorlage beim Bundesverfassungsgerichtshof zwingend wäre oder nicht.
Könnte bejaht werden? Siehe
BVerfG - 2 BvN 1/95 - bereits einfaches Bundesrecht bricht Landesrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31000.0
Man könnte den Rest der zugrundeliegenden Entscheidung des BVerfG ja mal sichten, waren die Landesverfassungsgerichte ja daran beteiligt? Würde mich wundern, wäre eine derartige Fragestellung spätestens in diesem Entscheid nicht geklärt worden.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weitere Vertiefung einzelner Anfragen, sondern hier nur übersichtsweise zum Thema
Interessante Anfragen im Portal fragdenstaat.de
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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Quelle des Rundfunkbeitrags [#196413]
Datum 1. September 2020 12:00
An Landtag NRW
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/196413
Kurz: wurde festgelegt, wo der Mensch das Geld bekommt, um den Rundfunkbeitrag zu zahlen?
1. Wer ist für die Auswahl der Quelle, aus der bezahlt werden soll, zuständig?
2. Bestimmung der Quelle:
a). die Europäische Zentralbank (EZB)
b). das Bundesland NRW
Anm.mod.seppl: Die Anfrage wurde heute ebenfalls an den Hamburgischen Senat gestellt: https://fragdenstaat.de/a/196846
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Veröffentlichungspraxis des Bundesverfassungsgerichts [#195796]
Datum 22. August 2020 19:14
An Bundesverfassungsgericht
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/195796
pdf: https://fragdenstaat.de/anfrage/veroffentlichungspraxis-des-bundesverfassungsgerichts/521551/anhang/SchreibenNAMENAME_geschwaerzt.pdf
1. Bestätigung, dass das Bundesverfassungsgericht sich an der Mitgliederliste der Justizpressekonferenz orientiert und seine Entscheidungen vorab an diese Personen übergibt. Diese Information ist wichtig, um nur die Personen zu lesen, die zuvor vom Bundesverfassungsgericht ausgewählt wurden.
2. Kosten pro Jahr für diese Prozedur.
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Pay-TV vs. Nicht-Pay-TV / ARD und ZDF
Datum: 19. November 2020
An: Statistisches Bundesamt
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/203984
In der Anfrage ging es um kostenpflichtige Angebote von ARD und ZDF bei Amazon Prime Video Channels und deren Erfassung in der Statistik:
1. Welche Mindestanforderungen muss ein TV-Anbieter erfüllen, um als Pay-TV statistisch erfasst zu werden? Sind ARD und ZDF jetzt mit ihren kostenpflichtigen Angeboten statistisch Pay-TV?
2. Beispiel: Ein Mensch zahlt unfreiwillig den Rundfunkbeitrag. Gleichzeitig bucht er freiwillig die Pay-TV-Angebote von ARD und ZDF. Bei Pay-TV-Angebot hat er alle Rechte und kann z.B. die Abos monatlich kündigen. Wie wird die Situation (unfreiwilliger Rundfunkbeitrag und gleichzeitig freiwilliger Pay-TV-Angebot bei derselben Anbietern) statistisch erfasst?
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen das Folgende mit:
Antwort zu 1:
a) In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stellen die kostenpflichtigen Angebote von ARD und ZDF keine eigenen statistischen Einheiten der Rundfunkanstalten dar. Laut eines Artikels des Handelsblattes handelt es sich hierbei um eine Lizenzvereinbarung zwischen Magenta-TV (Anbieter des Pay-TV) und kommerziellen Töchtern der ARD und ZDF.
b) Im statistischen Unternehmensregister, das die Basis für zahlreiche Wirtschaftsstatistiken ist, erfolgt die Einordung von statistischen Einheiten (Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen) mittels der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). Fernsehsender sind demnach in der Wirtschaftsunterklasse 60.20.0 Fernsehveranstalter zu erfassen. Für die Zuordnung von Tätigkeiten bzw. Einheiten in der Unterklasse 60.20.0 der Klassifikation ist es nicht entscheidend, auf welche Weise die Fernsehprogramme finanziert werden: "Diese Unterklasse umfasst sowohl Programme, die für die Nutzer gebührenfrei sind, als auch solche, die nur im Rahmen eines Abonnements verfügbar sind."
Siehe hierzu: https://www.klassifikationsserver.de/klassService/index.jsp?variant=wz2008&item=60200
D.h., Pay-TV-Fernsehveranstalter werden ebenso der Unterklasse 60.20.0 zugeordnet, wie andere Fernsehveranstalter auch.
Eine Differenzierung ist im Unternehmensregister daher nicht möglich. Sie finden eine Auswertung der Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen zu diesem Wirtschaftszweig im Anhang dieser Mail. Des Weiteren finden Sie hier eine Datei mit methodischen Erläuterungen zu den Daten des statistischen Unternehmensregisters.
Antwort zu 2:
a) Nach den Definitionen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) wird der Rundfunkbeitrag als Steuereinnahme statistisch erfasst. Die Erträge aus den Lizenzvereinbarungen werden als Verkäufe/Umsätze bei den jeweiligen Tochterunternehmen von ZDF und ARD erfasst.
b) Aus der Perspektive der Preisstatistik gilt grundsätzlich für die nationale Erhebung bei den Verbraucherpreisen, dass der Rundfunkbeitrag und die Entwicklung dieses Beitrages erfasst wird. Darüber hinaus werden Pay-TV-Sender mit Verbrauchsbedeutung (zum Beispiel Sky) ebenso in den Verbraucherpreisen erfasst. Gleiches gilt für Angebote von Streamingdiensten (zum Beispiel Netflix), sofern eine relevante Verbrauchsbedeutung vorliegt. Darüber hinaus besitzen ARD und ZDF, wie auch anderen Sender des öffentlichen Rundfunks (wie z.B. 3Sat oder Arte) Mediatheken. Beiträge hier sind oftmals aufgrund von Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nur zeitlich begrenzt verfügbar. Diese Mediatheken sind weitgehend kostenlos nutzbar. Ein Sonderfall stellen die Angebote von ZDF und nun aktuell der ARD bei Amazon Prime dar. Hier konnten wir bislang keine gesonderte Verbrauchsbedeutung feststellen, so dass wir diese bislang auch nicht in den Verbraucherpreisen erfassen. Die allgemeine Verbrauchsbedeutung wird aber regelmäßig geprüft.
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Nachträge:
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Mein Beitrag Juli 2020 / Meldedatenabgleich:
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Beschwerde beim BVerfG vom Juli 2020 ist zum richterlichen Entscheid angenommen. Beantragt wird neben einigem anderen eine Wertung, ob den Entscheiden BayVerfGH, wenn ohne Beschwerdedführer, eine Wirkung als "Entscheid" zukommt oder ob es außerhalb Bayerns nur als "Gutachten" zu referenzieren ist, z.B. in NRW.
Die Frage der Richtervorlage-Pflicht ist thematisiert, weil ja hiervon abhängig.
Inwieweit das oberste Gericht auf diesen Nebenpuinkt eingehen wird, ist der Weisheit des Gerichts anheim gestellt (vom englischen "to the wisdom of the Court").
OFF TOPIC:
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Die Richtervorlage-Pflicht wird auch in einem anderen Verfahren - noch auf unterer Ebene - erörtert, nämlich für Befreiung der Nichtzuschauer, sobald nachgewiesen wurde, dass es bei Alter bis 30 über 90 % sind und Mittel über alle Alterskategorien 30 %.
boykott2015 / Statistisches Bundesamt:
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Dies Thema hat Hebelwirkung gegen das "Imperium" und wunderbar ist, dass das Verbot der Mediatheken dafür herausgestellt ist:
Beiträge hier sind oftmals aufgrund von Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nur zeitlich begrenzt verfügbar.
Beim Statistischen Bundesamt hat man wieder einmal viel mehr beantwortet als erfragt war. So sind sie, die Volkswirte mehrheitlich dort, Volkswirte haben ein Gewissen, wo Juristen nur ein ... haben (ach nein, darf ich in einem öffentlichen Forum nicht sagen).
Dort dürfte es auch manch einen Nichtzuschauer geben - denn die vom dortigen Amt sind immer ausgesprochen klarstellend.
Das alles wird als Gesamtzitat nun bei einer bundesweiten Verfassungsbeschwerden-Serie - je 600 Seiten Schriftsatz - mit eingefügt werden.
Dank für die Arbeit von boykott2015 . Wir brauchen Sachen mit Hebelwirkung - diese Nebenvermarktung ist eine und die Einstufung als "Steuer" - hatten die schon im Juli 2018 betont, meine ich mich - unscharf - zu erinnern.
Ja, hier sind mindestens 20 sinnvolle Fragen für fragdenstaat auf der Warteliste. Sehr viel Ruhm erreichbar.
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Freiwillige vor! - Bitte per PM. Man beachte, dass die Sache der Anonymität bei fragdenstat.de schon mal schiefgehen kann. Also am besten nur Personen, für die eine Anonymisierungspanne kein Weltuntergang wäre.
Übrigens, kommt aus der gleichen Ecke in Berlin wie kleineanfragen.de - die gerade mangels Politik-Hilfe eingestellt werden musste - siehe u.a. unter
Zum Ende von kleineAnfragen.de (Dokumenten-Sammel-Portal) (01/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34786.0
Die sind alle in Ordnung = neutral, soweit hier erkennbar, also keine Sorge wegen Einbindung in den ARD-begünstigten Flügel für allerlei ideologisches "Framing".
(Bitte nichts zu dieser Randbemerkung hier im Thread diskutieren - dies sollte nur besagen, fragdenstaat.de passt zum Geist dieses Forums - wir stehen alle neutral als Wächter für den Rechtsstaat oberhalb des Parteiengezänks.)
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Wer als Frewilliger für den Rechtsstaat auf fragdenstaat.de für Ergebnisse mit Hebelwirkung erreicht - ja, geht recht gut - , der kann eingehen mit derm Erfolg der Arbeit in die "ewigen" Akten der Verfassungsgerichte.
(Freiwillige? Bitte per PM --Nachricht.)
So für das hier im Thread Erreichte - kommt hinein in die kommenden bundesweiten Verfassungsbeschwerden - etwa wie folgt:
Und noch spannender: Statistisches Bundesamt: *NEU 2021-01-16
MPE1.f1) "Pay-TV vs. Nicht-Pay-TV / ARD und ZDF" 19. November 2020
Quelle: https://fragdenstaat.de/a/203984
In der Anfrage geht es um kostenpflichtige Angebote von ARD und ZDF bei Amazon Prime Video Channels und deren Erfassung in der Statistik:
An: Statistisches Bundesamt
"1. Welche Mindestanforderungen muss ein TV-Anbieter erfüllen, um als Pay-TV statistisch erfasst zu werden? Sind ARD und ZDF jetzt mit ihren kostenpflichtigen Angeboten statistisch Pay-TV?
2. Beispiel: Ein Mensch zahlt unfreiwillig den Rundfunkbeitrag. Gleichzeitig bucht er freiwillig die Pay-TV-Angebote von ARD und ZDF. Bei Pay-TV-Angebot hat er alle Rechte und kann z.B. die Abos monatlich kündigen. Wie wird die Situation
(unfreiwilliger Rundfunkbeitrag und gleichzeitig freiwilliger Pay-TV-Angebot bei derselben Anbietern)
statistisch erfasst?
MPE1.f2) Antwort des Statistischen Bundesamts:
" Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen das Folgende mit:"
Antwort zu 1:
a) In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
stellen die kostenpflichtigen Angebote von ARD und ZDF keine eigenen statistischen Einheiten der Rundfunkanstalten dar. Laut eines Artikels des Handelsblattes handelt es sich hierbei um eine Lizenzvereinbarung zwischen Magenta-TV (Anbieter des Pay-TV) und kommerziellen Töchtern der ARD und ZDF.
b) Im statistischen Unternehmensregister, das die Basis für zahlreiche Wirtschaftsstatistiken ist,
erfolgt die Einordung von statistischen Einheiten (Unternehmen, Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen) mittels der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Fernsehsender sind demnach in der Wirtschaftsunterklasse 60.20.0 Fernsehveranstalter zu erfassen.
Für die Zuordnung von Tätigkeiten bzw. Einheiten in der Unterklasse 60.20.0 der Klassifikation ist es nicht entscheidend, auf welche Weise die Fernsehprogramme finanziert werden:
'Diese Unterklasse umfasst sowohl Programme, die für die Nutzer gebührenfrei sind, als auch solche, die nur im Rahmen eines Abonnements verfügbar sind.'
(noch Zitat:) Siehe hierzu: https://www.klassifikationsserver.de/klassService/index.jsp?variant=wz2008&item=60200
D.h., Pay-TV-Fernsehveranstalter werden ebenso der Unterklasse 60.20.0 zugeordnet, wie andere Fernsehveranstalter auch.
Eine Differenzierung ist im Unternehmensregister daher nicht möglich. Sie finden eine Auswertung der Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen zu diesem Wirtschaftszweig im Anhang dieser Mail. Des Weiteren finden Sie hier eine Datei mit methodischen Erläuterungen zu den Daten des statistischen Unternehmensregisters.
MPE1.f3) Antwort zu 2:
a) Nach den Definitionen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) wird der
Rundfunkbeitrag als Steuereinnahme statistisch erfasst.
Die Erträge aus den Lizenzvereinbarungen werden als Verkäufe/Umsätze bei den jeweiligen Tochterunternehmen von ZDF und ARD erfasst.
b) Aus der Perspektive der Preisstatistik gilt grundsätzlich für die nationale Erhebung bei den Verbraucherpreisen, dass der Rundfunkbeitrag und die Entwicklung dieses Beitrages erfasst wird.
Darüber hinaus werden Pay-TV-Sender mit Verbrauchsbedeutung (zum Beispiel Sky) ebenso in den Verbraucherpreisen erfasst. Gleiches gilt für Angebote von Streamingdiensten (zum Beispiel Netflix), sofern eine relevante Verbrauchsbedeutung vorliegt.
Darüber hinaus besitzen ARD und ZDF, wie auch anderen Sender des öffentlichen Rundfunks (wie z.B. 3Sat oder Arte) Mediatheken.
Beiträge hier sind oftmals
aufgrund von Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag nur zeitlich begrenzt
verfügbar. Diese Mediatheken sind weitgehend kostenlos nutzbar.
Ein Sonderfall stellen die Angebote von ZDF und nun aktuell der ARD bei Amazon Prime dar.
Hier konnten wir bislang keine gesonderte Verbrauchsbedeutung feststellen, so dass wir diese bislang auch nicht in den Verbraucherpreisen erfassen.
Die allgemeine Verbrauchsbedeutung wird aber regelmäßig geprüft.
(Ende des hier in Abschnitte unterteilten vollständigen Zitats.)
MPE1.f4) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus?
(1) Auf EU-Ebene und deutscher bundesrechtlicher Ebene: Die Rundfunkabgabe ist eine Steuer. (Siehe Erörterungen Juli 2018: "weil es kein opt-out für Nichtzuschauer gibt").
(2) Die Richteranfrage von Landgerichtsrichter Dr. Sprißler, Tübingen (Auigust 2017) machte dies zum Thema, wurde aber mangels - nennen wir es so - "Aktivlegitimation" - des Richter zu dieser Teilfrage insoweit (insoweit!) vom EuGH nicht zum Entscheid angenommen.
(3) Auch nach Erkenntnis der Fachabteilung des Statistischen Bundesamts untersagt die Rechtslage den (kostenlosen) Mediatheken wesentlich die Nach-Verfügbarkeit (Nachverwertung). Die Frage der fehlenden Rechtsgrundlage findet in der Antwort des Statistischen Bundesamtes also keine legitimierende Antwort.
(4) Das finanzielle Volumen ist gegenwärtig noch gering (ist nach der Andeutung zu vermuten, dass eine gesonderte Erfassung (besondere Kategorie) in der Statistik noch nicht geboten erscheint).
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Eine weitere interessante aktuelle Anfrage siehe u.a. unter
Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10574.msg215481.html#msg215481
Zur Problematik der Enteignung habe ich eben eine Anfrage über "Frag den Staat" an die Finanzbehörde Hamburg formuliert.
Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung)
https://fragdenstaat.de/a/227282
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Bitte hier in diesem thread keine eventuell auftretenden Fragen/Antworten zu den Themen diskutieren.
Sollte da Bedarf bestehen bitte einen eigenen, neuen thread unter Bezug auf das hier benannte Thema eröffnen.
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Wer ist die "zuständige Landesrundfunkanstalt" im Sinne des RBStV's und wo ist dies geregelt [15812]
Datum: 23.02.2016
Anfrage an: Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/wer-ist-die-zustandige-landesrundfunkanstalt-im-sinne-des-rbstvs-und-wo-ist-dies-geregelt/
Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel" - bitte Rechtsvorschrift benennen [#218348]
Datum: 14.04.2021
Anfrage an: Südwestrundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/festsetzungsbescheid-ist-ein-vollstreckbarer-titel-bitte-rechtsvorschrift-benennen-1/
Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel" - bitte Rechtsvorschrift für Rheinland-Pfalz benennen [#226165]
Datum: 04.08.2021
Anfrage an: Südwestrundfunk
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/festsetzungsbescheid-ist-ein-vollstreckbarer-titel-bitte-rechtsvorschrift-fur-rheinland-pfalz-benennen/
Meldedatenlandesverordnung (MDLVO) § 12 Abs. 1 "beauftragte Stelle“ - Fundstelle gesucht [227608]
Datum: 30.08.2021
Anfrage an: Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/meldedatenlandesverordnung-mdlvo-12-abs-1-beauftragte-stelle-fundstelle-gesucht [227608]